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GebR 2025 Rz 1850–185732. Exkurs: Gebühren im Meldewesen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…unterliegen derselben Gebühr wie die Eingabe, die sie vertreten (siehe Rz 481 ff). Rz 1851: Werden im Zuge einer Anmeldung eines neuen Wohnsitzes ausländische Dokumente (insbesondere ein ausländischer Reisepass) vorgelegt, ist das Vorliegen eines amtlichen Gebrauchs zu prüfen (siehe Rz 120 ff). Rz 1852: 1…

KfzBStR 2021 Rz 46–52A.2.3.4. Person des Verwenders
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…der Beurteilung des Hauptwohnsitzes nicht zur Anwendung, daNach § 2682 Abs. 1 BAO8 KFG 1967 lediglich den Wohnsitzsind Kraftfahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, nicht aber dendie von Personen mit dem Hauptwohnsitz einer Person regelt undoder Sitz im Inland § 26 Abs. 2 BAO den gewöhnlichen Aufenthalt einer Person…

InvFR 2018 Rz 541–5527.4.1.1.2. Besteuerung von Fondseinkünften
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…1.2.1. Ausländische Einkünfte aus inländischen Investmentfonds Rz 541: Inländische Investmentfonds stellen zwar kein Steuer- aber für Zwecke der KESt ein Empfängersubjekt dar. § 94 Z 10 EStG 1988 normiert für Investmentfonds eine eigene KESt-Befreiung bezüglich Dividenden, wenn deren Schuldner weder Wohnsitz, Sitz noch…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…verpflichtet, Eigentum an einem im Inland gelegenen Grundstück zu erwerben. Eine Verwaltung im Inland liegt insbesondere dann vor, wenn der mit einem Trustee vergleichbare Gewalthaber (Treuhänder) seinen Wohnsitz bzw. Sitz im Inland hat. meldepflichtige ausländische Rechtsträger; das sind Gesellschaften, Stiftungen und vergleichbare juristische Personen, deren…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

… 5a Abs. 1 Z 2 WiEReG beurteilt werden, wenn die ausländische Rechtsform mit einer bestimmten inländischen Rechtsform vergleichbar ist. Des Weiteren finden sich auch länderspezifische Informationen und Hinweise zu den landesüblichen Nachweisen (jeweils für spezielle, lokal verfügbare Rechtsträgertypen) auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen…

KfzBStR 2021 Rz 671–678B.3.5. Ausfuhrlieferungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Nr. 401/1996 über den Nachweis der Beförderung oder Versendung und den Buchnachweis zu beachten. Rz 672: Als ausländischer Abnehmer gilt eine natürliche Person dann, wenn diese keinen Wohnsitz im Inland hat. Als Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt gilt der Ort, der im Reisepass oder sonstigen…

KfzBStR 2021 Rz 1271–1276B.12.10. Anwendungsfälle
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Kraftfahrzeuges der dauernde Standort im Inland auch tatsächlich (endgültig) aufgegeben wird (keine Zulassungsverpflichtung im Inland). Der Antrag auf Vergütung der Normverbrauchsabgabe ist mittels Formular NOVA 2 geltend zu machen. Beispiel 13: Herr Ö mit Wohnsitz in Österreich arbeitet ab März 2018 bei einem deutschen Dienstgeber…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…sind anhand der Angaben im Firmenbuch, der Stiftungsurkunde und der Stiftungszusatzurkunde (sofern eine Zusatzurkunde errichtet wurde) festzustellen. Bei Personen ohne Wohnsitz im Inland ist eine Reisepasskopie einzuholen und die Identität anhand dieser Reisepasskopie zu überprüfen. Hervorzuheben ist, dass die Stifter, die Mitglieder des Stiftungsvorstandes und…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…als Angabe über den Bestandszeitraum ist der Zeitpunkt der Antragstellung anzugeben. Zum Antrag auf Eintragung in das Ergänzungsregister für sonstige Betroffene (ERsB) der Stammzahlenregisterbehörde (Bundeskanzleramt) vgl. die Ausführungen oben in Abschnitt 2.9 zu Trusts und trustähnlichen Vereinbarungen. Meldepflichtige ausländische Rechtsträger haben gemäß § 3 Abs…

InvFR 2018 Rz 270–2743.1.2. Beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…solche bei Nullkuponanleihen und sonstigen Forderungswertpapieren), wenn Kapitalertragsteuer einzubehalten war und der Schuldner der Zinsen Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz im Inland hat oder eine inländische Zweigstelle eines ausländischen Kreditinstituts ist oder das Wertpapier von einem inländischen Emittenten begeben worden ist; Einkünfte aus der Überlassung von…

