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Findok · Richtlinien

AH-2216

Anlage 3

überholte Fassung (bis 07.02.2022)Richtlinie2021-0.773.487gilt ab 20.07.2017

Inhaltsverzeichnis der AH-2216

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 20.07.2017 bis 07.02.2022.

Wortlaut laut Findok

Anlage 3 Güter die bei der Schleusung von Migranten und beim Menschenhandel verwendet werden können im Sinne des Artikels 2a der Verordnung (EU) 2016/44 ERLÄUTERUNG Die Codes wurden aus der Kombinierten Nomenklatur (KN) gemäß Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif übernommen und sind in Anhang I jener Verordnung festgelegt; es handelt sich um die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der vorliegenden Verordnung geltenden sowie, mit den nötigen Abänderungen, durch nachfolgende Rechtsakte geänderten Codes. | KN-Code | Bezeichnung | 8407 21 | Außenbordmotoren für Wasserfahrzeuge (Fremdzündung) | ex 8408 10 | Außenbordmotoren für Wasserfahrzeuge (Selbstzündung) | ex 8501 31 | Elektrische Außenbordmotoren für Wasserfahrzeuge, mit einer Leistung von nicht mehr als 750 W | ex 8501 32 | Elektrische Außenbordmotoren für Wasserfahrzeuge, mit einer Leistung von mehr als 750 W bis 75 kW | ex 8903 10 | Aufblasbare Boote zu Sport- oder Vergnügungszwecken | ex 8903 99 | Motorboote mit Außenbordmotor  

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2021-0.773.487
GZ der Erstfassung
BMF-010302/0004-IV/8/2011
Stammnummer
52339
Enthalten in Fassung
7, 8 (geltend: 11)
Gültig
20.07.2017 bis 07.02.2022
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF