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2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…einen risikobasierten Ansatz verfolgen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, offizielle Identitätsdokumente einzuholen, da die potenziell Begünstigten möglicherweise noch keine Kenntnis von der Existenz des Trusts haben. Als risikobasierte Überprüfungsmaßnahmen kommen etwa die Einholung einer Erklärung des Settlors zur Bestätigung der Identitätsangaben des potenziell Begünstigten…

GMSR Rz 65–6810.5. Versicherungsvertrag (§ 75 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…Versicherungsverträge. Ein Versicherungsmantelprodukt umfasst einen Versicherungsvertrag, dessen Vermögenswerte auf einem Konto vorhanden sind, das von einem Finanzinstitut unterhalten wird, und diese Vermögenswerte in Übereinstimmung mit einer persönlichen Investitionsstrategie oder unter Kontrolle oder Einfluss des Versicherungsnehmers, des Kontoinhabers oder des Begünstigten verwaltet werden. 10.8. Barwert (…

PV-Erlass Rz 136–1473.2.1.3.2. Allgemeines zu Körperschaften als Mitglieder
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Mitgliedschaft einer begünstigten Körperschaft an einer EEG in Form einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft unterliegt im Rahmen der Vermögensverwaltung der beschränkten Steuerpflicht. Für die Beurteilung der abgabenrechtlichen Begünstigung der Körperschaft ist die Beteiligung bzw. Mitgliedschaft unschädlich. Rz 146: Die Mitgliedschaft einer begünstigten Körperschaft in einer EEG…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…"Begünstigter") unter Angabe der Nominee-Vereinbarung (Treuhandschaftsverhältnis) und Auswahl der Rolle "Nominator (Treugeber)" zu melden, da er aufgrund der vertraglichen Vereinbarung Kontrolle auf die Stiftung ausübt. Beispiel Treuhandstiftung: Stifter 1 und 2 haben einen Treuhandschaftsvertrag abgeschlossen. Stifter 1 hat Vermögen treuhändig für den Treugeber Stifter…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…vom Settlor aufgestellten Regeln für einen oder mehrere Dritte (die Begünstigten/Beneficiaries) mit Wirkung gegen jedermann verwaltet oder verwendet. Trusts verfügen (idR) über keine eigene Rechtspersönlichkeit, lediglich der Trustee ist als Eigentümer des Trustvermögens aktiv- und passivlegitimiert. Als Gegenstand eines Trusts eignet sich jeder Vermögenswert…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…die Privatstiftung nur die Person 1/der Stifter wirtschaftlicher Eigentümer der GmbH A. Da die Personen im Stiftungsvorstand und die Begünstigten durch die zu geringe Beteiligung der Privatstiftung keine wirtschaftlichen Eigentümer sind, ist lediglich Person 1 als indirekter wirtschaftlicher Eigentümer der GmbH A zu melden…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…andere Informationen enthalten sind, die den höchstpersönlichen Lebensbereich der genannten Personen betreffen. Begünstigte in einer Art genannt werden, die zu einer ungebührlichen Offenlegung der Einkommens- oder Vermögenssituation führen würden. Informationen oder Anweisungen zu finanziellen Angelegenheiten (etwa Geschäfts- oder Anlagestrategien) enthalten sind, die in ihrer objektiven…

GMSR Rz 609. Nicht meldende Finanzinstitute (§§ 62 bis 70 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…66 GMSG definiert. Dabei handelt es sich um einen bestimmten Fonds zur Gewährung von Altersvorsorge- und Invaliditätsleistungen sowie Leistungen im Todesfall. Als Voraussetzung für die Qualifizierung als begünstigter Altersvorsorgefonds sind zB staatliche Steuerbegünstigungen und Einschränkungen in der Mittelverwendung vorgesehen (vgl. auch Sec. VIII Rz 36…

PV-Erlass Rz 26–312.1.2. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…nicht mehr als 35 kWp beträgt und dass die Photovoltaikanlage durch den Betreiber auf oder in der Nähe von bestimmten Gebäuden betrieben wird. Begünstigt sind Gebäude, die Wohnzwecken dienen, die von Körperschaften öffentlichen Rechts genutzt werden oder die von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die gemeinnützigen…

GMSR Rz 7210.12. Ausgenommenes Konto (§ 87 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Kontoinhabers (Sec. VIII Rz 92 CRS-Kommentar). Die Fälle des § 87 Z 5 GMSG beziehen sich im Allgemeinen auf Fälle, in denen Vermögen durch einen Dritten treuhändig gehalten wird. Solche Treuhandkonten sind ausgenommene Konten, wenn sie im Zusammenhang mit den in lit. a bis d…

GebR 2025 Rz 48–542.3.3.2. Vereinigungen, die ausschließlich wissenschaftliche, Humanitäts- oder Wohltätigkeitszwecke verfolgen (§ 2 Z 3 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…ausschließlich wissenschaftliche, Humanitäts- oder Wohltätigkeitszwecke verfolgen (§ 2 Z 3 GebG) 2.3.3.2.1. Begünstigte Vereinigungen Rz 48: Gemäß § 2 Z 3 GebG sind juristische Personen des Privatrechtes (Vereine, aber auch Kapitalgesellschaften, Privatstiftungen oder Genossenschaften), die ausschließlich wissenschaftliche, humanitäre oder wohltätige Zwecke verfolgen, hinsichtlich…

VPR 2021 Rz 288–2962.2.2.2. Wirtschaftsgüterzuordnung
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Steuerverwaltung des Betriebsstättenstaats eine gleichlautende Sachverhaltsbeurteilung vornimmt und dementsprechend die erzielten Gewinnteile in ihre Besteuerungsgrundlage einbezieht, ist in solchen Fällen ein Indiz für die Richtigkeit der vorgenommenen Vermögens- und Einkünftezuordnung (EAS 446). Rz 296: Für die Frage, welchem Betriebsvermögen ein Firmenwert oder Kundenstock zuzuordnen ist…