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Findok · Richtlinien

VB-0900

1. Gegenstand

überholte Fassung (bis 09.10.2008)RichtlinieBMF-010311/0053-IV/8/2007gilt ab 01.03.2007

Inhaltsverzeichnis der VB-0900

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.03.2007 bis 09.10.2008.

Wortlaut laut Findok

1. Gegenstand 1.1. Unzüchtigkeit Nach der Rechtsansicht des OGH liegt der Tatbestand der Unzüchtigkeit nur vor, wenn von sog. harter Pornographie gesprochen werden kann. Das ist der Fall bei exzessiv aufdringlichen Wiedergaben realer Sexualakte und bei Darstellungen von sexuellen Gewalttätigkeiten sowie bei Unzuchtsakten mit Unmündigen (Personen unter 14 Jahren), Personen desselben Geschlechtes oder Tieren, wobei auch nur eine einzige Darstellung oder Beschreibung genügt, um damit harte Pornographie zu begründen. Sexuelle Gewalt kann auch dann vorliegen, wenn der Eintritt besonderer Schmerzempfindungen nicht veranschaulicht wird. Harte Pornographie durch gleichgeschlechtliche Unzucht liegt bei beischlafsähnlichen Handlungen oder zumindest nicht bloß flüchtigen Manipulationen am Geschlechtsteil eines anderen vor. Im allgemeinen liegt harte Pornographie nur bei verzerrten, auf sich selbst reduzierten und von anderen Lebensäußerungen losgelösten Darstellungen vor, die der sexuellen Erregung des Konsumenten dienen.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0053-IV/8/2007
Stammnummer
27141
Enthalten in Fassung
1 (geltend: 4)
Gültig
01.03.2007 bis 09.10.2008
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF