…Hebammengesetzes, mit Ausnahme von Eingaben im Verfahren betreffend Eignungserklärung von Unterrichtsmitteln, Externistenprüfungen, Nostrifikation ausländischer Zeugnisse und Ersatzbestätigungen für verlorene Zeugnisse | Die Befreiungsbestimmung umfasst keine Eingaben im Rechtsmittelverfahren. | Z 4 | Eingaben in Abgabensachen | Diese Befreiung umfasst Eingaben an Verwaltungsbehörden des Bundes, eines…
…einer Eingabengebühr. Rz 401: Die Eingabe hat folgende Merkmale: ein schriftliches Anbringen (siehe Rz 139 ff und Rz 402 ff) einer natürlichen oder juristischen Person (siehe Rz 408) an ein Organ einer Gebietskörperschaft (siehe Rz 411 ff) in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises (siehe Rz…
…wird neben den in § 13 Abs. 1 GebG genannten Personen derjenige zum Gesamtschuldner, der im fremden Namen bei der Behörde eine gebührenpflichtige Eingabe oder Beilagen überreicht oder eine amtliche Ausfertigung oder ein Protokoll veranlasst. Rz 196: Über eine Vorrangigkeit eines der in Betracht kommenden Abgabenschuldner…
…Der Bewilligungswerber gibt eine Stellungnahme ab. Die Stellungnahme unterliegt als sonstige Eingabe einer Gebühr in Höhe von 30 Euro (zur Befreiung von Einwendungen und Stellungnahmen zur Wahrung der rechtlichen Interessen zu Vorhaben der Errichtung oder Inbetriebnahme von Bauwerken aller Art sowie im Verfahren zur Genehmigung…
…Geburt oder Geburtsurkunde). Rz 432: Eingaben, mit denen Vor- oder Familienname (und der zusätzliche Entfall von Namensteilen gemäß § 38 Abs. 2a PStG 2013) erklärt werden, bilden gemeinsam ein Begehren, sodass für diese Erklärung nur eine einmalige Eingabengebühr in Höhe von 14,30 Euro anfällt. 10…
…derjenige verpflichtet, in dessen Interesse die Eingabe eingebracht wurde (Antragsteller). Mit den im § 13 Abs. 1 GebG genannten Personen ist zur Entrichtung der Gebühr zur ungeteilten Hand verpflichtet, wer im Namen eines anderen eine Eingabe oder eine Beilage überreicht (VwGH 3.10.1988, 88/15…
…ist aber nicht in einem engen Wortsinn zu verstehen. Die Gebührenpflicht ist zwar grundsätzlich vom Vorhandensein eines Schriftstückes abhängig, das Vorliegen von Papier ist jedoch nicht erforderlich (siehe Rz 140). Rz 140: Auch automationsunterstützt oder in jeder anderen technisch möglichen Weise eingebrachte Eingaben und Beilagen…
…Exkurs: Gebühren im Meldewesen Rz 1850: Für alle schriftlichen Eingaben gilt: | Eingabengebühr | € 14,30 | Eingabengebühr bei Verwendung der Funktion E-ID | € 8,60 | Beilagengebühr | von jedem Bogen € 3,90 jedoch nicht mehr als € 21,80…
…Der Antragsteller beantragt einen unbefristeten Aufenthaltstitel und, für den Fall, dass ihm dieser nicht erteilt wird, die Verlängerung seines bereits bestehenden befristeten Aufenthaltstitels. Sowohl der Antrag auf Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels als auch der Antrag auf Verlängerung des befristeten Aufenthaltstitels stellen jeweils gebührenpflichtige Eingaben dar.
