…die Abgabenbehörde nicht im Rahmen ihrer Ermessensübung diese Haftenden vorrangig in Anspruch genommen habe, wäre als Vorfrage abzuhandeln gewesen. Der steuerliche Vertreter der Abgabenpflichtigen habe eine falsche Selbstberechnung der Lohnsteuer durchgeführt, deren Berichtigung mangels Legitimation im Dezember 2009 nicht mehr von der Abgabenpflichtigen habe durchgeführt…
…VwG-AnpG-BMF, BGBl I Nr 70/2013, seine nunmehr gültige Fassung. Im vorliegenden Fall ist strittig, ob beim gegebenen Sachverhalt eine falsche Selbstberechnung über die in § 201 Abs 2 Z 2 BAO normierte Jahresfrist hinaus, also für einen noch nicht verjährten Zeitraum, der länger…
…und dem VwG-AnpG-BMF, BGBl I Nr 70/2013, seine nunmehr gültige Fassung. Im vorliegenden Fall ist strittig, ob beim gegebenen Sachverhalt eine unbestritten falsche Selbstberechnung in der Form, dass ohne gesetzliche Verpflichtung Beträge abgeführt wurden, über die in § 201 Abs 2 Z 2…
…3 BAO und die sinngemäße Anwendung der Regelungen für eine (amtswegige) Wiederaufnahme. Im vorliegenden Fall ist somit strittig, ob beim gegebenen Sachverhalt eine falsche Selbstberechnung über die in § 201 Abs 2 Z 2 BAO normierte Jahresfrist hinaus, also für den gesamten noch nicht verjährten Zeitraum…
…der die Abgabe festsetzenden Behörde deshalb unbekannt blieben) in der Einkommensteuererklärung, aber nicht auch die nur wegen eines Rechtsirrtums (bei Kenntnis der maßgeblichen Tatsachen) falsche Selbstberechnung von Abgaben durch die Partei als Beispiel nennen. Das Vorliegen neu hervorgekommener Tatsachen im Sinne des gemäß § 201 Abs…
…die Abgabenbehörde nicht im Rahmen ihrer Ermessensübung diese Haftenden vorrangig in Anspruch genommen habe, wäre als Vorfrage abzuhandeln gewesen. Der steuerliche Vertreter der Abgabenpflichtigen habe eine falsche Selbstberechnung der Lohnsteuer durchgeführt, deren Berichtigung mangels Legitimation im Dezember 2009 nicht mehr von der Abgabenpflichtigen habe durchgeführt…
…Grunderwerbsteuer-Selbstberechnung wiederholt und die konkreten Probleme bei Anmeldung und Entrichtung angeführt. Obwohl die Bf. mehrmals schriftlich Informationen zur ordnungsgemäßen Entrichtung gesendet wurden, hat die Bf. auch weiterhin nicht mit korrekten Verrechnungsweisungen und nicht im angemeldeten Betrag entrichtet. Es wurden bei der Entrichtung falsche Anmeldungszeiträume…
…umfassend dargelegt. Damals sei der Bf. mündlich mehrmals versichert worden, dass betreffend die Immobilienertragsteuer vom Notariat eine Meldung im Wege des Selbstberechnungsverfahrens gemacht werde. Auch sei damals davon gesprochen worden, dass aufgrund der besonderen Situation "Hauptwohnsitzbefreiung" keine Immobilienertragsteuer anfallen werde. Deswegen sei die Bf. auch…
…Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 18. September 2017, betreffend Aberkennung der Befugnis zur Selbstberechnung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz…
…cit. von 350,00 €) fest. Das Finanzamt begründete seine Entscheidung damit, dass die Selbstberechnung der Normverbrauchsabgabe unterblieben sei und dass es sich bei dem gegenständlichen Fahrzeug um ein solches der Klasse M1 handle. Für die Beurteilung, ob bei einem Fahrzeug Normverbrauchsabgabepflicht bestehe, sei seit…
