…14/2004, wird aufgehoben. 1. Allgemeines Die Einsichtnahme in Akten soll den Parteien ermöglichen, genaue Kenntnis vom Gang des Verfahrens und von den Entscheidungsgrundlagen der Abgabenbehörde in diesem Verfahren zu erlangen. Damit ein Verfahren als behördliches Verfahren qualifiziert werden kann, muss es individuelle Verwaltungsakte der…
…Bestätigung einer UID-Nummer | Art. 28 Abs. 2 UStG 1994 | § 2 Abs. 1 Z 6 BiBuG 2014 | 9. | Physische Akteneinsicht gegenüber den Abgabenbehörden des Bundes umfasst: Unterlagen, die erforderlich sind, um Vertretungshandlungen gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 und Z 7…
Bundesministerium für Finanzen, 30. September 2026
…1.10.1. Befreiungen im AVG Rz 1813: Von den Bundesverwaltungsabgaben sind gemäß § 78a AVG befreit: Die Erteilung von Rechtsbelehrungen und die Erstellung von Kopien oder Ausdrucken von Akten oder Aktenteilen; die Bestimmung der Gebühren der nichtamtlichen Sachverständigen und nichtamtlichen Dolmetscher sowie Amtshandlungen, die durch…
…der Vermerk außerdem die Bezeichnung der Behörde sowie das Datum, an dem der Vermerk angebracht wurde, zu enthalten. Rz 62: Ist die Anbringung des Vermerks auf der Schrift selbst nicht möglich (etwa bei elektronischen Akten, Reisepässen oder Personalausweisen), muss die Gebührenentrichtung aus dem Verwaltungsakt - analog…
…an Gerichte durch dritte Personen um Akteneinsicht und Anträge zur Beglaubigung von Erkenntnissen ergehen nicht in Justizverwaltungsangelegenheiten und unterliegen daher keiner Gebühr. | Keiner Gebühr unterliegen Eingaben bzw. Protokolle an Gerichte um Erteilung von Abschriften aus den im Notariatsarchiv befindlichen Akten. | Z 2 |…
…maßgeblichen Tatsachen und Umstände (einschließlich des Wissens des Kundenbetreuers), die in der Selbstauskunft enthalten sind, in Frage stellen würde oder die Informationen in den Unterlagen oder in den Akten zum Konto, die dem meldenden Finanzinstitut vorliegen, der Behauptung der Person bezüglich ihres Status widersprechen (Sec…
…4 WiEReG folgt, dass bei öffentlich zugänglichen Urkunden, die beispielsweise Teil der Urkundensammlung des Firmenbuchs sind, ein Aktenvermerk nicht zulässig ist, da diesfalls keine berechtigten Gründe gegen die Vorlage sprechen können. Die gemäß § 5a Abs. 3 Z 4 WiEReG erforderliche Beschreibung der relevanten Teile des…
…eines Amtsorganes ist gegeben bei der Herstellung von Fotokopien aus Amtsschriften (zB Aktenteilen) oder amtlich verwahrten Privatschriften, Ausdrucken von Kontoabfragen oder Kontoauszügen, die bei persönlicher Vorsprache der Partei ausgefolgt oder die der Akteneinsicht begehrenden Partei im Wege der Post übermittelt werden. Werden diese amtlich hergestellten…
…Protokolle, die an Stelle einer Eingabe errichtet werden, unterliegen derselben Gebühr wie die Eingabe, die sie vertreten (siehe Rz 439 ff). Rz 483: Aktenvermerke (Amtsvermerke), mit denen Parteivorbringen ohne Parteienunterschrift festgehalten werden, sind keine Protokolle und unterliegen nicht dieser Bestimmung (VwGH 19.3.1990, 89…
…die Anbringung eines Genehmigungsstempels auf der Eingabe; die schriftliche Auskunft, dass das Anbringen keiner materiellen Erledigung zugänglich ist. Bei einem Ersuchen um Übersendung von Aktenabschriften stellt die Übermittlung der angeforderten Kopien unabhängig davon, ob auch ein behördliches Begleitschreiben angeschlossen ist, eine schriftliche Erledigung dar. Rz…
