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KfzBStR 2021 Rz 46–52A.2.3.4. Person des Verwenders
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Auch für die Normverbrauchsabgabe stellt dies eine widerrechtliche Verwendung dar, jedoch rückwirkend mit dem Tag der Einbringung des Kraftfahrzeuges ins Inland. Rz 49: Kraftfahrzeuge von Einzelunternehmern sind direkt der das Einzelunternehmen betreibenden natürlichen Person zuzurechnen. Im Falle der Verwendung eines im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeuges eines…

KfzBStR 2021 Rz 53–57A.2.3.6. Mittelpunkt der Lebensinteressen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…9 Ob A 150/00z). Dabei kann als Verwender im Sinne dieser Bestimmungen nicht nur eine natürliche Person,; bei mehreren Wohnsitzen vereinigt jeweils einer die das Kraftfahrzeug lenkt, sondern auch eine juristische Person angesehen werden, die über das Kraftfahrzeug die Verfügungsgewalt gleich einem Halter im…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…Euro in einem Kalenderjahr übersteigt, dann gelten sie in dem betreffenden Kalenderjahr als Einmalbegünstigte; jede sonstige natürliche Person, die den Trust auf andere Weise letztlich kontrolliert. Kontrolle auf andere Weise kann sich einerseits indirekt über eine durchgängige Kontrollkette zu einem Rechtsträger, der eine Funktion wahrnimmt…

GebR 2025 Rz 1364–137027.3.4.2. Urheberrechtliche und leistungsschutzrechtliche Nutzungsverträge sowie Patent-, Marken- und Musterlizenzverträge
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.3.4.2. Urheberrechtliche und leistungsschutzrechtliche Nutzungsverträge sowie Patent-, Marken- und Musterlizenzverträge Rz 1364: Als Urheber nach dem Urheberrechtsgesetz gilt die natürliche Person, die das Werk geschaffen hat. Auch Computerprogramme können Werke im Sinn des Urheberrechtsgesetzes sein, wenn sie das Ergebnis einer eigenen geistigen…

KfzBStR 2021 Rz 400–404B. Normverbrauchsabgabe (NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…sind im Sinne des § 2 Abs. 1 UStG 1994 auszulegen (vgl. UStR 2000 Rz 181). Unternehmer kann jede natürliche Person und jedes Wirtschaftsgebilde sein, das nachhaltig, selbstständig gegen Entgelt Leistungen erbringt und nach außen hin in Erscheinung tritt (Maßgeblichkeit des Außenverhältnisses). Nicht erforderlich ist die…

GMSR Rz 10–163. Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten natürlicher Personen (§§ 10 bis 28 GMSG, § 81 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…GMSG) 3.2.1. Wohnsitzadresse Rz 11: Bei Konten von geringem Wert (Gesamtsaldo oder -wert in Höhe eines Betrags im Gegenwert von höchstens 1.000.000 US-Dollar zum 30. September 2016) kann das meldende Finanzinstitut die natürliche Person, die Kontoinhaber ist, als in dem…

GMSR Rz 26–304. Sorgfaltspflichten bei Neukonten natürlicher Personen (§§ 29 bis 32 GMSG, § 82 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Nähere Informationen zur steuerlichen Ansässigkeit in den teilnehmenden Staaten sind unter der folgenden Adresse abrufbar: https://www.oecd.org/tax/automatic-exchange/crs-implementation-and-assistance/tax-residency/ Beispiel: Eine natürliche Person hat ihren Wohnsitz im Staat A und wird dort als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt…

GMSR Rz 47–517.2. Alternative Verfahren für Versicherungsverträge (§ 48 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…49 GMSG) Rz 48: Ein meldendes Finanzinstitut kann davon ausgehen, dass eine begünstigte natürliche Person (mit Ausnahme des Eigentümers) eines rückkaufsfähigen Versicherungsvertrags oder eines Rentenversicherungsvertrags, die eine Todesfallleistung erhält, keine meldepflichtige Person ist und dieses Finanzkonto als ein nicht meldepflichtiges Konto betrachten, es sei denn…

ZustRL Rz 22–341.4. Wechsel der Zuständigkeit
geltende FassungRichtlinien27.02.2023

…Beispiel 2: Eine natürliche Person unterhält einen Betrieb, dessen Umsatzerlöse sich über einen längeren Zeitraum ständig um die Erlösschwelle gemäß § 61 Abs. 1 Z 1 BAO bewegen. Um eine ständig wechselnde Zuständigkeit der beiden Finanzämter zu verhindern, kann die Person beim aktuell zuständigen Finanzamt die…

