…Eingabe in Abgabensachen. Die Art der Bearbeitung bzw. Erledigung durch die Behörde ist nur insofern von Bedeutung, als die Frage des Entstehens der Gebührenschuld berührt wird. Am Entstehen der Gebührenschuld (§ 11 Abs. 1 Z 1 GebG) bestehen durch die Erlassung des Bescheides (Berufungsentscheidung), der in…
…Landesverwaltungsgericht Niederösterreich aufgrund eines Versehens zur Entrichtung der Eingabegenbühr veranlasst worden sei. Es habe sich bei der gegen die Zuteilung von Abfallbehältern nach dem Niederösterreichischem Abfallwirtschaftsgesetz 1992 (in der Folge: NÖ AWG 1992) gerichteten LVwG-Beschwerde jedoch um eine Eingabe in Abgabensachen gehandelt, die gemäß …
…daher das behördliche Verfahren meist ohne Beteiligung des Bestraften erfolgt und somit von vornherein nur Eingaben im Rechtsmittelverfahren in einem Verwaltungsstrafverfahren existieren. Die Bestimmung des § 14 TP 6 Abs. 5 Z 7 GebG und andere Gebührenbefreiungen nach dem Gebührengesetz (Abgabensachen) würden sonst zum Absurdum werden…
…werden. Nach dieser Bestimmung sind nur Eingaben in Abgabensachen befreit. Auch liegt hier keine verdoppelte Vergebührung derselben Aktenabschrift vor. Gegenstand der Eingabengebühr ist nicht die Aktenabschrift. Das der Bw zugestellte Schreiben der Polizeiinspektion P. vom 25. Mai 2006 bezieht sich eindeutig auf die gegenständliche Eingabe…
…in Abgabensachen nicht der Eingabengebühr. Dieses gilt nicht für Ansuchen um Zahlungserleichterungen und um Erlass (Nachsicht, Entlassung aus der Gesamtschuld) von Abgaben, wenn die Höhe des vom Ansuchen erfassten Betrages insgesamt S 2.000,-- übersteigt. Hier handelt es sich jedoch nicht um eine Eingabe in…
…Hebammengesetzes, mit Ausnahme von Eingaben im Verfahren betreffend Eignungserklärung von Unterrichtsmitteln, Externistenprüfungen, Nostrifikation ausländischer Zeugnisse und Ersatzbestätigungen für verlorene Zeugnisse | Die Befreiungsbestimmung umfasst keine Eingaben im Rechtsmittelverfahren. | Z 4 | Eingaben in Abgabensachen | Diese Befreiung umfasst Eingaben an Verwaltungsbehörden des Bundes, eines…
…Abs. 5 unterlägen Eingaben an Verwaltungsbehörden, ….., und an die Verwaltungsgerichte der Länder, das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesfinanzgericht (Z 4) in Abgabensachen sowie Eingaben im Verwaltungsverfahren (Z 7) nicht der Eingabengebühr. Dazu ersuchte das FAGVG das Verwaltungsgericht Wien um Übersendung einer Kopie der befundgegenständlichen Beschwerde…
…5 GebG unterliegen nicht der Eingabengebühr, Eingaben | 1. | an die Gerichte | 2. | im öffentlichen Fürsorgewesen | 3. | in Unterrichtsangelegenheiten | 4. | in Abgabensachen | 5. | in konsularischen Angelegenheiten | 6. | in Bewirtschaftungssachen (zB Bezugsscheine, Kontingentscheine) | 7…
…berechtigt, sowohl im Spruch als auch hinsichtlich der Begründung seine Anschauung an die Stelle jener der Abgabenbehörde zu setzen und demgemäß den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Bescheidbeschwerde als unbegründet abzuweisen. Erwägungen: 1) Zum Beweisverfahren in Abgabensachen: Gemäß § 167 Abs. 2…
…Abgabenbehörde, an welche konkrete Einzelperson ein Gebührenbescheid zu richten sei, lasse sich aus § 13 GebG nicht ableiten. Bei Vorliegen eines Gesamtschuldverhältnisses in Abgabensachen steht vielmehr der Abgabenbehörde als Gläubiger die Wahl zu, ob sie alle Gesamtschuldner oder nur einzelne, im letzteren Fall welche der Gesamtschuldner…
…Personen, der im fremden Namen bei der Behörde eine gebührenpflichtige Eingabe oder Beilagen überreicht oder eine amtliche Ausfertigung oder ein Protokoll veranlasst. Diese Bestimmung ordnet auch ohne weitere Unterscheidung die gesamtschuldnerische Gebührenpflicht für alle an, die in offener Stellvertretung handeln. Auch Parteienvertreter (z.B. Rechtsanwälte…
…dass Eingaben an Verwaltungsbehörden in Abgabensachen ebenso wie Eingaben im Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 14 TP 6 Abs. 5 Z 4 und 7 GebG nicht der Eingabengebühr unterlägen. Es handle sich im gegenständlichen Fall um ein noch nicht entschiedenes Verwaltungsstrafverfahren, in dessen Rahmen eine Abgabe vorgeschrieben worden…
…Bescheides vom 21.6.2021 wird ausgeführt: " Dieser Bescheid weist die Vorschreibung einer ABGABE aus." Das Finanzamt hat in seiner Stellungnahme ausgeführt, dass Eingaben gemäß § 14 TP 6 Abs. 5 Z 4 GebG nur dann nicht der Eingabengebühr unterliegen, wenn es sich um Abgabensachen handelt…
…grundsätzliche Anordnung der Gebührenpflicht von Eingaben und Beilagen an das Bundesverwaltungsgericht und die Landesverwaltungsgerichte zu sehen; im letzten Halbsatz erkenne man eine Ausnahmebestimmung, die auf § 14 TP 6 Abs. 5 Z 4 GebG verweise. Dort seien Eingaben an die drei Verwaltungsgerichte in Abgabensachen befreit. Der…
…gebührenrechtliche Eingabe vorliege, zumal es um ein strafbares Verhalten gegen seine Mandanten gegangen sei. Zum Beweis beantrage er die Beischaffung des Strafaktes. Er beantrage den angefochtenen Bescheid aufzuheben. Mit Berufungsvorentscheidung vom 21. April 2006 hat das Finanzamt Feldkirch die Berufung als unbegründet abgewiesen. In der…
…20. GP): "Mit der Neufassung dieser Bestimmung sollen Eingaben an Verwaltungsbehörden (ausgenommen an Zollbehörden) in Abgabenangelegenheiten - von den vorgesehenen Ausnahmen abgesehen - grundsätzlich gebührenbefreit werden. Diese Befreiung erfasst Eingaben in Abgabensachen an Verwaltungsbehörden des Bundes, eines Landes oder einer Gemeinde. Abgabensachen sind alle Angelegenheiten, die sich…
…GmbH übermittelt wurden. Mit Eingabe vom 7.11.2011 wurde um Verlängerung der Frist zur Einbringung einer Berufung gegen den Haftungsbescheid vom 4.7.2011 um ein Monat ersucht. Zur Zustellung des Haftungsbescheides wurde neuerlich auf die bereits in der Stellungnahme vom 15.7.2009…
…zur Einbringung der betreffenden Eingabe berechtigt (vgl VwGH 29.9.1978, 45/78, 559/78). Konkreter Beschwerdefall Ausschließlicher Streitpunkt ist, ob die Nachweisführung der Vollmachtsbekanntgabe (bis dato fehelende Original-Vollmachtsurkunde) durch den Bf. (Vater) erfolgt ist bzw. ob die abverlangte Vollmachtsurkunde in einem von der…
…eine von der Vertretung eingebrachte Eingabe gehandelt haben, wäre eine nicht entrichtete Gebühr an die Vertreterin vorzuschreiben gewesen. Die Bescheidzustellung sei nicht ordnungsgemäß erfolgt, da die Wohnadresse des Bf nicht auf "N1" laute. Zudem sei die Gebühr nicht fällig, da das Verfahren in der Instanz…
…Personen, der im fremden Namen bei der Behörde eine gebührenpflichtige Eingabe oder Beilagen überreicht oder eine amtliche Ausfertigung oder ein Protokoll veranlasst. Diese Bestimmung ordnet auch ohne weitere Unterscheidung die gesamtschuldnerische Gebührenpflicht für alle an, die in offener Stellvertretung handeln. Auch Parteienvertreter (z.B. Rechtsanwälte…