3.38.4. Änderung der Satzung Rz 188: Änderungen von Satzungsbestimmungen, die eine Voraussetzung der Abgabenbegünstigung betreffen, sind binnen eines Monats jenem Finanzamt bekanntzugeben, das für die Festsetzung der Umsatzsteuer der Körperschaft zuständig ist oder es im Falle einer Umsatzsteuerpflicht wäre (§ 41 Abs. 3 BAO…
…bezüglich der Rechtsform des OGAW verschiedene Modelle zu und überlässt den Mitgliedstaaten die Regelung in der mit dem jeweiligen Zivilrecht und Gesellschaftsrecht kompatiblen Form: Neben der in Österreich zulässigen "Vertragsform" können OGAW daher in anderen Mitgliedstaaten auch in "Satzungsform" als Investmentgesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeiten bzw…
…2005/16/0209). Rz 49: Die Rechtsform allein ist nicht maßgebend. Die Gebührenfreiheit bestimmt sich nach der Satzung oder der sonstigen Verfassung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung. Beispiele: ausschließlich humanitäre, wohltätige Zwecke verfolgen zB Österreichische Gesellschaft vom Roten Kreuz Österreichisches Schwarzes Kreuz Arbeitersamariterbund Österreichs Österreichischer…
…Anwendung, wenn der ausländische Organismus sein Vermögen nach dem Gesetz, der Satzung oder der tatsächlichen Übung nach den Grundsätzen der Risikostreuung (siehe Rz 104 ff) anlegt und das Kriterium der Nicht- oder Niedrigbesteuerung (siehe Rz 110 ff) erfüllt. Ob das ausländische Gebilde aufsichtsrechtliche Anforderungen erfüllt…
…EU-Mitgliedstaat niedergelassen sind und ihr Kapital zu mindestens 70% in Unternehmen investieren, die zum Investitionszeitpunkt nicht für den Handel an einem geregelten Markt oder einem multilateralen Handelssystem zugelassen sind und deren Gesellschaftsvertrag oder Satzung als vorrangiges Ziel die Erzielung messbarer, positiver sozialer Wirkungen festschreibt…
… 5a Abs. 1 Z 2 lit. b WiEReG sind bei AG und SE ein Nachweis über für das wirtschaftliche Eigentum relevante Anteilsrechte und Aktien sowie die Satzung, soweit sich aus dieser abweichende Stimmrechte oder Kontrollverhältnisse ergeben, zu übermitteln. Der Nachweis über für das wirtschaftliche Eigentum…
…nicht deren gewerbliche oder berufliche Haupttätigkeit sein. Der Hauptzweck einer EEG darf nicht im finanziellen Gewinn liegen. Soweit sich dies nicht schon aus der Gesellschaftsform ergibt, ist dies in der Satzung festzuhalten. Die EEG hat ihren Mitgliedern oder den Gebieten, in denen sie tätig ist…
…unterstehende Organismus, unabhängig von seiner Rechtsform, dessen Vermögen nach dem Gesetz, der Satzung oder tatsächlichen Übung nach den Grundsätzen der Risikostreuung angelegt ist und im Ausland keiner bzw. einer niedrigen Besteuerung unterliegt. Rz 3: Zivil- und aufsichtsrechtlich umfasst der Begriff "Investmentfonds" gemäß § 3 Abs. 2…
…nur unter der Voraussetzung, dass diese Zielfonds nach ihren eigenen Fondsbestimmungen bzw. ihrer eigenen Satzung insgesamt höchstens 10% des Fondsvermögens in Anteile anderer OGAW oder OGA anlegen dürfen. Rz 44: Für die Beurteilung, ob es sich im Fall eines Dachfonds bzw. Zielfonds in steuerlicher Hinsicht…
…der Organismus für gemeinsame Anlagen in der Vertragsform, der Form des Trust, der Satzungsform oder irgendeiner anderen Rechtsform errichtet ist, oder welche Rechtsstruktur der AIFM hat. Auch obligationenartige Beteiligungen (wie etwa auch Zertifikate) können als AIF eingestuft werden. Dies kann insbesondere dann der Fall sein…
