Findok · Richtlinien
VB-0900
1. Gegenstand
geltende FassungRichtlinieBMF-010311/0007-IV/8/2017gilt ab 10.10.2008
Inhaltsverzeichnis der VB-0900
Wortlaut laut Findok
1. Gegenstand
1.1. Unzüchtigkeit
Nach der Rechtsansicht des OGHRechtsprechung liegt der Tatbestand der Unzüchtigkeit nur vor, wenn von sog. harter Pornographie gesprochen werden kann. Das ist der Fall bei exzessiv aufdringlichen Wiedergaben realer Sexualakte und bei Darstellungen von sexuellen Gewalttätigkeiten sowie bei Unzuchtsakten mit Unmündigen (Personen unter 14 Jahren), Personen desselben Geschlechtes oder Tieren, wobei auch nur eine einzige Darstellung oder Beschreibung genügt, um damit harte Pornographie zu begründen. Sexuelle Gewalt kann auch dann vorliegen, wenn der Eintritt besonderer Schmerzempfindungen nicht veranschaulicht wird. Harte Pornographie durch gleichgeschlechtliche Unzucht liegt bei beischlafsähnlichen Handlungen oder zumindest nicht bloß flüchtigen Manipulationen am Geschlechtsteil eines anderen vor. Im allgemeinen liegt harte Pornographie nur bei verzerrten, auf sich selbst reduzierten und von anderen Lebensäußerungen losgelösten Darstellungen vor, die der sexuellen Erregung des Konsumenten dienen.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010311/0007-IV/8/2017
- GZ der Erstfassung
- BMF-010311/0053-IV/8/2007
- Stammnummer
- 27141
- Enthalten in Fassung
- 2, 3, 4 (geltend: 4)
- Gültig
- 10.10.2008 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF