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KfzBStR 2021 Rz 46–52A.2.3.4. Person des Verwenders
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Auch für die Normverbrauchsabgabe stellt dies eine widerrechtliche Verwendung dar, jedoch rückwirkend mit dem Tag der Einbringung des Kraftfahrzeuges ins Inland. Rz 49: Kraftfahrzeuge von Einzelunternehmern sind direkt der das Einzelunternehmen betreibenden natürlichen Person zuzurechnen. Im Falle der Verwendung eines im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeuges eines…

KfzBStR 2021 Rz 53–57A.2.3.6. Mittelpunkt der Lebensinteressen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

… 26 BAO Beurteilung, wer als Verwender eines auf eine juristische Person zugelassenen Kraftfahrzeuges auftritt, ist zu klären, ob die Entscheidungen über den Einsatz (die Verfügung)kommt hinsichtlich der Beurteilung des Kraftfahrzeuges die natürliche Person oder das Unternehmen trifft. Steht zum Beispiel dem Geschäftsführer einer Gesellschaft…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…2 WiEReG bis mindestens fünf Jahre nach dem Ende des wirtschaftlichen Eigentums der natürlichen Person aufzubewahren (siehe Abschnitt 4.7 Aufbewahrungspflichten der Rechtsträger). Der meldepflichtige Rechtsträger kann die Feststellung und Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer anstelle der Einsicht in die oben genannten Dokumente auch durch Einsicht…

GebR 2025 Rz 1364–137027.3.4.2. Urheberrechtliche und leistungsschutzrechtliche Nutzungsverträge sowie Patent-, Marken- und Musterlizenzverträge
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.3.4.2. Urheberrechtliche und leistungsschutzrechtliche Nutzungsverträge sowie Patent-, Marken- und Musterlizenzverträge Rz 1364: Als Urheber nach dem Urheberrechtsgesetz gilt die natürliche Person, die das Werk geschaffen hat. Auch Computerprogramme können Werke im Sinn des Urheberrechtsgesetzes sein, wenn sie das Ergebnis einer eigenen geistigen…

KfzBStR 2021 Rz 400–404B. Normverbrauchsabgabe (NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…des Kaufvertrages) durch den Fahrzeughändler an den "Letztverbraucher" aus. Als Letztverbraucher ist in diesem Zusammenhang aber nicht nur eine natürliche Person zum privaten Gebrauch gemeint, sondern beispielsweise auch eine juristische Person im Rahmen eines Unternehmens, dessen Gegenstand nicht der Handel mit Kraftfahrzeugen ist. Die Lieferung…

GMSR Rz 10–163. Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten natürlicher Personen (§§ 10 bis 28 GMSG, § 81 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…GMSG) 3.2.1. Wohnsitzadresse Rz 11: Bei Konten von geringem Wert (Gesamtsaldo oder -wert in Höhe eines Betrags im Gegenwert von höchstens 1.000.000 US-Dollar zum 30. September 2016) kann das meldende Finanzinstitut die natürliche Person, die Kontoinhaber ist, als in dem…

GMSR Rz 26–304. Sorgfaltspflichten bei Neukonten natürlicher Personen (§§ 29 bis 32 GMSG, § 82 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Nähere Informationen zur steuerlichen Ansässigkeit in den teilnehmenden Staaten sind unter der folgenden Adresse abrufbar: https://www.oecd.org/tax/automatic-exchange/crs-implementation-and-assistance/tax-residency/ Beispiel: Eine natürliche Person hat ihren Wohnsitz im Staat A und wird dort als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt…

GMSR Rz 47–517.2. Alternative Verfahren für Versicherungsverträge (§ 48 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…49 GMSG) Rz 48: Ein meldendes Finanzinstitut kann davon ausgehen, dass eine begünstigte natürliche Person (mit Ausnahme des Eigentümers) eines rückkaufsfähigen Versicherungsvertrags oder eines Rentenversicherungsvertrags, die eine Todesfallleistung erhält, keine meldepflichtige Person ist und dieses Finanzkonto als ein nicht meldepflichtiges Konto betrachten, es sei denn…

ZustRL Rz 22–341.4. Wechsel der Zuständigkeit
geltende FassungRichtlinien27.02.2023

…Beispiel 2: Eine natürliche Person unterhält einen Betrieb, dessen Umsatzerlöse sich über einen längeren Zeitraum ständig um die Erlösschwelle gemäß § 61 Abs. 1 Z 1 BAO bewegen. Um eine ständig wechselnde Zuständigkeit der beiden Finanzämter zu verhindern, kann die Person beim aktuell zuständigen Finanzamt die…

VPR 2021 Rz 343–3472.2.3.8. Gründungskosten und Vorlaufaufwand
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…83/14/0107; EAS 3220). Beispiel: Hat eine in Italien ansässige natürliche Person ihr österreichisches gewerbliches Einzelunternehmen mit ausschließlicher inländischer Betriebsstätte im Jahr 1 veräußert und wurde bei der seinerzeitigen steuerlichen Erfassung des Betriebs in Österreich eine Pensionsrückstellung berücksichtigt, dann unterliegen die im Jahr 3…