…unterstehende Veranlagungsgemeinschaft in Immobilien, unabhängig von ihrer Rechtsform, deren Vermögen nach dem Gesetz, der Satzung oder tatsächlichen Übung nach den Grundsätzen der Risikostreuung angelegt ist und im Ausland nicht oder niedrig besteuert wird. Rz 95: Der in § 188 Abs. 2 InvFG 2011 iVm § 42 Z…
…Anwendung, wenn der ausländische Organismus sein Vermögen nach dem Gesetz, der Satzung oder tatsächlichen Übung nach den Grundsätzen der Risikostreuung (siehe Rz 120 ff) anlegt und das Kriterium der Nicht- oder Niedrigbesteuerung (siehe Rz 123 ff) erfüllt. Ob das ausländische Gebilde aufsichtsrechtliche Anforderungen erfüllt, ist…
…kann keine Betriebsstätte im Sinn von Art. 5 Abs. 1 OECD-MA angenommen werden. Keine Betriebsstätten werden daher beispielsweise begründet: von bloßen Briefkastengesellschaften an ihrem satzungsmäßigen Sitz (EAS 598, EAS 776, EAS 838); durch die Vornahme einer bloßen Gerichtsregistrierung einer polnischen Zweigniederlassung bei einer zwölf…
…der in einem anderen Mitgliedstaat bewilligt worden ist, nicht in Form eines Sondervermögens, sondern in Trustform oder in Satzungsform gebildet worden ist (§ 140 InvFG 2011). Es handelt sich in solchen Fällen in steuerlicher und aufsichtsrechtlicher Hinsicht um ausländische Fonds (siehe Rz 91 ff). Rz 32…
…oder geschlossenen Fonds handelt, ob der AIF in der Vertragsform, der Form des Trust, der Satzungsform oder irgendeiner anderen Rechtsform errichtet ist und welche Rechtsstruktur der AIF hat. § 3-AIF werden daher von der AIFM-RL und somit auch von der Definition des § 2 Abs…
… 244 Abs. 2 UGB nicht ergeben. Die Definition des § 2 WiEReG sieht aber auch das Konzept einer gemeinsamen Kontrolle durch mehrere Personen vor. Eine gemeinsame Kontrolle kann sich aus einer entsprechenden Satzungsbestimmung, Stimmrechtsbindungen oder einem Syndikatsvertrag ergeben. Entscheidend ist, dass diese Personen nach außen hin…
…Option auch kein Eigentümer sein, sofern dieser nicht aufgrund zusätzlicher vertraglicher Vereinbarungen über weitergehende Rechte verfügt. Konkret ist im Einzelfall zu prüfen, ob aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung oder einer Satzungsbestimmung Kontrolle ausgeübt werden kann, ob das Rechtsverhältnis ein "vergleichbares Rechtsverhältnis" gemäß § 2 Z 1 lit…
… 229 Abs. 6 UGB (gesetzliche oder satzungsmäßige Gewinnrücklage) enthaltene Innenfinanzierung zu evidenzieren: Eine Erhöhung der indisponiblen Innenfinanzierung hat grundsätzlich bei der Dotierung von gebundenen Gewinnrücklagen unter gleichzeitiger Verminderung der disponiblen Innenfinanzierung zu erfolgen, während eine Auflösung von gebundenen Gewinnrücklagen grundsätzlich zur Verminderung der indisponiblen Innenfinanzierung…
…Protokolle über Satzungsanpassungen (§ 14 TP 7 Abs. 2 GebG) und in Staatsbürgerschaftsangelegenheiten (§ 14 TP 7 Abs. 3 GebG) Rz 495: Gebührenfrei sind Protokolle (Niederschriften) über Gesellschafterversammlungen nach § 14 TP 7 Abs. 1 Z 4 GebG, die ausschließlich die Anpassung der Satzungen oder der Gesellschaftsverträge an…
…wird (§ 2 Abs. 1 letzter Satz UStG 1994). Nicht unternehmerisch tätig sind aber Vereine, wenn sie nur in Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Gemeinschaftsaufgaben tätig werden, ohne Einzelleistungen an die Mitglieder (oder Dritte) zu erbringen (VwGH 03.11.1986, 86/15/0003). Bezüglich Organgesellschaften ist § 2 Abs…