Findok · Richtlinien
AH-2216
Einleitung
überholte Fassung (bis 04.11.2021)RichtlinieBMF-010302/0072-III/11/2017gilt ab 07.03.2011
Inhaltsverzeichnis der AH-2216
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 07.03.2011 bis 04.11.2021.
Wortlaut laut Findok
Die Arbeitsrichtlinie AH-2216 (Libyen-Embargo) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 7. März 2011
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010302/0072-III/11/2017
- GZ der Erstfassung
- BMF-010302/0004-IV/8/2011
- Stammnummer
- 52339
- Enthalten in Fassung
- 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 (geltend: 11)
- Gültig
- 07.03.2011 bis 04.11.2021
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF