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32 Treffer902 msnur geltende Fassungen
2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…eine Auskunftssperre besteht, wird dieser Verein nicht in der Trefferliste angezeigt. Bei Vorliegen einer Auskunftssperre gemäß Meldegesetz 1991 enthält der Auszug anstelle der Angaben der Wohnsitze der direkten und indirekten wirtschaftlichen Eigentümer nur die Angabe, dass sich der Wohnsitz im Inland befindet, sowie den Hinweis…

KfzBStR 2021 Rz 750–762B.4. Abgabenschuldner (§ 4 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Das Kraftfahrzeug kann in diesen Fällen sowohl auf die Leasinggesellschaft als auch auf den Leasingnehmer mit Wohnsitz im Inland zugelassen werden. Wird das Kraftfahrzeug auf die ausländische Leasinggesellschaft zugelassen, ist diese Abgabenschuldner (§ 4 Z 2 NoVAG 1991). Im Fall der Verwendung des Kraftfahrzeuges im Inland…

KfzBStR 2021 Rz 671–678B.3.5. Ausfuhrlieferungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Wohnsitz im Inland hat. Als Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt gilt der Ort, der im Reisepass oder sonstigen Grenzübertrittsdokument eingetragen ist. Verfügt der Abnehmer über mehrere Reisepässe mit unterschiedlichen Wohnorten, kommt es auf den vorgelegten Pass an. Befindet sich im Reisepass keine Eintragung über einen Wohnsitz…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…Die genannten Personen bzw. Personengruppen sind anhand der Angaben im Firmenbuch, der Stiftungsurkunde und der Stiftungszusatzurkunde (sofern eine Zusatzurkunde errichtet wurde) festzustellen. Bei Personen ohne Wohnsitz im Inland ist eine Reisepasskopie einzuholen und die Identität anhand dieser Reisepasskopie zu überprüfen. Hervorzuheben ist, dass die Stifter…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

… 5 Abs. 5 WiEReG nur der Umstand der subsidiären Ermittlung zu melden ist. Es kann sich der Umstand ergeben, dass vom Rechtsträger eine natürliche Person ohne Wohnsitz im Inland als wirtschaftlicher Eigentümer bzw. als Nominee, Nominee-Direktor oder Nominator festgestellt wird und diese die Übermittlung…

GebR 2025 Rz 1065–107112.2.2. Inlandsbezogenheit des Rechtsgeschäfts
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Leistung im Inland entgegennehmen kann. Rz 1069: Die Parteien können den Erfüllungsort vertraglich vereinbaren. Mangels besonderer Vereinbarung bestimmt sich der Erfüllungsort nach Natur oder Zweck des Geschäftes. Wurde keine Regelung getroffen, so hat der Schuldner seine Verpflichtung gemäß § 905 Abs. 1 ABGB an seinem Wohnsitz…

GebR 2025 Rz 1058–106412.2. Entstehen der Gebührenschuld bei im Ausland errichteten Urkunden (§ 16 Abs. 2 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…1. Inländereigenschaft der Parteien Rz 1060: Die Inländereigenschaft muss bei allen Parteien gegeben sein. Sie ist dann erfüllt, wenn die Parteien im Inland einen Wohnsitz (gewöhnlichen Aufenthalt), ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz haben oder eine inländische Betriebsstätte unterhalten. Unter Inland ist das Bundesgebiet (vgl. Art…

GebR 2025 Rz 1371–138127.3.5. Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Bestandgeber (Vermieter, Verpächter, Leasinggeber usw.), der im Inland (Bundesgebiet der Republik Österreich) einen Wohnsitz, den gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung oder seinen Sitz hat oder eine inländische Betriebsstätte unterhält, die Verpflichtung, die Bestandvertragsgebühr (§ 33 TP 5 GebG) selbst zu berechnen. 27.3.5.1. Selbstberechnung durch…

InvFR 2018 Rz 270–2743.1.2. Beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

3.1.2. Beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen 3.1.2.1. Allgemeines Rz 270: Natürliche Personen, die im Inland weder ihren Wohnsitz noch den gewöhnlichen Aufenthalt haben, unterliegen der beschränkten Einkommensteuerpflicht gemäß § 1 Abs. 3 EStG 1988. Die Steuerpflicht umfasst die in § 98 EStG 1988…

InvFR 2018 Rz 541–5527.4.1.1.2. Besteuerung von Fondseinkünften
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…weder Wohnsitz, Sitz noch Ort der Geschäftsleitung im Inland haben. Darüber hinaus besteht eine KESt-Befreiung des Investmentfonds für Zinsen, Kursgewinne und Derivate gemäß § 27 Abs. 2 Z 2, Abs. 3 und Abs. 4 EStG 1988, unabhängig davon, ob es sich um ausländische oder inländische…

