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2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…BWG) erteilten Konzession Kreditinstitute. Sparkassen sind Unternehmen kraft Rechtsform gemäß § 2 des Unternehmensgesetzbuches und sind im Firmenbuch einzutragen. Europäische Genossenschaften: Bei der Europäischen Genossenschaft (SCE) handelt es sich um eine Sonderform der Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft. Sie ist eine Rechtsform mit Rechtspersönlichkeit, deren Grundkapital in Geschäftsanteile…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

… Europäische wirtschaftliche Interessensvereinigungen; (EWIV) Europäische Gesellschaften (SE); Europäische Genossenschaften (SCE); Privatstiftungen gemäß § 1 PSG; sonstige Rechtsträger, deren Eintragung im Firmenbuch gemäß § 2 Z 13 FBG vorgesehen ist; Vereine gemäß § 1 VerG; Stiftungen und Fonds gemäß § 1 BStFG 2015; aufgrund eines Landesgesetzes eingerichtete Stiftungen und Fonds…

ZustRL Rz 188–2003.38.4. Änderung der Satzung
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…für Großbetriebe (§ 4 StiftEG), Rz 164. 3.38.12.3. Bescheinigung für Löschung im Firmenbuch Rz 198: Zuständig für die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung als Voraussetzung für die Löschung im Firmenbuch ist jenes Finanzamt, das für die Erhebung der Körperschaftsteuer zuständig ist (§ 160 Abs. 3 BAO)…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…einen Masseverwalter zu bestellen. Gemäß § 77a Abs. 1 IO sind sowohl die Entziehung als auch der Masseverwalter im Firmenbuch einzutragen. In diesem Fall gehen wesentliche Befugnisse auf den Masseverwalter über, während die organschaftlichen Vertreter des Rechtsträgers hingegen nur noch wenige Rechte wahrnehmen können. In Fällen…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…offenen Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG) handelt es sich um gemäß den §§ 105 ff Unternehmensgesetzbuch (UGB) gegründete Personengesellschaften, die im öffentlich zugänglichen Firmenbuch eingetragen werden und rechtsfähig sind. Sie können also Träger von Rechten und Pflichten sein, Verbindlichkeiten eingehen und auch klagen und geklagt werden.

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…2 UGB). Die Parteifähigkeit einer OG oder KG erlischt erst mit Vollbeendigung der Gesellschaft. Die Auflösung solcher Gesellschaften und die Löschung ihrer Firma im Firmenbuch beeinträchtigt ihre Parteifähigkeit so lange nicht, als ihre Rechtsverhältnisse zu Dritten (zB zu Abgabengläubigern) noch nicht vollständig abgewickelt sind (zB…

GebR 2025 Rz 340–35110.3. Auszüge (§ 14 TP 4 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…einem Register, sondern lediglich um eine Auskunft der Behörde über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält, handelt. Bei Auszügen aus den von den Gerichten geführten Registern (zB Firmenbuch) fällt keine Gebühr nach dem GebG, sondern…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

… 3 Abs. 5 WiEReG entfällt. Für die ordnungsgemäße Meldung an das Register ist es erforderlich, dass der Trust oder die trustähnliche Vereinbarung im Ergänzungsregister für sonstige Betroffene eingetragen ist. Gemäß § 3 Abs. 4 WiEReG hat der Trustee oder eine mit dem Trustee vergleichbare Person dafür…