GMSR Rz 31.3. Allgemeine Meldepflichten (§ 3 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Kontoinhaber (vgl. Rz 81 zu § 96 GMSG) ist, folgende Informationen zu übermitteln: Name, Adresse, Ansässigkeitsstaat(en), ausländische Steueridentifikationsnummer(n), sowie bei natürlichen Personen: Geburtsdatum und Geburtsort. Wurde(n) von einem Rechtsträger, der Kontoinhaber ist, eine oder mehrere beherrschende Person(en) ermittelt (vgl. Rz 31 ff…

GebR 2025 Rz 1058–106412.2. Entstehen der Gebührenschuld bei im Ausland errichteten Urkunden (§ 16 Abs. 2 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…oder Einrichtung, die der Ausübung eines Betriebes oder wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes dient. Näheres siehe EStR 2000 Rz 7924 ff. Rz 1064: Eine inländische Betriebsstätte wird nicht durch die Beteiligung einer ausländischen natürlichen oder juristischen Person (zB Kapital- oder Personengesellschaft) an einer inländischen Kapital- oder Personengesellschaft begründet.

GebR 2025 Rz 1065–107112.2.2. Inlandsbezogenheit des Rechtsgeschäfts
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…1070: Sind somit beide Parteien Inländer auf Grund eines Wohnsitzes oder einer Betriebsstätte im Inland, ist trotz Beurkundung des Rechtsgeschäftes im Ausland dieses gebührenpflichtig, da zumindest ein Erfüllungsort im Inland liegt. Es sei denn, es wären Bringschulden mit ausländischen Erfüllungsorten vereinbart. Beispiel 1: Der zwischen…

KfzBStR 2021 Rz 53–57A.2.3.6. Mittelpunkt der Lebensinteressen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Abs. 1 Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz - die Person zu verstehen, die das Kraftfahrzeug auf eigene Rechnung in Gebrauch und die Verfügungsgewalt darüber hat. Dies welcher von mehreren Wohnsitzen eines Menschen als Hauptwohnsitz anzusehen ist, ist nach objektiven Gesichtspunkten im Rahmen einer Gesamtschau zu beurteilen. Maßgebend ist…

KfzBStR 2021 Rz 213–218A.3.6.1.2.2. Ausweis gemäß § 29b Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Ausländische Behindertenausweise Rz 218: Da jeder Behinderte, der seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat, einen Behindertenpass gemäß §§ 40 ff BBG und damit auch einen Parkausweis gemäß § 29b StVO 1960 beantragen kann, können ausländische Behindertenausweise oder Parkausweise nicht als Nachweis der Behinderung herangezogen werden…

KfzBStR 2021 Rz 750–762B.4. Abgabenschuldner (§ 4 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…grenzüberschreitenden Leasings ist für das Kraftfahrzeug Normverbrauchsabgabe zu entrichten (dauernder Standort in Österreich). Das Kraftfahrzeug kann in diesen Fällen sowohl auf die Leasinggesellschaft als auch auf den Leasingnehmer mit Wohnsitz im Inland zugelassen werden. Wird das Kraftfahrzeug auf die ausländische Leasinggesellschaft zugelassen, ist diese Abgabenschuldner (…

GMSR Rz 26–304. Sorgfaltspflichten bei Neukonten natürlicher Personen (§§ 29 bis 32 GMSG, § 82 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…wenn sie kein späteres Datum als dasjenige des Empfangs beim Finanzinstitut enthält und wenn sie die folgenden Informationen umfasst: Name; Wohnsitzadresse; Staat(en) der steuerlichen Ansässigkeit.; Ausländische Steueridentifikationsnummer(n) (sofern eine vom anderen Staat vergeben wurde); Geburtsdatum bei natürlichen Personen. Geht aus der Selbstauskunft hervor…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…oder der Geburtsort bei verstorbenen wirtschaftlichen Eigentümern nicht mehr eruieren lässt, beispielsweise wenn diese schon vor langer Zeit verstorben sind oder wenn für ausländische natürliche Personen aufgrund der landesspezifischen Gegebenheiten diese Information nicht verfügbar ist. Bei verstorbenen wirtschaftlichen Eigentümern sind Geburtsdatum und Geburtsort daher nur…