Findok · Richtlinien
AH-2676
Einleitung
überholte Fassung (bis 13.12.2023)Richtlinie2022-0.155.767gilt ab 03.11.2021
Inhaltsverzeichnis der AH-2676
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 03.11.2021 bis 13.12.2023.
Wortlaut laut Findok
Die Arbeitsrichtlinie »AH-2676 (ArbeitsrichtlinieBirma/Myanmar - Embargo Birma/Myanmar(AH-2676) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und Zollorganenden Zollstellen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 29. April 2008
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2022-0.155.767
- GZ der Erstfassung
- BMF-010302/0139-IV/8/2008
- Stammnummer
- 34265
- Enthalten in Fassung
- 8, 9 (geltend: 10)
- Gültig
- 03.11.2021 bis 13.12.2023
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF