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PV-Erlass Rz 1–51. Allgemeines und Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

1. Allgemeines und Anwendungsbereich Im Folgenden gibt das Bundesministerium für Finanzen seine Rechtsansicht über die steuerliche Beurteilung von Photovoltaikanlagen und Energiegemeinschaften bekannt. Dieser Erlass ersetzt a.den Erlass des BMF vom 24.2.2014, BMF-010219/0488-VI/4/2013, BMF-AV Nr. 8/2014…

ZustRL Rz 188–2003.38.4. Änderung der Satzung
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

3.38.4. Änderung der Satzung Rz 188: Änderungen von Satzungsbestimmungen, die eine Voraussetzung der Abgabenbegünstigung betreffen, sind binnen eines Monats jenem Finanzamt bekanntzugeben, das für die Festsetzung der Umsatzsteuer der Körperschaft zuständig ist oder es im Falle einer Umsatzsteuerpflicht wäre (§ 41 Abs. 3 BAO…

VPR 2021 Rz 495–4973.3. Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…BGBl. I Nr. 91/2019) sind Intermediäre dazu verpflichtet, ihnen bekannte, in ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle befindliche Informationen über gewisse meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen bei den zuständigen Steuerbehörden zu melden. Zu den unbedingt meldepflichtigen Gestaltungen zählen auch Gestaltungen, die spezifische Kennzeichen ("Hallmarks") hinsichtlich der…

GebR 2025 Rz 55–593. Art der Gebühren und Entrichtung (§ 3 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…jeweiligen Behörde auch eine Entrichtung mittels Bankomat- oder Kreditkarte oder eine andere bargeldlose elektronische Zahlungsform möglich ist, hat diese Behörde entsprechend bekannt zu machen (zB Aushang an der Amtstafel). Rz 58: Die Behörde, bei der die gebührenpflichtige Schrift anfällt oder die die gebührenpflichtige Amtshandlung vornimmt…

GebR 2025 Rz 1313–131827.3.2.2. Dauer
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…erhoben werden. Auf die tatsächliche Dauer kommt es nicht an, auch wenn diese im Zeitpunkt der Bemessung bekannt ist. Rz 1315: Wird ein Bestandvertrag auf eine bestimmte Dauer abgeschlossen und vereinbart, dass eine Fortsetzung des Bestandverhältnisses nach Ablauf dieser Zeit einer gesonderten Vereinbarung bedarf, erstreckt…

VPR 2021 Rz 18–241.1.4. Rechtliche Bedeutung der OECD-VPL
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

… 2.die Steuerpflichtigen zur Befolgung der Leitlinien ermutigen; zu diesem Zweck sollten sie die Leitlinien bekannt machen und gegebenenfalls in ihre Landessprache(n) übersetzen lassen; 3.die Zusammenarbeit in Verrechnungspreisfragen auf bilateraler oder multilateraler Ebene ausbauen." Rz 19: Die OECD-VPL erlangen aufgrund von Art…

KfzBStR 2021 Rz 1260–1263B.12.9.3.1. Berechnung der Vergütung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…oderanteilsmäßig zu erfassen. Die Aliquotierung des Bonus-Malus über das Wertverhältnis anteilsmäßig zu vergütendie Achtelung ist dann heranzuziehen, wenn der Neuwagenwert nicht bekannt ist. Bei der Aliquotierung über die Achtelung wird je vollem abgelaufenen Jahr der anzusetzende Bonus-Malus um ein Achtel reduziert. Nach Ablauf…

GMSR Rz 43–467. Besondere Sorgfaltsvorschriften (§§ 47 bis 53 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…nachzuweisen, dass ein Kontoinhaber eine bestimmte Vermögensgrenze einhält. Entscheidet sich jedoch ein meldendes Finanzinstitut dafür, muss ihm nur dann bekannt sein, dass der behauptete Status unglaubwürdig oder nicht zutreffend ist, wenn das Gesamtvermögen im für den Kontoinhaber geprüften Jahresabschluss nicht innerhalb der zulässigen Grenzen liegt…

GebR 2025 Rz 121726. Mündliche Gebührenfestsetzung (§ 32 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Sonderzuständigkeiten beantragen, einen mündlichen Bescheid zu erlassen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Gebührenschuldner einen Rechtsmittelverzicht abgibt (§ 255 BAO). Der Bescheid wird durch mündliche Bekanntgabe erteilt. Die darin festgesetzte Gebühr wird mit der Bekanntgabe des Bescheides sofort zur Zahlung fällig. Randzahlen 1218 bis 1249: derzeit frei

2025-1.066.707Erlass zum Umgang mit elektronischen Signaturen und Siegeln im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-1.066.70702.01.2026

…vgl. OGH 5 Ob 154/68) jede im Inland übliche Schriftart geeignet, sofern die Schriftzeichen anderen Personen bekannt und für Dritte verständlich sind. Dazu zählt auch die Unterfertigung in Blockschrift oder Druckschrift. Eine qualifizierte elektronische Signatur hat die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift (Art…

2021-0.103.774Erlass zur Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse, BGBl. II Nr. 193/2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.103.77412.02.2021

…das Bundesministerium für Finanzen oder die Finanzämter erfolgt für das gesamte Bundesgebiet. Erfolgt die Anerkennung durch ein Finanzamt, ist dies dem Bundesministerium für Finanzen bekannt zu geben. Das Bundesministerium für Finanzen nimmt eine Aufnahme der Fahrzeugtype in die Liste der anerkannten Kleinlastkraftwagen vor. 4. Zu …

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…Einbringung einer Beschwerde befugt, an den der den Gegenstand der Anfechtung bildende Bescheid ergangen ist. Beschwerdebefugt ist nur der, für den der Bescheid inhaltlich bestimmt ist und dem er auch wirksam bekannt gegeben wurde (zB VwGH 7.3.1991, 90/16/0043; VwGH 11.2…

GebR 2025 Rz 1364–137027.3.4.2. Urheberrechtliche und leistungsschutzrechtliche Nutzungsverträge sowie Patent-, Marken- und Musterlizenzverträge
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…1370: Gemäß § 45 MRG wird dem Vermieter das Recht eingeräumt, bei Hauptmietverträgen, die vor dem 1. März 1994 geschlossen wurden, den Hauptmietzins auf gesetzlich festgelegte Beträge anzuheben. Der Vermieter hat sein Anhebungsbegehren schriftlich bekannt zu geben. Die Aufforderungsschreiben des Vermieters sind von der Bestandvertragsgebühr befreit.

ZustRL Rz 1–101. Allgemeine Bestimmungen zur Zuständigkeit
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…einem Staatsvertrag oder einer Verordnung geregelt (§ 51 BAO). Vereinzelt werden einem Finanzamt Aufgabenbereiche auch durch ein Landesgesetz übertragen. Rz 5: Die Zuständigkeit muss im Zeitpunkt der Vornahme der Amtshandlung (zB Bekanntgabe des Bescheides gemäß § 97 BAO) gegeben sein; sie richtet sich daher nach der Sach…

KfzBStR 2021 Rz 905–911B.6.1.3. Kraftfahrzeuge gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 (§ 6 Abs. 3 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Zulassungs- und Gebrauchsfähigkeit zu erreichen. Es ist daher für die Berechnung der Normverbrauchsabgabe der CO2-Ausstoß des unvollständigen Kraftfahrzeuges (Fahrgestell) der Klasse N1 entsprechend dem zulassungsfähigen Zustand erhöht anzusetzen. Ist der CO2-Emissionswert des konkreten Kraftfahrzeuges im zulassungsfähigen Zustand nicht bekannt, kann zur Ermittlung dieses…

KfzBStR 2021 Rz 930–935B.6.1.8. Import von Gebrauchtfahrzeugen aus dem Unionsgebiet (§ 6 Abs. 8 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…die Weiterveräußerung im Inland sind nicht schädlich. Rz 932931: LiegtIst neben dem der Bemessungsgrundlage (Entgelt bzw. dem gemeinengemeiner Wert) auch einder Neuwagenwert vordes Kraftfahrzeuges bekannt, so ist der Bonus-Malus zwingend anhand des Wertverhältnisses zwischen Bemessungsgrundlage und Neuwagenwert zu verringern und es ist nur der…

KfzBStR 2021 Rz 979B.6.2.2.4.4. Änderung Abzugsposten und Umweltbonus -Rechtslage 1. März 2014 bis 31. Dezember 2014
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…5 / § 6 Abs. 3 NoVAG 1991* | - 56,25 Euro | zu entrichtende Normverbrauchsabgabe | 2.943,75 Euro ** Berechnung Abzugsposten: Da kein Neuwagenwert bekannt ist, wird die Wertentwicklung über die Achtelung berücksichtigt. Je vollem abgelaufenen Jahr wird der anzusetzende Abzugsposten um ein Achtel reduziert…

KfzBStR 2021 Rz 998B.6.2.2.5.5. Rechtslage 18. Juni 2009 bis 31. Dezember 2009, idF BGBl. I Nr. 52/2009 (Änderung Malus CO2-Werte und Abgabenerhöhung)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…50 Euro | Erhöhungsbetrag gemäß § 6 Abs. 6 NoVAG 1991 iHv 20% | + 267,50 Euro | zu entrichtende Normverbrauchsabgabe | 1.605,00 Euro ** BerechnungBerechnung Bonus: Da kein Neuwagenwert bekannt ist, wird die Wertentwicklung über die Achtelung berücksichtigt. Je vollem abgelaufenen Jahr wird der…

KfzBStR 2021 Rz 999B.6.2.2.5.6. Rechtslage 1. Juli 2008 bis 17. Juni 2009, idF BGBl. I Nr. 46/2008 (Änderung Malus CO2-Werte und Abgabenerhöhung)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Euro | Erhöhungsbetrag gemäß § 6 Abs. 6 NoVAG 1991 iHv 20% (nur auf den Grundbetrag) | +280,00Euro | zu entrichtende Normverbrauchsabgabe | 1.617,50Euro ** BerechnungBerechnung Bonus: Da kein Neuwagenwert bekannt ist, wird die Wertentwicklung über die Achtelung berücksichtigt. Je vollem abgelaufenen Jahr wird…

KfzBStR 2021 Rz 1014–1017B.6.2.4.3. Nachgewiesener CO2-Wert (§ 6 Abs. 4 Z 3 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…km) = 15 g/km; 15 x 40 Euro = 600 Euro | + 525,00 Euro | minus Abzugsposten* | - 306,25 Euro | = zu entrichtende Normverbrauchsabgabe | 3.418,75Euro * Berechnung Malus und Abzugsposten: Da kein Neuwagenwert bekannt ist, wird die Wertentwicklung über…