Findok · Richtlinien
VB-0900
Arbeitsrichtlinie Pornographie
Fassung 2 — geltend ist 49 AbschnitteStammnr. 27141
Fassungen
Inhalt der Fassung 2
- Einleitung
- 0. Einführung
- 1. Gegenstand
- 1.2. Verbotene Gegenstände
- 2. Art des Verbotes
- 2.2. Ausnahmen
- 3. Verfahren
- 3.2. Beschlagnahme durch anderen Behörden
- 3.3. Innergemeinschaftlicher Verkehr
Reihenfolge nach dem Inhaltsverzeichnis der Fassung. Ein Abschnitt, der sich über mehrere Fassungen nicht geändert hat, ist nur einmal gespeichert · frühester Abschnitt gilt ab 01.03.2007.