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InvFR 2018 Rz 141–1452.4. Sonstige Gebilde mit der Bezeichnung „Fonds“
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

2.4. Sonstige Gebilde mit der Bezeichnung "Fonds" 2.4.1. Geschlossene Fonds Rz 141: Geschlossene Fonds können entweder als Kapitalgesellschaften oder als Personengesellschaften eingerichtet werden. Häufig werden sie als Kommanditgesellschaften errichtet. Geschlossene Fonds haben eine im Vorhinein vereinbarte feste Fondslaufzeit ("closed-end" Fonds). Oft…

GebR 2025 Rz 1458–146727.5.2. Abgrenzung zum Bestandvertrag
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.5.2. Abgrenzung zum Bestandvertrag Rz 1458: Die Bezeichnung als "Nutzungsvertrag" gibt keinen Aufschluss darüber, ob ein Bestandvertrag gemäß § 33 TP 5 GebG oder eine Dienstbarkeit gemäß § 33 TP 9 GebG vorliegt. Rz 1459: Folgende Begrifflichkeiten können für die Einräumung einer Dienstbarkeit sprechen: "Erlaubnis…

2021-0.420.492Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Bewertung von forstwirtschaftlichem Vermögen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.420.49223.06.2021

…der Kundmachung im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" vom 30. Dezember 2014 wird wie folgt ergänzt. 1. Der bisherige § 3 erhält die Bezeichnung als Abs. 1 und es wird folgender Abs. 2 angefügt: "(2) Liegen auf Grund von Schäden durch höhere Gewalt, die nicht bereits gemäß …

GebR 2025 Rz 60–653.1.2.1. Entrichtungsvermerk
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…automationsunterstützt auf den Schriften angebracht oder bei händischer Aufzeichnung der Gebühren und Verwaltungsabgaben mittels gesondertem Stempelabdruck nachvollziehbar gemacht werden. Rz 61: Verbleibt die gebührenpflichtige Schrift nicht im Verwaltungsakt, hat der Vermerk außerdem die Bezeichnung der Behörde sowie das Datum, an dem der Vermerk angebracht wurde…

GebR 2025 Rz 1083–109413. Inhalt der Urkunde - Urkundenprinzip (§ 17 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Urkunde) maßgeblich (VwGH 15.11.1984, 83/15/0181). Die von den Parteien gewählte Bezeichnung des Rechtsgeschäftes ist unbedeutend (VwGH 15.3.2001, 2000/16/0115). Rz 1085: Für das Entstehen der Gebührenschuld kommt es weder auf die Schreibweise, in der die Schrift abgefasst ist…

ZustRL Rz 11–141.2. Zuständigkeit für die Entgegennahme von Anbringen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…ist, hat es dieses ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterzuleiten oder den Einschreiter an diese zu verweisen (§ 53 BAO). Rz 12: Die richtige Bezeichnung der korrekten Behörde ist grundsätzlich ein wesentliches Erfordernis für jedes Anbringen. Um Probleme zu vermeiden…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…Organisationsform des Antragstellers, Bezeichnung der Urkunden und/oder Rechtsvorschriften, mit welchen die rechtliche Existenz des Antragstellers nachgewiesen wird (Bestandsnachweis), Datum der Gründung oder des sonstigen Zustandekommens und die Dauer des Bestandes, wenn dieser zeitlich begrenzt ist, nicht erforderlich ist die Bezeichnung der nach außen vertretungsbefugten…

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 3/3

…Subkonto - bzw. das Nennkapital-Subkonto - um 10.000 zu vermindern. Anhang II: Mögliche Eigenkapitalbewegungen und ihre Auswirkungen auf die Evidenzkonten | VON | AUF | BEZEICHNUNG | AUSWIRKUNG auf Evidenzkonten | Nennkapital | Gesellschafter | ordentliche Kapitalherabsetzung | primäre Verminderung der indisponiblen Einlagen; soweit keine…

GebR 2025 Rz 70–763.1.3. Entrichtung an Urkundspersonen (§ 13 Abs. 4 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…eines Vermerks auf der Schrift selbst nicht möglich, ist Rz 62 f sinngemäß anzuwenden. Rz 72: Verbleibt die gebührenpflichtige Schrift nicht im Verwaltungsakt, hat der Vermerk außerdem die Bezeichnung der Urkundsperson sowie das Datum, an dem der Vermerk angebracht wurde, zu enthalten. 3.1.3…

GebR 2025 Rz 80–873.2.3. Selbstberechnung gemäß § 3 Abs. 4 GebG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten (siehe Rz 6, Rz 80) zu entrichten. Rz 86: Innerhalb der Zahlungsfrist (diese endet mit dem Fälligkeitstag) ist für den jeweiligen Berechnungs- und Zahlungszeitraum (das ist immer ein Kalendermonat) dem Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten (siehe Rz 6, Rz 80) eine Abschrift (Kopie…

GebR 2025 Rz 1332–134427.3.2.2.3. Unbestimmte Dauer
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…ob ein Präsentations- oder Weitergaberecht vorliegt, ist der Inhalt des Rechtes, und nicht seine Bezeichnung, maßgeblich. Rz 1344: Folgende Kriterien können für ein Weitergaberecht sprechen, auch wenn dieses im Vertrag als Präsentationsrecht bezeichnet wird: Die bereits abgelaufene Vertragsdauer mit dem Bestandnehmer und die verbleibende Vertragsdauer…

GebR 2025 Rz 1413–142327.4.1.3. Erfüllungsübernahme
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…7 GebG zu subsumieren ist, richtet sich nach ihrem Inhalt. Wegen des unterschiedlichen Inhalts der unter der Bezeichnung "Patronatserklärung" auftretenden Sachverhalte ist eine einheitliche zivilrechtliche und gebührenrechtliche Einordnung nicht möglich. 27.4.1.6. Privative Schuldübernahme Rz 1420: Eine privative Schuldübernahme iSd § 1405 ABGB liegt…

GebR 2025 Rz 1790–179931.1.3. Vorschreibung von Verwaltungsabgaben
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…anzubringen. Der Sichtvermerk kann automationsunterstützt auf den Schriften angebracht oder bei händischer Aufzeichnung der Bundesverwaltungsabgaben mittels gesondertem Stempelabdruck nachvollziehbar gemacht werden. Verbleibt die Schrift nicht im Verwaltungsakt, hat der Vermerk außerdem die Bezeichnung der Behörde sowie das Datum, an dem der Vermerk angebracht wurde, zu…

VPR 2021 Rz 279–2832.2. Betriebsstättengewinnzurechnung - "AOA light"
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…2006/13/0116). Rz 280: Unter der Bezeichnung "AOA" (Authorized OECD Approach) hat die OECD Leitlinien für die Gewinnzuordnung an Betriebsstätten veröffentlicht (siehe die Berichte der OECD unter dem Titel "Attribution of Profits to Permanent Establishments" aus 2008 und 2010 sowie die "Additional Guidance on…

KfzBStR 2021 Rz 206–212A.3.6.1.2. Nachweisdokumente
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Seither ist bei Vorliegen der Voraussetzungen ausnahmslos die Eintragung "Unzumutbarkeit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel" vorzunehmen. Pässe mit der Bezeichnung der Art der Behinderung mit "dauernd stark gehbehindert" kann es daher nur mit Ausstellungsdatum vor diesem Erlass geben. Wird in einem Behindertenpass nur die Zusatzeintragung "gehbehindert…

InvFR 2018 Rz 39–512.1.2.3. Depotbank
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…die Verwaltungsgesellschaft vorgenommen werden, den anwendbaren nationalen Rechtsvorschriften und den Vertragsbedingungen des Fonds entsprechen; gewährleistet, dass die Berechnung des Wertes der Anteile den anwendbaren nationalen Rechtsvorschriften und den Vertragsbedingungen des Investmentfonds gemäß erfolgt; leistet den Weisungen der Verwaltungsgesellschaft Folge, es sei denn, dass sie gegen…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 2/4

…nach § 132a Abs. 4 Satz 2 BAO der Waagenbeleg auch übergeben werden. 3.1.3.2. Taxameter Taxameter dienen - auf Basis von Taxitarifen - der Berechnung von Fahrpreisen in Taxis. Wenn sie auch zur Erfassung der Bareinnahmen eingesetzt werden sollen, müssen sie den Vorgaben des § 131b…

KfzBStR 2021Einleitung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…weiterhin zu beachten. Die KfzBStR 2021 sind in Abschnitte gegliedert: A.Allgemeine Definitionen und übergreifende Themen B.NoVAG 1991 C.KfzStG 1992 D.VersStG 1953 E.Anhang Die numerischen Bezeichnungen in den Unterabschnitten entsprechen im Wesentlichen den Absätzen oder Ziffern der behandelten Paragraphen (z.B…

KfzBStR 2021 Rz 1–7A. Definitionen und übergreifende Themen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…und O4/R4 auf Grund des höchsten zulässigen Gesamtgewichts der Kraftfahrzeugsteuer. Bei ausschließlicher oder vorwiegender Verwendung in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben siehe Rz 1415 bis 1417. Klasse S1/S2: Gezogene auswechselbare land- und forstwirtschaftliche Maschinen Mögliche Bezeichnungen in der Zulassungsbescheinigung sind zum Beispiel Anhänger, Anhängewagen…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…dem Register übernommen werden). [Grafik]   2.6 Weitere Aspekte der Ermittlung des Wirtschaftlichen Eigentums 2.6.1 Berechnung der Beteiligungsverhältnisse bei Personengesellschaften Bei Personengesellschaften sind die Kapitalanteile der Gesellschafter nicht im Firmenbuch eingetragen. Insbesondere sind die im Firmenbuch eingetragenen Haftsummen der Kommanditisten nicht für…