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2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…kontrolliert wird und somit indirekt das wirtschaftliche Eigentum an GmbH A von Person 1 begründet. Als Anteil am obersten Rechtsträger sind 100% anzugeben. [Grafik]   Beispiel oberster Rechtsträger (Variante 2a): Die vom wirtschaftlichen Eigentümer Person 1 an der GmbH B gehaltene direkte Beteiligung ist erforderlich…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…die für die Begründung von wirtschaftlichem Eigentum relevant ist. Kontrolle durch eine Nominee-Vereinbarung (Treuhandschaftsverhältnis) kann sowohl im Hinblick auf direkte und indirekte Eigentümer als auch innerhalb einer Beteiligungskette vorkommen. Ebenso kann durch eine Nominee-Vereinbarung (Treuhandschaftsverhältnis) ein Kontrollverhältnis zwischen zwei juristischen Personen hergestellt werden…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…verstanden wird, dass indirekte wirtschaftliche Eigentümer und oberste Rechtsträger festgestellt werden können. Daher kann erforderlich sein, die Eigentümer der jeweiligen juristischen Person auch dann zu prüfen, wenn die Beteiligung weniger als 25% am Rechtsträger ausmacht. Die Pflicht zur Feststellung und Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer gemäß §…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…wirtschaftliche Eigentümer verweigert wurde. Diese Option ist jedoch nicht auszuwählen, wenn festgestellt und überprüft werden konnte, dass kein direkter oder indirekter wirtschaftlicher Eigentümer vorhanden ist, beispielsweise, weil keine ausreichende Beteiligung vorliegt (kein wirtschaftlicher Eigentümer vorhanden gemäß § 5 Abs. 1 Z 3 lit. b Variante 1…

VPR 20215. Teil: Anhang
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…12.07.1996 | Schweiz | Frage des BP-Abschlusses bei laufenden Verständigungs- und Amtshilfeverfahren | Rz 410 | EAS 943 | 24.09.1996 | Schweiz | Betriebsstättengewinnermittlung, indirekt, Veräußerung | Rz 352 | EAS 974 | 02.12.1996 | Deutschland | Zinsenverzicht…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…Ermittlung eines etwaigen indirekten wirtschaftlichen Eigentümers am meldenden Rechtsträger sind und jene, die erforderlich sind, um beurteilen zu können, ob eine Hinzurechnung von Aktien, Stimmrechten oder Kontrollverhältnissen zu erfolgen hat. Relevant können übergeordnete Rechtsträger daher auch dann sein, wenn aufgrund der jeweiligen Beteiligungshöhe oder anderer…

VPR 2021 Rz 164–1711.3.5.2. Beitrag zum KVV
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…die sie vernünftigerweise aus der Vereinbarung erwarten, beizutragen bereit gewesen wären (Z 8.12 OECD-VPL). Rz 166: Ausgangsbasis für die Ermittlung des Wertbeitrags der einzelnen KVV-Teilnehmer sind die tatsächlichen direkten und indirekten Kosten, die im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der erbrachten oder zu erbringenden…

InvFR 2018 Rz 74–832.1.4. AIF iSd AIFMG
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…der Form des Trust, der Satzungsform oder irgendeiner anderen Rechtsform errichtet ist, oder welche Rechtsstruktur der AIFM hat. Auch obligationenartige Beteiligungen (wie etwa auch Zertifikate) können als AIF eingestuft werden. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn sowohl Verpflichtungen gegenüber dem Anleger im Hinblick…

InvFR 2018 Rz 84–902.1.5. Immobilienfonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Es ist nicht erforderlich, dass die Immobilien durch den Immobilienfonds gehalten werden. Ist in den Fondsbestimmungen vorgesehen, dass Beteiligungen an Grundstücks-Gesellschaften durch den Fonds gehalten werden dürfen, können Liegenschaftswerte im Sinne des § 21 ImmoInvFG auch über solche Grundstücks-Gesellschaften gehalten werden. Bei ausländischen Immobilienfonds…

InvFR 2018 Rz 270–2743.1.2. Beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

… Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen, soweit diese Einkünfte aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland stammen, an der der Steuerpflichtige oder im Fall eines unentgeltlichen Erwerbs sein Rechtsvorgänger innerhalb der letzten fünf Kalenderjahre zu mindestens 1% beteiligt…

InvFR 2018 Rz 103–1132.2.4. Auffangtatbestand des § 188 Abs. 1 Z 3 InvFG 2011
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Vorliegen eines ausländischen Investmentfonds gemäß § 188 Abs. 1 Z 3 InvFG 2011 zu werten. Rz 108: Die Möglichkeit, zB aufgrund der Beteiligungshöhe Einfluss auf die Zielgesellschaften zu nehmen, ist für sich alleine genommen nicht ausreichend, um das Vorliegen eines Investmentfonds im Sinne des § 188 Abs…

