…Gesellschaftsrechte oder Anteile am Vermögen der Gesellschaft gewährt werden. Für den anderen Teil ist jedoch die Grunderwerbsteuer zu erheben. Wird ein Grundstück in eine Gesellschaft eingebracht und besteht die Gegenleistung nicht nur in der Gewährung von Gesellschaftsrechten, sondern wird ein Teil des eingebrachten Vermögens in…
…fällt nicht unter das Grunderwerbsteuergesetz, selbst dann nicht, wenn der Betrag der mitübertragenen Schuld oder Last den dreifachen Einheitswert des Grundstückes überschreitet. Liegt der Betrag über 50 Prozent des gemeinen Wertes des Grundstückes, ist die Grundstücksübertragung entgeltlich und unterliegt somit dem Grunderwerbsteuergesetz und nicht dem…
…nach § 5a Abs. 2 Z 2 NeuFöG iHv 75.000 Euro zur Gänze (max. bis zur Höhe der anteiligen Gegenleistung) zu. Für einen darüber hinausgehenden Betrag ist die Grunderwerbsteuer vorzuschreiben. Beträgt die anteilige Gegenleistung weniger als 75.000 Euro steht die Befreiung gem. § 5a Abs…
18.3.2 Anrechnung von Erbschafts- und Schenkungssteuer, Grunderwerbsteuer und Stiftungseingangssteuer (§ 24 Abs. 5 EStG 1988) Rz 5695: Wurde eine betriebliche Einheit iSd § 24 Abs. 1 EStG 1988 innerhalb der letzten drei Jahre vor der Veräußerung oder Aufgabe der betrieblichen Einheit erworben und infolge des…
…24. Februar 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel, nunmehr Finanzamt Österreich, vom 21. Jänner 2020 betreffend Grunderwerbsteuer 13.05.2015 Steuernummer ***BF1StNr1***, Erfassungsnummer: 10-***Erf***/2015, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II…
…24. Februar 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel, nunmehr Finanzamt Österreich, vom 21. Jänner 2020 betreffend Grunderwerbsteuer 13.05.2015 Steuernummer ***BF1StNr1***, Erfassungsnummer 10-***/2015, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen…
…24. Februar 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel, nunmehr Finanzamt Österreich, vom 21. Jänner 2020 betreffend Grunderwerbsteuer 13.05.2015 Steuernummer ***BF1StNr1***, Erfassungsnummer: 10-***Erf***/2015, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II…
…über die Beschwerde vom 24. Februar 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel, nunmehr Finanzamt Österreich, vom 21. Jänner 2020 betreffend Grunderwerbsteuer 13.05.2015, Steuernummer ***BF1StNr3***, Erfassungsnummer: 10-***/2015, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als…
…Für Zwecke der abgabenrechtlichen Beurteilung wird festgehalten, dass solchen Anteilsabtretungen weder eine Schenkungsabsicht noch eine Bereicherungsabsicht zu Grunde liegt und auch kein Tausch vorliegt, sondern dass diese ausschließlich zum Zwecke der Konkretisierung der kaufgegenständlichen Miteigentumsanteile und somit zum Zwecke der Erfüllung des Parteiwillens im Sinne…
…Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel, nunmehr Finanzamt Österreich, vom 15. Oktober 2019 betreffend Grunderwerbsteuer 31.03.2016 Steuernummer ***BF1StNr1***, Erfassungsnummer 10-234.***/2017 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine…
…Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 23. September 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr Finanzamt Österreich Dienststelle Sonderzuständigkeiten) vom 3. September 2020 betreffend Grunderwerbsteuer, ErfNr. ***1***, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als…
Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des…
…***Bf1-Adr***, vertreten durch ***1***, über die Beschwerde vom 09. April 2024 gegen den Bescheid gem. § 201 BAO des ***FA*** vom 2. April 2024 betreffend Grunderwerbsteuer, St.Nr. ***2***, Erf.Nr. ***3***, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen…
…die Beschwerde vom 11. Februar 2021 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 10. September 2020 betreffend Grunderwerbsteuer 2020 Steuernummer ***BF1StNr1*** nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 10. Juni 2025 in Anwesenheit der Schriftführerin Claudia Zengin Claudia Zengin zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird…
…die Beschwerde vom 11. November 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 15. Oktober 2019 betreffend Grunderwerbsteuer 18.08.2014 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist…
…durch zwei oder mehrere Erwerbsvorgänge innerhalb der Fünfjahresfrist zusammenzurechnen seien. Die Grunderwerbsteuer wurde daher gestaffelt von der belangten Behörde folgendermaßen berechnet: 0,5 % von 250.000 € in Höhe von 1.250 € 2 % von 150.000 € in Höhe von 3.000 € und…
Durch diese Berechnung und deren Ergebnis entsprechenden Abänderung des gegenständlichen Grunderwerbsteuerbescheides wird weder dem Beschwerdebegehren der Bf entsprochen, noch der Berechnung der belangten Behörde, was im Ergebnis einer teilweisen Stattgabe der Beschwerde entspricht. Aus den genannten Gründen war spruchgemäß zu entscheiden. 3.2. Zu Spruchpunkt…
…durch ***RA***, ***RA-Adr***, über die Beschwerde vom 20. August 2021 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 22. Juli 2021 betreffend Festsetzung Grunderwerbsteuer gem § 201 BAO für Kaufvertrag vom 28. Februar 2020 mit ***V2*** und für Kaufvertrag vom 28. Februar 2020 mit ***V1***, ErfNr **…
…70.000 Euro und 20% Umsatzsteuer. Die Grunderwerbsteuer für den Erwerb wurde vom Parteienvertreter am 09.06.2016 mit 24.262,56 Euro wie folgt berechnet: | Wohnungen | 570.000,00 | Zuzüglich 20% USt | 114.000,00 | 50% der Vertragserrichtungskosten brutto…
…Dienststelle Sonderzuständigkeiten, vom 9. Jänner 2023, Steuernummer N-1, Erfassungsnummer N-2, betreffend Grunderwerbsteuer gemäß § 7 Abs. 1 Z 3 GrEStG, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 23. Jänner 2024 in Anwesenheit des rechtsfreundlichen Vertreters der Beschwerdeführerin, Rechtsanwalt RA für die Kanzlei Winternitz & Partner Rechtsanwälte…