3.2.4. Selbstberechnung gemäß § 3 Abs. 4a GebG Rz 88: Parteienvertreter (Rechtsanwälte, Notare und Wirtschaftstreuhänder/Steuerberater) sind befugt, innerhalb der Anzeigefrist des § 31 Abs. 1 GebG (15. Tag des auf den Kalendermonat, in dem die Gebührenschuld entstanden ist, zweitfolgenden Monats) die Hundertsatzgebühr für Rechtsgeschäfte…
…Schriften | § 13 (3) | Offene Stellvertretung zB Steuerberater, Notare, Rechtsanwälte | Gleichzeitige Bewilligung für mehrere Personen zur Änderung des Familiennamens oder des Vornamens | § 14 TP 2 (2) | | Antragsteller (Eheschließung) | § 14 TP 17 (5) | | Antragsteller (Eingetragene Partnerschaft) | § 14…
…25.1.4. Zur Gebührenanzeige verpflichtete Personen Rz 1210: Zur Gebührenanzeige verpflichtet sind die Vertragsteile; der Urkundenverfasser, das sind vor allem Rechtsanwälte und Notare; jeder, der eine Urkunde als Bevollmächtigter oder ein Gedenkprotokoll als Zeuge unterfertigt oder eine im Ausland errichtete Urkunde (bzw. deren beglaubigte…
…5 Z 4 GebG sind: Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftstreuhänder (Steuerberater) und Immobilienmakler und Immobilienverwalter iSd Bestimmungen der GewO 1994. Außerdem können auch gemeinnützige Bauvereinigungen iSd Bestimmungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes zur Selbstberechnung bevollmächtigt werden. Rz 1381: Zur Durchführung der Selbstberechnung sind folgende Erfordernisse zu erfüllen: Antrag auf Erteilung…
…umfasst sind, wenn sie letztlich nicht überwiegend Wohnzwecken dienen sollen. Beispiel: Es wird ein Bestandvertrag über eine Wohnung abgeschlossen, die laut Urkunde als Kanzleiräumlichkeit eines Rechtsanwaltes dienen soll. Der Bestandvertrag unterliegt somit nicht der Befreiung. Rz 1360: Für die Beurteilung, ob Wohnzwecke überwiegend vorliegen, ist…
…mitumfasst, da auch letztere ein grundlegendes Verständnis der Eigentums- und Kontrollstruktur - unter Prüfung abweichender Kontrollverhältnisse - vorsehen (siehe Abschnitt 4.6 (Angemessene Maßnahmen zur Überprüfung von wirtschaftlichen Eigentümern)). Zur Beurteilung des Vorliegens von relevanten Nominee-Vereinbarungen kann zudem auf folgende Risikofaktoren besonders Bedacht genommen werden: Rechtsanwälte…
…ist. Nicht zulässig ist die Einsicht, wenn es noch gar keinen Kontakt zum Kunden gegeben hat. So ist es zB nicht zulässig, bereits vor Aufnahme des Kontaktes zu einem Kunden zu prüfen, wer dessen wirtschaftliche Eigentümer sind. Zusätzlich dürfen Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Bilanzbuchhalter, Buchhalter…
…durch die Notariatskammer genehmigten Notar-Partnerschaften (§ 22 Abs. 2 NO) sowie in die Liste der Rechtsanwälte eingetragene Rechtsanwälte (§ 5 RAO), in die Liste der Rechtsanwalts-Gesellschaften eingetragene Rechtsanwalts-Gesellschaften (§ 1a RAO) und in die Liste der niedergelassenen europäischen Rechtsanwälte eingetragene europäische Rechtsanwälte (§§ 9 ff EIRAG). …
…für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, § 36 Abs. 5 Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014 (BibuG 2014) für Bilanzbuchhalter, § 8 Abs. 1 Rechtsanwaltsordnung für Rechtsanwälte, § 5 Abs. 4a Notariatsordnung für Notare. Bestehen (zB nach der Aktenlage) konkrete Zweifel, ob der betreffende Parteienvertreter tatsächlich bevollmächtigt ist, so hat die Abgabenbehörde von Amts…
…mehrfach anfallen können. Beispiel 1: Es wird eine Beschwerde erhoben und danach ein Vorlageantrag eingebracht. Die Beschwerde ist mit 30 Euro und der Vorlageantrag mit 15 Euro zu vergebühren. Beispiel 2: Ein Rechtsanwalt bringt für 5 Beschwerdeführer jeweils eine Maßnahmenbeschwerde in einer gemeinsamen Schrift ein…
…Gläubiger und der Gast (Kurgast) Schuldner ist und die Taxe als solche bei der Weiterverrechnung offengelegt ist, Stempelgebühren und Gerichtsgebühren, die vom Parteienvertreter (zB Rechtsanwalt, Notar) für den Klienten ausgelegt werden, Vignette (wenn der Verkauf durch die Tankstelle im Namen und auf Rechnung der ASFINAG…
…ohne unnötigen Aufschub nach Rückkehr in die Betriebsstätte in der Registrierkasse zu erfassen ist. (vgl. Abschnitt 6.7.) Wenn die von Rechtsanwälten/Notaren erbrachten Leistungen bar bezahlt werden (bspw. Honorar wird bar, mit Bankomat oder Kreditkarte unmittelbar bezahlt) und die Barumsätze übersteigen auch die Umsatzgrenze…