…Setzung von Akten unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt) zu dem Rechtsträger sind Hoheitsbefugnisse hinsichtlich der von ihm auszustellenden Zeugnisse eingeräumt (zB die Befugnis dem Empfänger das Zeugnis wieder abzunehmen) zur Überprüfung der vom Rechtsträger von Gesetzes wegen vorzunehmenden Akte ist ein verwaltungsbehördlicher Instanzenzug eingerichtet im…
…zu enthalten. Ist die Anbringung des Vermerks auf der Schrift selbst nicht möglich (etwa bei elektronischen Akten) muss die Entrichtung der Bundesverwaltungsabgaben aus dem Verwaltungsakt - analog dem Vermerk auf der Schrift - nachvollziehbar sein (zB exakte Kanzleiverfügungen). Rz 1797: Auf von den Bundesverwaltungsabgaben befreiten Schriften ist…
…einem Aktenvermerk die erfolgte Einsichtnahme festgehalten wird. Rz 126: Ein amtlicher Gebrauch setzt also voraus, dass die Schrift zu einem bestimmten Beweiszweck verwendet wird, dass sie zum Akt genommen wird und dort verbleibt, oder dass zumindest ihr Inhalt durch Amtsvermerk oder amtlich angefertigte Abschrift aktenmäßig…
…Bauplan) in Papierform bei der Behörde vorgelegt. Diese werden als Beilagen nach § 14 TP 5 GebG vergebührt. Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung und elektronischen Aktenablage soll der Antragsteller die Pläne auch digital mittels USB-Stick der Behörde übermitteln. Diese elektronischen Beilagen sind von der Gebührenpflicht befreit.
…keine Beilagen dar. Rz 386: Eine mechanische Verbindung oder sonstige räumliche Zusammenfassung (zB zu einem Aktenheft) ist für die Beurteilung der Anzahl der Beilagen unbeachtlich. Beispiel 1: Ein Lageplan, ein Bauplan, statistische Berechnungen und eine Baubeschreibung werden in einem Aktenheft dem Ansuchen um Baubewilligung beigelegt…
…6. Akteneinsicht Rz 430: Eingaben, mit denen um Akteneinsicht angesucht wird, sind gebührenpflichtig. Die Gebührenschuld entsteht mit abschließender Erledigung (zB mit Zusendung von Aktenkopien, unabhängig davon, ob auch ein behördliches Begleitschreiben angeschlossen ist, oder schriftliche Einladung zur Akteneinsicht vor Ort). 10.5.7.7. Namensbestimmung…
…dann zu, wenn der Ausweis tatsächlich ausgestellt wird. Beispiel 1: Ein Taxilenker beantragt einen Ausweis für Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw (Taxi). Aufgrund der Aktenlage ist eine positive Erledigung wahrscheinlich (siehe Rz 787), sodass die Behörde nicht nur die Antragsgebühr iHv 40 Euro für das Ansuchen, sondern…
…1) aufzufordern. Die Antragsgebühr fällt unabhängig davon an, ob dem Ansuchen stattgegeben wird. Ist eine positive Erledigung des Ansuchens um Ausstellung des Ausweises aufgrund der vorliegenden Aktenlage bei Antragstellung wahrscheinlich, hat die Behörde vom Gebührenschuldner für die Gebühr nach Abs. 1 eine Vorauszahlung der Gebühr…
…VwGH 23.6.1983, 82/15/0059). Rz 1036: Als eine solche Erklärung ist auch ein von einer Partei mitunterfertigter Aktenvermerk zu verstehen. Ein vom Behördenorgan allein unterfertigter Aktenvermerk stellt keinen Urkundenersatz dar. 11.2.2.3. Punktation Rz 1037: Punktationen unterliegen entsprechend ihrem Inhalt…