RIS AI
9 Treffer694 msnur geltende Fassungen
2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…der KG hält. Diesfalls ist zu prüfen, ob eine natürliche Person direkt oder indirekt Kontrolle auf die GmbH ausübt. Ist die GmbH reiner Arbeitsgesellschafter und zur Vertretung der KG befugt, dann ist diese nur für die subsidiäre Ermittlung der wirtschaftlichen Eigentümer relevant. Diesfalls sind die…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…Bestandsnachweis), Datum der Gründung oder des sonstigen Zustandekommens und die Dauer des Bestandes, wenn dieser zeitlich begrenzt ist, nicht erforderlich ist die Bezeichnung der nach außen vertretungsbefugten Organe und jener Personen, die diese Organfunktionen ausüben. Die Eintragung kann direkt bei der Stammzahlenregisterbehörde mit dem Antragsformular…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…da dies automatisationsunterstützt erfolgt. Bei Trusts, trustähnlichen Vereinbarungen und meldepflichtigen ausländischen Rechtsträgern ist hingegen von den verantwortlichen Organen/Vertretungsbefugten des Rechtsträgers zu prüfen, ob die im Anwendungsbereich genannten Voraussetzungen vorliegen. Siehe dazu Abschnitt 2.9 (Trusts und trustähnliche Vereinbarungen) sowie Abschnitt 2.10 (Meldepflichtige ausländische…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…seine wirtschaftlichen Eigentümer an die Registerbehörde zu melden. Dabei sind einerseits Daten zu direkten und indirekten wirtschaftlichen Eigentümern, als auch zu den obersten Rechtsträgern über das Meldeformular im Unternehmensserviceportal zu übermitteln. Im elektronischen Meldeformular finden sich unter dem Abschnitt ,,Art der Meldung" folgende Auswahlmöglichkeiten: Meldung…

2024-0.436.555Erlass zur Quotenregelung gemäß § 134a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.436.55512.06.2024Teil 1/2

…BAO erstmals für die Veranlagung jenes Kalenderjahres anwendbar, in dem ein (abweichendes) (Rumpf-)Wirtschaftsjahr nach dem 31.12.2022 geendet hat. Bei den indirekten Steuern hat der Begriff "Veranlagungszeitraum" eine andere Bedeutung: Das UStG meint damit den Zeitraum, in dem die Steuerschuld für die Umsätze…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…3 WiEReG relevant sind. Relevant sind jene übergeordneten inländischen Rechtsträger, welche in einer Beteiligungskette nach § 2 Z 1 lit a sublit bb WiEReG maßgebend für die Ermittlung eines etwaigen indirekten wirtschaftlichen Eigentümers am meldenden Rechtsträger sind und jene, die erforderlich sind, um beurteilen zu können…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…Die Einsicht in das Register wird durch amtssignierte einfache und erweiterte Auszüge aus dem Register gewährt, die über das Unternehmensserviceportal des Bundes abgerufen werden können. Bei Auslagerungs- oder Vertretungsverhältnissen, bei denen auf der Grundlage eines Vertrages der Auslagerungsdienstleister oder Vertreter als Teil des Verpflichteten anzusehen…

VPR 2021 Rz 271–2782.1.3. Ständige Vertreter als DBA-Vertreterbetriebsstätten
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…vermag daher für sich allein noch kein Abhängigkeitsverhältnis auszuschließen, wenn es an der wirtschaftlichen Unabhängigkeit fehlt. Ein wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis wird in der Regel dann begründet, wenn langfristig nur für einen Auftraggeber Vertretungsaktivitäten erbracht werden (klarstellend in Art. 5 Abs. 6 2. Satz OECD-MA 2017…

VPR 2021 Rz 335–3382.2.3.6. Vertreterbetriebsstätten
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

2.2.3.6. Vertreterbetriebsstätten Rz 335: Die Grundsätze des AOA light gelten auch für Vertreterbetriebsstätten im Sinn von Art. 5 Abs. 5 OECD-MA (Rz 271 ff). Auch im Fall eines ständigen Vertreters, der als Vertreterbetriebsstätte zu qualifizieren ist, muss daher eine Funktionsanalyse angestellt…