Findok · Richtlinien
AH-2216
Arbeitsrichtlinie Libyen-Embargo
Fassung 7 — geltend ist 1116 AbschnitteStammnr. 52339
Fassungen
Inhalt der Fassung 7
- Einleitung
- 1. Rechtsgrundlage
- 2A. Ausfuhr von zur internen Repression verwendbaren Ausrüstungen
- 2B. Zurverfügungstellung wirtschaftlicher Ressourcen
- 2C. Ausfuhr von Geldern im Sinne der Verordnung
- 2D. Ausfuhr von Gütern, die bei der Schleusung von Migranten und beim Menschenhandel verwendet werden können
- 3A. Einfuhr von zur internen Repression verwendbaren Ausrüstungen
- 3B. Einfuhr von Geldern im Sinne der Verordnung
- 4A. Durchfuhr bei Zurverfügungstellung von zur internen Repression verwendbaren Ausrüstungen
- 4B. Zurverfügungstellung wirtschaftlicher Ressourcen
- 4C. Durchfuhr von Gütern zur Verwendung für den Menschenhandel
- 5. Waffenembargo
- 6. Strafbestimmungen
- Anlage 1
- Anlage 2
- Anlage 3
Reihenfolge nach dem Inhaltsverzeichnis der Fassung. Ein Abschnitt, der sich über mehrere Fassungen nicht geändert hat, ist nur einmal gespeichert · frühester Abschnitt gilt ab 07.03.2011.