KfzBStR 2021 Rz 53–57A.2.3.6. Mittelpunkt der Lebensinteressen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…ein Kraftfahrzeug im Inland verwendetdiese besagt aber lediglich, dass meldebehördlichen Vorgaben Rechnung getragen wurde. Der Ort, an dem sich der rechtmäßige Besitz an diesem Kraftfahrzeug zukommtMittelpunkt der Lebensinteressen befindet, ist unerheblich (VwGH 27.01.2010,unabhängig von der 2009/16/0107)Einstufung im Melderegister als…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…Treuhänder) seinen Wohnsitz bzw. Sitz im Inland hat. meldepflichtige ausländische Rechtsträger; das sind Gesellschaften, Stiftungen und vergleichbare juristische Personen, deren Sitz sich nicht im Inland oder einem anderen Mitgliedstaat befindet, sofern sie sich nach dem 1. April 2021 verpflichten, Eigentum an einem im Inland gelegenen…

KfzBStR 2021 Rz 1271–1276B.12.10. Anwendungsfälle
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Zulassungsverpflichtung im Inland). Der Antrag auf Vergütung der Normverbrauchsabgabe ist mittels Formular NOVA 2 geltend zu machen. Beispiel 13: Herr Ö mit Wohnsitz in Österreich arbeitet ab März 2018 bei einem deutschen Dienstgeber. Da er mit der Familie nach Deutschland übersiedelt, meldet er im März…

KfzBStR 2021 Rz 46–52A.2.3.4. Person des Verwenders
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…kommen, wenn ein Mensch über mehrere Wohnsitze verfügt.Beispiel 3: Rz 50: Für den Mittelpunkt der Lebensinteressen eines Menschen sind insbesondere folgende Kriterien maßgeblich: Aufenthaltsdauer, Lage des Arbeitsplatzes oder der AusbildungsstätteEiner Person mit Hauptwohnsitz im Inland wird von einer ausländischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ausgangspunkt…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…mit Sitz außerhalb des EWR, die sich ab dem 1. April 2021 verpflichtet haben bzw. verpflichten, im Inland eine Liegenschaft zu erwerben, fallen nunmehr in den Anwendungsbereich des WiEReG (§ 1 Abs. 2 Z 19 WiEReG). Meldepflichtige ausländische Rechtsträger haben gegenüber Verpflichteten, wenn diese Sorgfaltspflichten gegenüber…

KfzBStR 2021 Rz 411–420B.1.2. Innergemeinschaftlicher Erwerb (§ 1 Z 2 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…die endgültige und dauerhafte Verwendung des Kraftfahrzeuges erfolgt bzw. erfolgen wird. In diesem Fall in Österreich. Der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Erwerbers kann im Fall von mehreren Wohnsitzen nur dort liegen, wo sich die stärksten persönlichen Beziehungen befinden (EuGH 18.11.2010, C-84/09…

GMSR Rz 10–163. Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten natürlicher Personen (§§ 10 bis 28 GMSG, § 81 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…§ 10 bis 16 GMSG) 3.2.1. Wohnsitzadresse Rz 11: Bei Konten von geringem Wert (Gesamtsaldo oder -wert in Höhe eines Betrags im Gegenwert von höchstens 1.000.000 US-Dollar zum 30. September 2016) kann das meldende Finanzinstitut die natürliche Person, die Kontoinhaber ist…

GMSR Rz 26–304. Sorgfaltspflichten bei Neukonten natürlicher Personen (§§ 29 bis 32 GMSG, § 82 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…eine natürliche Person auch über zwei oder mehr steuerliche Ansässigkeiten verfügen. Eine natürliche Person gilt im Allgemeinen dann als in einem Staat steuerlich ansässig, wenn sie nach dem Recht dieses Staates (einschließlich Doppelbesteuerungsabkommen) aufgrund des Wohnsitzes, gewöhnlichen Aufenthalts oder eines anderen ähnlichen Kriteriums steuerpflichtig ist…

GebR 2025 Rz 1072–107412.2.3. Verbringung der Urkunde in das Inland
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…sieht allerdings eine Befreiungsvorschrift vor. Demnach sind im Ausland beurkundete Rechtsgeschäfte gebührenbefreit, solange keine andere Voraussetzung für das Entstehen der Gebührenschuld gegeben ist, als die Verwendung der Urkunde (beglaubigte Abschrift) bei einem Gericht (Schiedsgericht), das nur auf Grund einer Vereinbarung eines inländischen Gerichtsstandes zuständig ist.

KfzBStR 2021 Rz 36–39A.2. Widerrechtliche Verwendung von Kraftfahrzeugen im Inland
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…keiner widerrechtlichen Verwendung führen. Rz 38: Nach § 1 Abs. 1 Z 3 KfzStG 1992 unterliegt der Kraftfahrzeugsteuer die Verwendung eines nicht im Inland zugelassenen Kraftfahrzeuges im Inland, welches nach den Vorschriften des KFG 1967 zuzulassen wäre. Ein Kraftfahrzeug unterliegt damit der Steuer ab dem Zeitpunkt…