Findok · Richtlinien
AH-2676
Arbeitsrichtlinie Embargo Birma/Myanmar
Fassung 4 — geltend ist 107 AbschnitteStammnr. 34265
Fassungen
Inhalt der Fassung 4
- Einleitung
- 1. Rechtsgrundlage
- 2A. Ausfuhr von zur internen Repression verwendbaren Ausrüstungen
- 2B. Ausfuhr von Gütern und Technologien für Holzgewinnung, Holzverarbeitung sowie Bergbau
- 3. Zurverfügungstellung wirtschaftlicher Ressourcen
- 4. Einfuhr von Rundholz, Nutzholz, Holzerzeugnissen, Kohle, bestimmten Metallen, Halbedelsteinen und Edelsteinen
- 5A. Durchfuhr bei zur internen Repression verwendbaren Ausrüstungen
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