…oder die erzielbaren Einsätze (iSd Summe der aufgelegten Lose)? Überblick: 1. Verfahrensgang 2. Gesetzliche Grundlagen 3. Erwägungen 3.1. Materiellrechtliche Beurteilung: Richtigkeit der Selbstberechnung (vgl. BFG 18.02.2019, RV/7106017/2018) 3.1.1. Der Grundtatbestand des § 57 Abs. 1 GSpG 3.1.2…
…von einem Standort außerhalb Österreichs teilnehmen, ein starker Anreiz gemacht werden, falsche Angaben zu machen. Die verpflichtende Abfrage des Aufenthaltsortes im Zeitpunkt der Spiel- oder Wettteilnahme rufe einerseits Sachlichkeitsbedenken hervor, da das Entstehen der Abgabenschuld von Angaben Dritter abhängig wäre, und andererseits Bedenken im Hinblick…
…erstattete die Bf. für den Zeitraum November 2012 bis November 2015 Selbstanzeige gemäß § 29 FinStrG. In der Selbstberechnung der Glücksspielabgaben ging die Bf. für Zwecke der Teilnahme vom Inland aus von den Spielen aus, bei denen die Spielteilnehmer als Registrierungsadresse Österreich angegeben hatten. Zur IP…
… 205a BAO beseitigt werden sollte. Man könnte es auch einfacher ausdrücken indem man sagt, dass der Abgabenpflichtige nicht durch eine falsche Beurteilung eines Sachverhaltes durch die Abgabenbehörde, der er nur mit einer Berufung entgegentreten kann, finanziell geschädigt werden soll.Herr [Beschwerdeführer] gibt in diesem Fall…
…mit denen der Antrag gemäß § 201 BAO abgewiesen wurde wegen richtiger Selbstberechnung und zum anderen am selben Tag vier Glücksspielabgabebescheide (zwei Sammelbescheide und zwei Einzelbescheide) für die Monate, bei denen negative Bemessungsgrundlagen angegeben wurden und setzte die Glücksspielabgabe jedes Mal mit Null € fest: 1…
…2. Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht 3. Festgestellter Sachverhalt 4. Gesetzliche Grundlagen 5. Erwägungen 5.1. Materiellrechtliche Beurteilung: Richtigkeit der Selbstberechnung 5.1.1. Der Grundtatbestand des § 57 Abs. 1 GSpG 5.1.2. Der Vertragstypus der Nummernlotterien im Rahmen der Glücksspielabgaben 5.1.3. Verhältnis…
…Jahr 2015 die Anwendung des Hälftesteuersatzes für Kalamitätsnutzung gemäß § 37 Abs 6 EStG 1988 und moniert die falsche Egalisierung einer unrichtig erfassten Eingangsrechnung in diesem Jahr. Die Bf hatte im im Beschwerdezeitraum einen Wohnsitz in Österreich. Die strittigen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielte diese…
… 201 Abs. 3 Z 1 BAO gestellt worden. Eine Selbstberechnung der Glücksspielabgabe sei elektronisch über FinanzOnline mit "Null" übermittelt worden. Gemäß § 166 BAO komme als Beweismittel im Abgabenverfahren alles in Betracht, was zur Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes geeignet und nach Lage des einzelnen Falles zweckdienlich…
…und unter Beitritt der ***4*** (kurz ***5***), hat Herr ***2*** seine Mietrechte an dem Geschäftslokal in ***6*** an Herrn ***3*** abgetreten. Die Gebühr für das Rechtsgeschäft wurde im Rahmen der Selbstberechnung mit 587,83 Euro ermittelt und entrichtet. Im Zuge der abgabenbehördlichen Prüfung wurde festgestellt…
…die Gebühren in Höhe von EUR 49.983,77 zum 15.01.2019 vollständig auf unserem Gebührenanderkonto erlegt hatte. Da wir grundsätzlich nur Selbstberechnungen von Gebühren in unserer Kanzlei vornehmen, hat eine Mitarbeiterin unserer Kanzlei irrtümlicherweise die falsche Frist für die Abfuhr der Bestandvertragsgebühren erfasst…