Findok · Richtlinien
AH-2676
Arbeitsrichtlinie Embargo Birma/Myanmar
geltende Fassung9 AbschnitteStammnr. 34265
Fassungen
Inhalt der Fassung 10
- Einleitung
- 1. Rechtsgrundlage und Begriffsbestimmung
- 2A. Ausfuhr
- 2A.2. Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck
- 2A.3. Ausfuhr von Ausrüstungen für das Überwachen und Abhören von Telefon und Internet
- 2A.4. Ausfuhr von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
- 3A. Einfuhr
- 4A. Durchfuhr
- Anlage 1
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