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BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…280 Abs. 1 lit. e BAO). Mängelbehebungsaufträge sind insbesondere dann nicht rechtmäßig, wenn die Voraussetzungen für ihre Erlassung nicht vorliegen, die gesetzte Frist nicht angemessen war, der Hinweis auf die Rechtsfolge der Nichtbefolgung (Zurücknahmefiktion) fehlt. 2.4. Gegenstandslosigkeit (§ 261 BAO) 2.4.1. Voraussetzungen des…

GebR 2025 Rz 447–46110.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…und der Betrag anzugeben. Die Behörde oder das Gericht hat den Beschwerdeführer (Antragsteller) im Sinne der Bürgerfreundlichkeit zunächst auf die Gebührenpflicht seiner Eingabe hinzuweisen und ihm für die Vorlage des Nachweises über die erfolgte Entrichtung eine angemessene Frist (vier Wochen) einzuräumen. Rz 459: Bei Wiedereinsetzungsanträgen…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…für das automatisationsunterstützte Zwangsstrafenverfahren der Tag der (letzten manuell vorgenommenen) Meldung heranzuziehen, damit jedenfalls die gesetzlich vorgesehene Frist gewahrt bleibt. Da grundsätzlich keine Bedenken gegen eine Vorverlegung der jährlichen Überprüfung bestehen, erfüllt auch eine Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer im Zuge einer Änderungsmeldung die Voraussetzungen der…

BMF-010221/0126-IV/8/2019Vereinbarung zwischen der zuständigen Behörde der Republik Österreich und der zuständigen Behörde der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China über den Austausch länderbezogener Berichte
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0126-IV/8/201909.07.2019

…sowie die nicht fristgerechte oder nicht angemessene Bereitstellung von Informationen nach dieser Vereinbarung durch die zuständige Behörde. Eine Aussetzung wird unmittelbar wirksam und bleibt bestehen, bis die zweitgenannte zuständige Behörde in einer für beide zuständigen Behörden annehmbaren Weise nachweist, dass keine erhebliche Nichteinhaltung vorliegt oder…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…so hat der Nominee oder Nominee-Direktor diese dem Rechtsträger gegenüber offenzulegen. In Bezug auf den Rechtsträger besteht eine proaktive Pflicht des Nominees oder des Nominee-Direktors, für die keine Frist in § 4a WiEReG vorgesehen ist, weswegen diese Offenlegung ohne unnötigen Verzug zu erfolgen hat. …

GMSR Rz 4–61.4. Zeitpunkt und Form der Meldung (§ 4 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…2022 abgeschlossen werden. Wurden für ein bestehendes Konto "angemessene Anstrengungen" durchgeführt, ist eine neuerliche Anwendung des § 6 Abs. 1 zweiter Satz GMSG nicht erforderlich, und zwar auch dann nicht, wenn das Konto nach der zweijährigen Frist erstmals als meldepflichtiges Konto identifiziert wird (zB weil der…

InvFR 2018 Rz 495–4996. Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen anhand des Berechnungsmoduls
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Grundlagen nachvollziehbar darzustellen. Rz 496: Wird die Fondsbuchhaltung im Ausland geführt, ist darauf zu achten, dass die Bücher und Aufzeichnungen auf Verlangen der Abgabenbehörde innerhalb einer angemessenen Frist in das Inland zu bringen sind; auf § 131 BAO wird verwiesen. Die Aufbewahrungspflicht für die Portfoliogeschäfte und…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…wird eine Woche als angemessen anzusehen sein bei komplexen Sachverhalten, die beispielsweise von der Lösung einer schwierigen Rechtsfrage abhängen oder bei denen Dokumente von ausländischen übergeordneten Rechtsträgern einzuholen sind, wird eine längere Frist angemessen sein; als Obergrenze ist aber jedenfalls die Frist für die Abgabe…

VPR 2021 Rz 402–4103. Teil: Dokumentations- und Meldepflichten
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…in dem der Geschäftsvorfall stattfand, erstellt werden muss (Z 5.8 OECD-VPL). Rz 408: Die Aufzeichnungen müssen einem sachverständigen Dritten innerhalb einer angemessenen Frist die Prüfung ermöglichen, ob und inwieweit die Abgrenzung der Einkünfte zwischen dem Steuerpflichtigen und dem verbundenen Unternehmen dem Grundsatz des…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 1/4

…Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist jederzeit gewährleistet ist. 10.Wer Eintragungen in elektronischer Form vorgenommen hat, muss, soweit er zur Einsichtsgewährung verpflichtet ist, auf seine Kosten innerhalb angemessener Frist diejenigen Hilfsmittel zur Verfügung stellen, die notwendig sind, um die Unterlagen lesbar zu machen, und soweit erforderlich…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 2/2

…Zustimmungserklärung an die Abgabenbehörde unter Setzung einer angemessenen Frist zur Aufhebung weitergeleitet hat und c) wenn die Frist (lit. b) noch nicht abgelaufen ist. Die Zustimmungserklärung (§ 300 Abs. 1 lit. a BAO) unterliegt nicht der Entscheidungspflicht. Sie begründet keinen Rechtsanspruch des Beschwerdeführers auf Weiterleitung durch…