BMF-010221/0708-VI/8/2016Erlass zum automatischen bzw. verpflichtenden spontanen Austausch von Informationen über grenzüberschreitende Vorbescheide und Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0708-VI/8/201620.10.2016

…Gestaltungen, bei denen es zu grenzüberschreitenden Finanzierungs- oder Einnahmeströmen kommt, die über inländische Rechtsträger fließen, unabhängig davon, ob diese Finanzierungs- oder Einnahmeströme direkt oder indirekt (dh. zunächst über einen anderen inländischen Rechtsträger) erfolgen. 3.3. Ausnahmen vom spontanen Informationsaustausch Vorbescheide bzw. Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…gemäß § 9 Abs. 1 Z 1, 2 und 7 WiEReG. Bei diesen werden im Auszug anstelle der Wohnsitze der direkten und indirekten wirtschaftlichen Eigentümer nur das Wohnsitzland sowie der Hinweis, dass eine Auskunftssperre gemäß Vereinsgesetz 2002 vorliegt, angezeigt. Wenn nach natürlichen Personen gesucht wird, die…

VPR 2021 Rz 348–3572.2.3.10. Indirekte Gewinnaufteilungsmethode
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Hier ist die Annahme nicht zutreffend, dass sich der Rentabilitätsbeitrag der Betriebsstätte durch Anwendung eines Aufteilungsschlüssels aus dem Gesamtergebnis des Unternehmens ableiten lässt. Rz 351: Nach der österreichischen Verwaltungspraxis kann das indirekte Gewinnaufteilungsverfahren auch in Jahren angewendet werden, in denen das Gesamtergebnis des Unternehmens einen…

InvFR 2018 Rz 581–5867.4.3.1.3. Besteuerung von Ausschüttungen an inländische und ausländische Anteilinhaber
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…die Aufwertungsgewinne von der Bemessungsgrundlage gemäß § 40 ImmoInvFG ausgenommen sein (vgl. Rz 580). Rz 583: Die abkommensrechtliche Qualifikation der ausschüttungsgleichen Erträge bei den Anteilinhabern hängt vom Ausmaß der Beteiligung der Anteilinhaber ab. Befindet sich der Immobilienfonds im Streubesitz, dann können die Anteilinhaber keinen unmittelbaren Einfluss…

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 2/3

…Zeitpunkt der Fälligkeit der Ausschüttung kommt es nicht an. Veränderungen der Innenfinanzierung um das unternehmensrechtliche Jahresergebnis (siehe dazu Abschnitt 3.1.) sowie Bereinigungen der Innenfinanzierung (siehe dazu Abschnitt 3.4.) erfolgen idR stichtagsbezogen zum jeweiligen Bilanzstichtag. Die Vornahme einer offenen Ausschüttung bzw einer Einlagenrückzahlung setzt…

InvFR 2018 Rz 378–3853.4. Anteile von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…1988. 3.4.1.2. Einkünfte im Sinne des § 27 EStG 1988 3.4.1.2.1. Dividenden Rz 379: Auf Gewinnausschüttungen ist die Beteiligungsertragsbefreiung gemäß § 10 KStG 1988 nicht anzuwenden, somit unterliegen diese Einkünfte der beschränkten Steuerpflicht. Die Steuer auf diese Dividenden wird im…

InvFR 2018 Rz 518–5217.1.2. Private Equity Personengesellschaften
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Vermögensbeteiligung ist. Handelt es sich dabei um Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, sind für die Ermittlung der Einkünfte (und somit auch der Verluste) die Regeln der Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 27 EStG 1988 und bis zum 31.3.2012 auch die Regeln der Einkünfte aus Beteiligungen gemäß §…

InvFR 2018 Rz 587–5987.4.3.2. Ausländische Fonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Die abkommensrechtliche Behandlung des Verkaufs von Anteilen an einem Immobilieninvestmentfonds hängt von dem Ausmaß der Beteiligung ab. Zusätzlich hängt sie jedoch auch von der rechtlichen Natur des Fonds ab. Handelt es sich um den Verkauf einer 10% übersteigenden Beteiligung an einem als Körperschaft organisierten Fonds…

VPR 2021 Rz 514–5204.1.3.3. Verdeckte Ausschüttungen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…angewachsen ist, hat die Muttergesellschaft ihrer Tochtergesellschaft einen Vermögenswert in gleicher Höhe zugeführt. Es erfolgt daher bei der Muttergesellschaft in den Jahren 1 bis 3 eine jährliche Gewinnerhöhung von je 200.000 € unter gleichzeitiger korrespondierender Erhöhung des Wertes der Beteiligung an der ungarischen Tochtergesellschaft.