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961 Treffer308 msnur geltende Fassungen
ZustRL Rz 144–1523.12. Gebühren nach dem Gebührengesetz 1957
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…iVm § 6 KfzStG 1992). Für die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer von Abgabepflichtigen, die mindestens ein persönliches Kriterium des § 61 Abs. 1 BAO erfüllen, ist das Finanzamt für Großbetriebe zuständig (§ 61 Abs. 2 erster Satz BAO). Für die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer im Fall der widerrechtlichen Verwendung gemäß …

KfzBStR 2021 Rz 1560–1569C.6. Steuererhebung (§ 6 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…wird widerrechtlich im Inland im Zeitraum 1-8/2020 verwendet. Eine bescheidmäßige Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer für den gesamten Zeitraum 1-8/2020 kann - sofern keine Selbstberechnung und Entrichtung stattgefunden hat - frühestens mit Ablauf des 15. Oktober 2020 erfolgen. Eine Festsetzung kann nur so lange erfolgen…

KfzBStR 2021 Rz 1580–1602C.7. Abgabenerhebung (vormals § 7 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…für die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig (siehe "Widerrechtliche Verwendung", Rz 36 bis 6465). Umfasst ein Selbstberechnungs- und Festsetzungszeitraum mehrere Kraftfahrzeuge, welche widerrechtlich im Inland verwendet wurden, dann erfolgt die Festsetzung der Abgabe zusammengefasst in einem Festsetzungsbescheid. Beispiel: Es erfolgte im Jahr 2021 eine widerrechtliche Verwendung…

KfzBStR 2021 Rz 40–64A.2.3. Verwendung von im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeugen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…die Selbstberechnung unterlassen wird oder wenn sich die Selbstberechnung als nicht richtig erweist, hat das Finanzamt die Steuer festzusetzen. Somit hat die Festsetzung bei widerrechtlicher Verwendung nun auch unterjährig zu erfolgen und es muss nicht die allgemeine Frist für die Jahreserklärung der Kraftfahrzeugsteuer abgewartet werden.

KfzBStR 2021 Rz 1670–1677D.3. Steuerberechnung (§ 5 VersStG 1953)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…die Festsetzung der Steuer in Fällen, in denen die Unterlagen digital erfasst wurden, niemals unverhältnismäßig schwierig ist und damit die Voraussetzungen des Pauschalverfahrens nicht vorliegen, kann die Pauschalierung nicht in Anspruch genommen werden. Für Versicherungsnehmer, die schon bisher das Pauschalverfahren zur Berechnung und Entrichtung der…

KfzBStR 2021 Rz 1513–1517C.5.2.2.2. Erstmalige Zulassung nach dem 30. September 2020 und Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß Verordnung (EU) 2017/1151
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…einer Brennstoffzelle angetrieben werden, nicht der Kraftfahrzeugsteuer. Dies gilt auch für Hybrid-Varianten von Kraftfahrzeugen, die mit Elektromotor angetrieben werden, der durch eine Wasserstoff-Brennstoffzelle mit Energie versorgt wird. Hierbei wird ein konventioneller Verbrennungsmotor durch Wasserstoff anstelle durch Benzin oder Diesel betrieben. Es handelt sich…

KfzBStR 2021Kraftfahrzeugsteuer
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

Kraftfahrzeugsteuer | Kraftfahrzeugtyp / Rechtslage | Berechnung (pro Monat) | Ersatzwerte | Mindeststeuer (pro Monat) | Anmerkungen | KlassePkw - Klasse M1 (ausg. Wohnmobile mit Basisfahrzeug Klasse N) / Erstzulassung vor 01.10.2020 M1 / Erstzulassung vor 01.10.2020 | kW Verbrennungsmotor - 24 kW für die ersten…

KfzBStR 2021 Rz 1532–1540C.5.5. Im Ausland zugelassene Kraftfahrzeuge
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…1482). Für ausländische Kraftfahrzeuge, die von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind, siehe Anlage 1 der Arbeitsrichtlinie Kraftfahrzeugsteuer (GK-0900) vom 1. März 2007, BMF-010304/0011-IV/8/2007 in der Fassung vom 01.10.2009, BMF-010304/0017-IV/8/2009). C.5.5.1…

KfzBStR 2021 Rz 1351–1357C. Kraftfahrzeugsteuer (KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Nach § 1 Abs. 1 Z 3 KfzStG 1992 unterliegt der Kraftfahrzeugsteuer die Verwendung eines nicht im Inland zugelassenen Kraftfahrzeuges im Inland, welches nach den Vorschriften des KFG 1967 zuzulassen wäre. Bei Lastkraftwagen über 12 Tonnen höchstem zulässigem Gesamtgewicht besagt die Wegekosten-RL (Eurovignetten-RL, Richtlinie…

KfzBStR 2021 Rz 1500–1504C.5. Steuersatz (§ 5 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Bei diesen wird die Kraftfahrzeugsteuer gemäß § 5 Abs. 1 Z 2 lit. b KfzStG 1992 unabhängig vom Erstzulassungsdatum ausschließlich anhand einer Leistungskomponente berechnet (siehe Rz 1506). Bei Kraftfahrzeugen, mit einem Erstzulassungsdatum bis 30. September 2020 wird die Kraftfahrzeugsteuer wie bisher ausschließlich nach der bis 30…