BMF-010221/0099-IV/8/2019Bilaterale Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten über den Austausch länderbezogener Berichte.
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0099-IV/8/201905.04.2019

…dass die zuständige Behörde es versäumt oder versäumt hat, die Informationen, wie nach dieser Vereinbarung beabsichtigt, fristgerecht oder angemessen bereitzustellen. Vor einer solchen Feststellung beabsichtigt die erstgenannte zuständige Behörde, sich mit der anderen zuständigen Behörde zu konsultieren. Eine Aussetzung des Informationsaustauschs nach dieser Vereinbarung soll…

2020-0.662.649Verständigungsvereinbarung zur Umsetzung von Artikel 25 Absatz 5 des Abkommens vom 30. Januar 1974 zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Schlussprotokoll
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2020-0.662.64912.11.2020

…Ein solches Ersuchen hat keinen Einfluss auf die Festlegung des Tages, an dem ein Fall als einer zuständigen Behörde unterbreitet gilt, sofern die Anforderung der zusätzlichen Informationen nach Beginn des Fristenlaufs im Sinne des Artikels 25 Absatz 5 Buchstabe b des Abkommens (nachfolgend Absatz 5…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…Stimmrechte sowie sonstige Kontrollverhältnisse. Die Erklärung ist von allen Gesellschaftern zu zeichnen. Sollte der schriftlich oder mündlich abgeschlossene Gesellschaftsvertrag bzw. das Gründungsdokument keine Regelung über die Kapitalanteile enthalten, so ist ein anderer Nachweis über die Beteiligungsverhältnisse zu übermitteln. Geeignet ist diesfalls beispielsweise eine von allen…

InvFR 2018 Rz 68–732.1.3.3.3. Pensionsinvestmentfonds als Zukunftsvorsorge
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Es bestehen keine Bedenken, wenn im Zuge von Umgründungen dieses Kriterium anhand eines angemessenen Beobachtungszeitraumes (bis zu einem Jahr) beurteilt wird. Sofern sich innerhalb dieses Beobachtungszeitraumes herausstellen sollte, dass eine unzulässige Börse den primären Handelsplatz darstellt, sind die betroffenen Aktien in einem angemessenen Zeitraum (sechs…

VPR 2021 Rz 31–371.2.1.3. Kostenaufschlagsmethode
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

1.2.1.3. Kostenaufschlagsmethode Rz 31: Der angemessene Verrechnungspreis wird bei Anwendung der Kostenaufschlagsmethode ("cost plus method", CPM) auf der Grundlage der Kosten des Leistungserbringers ermittelt, die um einen marktüblichen (Roh-)Gewinnaufschlag erhöht werden. Die Rohgewinnspanne ergibt sich damit grundsätzlich aus der Differenz zwischen…

VPR 2021 Rz 72–731.2.2.3. Zeitfragen bei der Vergleichbarkeit
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…oder zu Gunsten des Fremdunternehmens und nicht zu Lasten oder zu Gunsten des die Kostenaufschlagsmethode anwendenden Konzernunternehmens gehen. Liegen allerdings keine ordnungsgemäßen Belege für eine betriebswirtschaftlich gedeckte Kostenermittlung vor, kann eine Verrechnungspreiskorrektur durch die Außenprüfung auf die tatsächlich angefallenen Ist-Kosten gestützt werden (Rz 409…

VPR 2021 Rz 79–851.3. Konzerninterner Leistungsverkehr
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…kostenbasierten TNMM) zu ermitteln, wobei der Routinecharakter der Funktionen keinen Anspruch auf Teilnahme an dem vom Konzern erzielten Residualgewinn gestattet. Rz 82: Auch wenn die Warenproduktion in Niedriglohnländer verlagert wird, steht dem Lohnfertiger nur eine seinen Routinefunktionen angemessene Vergütung zu, die nach der Kostenaufschlagsmethode ermittelt…

VPR 2021 Rz 154–1581.3.4.4. Hard-to-value intangibles
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…approach). HTVI sind immaterielle Werte, für die keine verlässlichen Vergleichsdaten existieren und für die im Zeitpunkt der Transaktion (ex ante) die Prognosen zukünftiger Cashflows oder Einnahmen aus dem immateriellen Wert oder die Bewertungsannahmen höchst unsicher sind (Z 6.189 OECD-VPL). Dadurch kann der Erfolg…

VPR 2021 Rz 25–301.2. Methodik der Verrechnungspreisermittlung
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…aus Preisübersichten von Verbänden gewinnt. Rz 27: Lässt sich ein direkter Preisvergleich nicht anstellen, weil keine gleichartigen Geschäfte zwischen dem Unternehmen und einem unabhängigen Dritten oder zwischen unabhängigen Dritten vorliegen, dann können in einem begrenzten Rahmen auch ungleichartige Geschäfte (zB Preise für ähnliche Produkte) herangezogen…