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ZustRL Rz 161–1663.28. Normverbrauchsabgabe
geltende FassungRichtlinien27.02.2023

…3.31. Stiftungseingangssteuer Rz 164: Für die Erhebung der Stiftungseingangssteuer ist das Finanzamt für Großbetriebe zuständig (§ 4 StiftEG). § 61 Abs. 1 Z 6 BAO sieht die Zuständigkeit für Privatstiftungen im Sinn des PSG und vergleichbare ausländische Einrichtungen vor. Ausländische privatrechtliche Stiftungen oder vergleichbare Vermögensmassen, die…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…In der Praxis sind für Substiftungen auch andere Begriffe wie zB Tochter- oder Nachfolgestiftung gebräuchlich. Mit der Errichtung einer in- oder ausländischen Substiftung kommt es auch zu einer Vermögensübertragung an diese. Neben der Tatsache, dass Substiftungen erst durch den Stiftungsakt seitens der bestehenden Privatstiftung entstehen…

ZustRL Rz 80–792.2.4. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von BAO-Bestimmungen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…5 KStG 1988) die Erhebung der Stabilitätsabgabe (§ 8 StabAbgG) die Erhebung der Stiftungseingangssteuer (§ 4 StiftEG) die Erhebung der Digitalsteuer (§ 5 Abs. 4 DiStG 2020) die Erstattung von Umsatzsteuer, Elektrizitäts- und Erdgasabgabe an ausländische Vertretungsbehörden und ihre Mitglieder (§ 7 IStVG) die Erhebung des Energiekrisenbeitrages - fossile Energieträger…

ZustRL Rz 55–692.2. Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe (§ 61 BAO)
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…zuständig für eigentümerlose Vermögensmassen. Das sind einerseits Privatstiftungen nach dem PSG, diesen vergleichbare ausländische Einrichtungen sowie der Stiftungseingangssteuer unterliegende Vermögensmassen (§ 61 Abs. 1 Z 6 BAO); andererseits Stiftungen und Fonds nach dem BStFG 2015 oder einer entsprechenden landesgesetzlichen Regelung (§ 61 Abs. 1 Z 7 BAO…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…liegt insbesondere dann vor, wenn der mit einem Trustee vergleichbare Gewalthaber (Treuhänder) seinen Wohnsitz bzw. Sitz im Inland hat. meldepflichtige ausländische Rechtsträger; das sind Gesellschaften, Stiftungen und vergleichbare juristische Personen, deren Sitz sich nicht im Inland oder einem anderen Mitgliedstaat befindet, sofern sie sich nach…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

… 5a Abs. 1 Z 2 WiEReG beurteilt werden, wenn die ausländische Rechtsform mit einer bestimmten inländischen Rechtsform vergleichbar ist. Des Weiteren finden sich auch länderspezifische Informationen und Hinweise zu den landesüblichen Nachweisen (jeweils für spezielle, lokal verfügbare Rechtsträgertypen) auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…in- oder ausländische Substiftungen und vergleichbare Rechtsträger, die von Privatstiftungen gemäß § 1 PSG (also von inländischen Privatstiftungen) errichtet werden. Zur Überprüfung, ob im Hinblick auf eine inländische Privatstiftung eine in- oder ausländische Substiftung vorliegt, sollte jedenfalls Einsicht in die Stiftungsdokumente (Stiftungsurkunde, Stiftungszusatzurkunde, Beschlüsse des Stiftungsvorstands…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…über den obersten Rechtsträger ausübt, sowie gegebenenfalls den Begünstigtenkreis im Fall eines ausländischen obersten Rechtsträgers gemäß § 2 Z 2 und 3 WiEReG. 5.4 Erhöhte Transparenz von Nominee-Vereinbarungen (Treuhandschaftsverhältnissen) 5.4.1 Angabe, ob Nominee-Vereinbarungen (Treuhandschaftsverhältnisse) bei Stiftungen, Trusts und vergleichbaren Rechtsträgern bestehen…

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geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…die Nachweise abweichender Stimmrechte oder Kontrollverhältnisse im Meldeformular zum Compliance-Package zu übermitteln sind, ist in erster Linie von der Rechtsform des jeweiligen ausländischen Rechtsträgers (Gesellschaft, Trust, Stiftung oder trustähnliche Vereinbarung) abhängig. Für Gesellschaften ist hier in der Regel die allgemeine Dokumentenart "Nachweis abweichender Stimmrechte…

GebR 2025 Rz 1058–106412.2. Entstehen der Gebührenschuld bei im Ausland errichteten Urkunden (§ 16 Abs. 2 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Körperschaften, Personenvereinigungen sowie Vermögensmassen ihren Sitz im Sinn der Abgabenvorschriften an dem Ort, der durch Gesetz, Vertrag, Stiftungsbrief und dergleichen bestimmt ist. Er ist daher grundsätzlich der rechtsgeschäftlichen Gestaltung zugänglich. Fehlt es an einer solchen Bestimmung, so gilt als Sitz der Ort der Geschäftsleitung. Das…

ZustRL Rz 113–1213.2. Körperschaftsteuer
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Finanzamt Österreich oder dem Finanzamt für Großbetriebe. Für die Erhebung der Körperschaftsteuer von gemäß § 1 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 beschränkt Steuerpflichtigen (ausländischen Körperschaften) bestehen keine speziellen Zuständigkeitsregelungen. Für die Erhebung der Körperschaftsteuer von gemäß § 1 Abs. 3 Z 2 KStG 1988 beschränkt Steuerpflichtigen…

InvFR 2018 Rz 91–1022.2. Ausländische Fonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…oder eine solche benötigen. Investmentstrukturen in Drittstaaten gelten nicht als OGAW im Sinne des § 188 Abs. 1 Z 1 InvFG 2011. Zum Begriff OGAW siehe Rz 27. Rz 98: Unter welchen Voraussetzungen ein ausländischer OGAW im Inland vertrieben werden darf, richtet sich nach §§ 139 f…

InvFR 2018 Rz 355–3653.3. Anteile von Privatstiftungen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Kapitalvermögen gemäß § 27 EStG 1988 der Zwischenbesteuerung. Darunter fallen ua. auch Kapitalerträge aus in- und ausländischen Investmentfonds und Gewinne aus der Veräußerung der Fondsanteile. Das Werbungskostenabzugsverbot für die der Zwischensteuer unterliegenden Einkünfte ist zu beachten. 3.3.3. Ausschüttung 3.3.3.1. Zeitliche Erfassung…

InvFR 2018 Rz 114–1252.2.5. Ausländische AIF in Immobilien
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…in § 42 letzter Satz ImmoInvFG gilt bei sämtlichen AIF in Immobilien das Vermögen stets nach den Grundsätzen der Risikostreuung angelegt. Siehe Rz 104 ff. Rz 121: Bei sonstigen ausländischen Veranlagungsgemeinschaften in Immobilien ist das Kriterium der Risikostreuung eigens zu prüfen. Dabei sind die Risikostreuungsbestimmungen des …