…hingegen die als Gebührenschuldner in Betracht kommenden Vertragsteile eines gebührenpflichtigen Rechtsgeschäftes persönlich von den Gebühren befreit, dann kann keine andere Person als Haftender zur Entrichtung der Gebühr herangezogen werden. Rz 1196: Die Abgabenbehörde hat die Geltendmachung der Haftung nach den in der BAO festgelegten Regeln…
Eine eingetragene Personengesellschaft besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern, die im Falle der OG persönlich, unbeschränkt und solidarisch haften. Bei der KG haftet zumindest ein Gesellschafter unbeschränkt (Komplementär), während die Haftung zumindest eines anderen Gesellschafters gemäß § 171 UGB auf seine Haftsumme eingeschränkt ist (Kommanditist). Da bei…
… 1 Abs. 2 WiEReG die folgenden Gesellschaften und sonstige juristische Personen mit Sitz im Inland sowie Trusts, trustähnliche Vereinbarungen und meldepflichtige ausländische Rechtsträger: offene Gesellschaften; Kommanditgesellschaften; Aktiengesellschaften; Gesellschaften mit beschränkter Haftung; Flexible Kapitalgesellschaften Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften; Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit; kleine Versicherungsvereine; Sparkassen; Europäische wirtschaftliche Interessensvereinigungen…
… 14 TP 7 Abs. 1 Z 4 bis 6 GebG (siehe Rz 490 ff) über eine Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft, eine Versammlung der Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Verlosungen oder Auslosungen von Wertpapieren, die Aufnahme eines Wechsel(Scheck-)protestes, wenn sie vom Notar aufgenommen werden…
…Wird auch eine Haftung nach bürgerlichem Recht übernommen, liegt eine gebührenpflichtige Bürgschaft vor. 27.4.1.8. Verpflichtungserklärungen Rz 1423: Verpflichtungserklärungen zur Übernahme einer Bürgschaft unterliegen keiner Gebühr, wenn es sich hierbei bloß um die Zusage zum Abschluss eines Bürgschaftsvertrages handelt (siehe auch Rz 1021…
Es bestehen keine Bedenken, wenn der Verpflichtung gemäß § 3 Abs. 2 WiEReG dadurch entsprochen wird, dass sich die meldepflichtigen Rechtsträger zum Zwecke der Aufbewahrung der Unterlagen eines in § 5a Abs. 3 WiEReG genannten geeigneten Dritten bedienen, welcher die in § 3 Abs. 2 WiEReG genannten Kopien…
…VwGH 20.8.1996, 93/16/0097). Rz 1156: Die in einem Mietvertrag, bei dem die Mieterin eine GmbH ist, vom Alleingesellschafter der GmbH unterfertigte Vereinbarung, dass er für alle aus dem Vertrag von der GmbH übernommenen Verpflichtungen die persönliche Haftung übernimmt, unterliegt der Gebühr…
…ff). 27.2.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz Rz 1275: Bemessungsgrundlage ist der Wert der Leistung, bei einem Geldbetrag der Nominalwert. Der Gebührensatz beträgt 2% vom Wert der Leistung. 27.2.3. Entstehung der Gebührenschuld, Gebührenschuldner, Haftung Rz 1276: Gemäß § 16 Abs. 1 Z 2 GebG…
…1. Veranlagte Einkommensteuer Rz 81: Die Veranlagung der Einkommensteuer obliegt dem Finanzamt Österreich oder dem Finanzamt für Großbetriebe. Für die Veranlagung beschränkt Steuerpflichtiger bestehen keine speziellen Zuständigkeitsregelungen. Das gilt auch für Anträge eines beschränkt Steuerpflichtigen auf Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtig (§ 1 Abs. 4 EStG 1988)…
… 101 Abs. 1 EStG 1988 bezeichnet dieses Finanzamt als "sein" Finanzamt. Der Begriff "Angelegenheiten des Steuerabzuges" umfasst auch die Geltendmachung der Haftung des Abfuhrverpflichteten. Die allgemeine Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe schließt dessen Zuständigkeit für die Wahrnehmung der Angelegenheiten der Abzugsteuern mit ein (§ 61 Abs…