KfzBStR 2021 Rz 671–678B.3.5. Ausfuhrlieferungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…das übrige Gemeinschaftsgebiet ist die Verordnung BGBl. Nr. 401/1996 über den Nachweis der Beförderung oder Versendung und den Buchnachweis zu beachten. Rz 672: Als ausländischer Abnehmer gilt eine natürliche Person dann, wenn diese keinen Wohnsitz im Inland hat. Als Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt gilt…

KfzBStR 2021 Rz 1413–1418C.2.2.5. Invalidenkraftfahrzeuge (§ 2 Abs. 1 Z 5 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Befreiungstatbestand ist erfüllt, wenn der Zulassungsbesitzer des Kraftfahrzeuges oder Anhängers einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im Sinne des Einkommensteuerrechts hat und das Kraftfahrzeug oder der Anhänger ausschließlich oder vorwiegend in diesem Betrieb verwendet wird. Rz 1416: Ist der Zulassungsbesitzer eine natürliche Person, die einen Gewerbebetrieb…

GMSR Rz 56–598.3. Einlageninstitute (§ 58 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Finanzvermögen des anderen Rechtsträgers zu verwalten, dies aber tatsächlich nicht tut (FAQ 56 vom Juni 2016Februar 2019 zu Sec. VIII.A). Wird ein Rechtsträger von verschiedenen Rechtsträgern und allenfalls auch natürlichen Personen verwaltet, ist es ausreichend, wenn ein einziger dieser Rechtsträger ein Einlageninstitut, ein Verwahrinstitut…

GMSR Rz 69–7110.9. Bestehendes Konto (§§ 79, 81 und 83 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…ein Rechtsträger ist oder mehrere Rechtsträger sind (§ 83 GMSG). Wird ein bestehendes Konto sowohl von einer natürlichen Person als auch von einem Rechtsträger gehalten, ist das Konto jeweils als bestehendes Konto einer natürlichen Person und als bestehendes Konto eines Rechtsträgers zu behandeln. 10.10. Neukonto (§…

GMSR Rz 73–7711. Der Begriff "meldepflichtiges Konto" (§§ 88 bis 95 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…bzw. alle sonstigen natürlichen Personen, die den Trust tatsächlich beherrschen. Der Treugeber, der oder die Treuhänder, gegebenenfalls der Protektor oder die Protektoren sowie der oder die Begünstigten und die Begünstigtenklassen gelten unabhängig davon, ob sie Kontrolle über den Trust ausüben, als beherrschende Personen (Sec. VIII…

GMSR Rz 83–8512.3. Rechtsträger (§ 98 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…davon, ob der Kontoinhaber eine natürliche Person oder ein Rechtsträger ist (§ 3 Abs. 1 Z 1 GMSG). Darüber hinaus ist ein meldendes Finanzinstitut auch in Fällen, in denen der Kontoinhaber ein passiver Rechtsträger (NFE) ist, der von einem oder mehreren meldepflichtigen Personen beherrscht wird, verpflichtet…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…sind (einschließlich in Form eines Geschäfts- oder Kapitalanteils) oder Kontrolle auf die Gesellschaft ausüben. Daraus ergibt sich, dass wirtschaftliche Eigentümer einer Gesellschaft nur natürliche Personen sein können, die direkt oder indirekt einen ausreichenden Anteil von Aktien halten oder ausreichend an der Gesellschaft beteiligt sind (1…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…221 (228 f)). Sollte einzelnen/mehreren Mitgliedern eines Aufsichtsrats oder eines Beirats dennoch aufgrund der im Einzelfall vorgesehenen Ausgestaltung ihrer individuellen Rechte eine bestimmende Kontrollfunktion zukommen, dann sind die betreffenden natürlichen Personen gemäß § 2 Z 3 lit a sublit. dd WiEReG mit dem wirtschaftlichen Interesse…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…2 lit. h WiEReG sind bei relevanten Treuhandschaften Nachweise und Erklärungen zu übermitteln. Relevant sind jene Treuhandschaften aufgrund derer eine natürliche Person wirtschaftlicher Eigentümer des zu meldenden Rechtsträgers wird, selbst wenn durch sie lediglich eine Kontrolle zwischen Rechtsträgern in der Eigentümerkette hergestellt wird. Ein Nachweis…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…des Dokuments sollte "Notarielle Bestätigung über (Bezeichnung der jeweiligen Urkunde)" angegeben werden. 8 Einsicht in das Register Verpflichtete, berechtigte Behörden sowie natürliche Personen und Organisationen mit nachweisbarem berechtigtem Interesse können Auszüge aus dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer abrufen. Damit wird der primäre Zweck des Registers…