…sonstige wesentlich im Privatinteresse der Parteien liegende Amtshandlungen, die von Behörden in Angelegenheiten der Bundesverwaltung vorgenommen werden. Rz 1782: Angelegenheiten der Bundesverwaltung umfassen Angelegenheiten der unmittelbaren oder mittelbaren Bundesverwaltung sowie des übertragenen Wirkungsbereiches der Gemeinden in Bundesangelegenheiten. Der Behördenbegriff der BVwAbgV ist somit ein funktioneller…
…nur eine Beilage in Übergröße mit 2 x 3,90 Euro zu vergebühren. 10.4.8. Gebührenschuld und Gebührenschuldner 10.4.8.1. Entstehen der Gebührenschuld Rz 388: Die Gebührenschuld für Beilagen entsteht, wenn die schriftliche Erledigung über das in der Eingabe enthaltene Anbringen dem…
…von Scheinen gemäß § 1 Abs. 1 ÖAeC-Zuständigkeitsverordnung erteilt. Der Österreichische Aero Club ist daher in diesen Angelegenheiten funktionelles Organ. Rz 415: Eingaben an die Oesterreichische Nationalbank in Devisensachen sind gebührenpflichtig, weil die Bank bei der Handhabung des Devisengesetzes 2004 hoheitsrechtliche Aufgaben des Bundes erfüllt.
…E-ID (§ 11 Abs. 3 GebG) Rz 143: Für Eingaben und Beilagen, die auf elektronischem Weg unter Inanspruchnahme der Funktion Elektronischer Identitätsnachweis (E-ID; §§ 4 ff E-GovG) eingebracht werden, ermäßigen sich die in den Tarifposten 5 Abs. 1 und 6 Abs. 1 und 2…
…Automationsunterstützte Eingaben, Beilagen und Erledigungen Rz 178: Durch § 11 Abs. 2 GebG wurde der Begriff einer Schrift an die heutigen technischen Möglichkeiten angepasst. Damit ist auch eine automationsunterstützt oder in jeder anderen technisch möglichen Weise (zB mittels Fax oder E-Mail) eingebrachte Eingabe oder Beilage…
…Rz 13: Nach der Grundregel des § 53 erster Satz BAO hat ein Finanzamt seine Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen. Diese Bestimmung wurde durch das FORG aus § 50 erster Satz BAO in § 53 erster Satz BAO verschoben. Die Auslegung des § 53 erster Satz BAO kann sich…
…Postfach 222, 1000 Wien) die Rückzahlung beantragt werden. Der Antrag ist bis zum Ablauf des dritten Kalenderjahres, das auf das Jahr folgt, in dem der Betrag zu Unrecht entrichtet wurde, zu stellen. Antragsberechtigt ist derjenige Gebührenschuldner, Gesamtschuldner oder Haftende, der die Gebühr tatsächlich entrichtet hat…
…2.3. Selbstberechnung gemäß § 3 Abs. 4 GebG Rz 80: Ein Gebührenschuldner, der in seinem Betrieb laufend eine Vielzahl gleichartiger Rechtsgeschäfte abschließt, kann beim Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten (siehe Rz 6), die Selbstberechnung der Hundertsatzgebühren für diese Rechtsgeschäfte beantragen. Die Selbstberechnung ist zu bewilligen, wenn…
…Eingabe, mit der die Anbringung der Rechtskraftklausel begehrt wird (VwGH 23.2.1984, 83/15/0064) einem Antrag auf Aufhebung der Entziehung der Lenkberechtigung (VwGH 18.12.1997, 97/16/0323) einem vom Ombudsmann einer Zeitung an eine Behörde gerichteten Schreiben zur Abschaffung eines in…
…1 GebG (15. Tag des auf den Kalendermonat, in dem die Gebührenschuld entstanden ist, zweitfolgenden Monats) die Hundertsatzgebühr für Rechtsgeschäfte als Bevollmächtigte eines Gebührenschuldners oder eines für die Gebühr Haftenden selbst zu berechnen. 3.2.4.1. Aufschreibungen (Gebührenjournal) Rz 89: Beim Finanzamt Österreich - Dienststelle…
…dem Vermerk auf der Schrift - nachvollziehbar sein (zB exakte Kanzleiverfügungen bzw. Abschrift der Bestätigung nach Rz 63). Rz 63: Zu Nachweiszwecken ist dem Gebührenschuldner in diesen Fällen eine Bestätigung über die Entrichtung der Gebühren auszuhändigen. Diese Bestätigung hat insbesondere zu enthalten: Beschreibung der gebührenpflichtigen Schrift …