…kommen, wenn ein Mensch über mehrere Wohnsitze verfügt.Beispiel 3: Rz 50: Für den Mittelpunkt der Lebensinteressen eines Menschen sind insbesondere folgende Kriterien maßgeblich: Aufenthaltsdauer, Lage des Arbeitsplatzes oder der AusbildungsstätteEiner Person mit Hauptwohnsitz im Inland wird von einer ausländischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ausgangspunkt…
…als Verwender eines auf eine juristische Person zugelassenen Kraftfahrzeuges auftritt, ist zu klären, ob die Entscheidungen über den Einsatz (die Verfügung)kommt hinsichtlich der Beurteilung des Kraftfahrzeuges die natürliche Person oder das Unternehmen trifft. Steht zum Beispiel dem Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung das…
…Versicherungssteuer zu berechnen und für Rechnung des Versicherungsnehmers zu entrichten. Der Versicherungsnehmer hat die motorbezogene Versicherungssteuer entsprechend der für die Versicherungsprämie vereinbarten Zahlungsweise an den Versicherer zu zahlen. Im Versicherungsschein ("Polizze") sind die Bemessungsgrundlage und die Steuer gesondert auszuweisen. Rz 1732: Die Haftung erlischt gemäß …
…Auch die Geltendmachung einer Haftung (siehe Rz 1193) scheidet in diesen Fällen aus. Rz 22: Ist eine Schrift oder ein Rechtsvorgang sachlich von der Gebührenpflicht ausgenommen, so kann weder von einem in Betracht kommenden Gebührenschuldner noch von einem Haftungspflichtigen eine Gebühr gefordert werden. Rz 23…
…4 lit. a: Niederschrift über eine Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft, Z 4 lit. b: Niederschrift über die Versammlung der Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Z 5: Niederschriften über Verlosungen oder Auslosungen von Wertpapieren, Z 6: Protokolle über die Aufnahme eines Wechsel(Scheck)protestes, wenn sie…
…1433: Bürgschaften zu Darlehensverträgen, Kreditverträgen und Haftungs- und Garantiekreditverträgen sowie zu den im Rahmen des Factoringgeschäftes (§ 1 Abs. 1 Z 16 BWG) getroffenen Vereinbarungen über die Gewährung eines Rahmens für die Inanspruchnahme von Anzahlungen mit zB Kreditinstituten oder Versicherungsunternehmen sind unter den in § 20 Z…
…dafür der Bundesminister für Finanzen namens des Bundes eine Haftung nach dem Ausfuhrförderungsgesetz übernommen hat, Zessionen von Forderungen, für die der Bundesminister für Finanzen namens des Bundes eine Haftung nach dem Ausfuhrförderungsgesetz übernommen hat, an den Bund nach Eintritt eines Haftungsfalles. 27.10.5.5…
…für die der Bundesminister für Finanzen namens des Bundes eine Haftung nach dem Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz übernommen hat (Z 3), über Forderungen aus Ausfuhrgeschäften und Kreditverträgen, für die der Bundesminister für Finanzen namens des Bundes eine Haftung nach dem Ausfuhrförderungsgesetz übernommen hat (Z 4). Rz 1649: Erforderlich…
…bieten können (Haftung, Gewährleistung, gewerbliche Schutzrechte, Zahlungsrisiken etc.). Lediglich an den Leistungsempfänger weitergereichte Kosten sind hingegen nicht einzubeziehen und ohne Gewinnaufschlag zu verrechnen. Ein allfälliger mit dieser Leistungsvermittlung verbundener administrativer Aufwand ist in Form einer Handlingfee weiterzuverrechnen. Beispiel 1: Die inländische Tochtergesellschaft eines ausländischen Konzerns…
…GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Deutschland und einer Betriebsstätte in Österreich. Sie ist Teil eines Konzerns, zu dem auch die X-GmbH gehört, die ebenfalls den Sitz der Gesellschaft in Deutschland hat. Die X-GmbH erwirbt von einem Hersteller in…