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InvFR 2018 Rz 509–5177. Sonderthemen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…1 KStG 1988 entsteht, zu verrechnen und ein allfälliger positiver Überhang vom Finanzamt gutzuschreiben. Bezüglich Meldung bei der Meldestelle gemäß § 12 KMG (OeKB) vgl. Abschnitt 5 Rz 457 ff. Werden Anteile bei keiner auszahlenden Stelle im Inland gehalten, hat der Anteilinhaber einen Nachweis der ausschüttungsgleichen…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…dem WiEReG gemäß § 28a FinStrG auch zu einer Verbandsgeldbuße nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz - VbVG führen. 5.7 Verstorbene wirtschaftliche Eigentümer 5.7.1 Wirtschaftlicher Eigentümer ist zum Meldezeitpunkt schon verstorben Ist ein wirtschaftlicher Eigentümer bei der Meldung an das Register bereits verstorben, ist dieser dennoch als…

InvFR 2018 Rz 183–1933.1.1.3.7. Besteuerung der Erträge eines Meldefonds bei inländischem Depot
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

… 186 Abs. 2 Z 1 lit. b sublit. bb InvFG 2011 mit Veröffentlichung der steuerlichen Daten bei fristgerechter Meldung als ausgeschüttet und damit als zugeflossen. Wird in der Jahresmeldung eine Ausschüttung gemeldet, fließt diese Ausschüttung am in der Jahresmeldung angegebenen Ausschüttungstag zu. Somit ist die…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…300.000 Euro. Sowohl Stifter 1 als auch Stifter 2 sind neben den übrigen Funktionsträgern als wirtschaftliche Eigentümer der Stiftung A zu melden. Der jeweilige Anteil an den zugewendeten Vermögenswerten ist bei der Meldung anzugeben (Stifter 1: Anteil 25%, Stifter 2: Anteil 75%). [Grafik]   …

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…selbst sowohl Geschäfts- als auch Unternehmenswert-Anteile erwerben, die ebenfalls über keine Stimmrechte verfügen. Bei der Meldung ist insbesondere auf die Unterscheidung von Eigentum und Stimmrechten zu achten. Da Unternehmenswert-Anteile und eigene Anteile keine Stimmrechte haben, erhöhen sich die Stimmrechte der übrigen Gesellschafter entsprechend…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…juristischen Personen als Stifter oder Begünstigter) vorzugehen. Zudem ist gemäß § 5 Abs. 1 Z 3 lit. c WiEReG verpflichtend bei der Meldung anzugeben, wenn ein Funktionsträger (zB. Settlor/Trustor oder Begünstigter) oder eine Person, die "Kontrolle auf andere Weise" über den Trust oder die trustähnliche…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…1 Z 3b WiEReG an das Register gemeldet werden. Gemäß § 5 Abs. 1 Z 3a WiEReG muss bei der Meldung angegeben werden, ob eine für die Ermittlung des wirtschaftlichen Eigentums relevante Nominee-Vereinbarung (Treuhandschaftsverhältnis) vorliegt. Relevant im Sinne dieser Bestimmung sind jene Nominee-Vereinbarungen (Treuhandschaftsverhältnisse)…

InvFR 2018 Rz 481–4835.13. Verspätete Meldungen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…endet am 31.12.X1, die Frist zur Vornahme der Jahresmeldung läuft daher bis zum 31.7.X2 (des Folgejahres). Bei fristgerechter Vornahme der Jahresmeldung wird somit vom Abzugsverpflichteten im Zeitpunkt der Meldung KESt abgezogen. Wird in der Folge die Jahresmeldung korrigiert, ist zu unterscheiden:…

InvFR 2018 Rz 146–1573. Besteuerung von laufenden Erträgen aus Investmentfonds sowie Gewinnen aus der Veräußerung von Investmentfondsanteilen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…2 InvFG 2011, spätestens jedoch mit Veröffentlichung der steuerlichen Daten bei fristgerechter Meldung (ohne Meldung am 31.12.) als an den Anleger zugeflossen und lösen bei ihm eine Steuerpflicht aus. 3.1.1.1.5. Veräußerung von Investmentfondsanteilen Rz 154: Die Veräußerung von nach dem…

InvFR 2018 Rz 167–1763.1.1.3. Besteuerung von laufenden Erträgen (Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge) von Meldefonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

… 27 Abs. 3 und Abs. 4 EStG 1988) abzüglich der damit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen als ausgeschüttet. Wird diese Auszahlung vor der Veröffentlichung der steuerliche Daten bei fristgerechter Meldung vorgenommen, gelten die ausschüttungsgleichen Erträge zu diesem Zeitpunkt als zugeflossen (§ 186 Abs. 2 Z 1 zweiter…

InvFR 2018 Rz 270–2743.1.2. Beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…5% des zuletzt festgestellten Rücknahmepreises des Anteilscheins für jeden angefangenen Kalendermonat des laufenden Kalenderjahres einzubehalten. Bei Meldefonds kommt es daher zu keiner Zinsabgrenzung, weshalb die davor bestehende Verpflichtung zur Meldung von Zinsen auf täglicher Basis entfallen kann. Rz 273: Von der beschränkten Steuerpflicht sind ab…