VPR 2021 Rz 343–3472.2.3.8. Gründungskosten und Vorlaufaufwand
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…83/14/0107; EAS 3220). Beispiel: Hat eine in Italien ansässige natürliche Person ihr österreichisches gewerbliches Einzelunternehmen mit ausschließlicher inländischer Betriebsstätte im Jahr 1 veräußert und wurde bei der seinerzeitigen steuerlichen Erfassung des Betriebs in Österreich eine Pensionsrückstellung berücksichtigt, dann unterliegen die im Jahr 3…

KfzBStR 2021 Rz 671–678B.3.5. Ausfuhrlieferungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…das übrige Gemeinschaftsgebiet ist die Verordnung BGBl. Nr. 401/1996 über den Nachweis der Beförderung oder Versendung und den Buchnachweis zu beachten. Rz 672: Als ausländischer Abnehmer gilt eine natürliche Person dann, wenn diese keinen Wohnsitz im Inland hat. Als Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt gilt…

KfzBStR 2021 Rz 1413–1418C.2.2.5. Invalidenkraftfahrzeuge (§ 2 Abs. 1 Z 5 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Befreiungstatbestand ist erfüllt, wenn der Zulassungsbesitzer des Kraftfahrzeuges oder Anhängers einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im Sinne des Einkommensteuerrechts hat und das Kraftfahrzeug oder der Anhänger ausschließlich oder vorwiegend in diesem Betrieb verwendet wird. Rz 1416: Ist der Zulassungsbesitzer eine natürliche Person, die einen Gewerbebetrieb…

GMSR Rz 56–598.3. Einlageninstitute (§ 58 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Laundering" - FATF) vereinbar ist. Beispiel: A, eine natürliche Person, ist als Vermögensverwalter tätig und verfügt auch über das vollständige Ermessen, das Finanzvermögen der Körperschaft B zu verwalten. Da es sich bei A um eine natürliche Person handelt, kann diese einerseits nicht selbst als Investmentunternehmen nach …

GMSR Rz 69–7110.9. Bestehendes Konto (§§ 79, 81 und 83 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…ein Rechtsträger ist oder mehrere Rechtsträger sind (§ 83 GMSG). Wird ein bestehendes Konto sowohl von einer natürlichen Person als auch von einem Rechtsträger gehalten, ist das Konto jeweils als bestehendes Konto einer natürlichen Person und als bestehendes Konto eines Rechtsträgers zu behandeln. 10.10. Neukonto (§…

GMSR Rz 73–7711. Der Begriff "meldepflichtiges Konto" (§§ 88 bis 95 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

… 91 GMSG - Liste der teilnehmenden Staaten (1. Mai 2019)" - in der jeweils aktuellen Fassung. 11.5. Beherrschende Person (§ 92 GMSG) Rz 77: Eine beherrschende Person wird als natürliche Person, die einen Rechtsträger beherrscht, definiert und wird nach den in den jeweiligen Spezialgesetzen für Finanzinstitute maßgeblichen…

GMSR Rz 83–8512.3. Rechtsträger (§ 98 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…Mitteilung der Steueridentifikationsnummer für jedes meldepflichtige Konto, das dieses Finanzinstitut für einen Kontoinhaber unterhält. Die Verpflichtung zur Mitteilung der Steueridentifikationsnummer besteht unabhängig davon, ob der Kontoinhaber eine natürliche Person oder ein Rechtsträger ist (§ 3 Abs. 1 Z 1 GMSG). Darüber hinaus ist ein meldendes Finanzinstitut…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…kann auch durch Ausübung von Kontrolle auf die Gesellschaft begründet werden. Von Kontrolle ist auszugehen, wenn eine natürliche Person direkt oder indirekt einen Aktienanteil von 50% zuzüglich einer Aktie oder eine Beteiligung von mehr als 50% hält; eines oder mehrere der Kriterien des § 244 Abs…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…Kapitalanteil von mehr als 25% an der KG hält. Diesfalls ist zu prüfen, ob eine natürliche Person direkt oder indirekt Kontrolle auf die GmbH ausübt. Ist die GmbH reiner Arbeitsgesellschafter und zur Vertretung der KG befugt, dann ist diese nur für die subsidiäre Ermittlung der…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…2 lit. h WiEReG sind bei relevanten Treuhandschaften Nachweise und Erklärungen zu übermitteln. Relevant sind jene Treuhandschaften aufgrund derer eine natürliche Person wirtschaftlicher Eigentümer des zu meldenden Rechtsträgers wird, selbst wenn durch sie lediglich eine Kontrolle zwischen Rechtsträgern in der Eigentümerkette hergestellt wird. Ein Nachweis…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…natürliche Personen möglich. Die Suche nach einer bestimmten natürlichen Person ist grundsätzlich nur für Kreditinstitute und bestimmte Verpflichtete (§ 9 Abs. 1 Z 1, 4 und 6 bis 10 WiEReG) möglich, da diese einer beruflichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Zudem ist es dafür erforderlich, dass die natürliche Person…