RIS AI
68 Treffer669 msnur geltende Fassungen
2025-1.035.238Liste der begünstigten Luftverkehrsunternehmer - Stand 1. Jänner 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-1.035.23817.12.2025

Liste der Unternehmer mit Sitz im Inland, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend grenzüberschreitende Beförderungen oder Beförderungen auf ausschließlich im Ausland gelegenen Strecken durchführen (§ 9 Abs. 2 Z 1 UStG 1994) - Stand 1. Jänner 2026 | Name des Luftverkehrsunternehmers | Sitz des Unternehmens | ABC Bedarfsflug…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…solche für die Ermittlung der wirtschaftlichen Eigentümer relevant. Dasselbe gilt auch für Substiftungen, sofern diese gleichzeitig als Begünstigte der Hauptstiftung eingesetzt werden. Die Substiftungen betreffenden Sorgfaltspflichten beziehen sich auf in- oder ausländische Substiftungen und vergleichbare Rechtsträger, die von Privatstiftungen gemäß § 1 PSG (also von inländischen…

GebR 2025 Rz 48–542.3.3.2. Vereinigungen, die ausschließlich wissenschaftliche, Humanitäts- oder Wohltätigkeitszwecke verfolgen (§ 2 Z 3 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…3.2. Vereinigungen, die ausschließlich wissenschaftliche, Humanitäts- oder Wohltätigkeitszwecke verfolgen (§ 2 Z 3 GebG) 2.3.3.2.1. Begünstigte Vereinigungen Rz 48: Gemäß § 2 Z 3 GebG sind juristische Personen des Privatrechtes (Vereine, aber auch Kapitalgesellschaften, Privatstiftungen oder Genossenschaften), die ausschließlich wissenschaftliche, humanitäre oder…

GebR 2025 Rz 514–51510.7.3. Befreiungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…ABl. Nr. L 289 vom 03.11.2005 S. 23, zu Forschungszwecken innerhalb der Gemeinschaft bewegen und begünstigte Drittstaatsangehörige iSd § 2 Abs. 4 Z 11 des Fremdenpolizeigesetzes 2005 (FPG) nach § 14 TP 8 Abs. 2 Z 2 GebG die Einbringung eines Antrages auf Erteilung eines…

KfzBStR 2021 Rz 445–455B.1.4. Änderung der Verhältnisse (§ 1 Z 4 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

… 1 Z 4 NoVAG 1991, die nachfolgende Rückführung in den begünstigten Zweck löst aber wiederum eine Befreiung im Wege der Vergütung aus. Eine bloße Nutzungsentnahme (Kraftfahrzeug bleibt Betriebsvermögen) löst als solche keine Steuerpflicht aus. Beispiel: Geringfügige Privatfahrten mit einem Taxifahrzeug Rz 447: Die Wertminderung durch…

KfzBStR 2021 Rz 679–687B.3.6. Befreiung für Menschen mit Behinderungen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…da beim Leasinggeschäft keine kurzfristige Vermietung vorliegt. Für die Beurteilung der begünstigten Nutzung zur kurzfristigen Vermietung kann unter anderem Folgendes als Indiz gewertet werden: eine Prognoserechnung über die zukünftige Geschäftstätigkeit Anmietungsmöglichkeiten Werbemaßnahmen Fahrtenbuch Versicherungen für das betreffende Kraftfahrzeug etc. Wird ein Kraftfahrzeug nach dem Erwerb…

GMSR Rz 47–517.2. Alternative Verfahren für Versicherungsverträge (§ 48 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…in § 50 GMSG genannten Voraussetzungen kann ein meldendes Finanzinstitut rückkaufsfähige Gruppenversicherungsverträge und Gruppenrentenversicherungsverträge erst ab dem Zeitpunkt als meldepflichtige Konten erfassen, zu dem Zahlungen an den Arbeitnehmer/Inhaber des Versicherungsscheins oder Begünstigten erfolgen (Leistungsfall). Diese zeitlich verzögerte Erfassung eines Kontos als meldepflichtiges Konto erscheint gerechtfertigt…

KfzBStR 2021 Rz 354–362A.3.7.2. Normverbrauchsabgabe
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…NoVAG 1991): | Befreiung (§ 3 Abs. 3 bzw. § 3 Z 4 NoVAG 1991) | Anwendungsbereich: | Begünstigter Personenkreis | Voraussetzungen: | Durchführung: | Z 1 bzw. lit. a | Z 1 (inländische Lieferung) und Z 2 (ig. Erwerb) | Personen, die nach dem Bundesgesetz BGBl…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…Grafik]   Beispiel oberster Rechtsträger (Variante 3): Die indirekten wirtschaftlichen Eigentümer der GmbH A sind jene Personen, die die entsprechenden Funktionen bei der Stiftung A (Stifter, Stiftungsvorstand und Begünstigter) ausüben. Die Stiftung A, die mit 60% ausreichend direkt an der GmbH A beteiligt ist, ist…

PV-Erlass Rz 66–702.2.3. Elektrizitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Hingewiesen sei darauf, dass die Begünstigungen für den Eigenverbrauch elektrischer Energie - auch von Überschusseinspeisern - in den letzten Jahren mehrfach geändert wurden und auch weiter geändert werden. Die folgenden Ausführungen beschränken sich auf die aktuelle Rechtslage. Rz 67: Bis zu einer Freigrenze in Höhe von 5…

PV-Erlass Rz 136–1473.2.1.3.2. Allgemeines zu Körperschaften als Mitglieder
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Überlassung einer Energieerzeugungsanlage an eine EEG ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als Energielieferung an die EEG anzusehen. Zur Zuordnung der Einkünfte zu einem entbehrlichen Hilfsbetrieb (§ 45 Abs. 1 BAO), einem begünstigungsschädlichen Geschäftsbetrieb (§ 45 Abs. 3 BAO) oder einem Gewerbebetrieb (§ 44 Abs. 1 BAO) siehe Rz 47…

PV-Erlass Rz 156–1583.2.3. Elektrizitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…bilanziell nachweisbar selbst verbrauchte elektrische Energie. Wird für die Weiterleitung der elektrischen Energie innerhalb der EEG das öffentliche Netz genutzt, ist dies nicht begünstigungsschädlich. Unter diesen Voraussetzungen ist für Mitglieder/Gesellschafter der EEG die selbst verbrauchte und die eingespeiste und innerhalb der EEG verbrauchte elektrische…

GebR 2025 Rz 1118–113016. Gebührenbefreiungen (§ 20 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…für die übernommene Schuld abgegeben wird, ist doch auch hier der Rechtsgrund für die Schuld unverändert "Kredit" (§ 1407 ABGB). 16.2.1. Kreis der begünstigten Hauptgeschäfte Rz 1126: Als Hauptgeschäfte iSd Bestimmungen des § 20 Z 5 GebG kommen Darlehensverträge, Kreditverträge, Haftungs- und Garantiekreditverträge sowie zu…

KfzBStR 2021 Rz 123–129A.3.3. Feuerwehrfahrzeuge
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Landes- sowie Bereichsfeuerwehrverbände oder Betriebsfeuerwehren handelt. Folgende Kriterien können für die Beurteilung der begünstigten Verwendung eines Kraftfahrzeuges für die Feuerwehr herangezogen werden: Verwendungsbestimmung in der Zulassungsbescheinigung (siehe Rz 126) und Zulassung für eine Feuerwehr (siehe Rz 128) Bewilligungsbescheid für ein "fixes" Blaulicht (siehe Rz 129…

KfzBStR 2021 Rz 143–152A.3.5. Miet-, Taxi- und Gästewagen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Ausstattung, Sitzplätze) unzweifelhaft für den begünstigten Zweck genutzt werden kann. Die Verwendung für den befreiten Zweck ist beispielsweise gänzlich ausgeschlossen im Fall eines Sportwagens mit zwei Sitzen und nur sehr begrenztem Raum für den Transport von Gepäck. Dieses Kraftfahrzeug ist augenscheinlich nicht für den Transport…

KfzBStR 2021 Rz 219–228A.3.6.2. Normverbrauchsabgabe
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Menschen mit Behinderung das Kraftfahrzeug ohne Belastung mit Normverbrauchsabgabe zu liefern. Auf der Rechnung ist ein Vermerk über die Inanspruchnahme der Befreiung anzuführen. Der begünstigte Erwerber hat nun die Zulassung des Kraftfahrzeuges zu veranlassen. Zudem ist ein Ansuchen um Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer bei…

KfzBStR 2021 Rz 350–353A.3.7. Botschaften, Konsulate, Internationale Organisationen, Diplomaten usw.
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…BGBl. Nr. 318/1969, für völkerrechtlich privilegierte Personen eine Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer sowie der motorbezogenen Versicherungssteuer. Die Steuerbefreiungen orientieren sich am Prinzip gleicher Begünstigung gleichartiger Organisationen sowie am Prinzip der Gegenseitigkeit, also daran, ob für vergleichbare österreichische Einrichtungen bzw. zugehöriges Personal im betreffenden Ausland…

KfzBStR 2021 Rz 376–379A.3.7.4. Legitimationskarte
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…und Blau. Kein Vermerk gilt jedoch als Indiz für das Vorliegen einer Befreiung von der Besteuerung. Rz 378: Da es sich bei den Steuerbefreiungen für völkerrechtlich privilegierte Personen um eine persönliche Steuerbefreiung handelt und daher der persönliche Gebrauch durch die begünstigte Person gefordert wird, müssen…

KfzBStR 2021 Rz 688–698B.3.8.1.8. Entwicklungsfahrzeuge
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…können bei Erfüllung von sämtlichen Tatbeständen des § 1 NoVAG 1991 zur Anwendung gelangen. Voraussetzung ist, dass das Kraftfahrzeug für einen oder mehrere begünstigte Verwendungszwecke genutzt wird. Rz 690691: Da die in § 3 Abs. 3 NoVAG 1991 angeführten Steuerbefreiungen im Wege der Vergütung nach § 12 Abs…

KfzBStR 2021 Rz 1130–1135B.9. Aufzeichnungspflicht (§ 9 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…nur fallweise steuerpflichtige Vorgänge verwirklichen (z.B. bei Verkauf eines Taxifahrzeuges). B.9.3. Aufzeichnungspflicht bei begünstigter Verwendung des Kraftfahrzeuges Rz 1133: Der Unternehmer muss den Nachweis über den begünstigten Verwendungszweck fortlaufend geordnet führen und aufbewahren. Als Nachweis kommt eine Liste der nach § 3 Abs…