InvFR 2018 Rz 314–3233.2.2.3. Fehlende Meldung der ausschüttungsgleichen Erträge
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

3.2.2.3. Fehlende Meldung der ausschüttungsgleichen Erträge Rz 314: Die fehlende Meldung führt grundsätzlich zur pauschalen Ermittlung der ausschüttungsgleichen Erträge. Der Selbstnachweis durch den Anleger kann wie bei im Privatvermögen gehaltenen Anteilen geführt werden, siehe im Detail Rz 214 ff. 3.2.2…

GMSR Rz 31–325. Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten von Rechtsträgern (§§ 33 bis 42 GMSG, § 83 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

5. Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten von Rechtsträgern (§§ 33 bis 42 GMSG, § 83 GMSG) 5.1. Allgemeines Rz 31: Wenn von einem bestehenden Konto von Rechtsträgern gesprochen wird, ist ein Konto angesprochen, dessen Inhaber ein Rechtsträger ist oder mehrere Rechtsträger sind. 5.2. Überprüfungspflichtige und meldepflichtige…

InvFR 2018 Rz 203–2093.1.1.4. Besteuerung von Ausschüttungen und ausschüttungsgleichen Erträgen bei Nichtmeldefonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…1.4. Besteuerung von Ausschüttungen und ausschüttungsgleichen Erträgen bei Nichtmeldefonds 3.1.1.4.1. Allgemeines Rz 203: Soweit für einen Investmentfonds keine Meldung der Ausschüttung erfolgt, ist die gesamte Ausschüttung steuerpflichtig. Soweit für einen Investmentfonds keine Meldung der ausschüttungsgleichen Erträge (Jahresmeldung) innerhalb der in §…

InvFR 2018 Rz 457–4655. Meldung der steuerlichen Daten
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…die Meldung der steuerrelevanten Daten für Investmentfonds, Immobilienfonds und AIF (Fonds-Melde-Verordnung 2015 - FMV 2015), BGBl. II Nr. 167/2015 (Stammfassung) geregelt. Rz 460: Die veröffentlichten steuerlichen Daten werden von der auszahlenden Stelle gemäß § 95 Abs. 2 Z 1 lit. b EStG 1988 (bei…

GMSR Rz 4–61.4. Zeitpunkt und Form der Meldung (§ 4 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…des GMSG berechtigtverpflichtet, sämtliche Informationen betreffend bestehende und zukünftige Kontobeziehungen zu ermitteln, zu erfassen, zu speichern und zu verarbeiten, selbst wenn es sich bei dem Kontoinhaber oder dem sonstigen Kunden um keine meldepflichtige Person handelt. Die Verpflichtung, Informationen gemäß § 12 GMSG zu ermitteln, zu erfassen…

InvFR 2018 Rz 258–2693.1.1.7. Exkurs: Vornahme der Veranlagung steuerpflichtiger Einkünfte von Meldefonds bei natürlichen Personen im Privatvermögen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…936 (bei inländischem Depot) anzugeben. Zur Anrechnung ausländischer Quellensteuern, können die Kennzahlen 984 bzw. 998 ausgefüllt werden. Anrechenbare ausländische Quellensteuern können durch Addition der Punkte 8.1.1. bis 8.1.6. der Steuerdaten ermittelt werden. [Grafik]   Für die Einkommensteuererklärung ist grundsätzlich jene Meldung…

InvFR 2018 Rz 194–2023.1.1.3.9. Besteuerung von laufenden Erträgen eines Investmentfonds bei unterjährigem Kauf bzw. bei unterjährigem Verkauf eines Investmentfondsanteils bei inländischem Depot
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Für die laufende Besteuerung maßgeblich ist allein, ob dem Anleger die die Erträge vermittelnden Investmentfondsanteile im Zeitpunkt der tatsächlichen Ausschüttung bzw. bei thesaurierenden Fonds im Zeitpunkt der gesetzlich fingierten Ausschüttung, also im Zuflusszeitpunkt, zuzurechnen waren oder nicht. Zusätzlich wurde mit Inkrafttreten des BBG 2011 am…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…die Frage, ob die im Register eingetragenen Daten über die wirtschaftlichen Eigentümer unrichtig oder unvollständig sind, ist bei Rechtsträgern mit einer subsidiären Meldung mit automationsunterstützten Datenübernahme gemäß § 5 Abs. 5 WiEReG und bei meldebefreiten Rechtsträgern mit einer automationsunterstützten Datenübernahme gemäß § 6 WiEReG zu beachten, dass…

InvFR 2018 Rz 177–1823.1.1.3.4. Beträge, die keine Einkünfte iSd EStG 1988 darstellen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Bei der Veräußerung des Fonds werden diese daher nicht automatisch berücksichtigt, sondern sind im Wege der Veranlagung geltend zu machen. Dabei ist die Versteuerung der als ausgeschüttet geltenden AIF-Einkünfte nachzuweisen. 3.1.1.3.6. Ausschüttungsmeldung, Meldung der ausschüttungsgleichen Erträge (Jahresmeldung) durch den steuerlichen…