RIS AI
17 Treffer573 msnur geltende Fassungen
ZustRL Rz 47–542.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

… 9 Abs. 2 GebG, § 31 Abs. 1 GebG und § 32 GebG) Glücksspielabgabe (§ 59 GSpG) Grunderwerbsteuer (§ 10 GrEStG 1987 und Verordnung BGBl. II Nr. 156/2015) Konzessionsabgabe (§ 17 Abs. 4 GSpG) Normverbrauchsabgabe - im Fall der rechtmäßigen Verwendung des Kfz, falls für die Erhebung der Umsatzsteuer des…

ZustRL Rz 144–1523.12. Gebühren nach dem Gebührengesetz 1957
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…gemäß § 32 TP 9 lit. b Z 1 GGG für Eintragungen (Einverleibungen) zum Erwerb des Eigentums und des Baurechtes in das Grundbuch anfällt, ist im Fall der Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer das für die Erhebung der Grunderwerbsteuer zuständige Finanzamt zuständig (§ 4 Abs. 7 GGG iVm § 10a…

2022-0.891.470Beschwerdezinsenerlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.891.47020.12.2022

… 211 Abs. 2 BAO) nicht relevant. Die Entrichtung einer Abgabenschuldigkeit führt nur dann zur Entstehung eines Anspruchs auf Beschwerdezinsen dem Grunde nach, wenn sie entweder vor der Bekanntgabe der Beschwerdeerledigung (im Fall unmittelbarer Abhängigkeit von der Beschwerdeerledigung) oder vor der Bekanntgabe des die Herabsetzung der…

GebR 2025 Rz 1040–104511.3. Von der Gebührenpflicht ausgenommene Rechtsgeschäfte (§ 15 Abs. 3 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Rechtsgeschäfte (§ 15 Abs. 3 GebG) Rz 1040: Von der Gebührenpflicht ausgenommen sind Rechtsgeschäfte, die unter das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Kapitalverkehrsteuergesetz oder das Versicherungssteuergesetz 1953 fallen; dies gilt auch für Rechtsgeschäfte, sofern und insoweit diese unter das Stiftungseingangssteuergesetz fallen. Die Vermeidung…

GebR 2025 Rz 1109–111715. Mehrere Rechtsgeschäfte in einer Urkunde (§ 19 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…2. Steuerbares Hauptgeschäft Rz 1115: Voraussetzung für eine Gebührenbefreiung gemäß § 19 Abs. 2 GebG zweiter Satz ist auch, dass das Hauptgeschäft nach diesem Gesetz einer Gebühr oder nach einem Verkehrsteuergesetz (Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955; Grunderwerbsteuergesetz 1987; Versicherungssteuergesetz 1953; Kapitalverkehrsteuergesetz; Feuerschutzsteuergesetz 1952, Stiftungseingangssteuergesetz) steuerbar ist, dh…

GebR 2025 Rz 1480–148727.6. Ehepakte (§ 33 TP 11 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…im anteiligen Miteigentum der Ehegatten oder eingetragenen Partner stehen, so unterliegt der Rechtsvorgang weder der Rechtsgebühr noch der Grunderwerbsteuer. Rz 1486: Der zahlenmäßige Wert der einzelnen Vermögensteile ist nach den Vorschriften des BewG 1955 zu ermitteln. Im GebG wird nicht zwischen beschränkter oder unbeschränkter Gebührenpflicht…

GebR 2025 Rz 1494–150127.7.3. Leibrentenverträge
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

… 293 ABGB). Auch unkörperliche Sachen können zu den beweglichen Sachen gehören (§ 292 ABGB). Rz 1496: Werden unbewegliche, immobile Sachen gegen Leibrente übergeben, ist dies ein der Grunderwerbsteuer unterliegendes Rechtsgeschäft und nicht gebührenpflichtig. Unbeweglich sind Liegenschaften und alles, was rechtlich zu ihnen gehört (§§ 294 bis 297…

GebR 2025 Rz 1540–155027.9. Vergleiche (außergerichtliche) (§ 33 TP 20 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…1541: Strittig ist ein Recht, wenn sich die Parteien nicht einigen können, ob und in welchem Umfang es entstanden ist oder noch besteht. Zweifelhaft ist ein Recht dem Grunde oder der Höhe nach, wenn die Parteien sich über Bestand, Inhalt, Umfang oder auch über dessen…

ZustRL Rz 70–762.2.2. Sachlicher Zuständigkeitsaspekt
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…und Justizverwaltungsgebühren - § 4 Abs. 7 GGG iVm § 10a Abs. 1 GGV, die Grunderwerbsteuer, die Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, die Bodenwertabgabe, die Versicherungssteuer, die Feuerschutzsteuer, die Flugabgabe, der Finanzierungsbeitrag gemäß § 1 Abs. 4 GSpG, die Konzessionsabgabe gemäß § 17 GSpG, die Spielbankabgabe gemäß § 28 und …

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…1 Z 3 lit. d WiEReG bei der Meldung auch der jeweilige Anteil an den vom Stifter (bzw. Gründer oder Trustor) zugewendeten Vermögenswerten anzugeben, dies unter Berücksichtigung von Zu- und Nachstiftungen und vergleichbaren Vorgängen. Für die Berechnung der jeweiligen Anteile am Stiftungskapital können insbesondere der…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

… 3 Abs. 3 WiEReG (siehe dazu Abschnitt 4.8 (Zeitpunkt der Sorgfaltspflichten)). Es bestehen keine Bedenken, wenn der Zeitpunkt der Meldung aus organisatorischen Gründen vorverlegt wird. Die Meldung muss jedoch spätestens vier Wochen nach Fälligkeit der jährlichen Überprüfung gemäß § 3 Abs. 3 WiEReG durchgeführt werden…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…denen sich Begünstigte des Trusts ergeben (zB "Side Letters") alle weiteren Nachweise, die für die Feststellung und Überprüfung aller Begünstigten des Trusts oder der trustähnlichen Vereinbarung notwendig sind Bestehen berechtigte Gründe gegen eine Übermittlung einer der oben genannten Urkunden an das Register, so kann gemäß …

GebR 2025 Rz 35–472.3.3. Öffentlich-rechtliche Körperschaften und bestimmte Vereinigungen hinsichtlich des Schriftverkehrs (§ 2 Z 3 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Staates stehen und seiner Aufsicht unterstellt sind. Privatstiftungen nach dem Privatstiftungsgesetz (PSG) fallen nicht unter diese Gebührenbefreiung. 2.3.3.1.6. Fonds Rz 47: Ein Fonds ist ein durch Anordnung des Gründers nicht auf Dauer gewidmetes Vermögen mit Rechtspersönlichkeit. Beispiele: Linzer Hochschulfonds (BGBl. Nr…

GebR 2025 Rz 112–1195. Rechtsgemeinschaft und gemeinschaftlicher Rechtsgrund (§ 7 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

… 17 Abs. 1 GebG; siehe Rz 1083). Beispiele: Tauschpartner sind beim gemeinsamen Ansuchen an die Grundverkehrskommission um Genehmigung nicht als eine einzige Person anzusehen, weil bei einem Tausch mindestens zwei Grunderwerbe vorliegen. (VwGH 16.5.1974, 1814/73, gemeinschaftlicher Rechtsgrund verneint). Bei einem Ansuchen mehrerer…

GebR 2025 Rz 44610.5.12. Befreiungen
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…die "Wohnbauförderungsstelle", mit der eine Ausfertigung des Tilgungs- oder Finanzierungsplanes angefordert wird, wenn dieser beispielsweise für Zwecke der Berechnung der Abzinsung nach § 14 BewG 1955 anlässlich Veräußerung/Erwerb zur Angabe in der Grunderwerbsteuererklärung benötigt wird. Diese ist jedoch gemäß § 14 TP 6 Abs. 5 Z…

GebR 2025 Rz 178030. Exkurs: Ausgewählte Befreiungen außerhalb des Gebührengesetzes
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…der Umsatzsteuer sowie der Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren befreit. Die durch die Vermögensübertragung gemäß § 24 Abs. 1 bis 3 unmittelbar veranlassten Schriften, Rechtsvorgänge und Rechtsgeschäfte sind von der Grunderwerbsteuer, den Stempel- und Rechtsgebühren befreit. | Nicht umfasst sind Rechtsmittelverfahren vor den Verwaltungsgerichten oder vor den Höchstgerichten.

ZustRL Rz 188–2003.38.4. Änderung der Satzung
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…Unbedenklichkeitsbescheinigungen (§ 160 BAO) 3.38.12.1 Bescheinigung für Grunderwerbsteuer Rz 196: Zuständig für die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung hinsichtlich der Grunderwerbsteuer ist das Finanzamt Österreich (Rz 147). 3.38.12.2. Bescheinigung für Stiftungseingangssteuer Rz 197: Zuständig für die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung hinsichtlich der Stiftungseingangssteuer…