Findok · Richtlinien
AH-2216
Anlage 3
überholte Fassung (bis 07.02.2022)Richtlinie2021-0.773.487gilt ab 20.07.2017
Inhaltsverzeichnis der AH-2216
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 20.07.2017 bis 07.02.2022.
Wortlaut laut Findok
Anlage 3
Güter die bei der Schleusung von Migranten und beim Menschenhandel verwendet werden können im Sinne des Artikels 2a der Verordnung (EU) 2016/44
ERLÄUTERUNG
Die Codes wurden aus der Kombinierten Nomenklatur (KN) gemäß Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif übernommen und sind in Anhang I jener Verordnung festgelegt; es handelt sich um die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der vorliegenden Verordnung geltenden sowie, mit den nötigen Abänderungen, durch nachfolgende Rechtsakte geänderten Codes.
|
KN-Code
|
Bezeichnung
|
8407 21
|
Außenbordmotoren für Wasserfahrzeuge (Fremdzündung)
|
ex 8408 10
|
Außenbordmotoren für Wasserfahrzeuge (Selbstzündung)
|
ex 8501 31
|
Elektrische Außenbordmotoren für Wasserfahrzeuge, mit einer Leistung von nicht mehr als 750 W
|
ex 8501 32
|
Elektrische Außenbordmotoren für Wasserfahrzeuge, mit einer Leistung von mehr als 750 W bis 75 kW
|
ex 8903 10
|
Aufblasbare Boote zu Sport- oder Vergnügungszwecken
|
ex 8903 99
|
Motorboote mit Außenbordmotor
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2021-0.773.487
- GZ der Erstfassung
- BMF-010302/0004-IV/8/2011
- Stammnummer
- 52339
- Enthalten in Fassung
- 7, 8 (geltend: 11)
- Gültig
- 20.07.2017 bis 07.02.2022
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF