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2026-0.818.673Erlass zum Berechtigungsumfang, zur Vollmacht und zur Akteneinsicht von Bilanzbuchhaltungsberufen im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.818.67330.09.2026Teil 1/2

…persönlich vorgelegt und die entsprechende Eintragung wurde durch das zuständige Finanzamt in der Grunddatenverwaltung der Bundesfinanzverwaltung verarbeitet (siehe dazu oben, 3.3.). 5.2.4. Personalverrechner Personalverrechner haben aufgrund ihres berufsrechtlichen Berechtigungsumfanges (§ 4 BiBuG 2014) kein Recht auf elektronische Akteneinsicht über FinanzOnline gemäß § 90a BAO.

GebR 2025 Rz 1101–110814. Unterzeichnung der Urkunde (§ 18 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…genügt die Unterzeichnung der Niederschrift durch den Verfasser, dh. durch einen Vertragsteil. Rz 1106: Bei einseitigen Erklärungen begründet die Unterzeichnung der Niederschrift durch den Berechtigten die Gebührenschuld. Rz 1107: Aktenvermerke oder interne Mitteilungen, die ein Vertragsteil für eigene Zwecke herstellt, sind keine gebührenpflichtigen Beurkundungen. Rz…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…1 WiEReG zumindest jährlich durchzuführen und zu prüfen, ob die an das Register gemeldeten wirtschaftlichen Eigentümer noch aktuell sind. Der genaue Zeitpunkt kann grundsätzlich durch die Rechtsträger festgelegt werden (beispielsweise anlässlich der Jahresabschlussprüfung) wobei der maximale Abstand zwischen der Durchführung der Sorgfaltspflichten ein Jahr beträgt…

GebR 2025 Rz 447–46110.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…Abs. 5 GebG oder im jeweils zur Anwendung kommenden (Verwaltungs)Materiengesetz eine Gebührenbefreiung für die angeführten Eingaben vorgesehen ist. Rz 455: Bei einer Eingabe in Papierform entsteht die Gebührenschuld im Zeitpunkt der Einbringung. Wird eine Eingabe im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs eingebracht, entsteht die Gebührenschuld…

2020-0.662.649Verständigungsvereinbarung zur Umsetzung von Artikel 25 Absatz 5 des Abkommens vom 30. Januar 1974 zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Schlussprotokoll
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2020-0.662.64912.11.2020

…den Vorsitz einer Schiedsstelle zu übernehmen. Diese Liste ist bei Bedarf von den zuständigen Behörden zu aktualisieren. Die Personen haben die Voraussetzungen der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit zu erfüllen (Absätze 10 und 11) und dürfen zudem nicht die Staatsangehörigkeit eines der beiden Vertragsstaaten besitzen oder in…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 1/4

…Das Datenerfassungsprotokoll bei einem elektronischen Aufzeichnungssystem iSd § 131b BAO ist ein Teil der Grundaufzeichnungen, es muss daher zu Prüf- und Kontrollzwecken für die Organe der Finanzverwaltung innerhalb angemessener Zeit der Zugriff auf das aktuelle Datenerfassungsprotokoll möglich sein. Darüber hinaus sind in anderen gesetzlichen Vorschriften normierte…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 3/4

…Zugriff des Leistungsempfängers verfügbar sein. Technisch bedingte Verzögerungen wie zB bei der E-Mail-Zustellung oder dem Upload zu einem Server sind unbeachtlich, wenn die elektronischen Belege sofort im DEP sowie zeitnah in einem revisionssicheren Speicher (vgl. Abschnitt 3.2.1.4. Sicherung des DEP)…

2023-0.291.356Erlass zur Akteneinsicht gemäß § 90 Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.291.35617.04.2023

…Verfahren. Im Anwendungsbereich des Unionsrechts ergibt sie sich aus dem Recht auf ein faires Verfahren (Art. 47 GRC). Alternativ zur antragsgebundenen Akteneinsicht gemäß § 90 BAO besteht für die Parteien (sowie für Parteienvertreter) die Möglichkeit der elektronischen Akteneinsicht über FinanzOnline gemäß § 90a BAO in Verbindung mit …

GebR 2025 Rz 60–653.1.2.1. Entrichtungsvermerk
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…der Vermerk außerdem die Bezeichnung der Behörde sowie das Datum, an dem der Vermerk angebracht wurde, zu enthalten. Rz 62: Ist die Anbringung des Vermerks auf der Schrift selbst nicht möglich (etwa bei elektronischen Akten, Reisepässen oder Personalausweisen), muss die Gebührenentrichtung aus dem Verwaltungsakt - analog…

GebR 2025 Rz 360–36710.4. Beilagen (§ 14 TP 5 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Bauplan) in Papierform bei der Behörde vorgelegt. Diese werden als Beilagen nach § 14 TP 5 GebG vergebührt. Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung und elektronischen Aktenablage soll der Antragsteller die Pläne auch digital mittels USB-Stick der Behörde übermitteln. Diese elektronischen Beilagen sind von der Gebührenpflicht befreit.

