Findok · Richtlinien
AH-2676
Arbeitsrichtlinie Embargo Birma/Myanmar
Fassung 7 — geltend ist 1017 AbschnitteStammnr. 34265
Fassungen
Inhalt der Fassung 7
- Einleitung
- 1. Rechtsgrundlage
- 2. Ausfuhr von zur internen Repression verwendbaren Ausrüstungen
- 2A. Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck
- 2B. Ausfuhr von Ausrüstungen für das Überwachen und Abhören von Telefon und Internet
- 2C. Zurverfügungstellung wirtschaftlicher Ressourcen
- 2D. Ausfuhr von Geldern im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 401/2013
- Abschnitt 3A-3B
- 3C. Einfuhr bei Zurverfügungstellung wirtschaftlicher Ressourcen
- 3D. Einfuhr von Geldern im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 401/2013
- 4. Durchfuhr von zur internen Repression verwendbaren Ausrüstungen
- 4A. Durchfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck
- 4B. Durchfuhr bei Ausrüstungen für das Überwachen und Abhören von Telefon und Internet
- 4C. Zurverfügungstellung wirtschaftlicher Ressourcen
- 4D. Durchfuhr von Geldern
- 5. Waffenembargo
- 6. Strafbestimmungen
Reihenfolge nach dem Inhaltsverzeichnis der Fassung. Ein Abschnitt, der sich über mehrere Fassungen nicht geändert hat, ist nur einmal gespeichert · frühester Abschnitt gilt ab 29.04.2008.