2024-0.436.555Erlass zur Quotenregelung gemäß § 134a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.436.55512.06.2024Teil 1/2

…30.6.) alle noch nicht eingereichten Quotenerklärungen abberufen. Zusätzlich kann dem Vertreter die Festsetzung einer einmaligen Zwangsstrafe angedroht werden. Eine etwaige dem Vertreter angedrohte Zwangsstrafe wird festgesetzt, wenn zum Ablauf der Nachfrist (30.6.) nicht alle Quotenerklärungen eingereicht wurden. In diesem Fall sind jene Steuernummern…

KfzBStR 2021 Rz 1505–1512C.5.2.2. Klasse M1 (Personenkraftwagen)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…einer Brennstoffzelle angetrieben werden, nicht der Kraftfahrzeugsteuer. Dies gilt auch für Hybrid-Varianten von Kraftfahrzeugen, die mit Elektromotor angetrieben werden, der durch eine Wasserstoff-Brennstoffzelle mit Energie versorgt wird. Hierbei wird ein konventioneller Verbrennungsmotor durch Wasserstoff anstelle durch Benzin oder Diesel betrieben. Es handelt sich…

KfzBStR 2021 Rz 1518–1525C.5.2.3. Alle übrigen Kraftfahrzeuge
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…2.3.1.1. Verringerung der Bemessungsgrundlage bei Sattelanhängern Rz 1523: Gemäß § 1 Abs. 2 Z 1 KfzStG 1992 werden Anhänger mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen in den Anwendungsbereich des Kraftfahrzeugsteuergesetzes einbezogen (siehe Rz 2). Da auch Sattelanhänger zu…

KfzBStR 2021 Rz 1000–1006B.6.2.2.6. Rechtslagen von 1. Juni 1996 bis 30. Juni 2008
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…kW x 0,2 = 10 Liter (10 Liter - 2 Liter) x 2 = 16% --> Höchststeuersatz 14% Die Steuer erhöht sich in jenen Fällen, in denen die Normverbrauchsabgabe nicht Teil der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist, um 20%. B.6.2.2.6.1…

KfzBStR 2021Motorbezogene Versicherungssteuer
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…mit Basisfahrzeug der Klasse N (bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht) / Erstzulassung nach 30.09.2020 | kW Verbrennungsmotor - 24 kW für die ersten 66 kW - 0,65 € für die weiteren 20 kW - 0,70 € für die darüber hinausgehenden kW - 0,79 € (höchstens…

KfzBStR 2021 Rz 1160–1173B.11. Abgabenerhebung (§ 11 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Die Festsetzung ist auch zusammengefasst für mehrere Monate in einem einzigen Bescheid zulässig. Rz 1171: Eine verspätete Abgabe einer Abgabenerklärung kann zu einem Verspätungszuschlag gemäß § 135 BAO führen. Der Verspätungszuschlagsbescheid wird zweckmäßigerweise mit dem Bescheid über die Festsetzung der Normverbrauchsabgabe verbunden. Rz 1172: In Analogie…

KfzBStR 2021 Rz 1620–1622D. Motorbezogene Versicherungssteuer (VersStG 1953)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…der gesetzlichen Verpflichtung, ein Kraftfahrzeug zuzulassen (z.B. § 37 KFG 1967), ergibt sich noch nicht die Pflicht zur Leistung der motorbezogenen Versicherungssteuer. Wird der Zulassungsverpflichtung nicht entsprochen, liegt nach Maßgabe des § 1 Abs. 1 Z 3 KfzStG 1992 eine widerrechtliche Verwendung vor, die zur Kraftfahrzeugsteuerpflicht…

KfzBStR 2021 Rz 325–331A.3.6.4. Kraftfahrzeugsteuer
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Kraftfahrzeuge zugelassen (ohne Wechselkennzeichen), kann er entscheiden, welches der vorwiegend verwendeten Kraftfahrzeuge von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sein soll. Soll die Befreiung für ein anderes Kraftfahrzeug gelten, bleibt aber das bisher befreite Kraftfahrzeug weiterhin auf den Menschen mit Behinderung zugelassen, muss dies dem Finanzamt mitgeteilt werden…

KfzBStR 2021 Rz 1–7A. Definitionen und übergreifende Themen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…im Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992 (KfzStG 1992) richten sich nach den jeweils geltenden kraftfahrrechtlichen Vorschriften (§ 9 Abs. 2 KfzStG 1992). Gleiches gilt für die Begriffe des Kraftfahrrechtes im Versicherungssteuergesetz 1953 (VersStG 1953). Abweichend davon richten sich im Normverbrauchsabgabegesetz 1991 (NoVAG 1991) einzelne Begriffe nach den Definitionen der…

KfzBStR 2021 Rz 1526–1531C.5.3. Werte laut Zulassungsbescheinigung und Einstufung, Umrechnung von PS in Kilowatt und Fehlen von Eintragungen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…höchsten zulässigen Gesamtgewicht von 8 Tonnen. Es ist dabei zu beachten, dass die Ersatzwerte für die Berechnung gemäß § 5 Abs. 1 KfzStG 1992 wie in der Zulassungsbescheinigung eingetragene Werte zu behandeln sind. C.5.4. Tageweise Berechnung Rz 1531: Zur tageweisen Berechnung siehe Rz 1480.