Findok · Richtlinien
AH-2676
Einleitung
geltende FassungRichtlinie2023-0.898.930gilt ab 14.12.2023
Inhaltsverzeichnis der AH-2676
Wortlaut laut Findok
Die Arbeitsrichtlinie Embargo Birma/Myanmar - Embargo (AH-2676) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und den Zollstellen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 29. April 2008
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2023-0.898.930
- GZ der Erstfassung
- BMF-010302/0139-IV/8/2008
- Stammnummer
- 34265
- Enthalten in Fassung
- 10 (geltend: 10)
- Gültig
- 14.12.2023 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF