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Findok · Richtlinien

VB-0900

0. Einführung

geltende FassungRichtlinieBMF-010311/0007-IV/8/2017gilt ab 01.03.2007

Inhaltsverzeichnis der VB-0900

Wortlaut laut Findok

0. Einleitung 0.1. Rechtsgrundlagen (1) Nach § 1 Abs. 1 lit. b des Bundesgesetzes betreffend die Bekämpfung unzüchtiger Veröffentlichungen und den Schutz der Jugend gegen sittliche Gefährdung (Pornographiegesetz), BGBl. Nr. 97/1950, macht sich eines Verbrechens schuldig, wer in gewinnsüchtiger Absicht unzüchtige (siehe Abschnitt 1.1.) Schriften, Abbildungen, Laufbilder oder andere unzüchtige Gegenstände einführt, befördert oder ausführt. Bei der Vollziehung des Pornographiegesetzes ist auch auf das Mediengesetz, BGBl. Nr. 314/1981, Bedacht zu nehmen. (2) Die Zollorgane haben nach Maßgabe der nachstehenden Regelung an der Vollziehung der genannten Vorschriften mitzuwirken.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0007-IV/8/2017
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0053-IV/8/2007
Stammnummer
27141
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4 (geltend: 4)
Gültig
01.03.2007 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF