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BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 2/2

…5 WKG). Gegen den Bescheid des Präsidenten der Landeskammer kann binnen vier Wochen ab Zustellung Beschwerde an das Verwaltungsgericht erhoben werden. Das unterbrochene Rechtsmittelverfahren ist von der Abgabenbehörde nach Zustellung der Entscheidung des Präsidenten der Landeskammer fortzusetzen. 3.13. Zuständigkeit Die Erlassung von Beschwerdevorentscheidungen obliegt…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…wird. Dies gilt vor allem für Berichtigungen gemäß den §§ 293 oder 293b BAO, Abänderungen gemäß § 295a BAO, (ersatzlose) Aufhebungen gemäß § 299 Abs. 1 BAO, Berichtigungen gemäß § 16 Abs. 3 BewG 1955. 2.4.2. Voraussetzungen des § 261 Abs. 2 BAO Einen gegen einen Sachbescheid nach …

BMF-010221/0362-VI/8/2014Änderungen bei der steuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Arbeitskräftegestellungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0362-VI/8/201412.06.2014

…mit der Auflage zu verbinden, dass die lohnsteuerliche Erfassung der Arbeitskräfte sichergestellt wird. Das Finanzamt .......................... hat die Zuständigkeit für die Überwachung der Lohnsteuerabfuhr übernommen. Rechtsmittelbelehrung: Infolge Abgabe eines Rechtsmittelverzichtes ist die Einbringung einer Berufung gegen diesen Bescheid unzulässig.   Bundesministerium für Finanzen, 12. Juni 2014 …

2026-0.818.673Erlass zum Berechtigungsumfang, zur Vollmacht und zur Akteneinsicht von Bilanzbuchhaltungsberufen im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.818.67330.09.2026Teil 1/2

…die Berufung auf eine erteilte Bevollmächtigung deren urkundlichen Nachweis ersetzt, gelten auch im Anwendungsbereich der BAO (vgl. VwGH 07.12.2021, Ra 2021/13/0094, BFG 11.12.2025, RV/2100868/2025). Der Bilanzbuchhalter muss bei jeder konkreten Vertretungshandlung seine Vertretereigenschaft ausreichend zu erkennen geben…

GebR 2025 Rz 422–43410.5.7. Einzelfälle
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…TP 6 Abs. 5 Z 17 GebG befreit. Anders bei Wiederholung des bereits gestellten Begehrens (siehe Rz 407). 10.5.7.4. Rechtsmittel Rz 427: Berufungen gegen Bescheide, mit denen ein Ansuchen abgewiesen wurde, unterliegen der gleichen Gebühr wie das abgewiesene Ansuchen. Zu Beschwerden an…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…Berufen Zur Beurteilung, ob es sich bei einem Land um ein Drittland mit hohem Risiko handelt, kann auf den Anhang zur delegierten Verordnung (EU) 2016/1675(1) zurückgegriffen werden. Die Übermittlung eines vollständigen Aktenvermerks anstelle einer Urkunde darf nur dann erfolgen, wenn berechtigte Gründe gegen…

InvFR 2018 Rz 541–5527.4.1.1.2. Besteuerung von Fondseinkünften
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…sich auf die zwischen dem Quellenstaat der Fondserträge und ihrem Ansässigkeitsstaat abgeschlossenen DBA berufen und in ihrem Ansässigkeitsstaat die Entlastung beantragen. Rz 543: Die Entlastung inländischer Anteilinhaber von der Quellensteuer erfolgt entweder: durch den inländischen Anteilinhaber selbst im Rahmen der Veranlagung oder für ausländische Einkünfte…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

… 2 Z 1 lit. b WiEReG relevant sind. In den Fällen, in denen die Übermittlung eines Organigramms nicht verpflichtend vorgesehen ist, bestehen keine Bedenken gegen die freiwillige Übermittlung eines Organigramms, wenn dieses für die Feststellung und Überprüfung des wirtschaftlichen Eigentums hilfreich ist. Im Meldeformular zum…

GebR 2025 Rz 447–46110.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…gegen den eine Beschwerde oder ein Vorlageantrag an ein Verwaltungsgericht erhoben werden kann, ist auf Folgendes hinzuweisen: Die Eingabe ist - abgesehen von einer allfälligen Gebührenbefreiung - mit den weiter oben angeführten Beträgen zu vergebühren. Die Gebühr ist auf das Konto des Finanzamtes Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten (IBAN…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…2 Begünstigte Eine für die Zwecke des WiEReG relevante Begünstigtenstellung kann sich durch die Bezeichnung in der Stiftungsurkunde oder in der Stiftungszusatzurkunde, die Feststellung durch eine vom Stifter dazu berufene Stelle (§ 9 Abs. 1 Z 3 PSG) oder durch die Feststellung durch den Stiftungsvorstand ergeben…