GebR 2025 Rz 1790–179931.1.3. Vorschreibung von Verwaltungsabgaben
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…zu enthalten. Ist die Anbringung des Vermerks auf der Schrift selbst nicht möglich (etwa bei elektronischen Akten) muss die Entrichtung der Bundesverwaltungsabgaben aus dem Verwaltungsakt - analog dem Vermerk auf der Schrift - nachvollziehbar sein (zB exakte Kanzleiverfügungen). Rz 1797: Auf von den Bundesverwaltungsabgaben befreiten Schriften ist…

BMF-010221/0126-IV/8/2019Vereinbarung zwischen der zuständigen Behörde der Republik Österreich und der zuständigen Behörde der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China über den Austausch länderbezogener Berichte
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0126-IV/8/201909.07.2019

…3. Die zuständigen Behörden tauschen die länderbezogenen Berichte über ein gemeinsames XML-Schema automatisch aus.   4. Die zuständigen Behörden wirken auf ein oder mehrere elektronische Datenübertragungsverfahren einschließlich Verschlüsselungsstandards hin und verständigen sich auf diese.   § 4 Zusammenarbeit bei Einhaltung und Durchsetzung der Vereinbarung &nbsp…

GebR 2025 Rz 381–38910.4.7. Höhe der Gebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…einem Aktenheft dem Ansuchen um Baubewilligung beigelegt. Inhaltlich liegen vier verschiedene Beilagen vor, die jeweils mit 3,90 Euro pro Bogen (siehe Rz 104 ff) zu vergebühren sind. Beispiel 2: Ein Lageplan, ein Bauplan, statistische Berechnungen und eine Baubeschreibung werden in einem PDF elektronisch dem…

GMSR Rz 10–163. Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten natürlicher Personen (§§ 10 bis 28 GMSG, § 81 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…43 ff). Das meldende Finanzinstitut muss seine elektronisch durchsuchbaren Daten auf folgende Indizien anwenden (§ 12 GMSG): 1.Identifizierung des Kontoinhabers als Ansässiger eines teilnehmenden Staates: Dieses Indiz bezieht sich auf die Ansässigkeit für steuerliche Zwecke; 2.aktuelle Postadresse oder Wohnsitzadresse (einschließlich einer Postfachadresse) in einem…

GMSR Rz 17–253.3. Konten von hohem Wert (§§ 17 bis 28 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Finanzinstitut bei Konten von hohem Wert auch die aktuelle Kundenstammakte und, soweit die Informationen dort nicht enthalten sind, die folgenden kontobezogenen, vom meldenden Finanzinstitut innerhalb der letzten fünf Jahre beschafften Unterlagen auf die für die Suche in elektronischen Datensätzen bei Konten vom geringem Wert relevanten…

GMSR Rz 89–9312.7. Änderung der Gegebenheiten (§ 102 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…nicht als elektronisch durchsuchbare Daten. Ein meldendes Finanzinstitut muss bei der Überprüfung von Indizien für Zwecke der Identifizierung von bestehenden Konten von geringem Wert, die von natürlichen Personen unterhalten werden, auf seine elektronisch durchsuchbaren Daten zurückgreifen, wenn sich das meldende Finanzinstitut hinsichtlich der aktuellen Wohnsitzadresse…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…4 WiEReG folgt, dass bei öffentlich zugänglichen Urkunden, die beispielsweise Teil der Urkundensammlung des Firmenbuchs sind, ein Aktenvermerk nicht zulässig ist, da diesfalls keine berechtigten Gründe gegen die Vorlage sprechen können. Die gemäß § 5a Abs. 3 Z 4 WiEReG erforderliche Beschreibung der relevanten Teile des…

GMSR Rz 86–8812.6. Belege (§ 101 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…dass die Belege nicht zutreffend oder unglaubwürdig sind. Es wird jedoch erwartet, dass ein Beleg, der aktueller oder spezieller ist, gegenüber einem anderen Beleg bevorzugt wird (Sec. VIII Rz 151 CRS-Kommentar). Was bestehende Konten von Rechtsträgern angeht, so kann ein meldendes Finanzinstitut als Beleg…

2024-0.436.555Erlass zur Quotenregelung gemäß § 134a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.436.55512.06.2024Teil 1/2

…die Zuständigkeit des Finanzamts, ist die Steuernummer amtswegig automationsunterstützt in die Quote des anderen Finanzamts aufzunehmen. Als technische Unterstützung werden die für den vorherigen Veranlagungszeitraum zur Quotenregelung angemeldeten und innerhalb der Quotenregelung erledigten Steuernummern als elektronisches Dokument dem Vertreter zur Verfügung gestellt, das dieser für…

BMF-010221/0099-IV/8/2019Bilaterale Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten über den Austausch länderbezogener Berichte.
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0099-IV/8/201905.04.2019

…zuständigen Behörden beabsichtigen, die länderbezogenen Berichte über ein gemeinsames XML-Schema automatisch auszutauschen.   4. Die zuständigen Behörden beabsichtigen, auf eine oder mehrere elektronische Datenübertragungsverfahren einschließlich Verschlüsselungsstandards hinzuwirken und sich auf diese festzulegen.   § 4 Zusammenarbeit bei Übertragung und Fehlern   1. Jede zuständige Behörde…