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Findok · UFS-Entscheidungen

UFSZ3K ZRV/0060-Z3K/09

Entzug von Tabakfeinschnitt aus dem Steueraussetzungsverfahren im Steuergebiet

geltende FassungBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)ZRV/0060-Z3K/09vom 29.06.2012Teil 8 von 15
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Bei der SpI und bei weiteren Erhebungen wurden unter anderen die nachfolgend angeführten Unterlagen sichergestellt (Ordner InD Tabak I Position 743/03, siehe auch AS 602 ff): - Deckblatt zur Position 743/03 mit Lübeck als Ladeort und Gjilan als Entladeort, erfasst sind die Kennzeichen bb/aa, in der Zeile Frächter befindet sich der Vermerk "Wa" (vermutlich weil undeutlich), - Kassa-Eingang unterfertigt mit DjA über € 31.100,00 betreffend Transportkosten, darunter Position 743/03, - Rechnung der SpI an die Z betreffend das vereinbarte Frachtpauschale über € 2.500,00 vom 29. Dezember 2003, - CMR-Frachtbrief mit dem Kennzeichen aa in Feld 18, - Ausfuhranmeldung mit der G als Versender/Ausführer, der T als Empfänger, dem Kennzeichen aa in Feld 18 (h), - BVD Nr. 613 mit der SpI als Beförderer in Feld 9 und dem Kennzeichen aa (h) in Feld 11, - Rechnung der G an die T vom 23. Dezember 2003 und - Hinweis der G betreffend Erledigung des BVD vom 23. Dezember 2003. In den Akten des Verwaltungsverfahrens befindet sich auch noch der mit DjA unterzeichnete ein Versandauftrag der G (AS 606). Gemäß dem BVD war die SpI Beförderer. AdD hätte 10.200,15 kg Tabakfeinschnitt GM4 mit dem LKW mit dem Kennzeichen aa zur Empfängerin, der T verbringen sollen. Die Ausfuhr über die Ausgangszollstelle Evzoni/GR hat gemäß dem BVD der griechische Zollbedienstete SoR mit 1. Jänner 2004 bestätigt. Dazu als Zeuge im Wege der Amtshilfe am 28. Juni 2010 befragt, hat SoR angegeben, dass die LKW mit den in den Exportpapieren erfassten Waren geladen waren und die Außengrenze der Europäischen Union passiert haben. Gegen SoR wird in Griechenland in der Sache gerichtlich ermittelt (Bericht des Finanzministeriums der Republik Griechenland vom 26. Jänner 2011). Gemäß dem Missionsbericht der Europäischen Kommission Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) vom 5. Juni 2007 hat sich die T im Staatsbesitz befunden und hat bis Dezember 2004 Zigaretten produziert. Während der Zeitspanne vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 sind von der T keine Importe von Schnitttabak oder von Material, das zur Herstellung von Zigaretten benötigt wird, aus Deutschland oder Österreich in den Kosovo erfolgt. Der in den Exportpapieren genannte Absender war den Managern nicht bekannt. Bei der Zigarettenproduktion wurde nur Rohtabak verwendet, der zuerst mit einer Dickinson Tabakaufbereitungsmaschine zu Schnitttabak verarbeitet wurde (AS 4489 ff). Eine Z mit der Anschrift Anschrift10, wie sie in den Zollpapieren genannt wird, ist im Firmenregister des Handelsministeriums im Kosovo nicht registriert. Die Mitglieder der Mission haben die ihnen aus des Zollpapieren und Begleitenden Verwaltungsdokumenten bekannte Adresse aufgesucht und keine Hinweise auf die Existenz einer Z gefunden. Es gibt eine Z, jedoch mit der Anschrift Anschrift11. Für die untersuchte Zeitspanne sind keine Importe durch dieses Unternehmen aufgezeichnet (AS 4489 ff). Anlässlich der Mission Kosovo wurden auch sechzig auf Exportpapieren aufscheinende Kennzeichen überprüft. Mit diesen Fahrzeugen/Anhängern/Aufliegern sollen die benötigten Materialien für die Herstellung von Zigaretten (darunter Tabakfeinschnitt) in den Kosovo zu dort angeblich aktiven Firmen transportiert worden sein. Das UNMIK Customs Service hat anhand der dort aufliegenden Datenbanken geprüft, ob mit den bekanntgegebenen sechzig Kennzeichen im Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 Importe stattgefunden haben. Die Prüfung dieser Dateien ergab, dass mit den abgefragten Kennzeichen (darunter das Kennzeichen aa) zwar Importe stattfanden, jedoch nicht für die genannten Materialien (AS 2324 f). Der in Lübeck am 23. Dezember 2003 auf das Beförderungsmittel aa verladene verbrauchsteuerpflichtige Tabakfeinschnitt hat den Bestimmungsort nicht erreicht. Es hat im Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 entgegen der Bestätigung durch SoR am BVD (mit den Kennzeichen aa in Feld 11) mit dem Beförderungsmittel aa keine Importe von Tabakfeinschnitt in den Kosovo gegeben. Da eine Maut in elektronischer Form für KFZ über 3,5 T hzG mit On-board Units (GO-Box) erst ab dem Jahre 2004 erhoben wird, war eine Mautdatenabfrage nicht möglich. Aus der Sicht des Stromverbrauchs kann davon ausgegangen werden, dass im Zeitraum vom 1. Dezember 2003 bis zum 30. Juni 2004 gleichzeitig an den Standorten A und B Zigaretten produziert wurden. Die dort produzierten Zigaretten wurden auch regelmäßig veräußert. Der als Zeuge vernommene SeW hat ausgesagt, in den Jahren 2003 und 2004 selbst als Fahrer und Kurierbegleiter bzw. Beobachter für eine Vielzahl von Zigarettentransporten aus dem Anwendungsgebiet nach Deutschland eingesetzt gewesen zu sein (AS 3796 ff). Der Ort der Zuwiderhandlung konnte im verfahrensgegenständlichen Fall eindeutig als im Anwendungsgebiet gelegen ermittelt werden, vor allem weil AdD selbst ausgesagt hat, den Tabak im Auftrag des Bf zu den Lagerhallen gefahren zu haben. AdD selbst hat im Zuge der Befragung zu Markenschutzverletzungen immer wieder davon gesprochen, dass er damit und mit der Produktion von Zigaretten nichts zu tun gehabt hat, sondern im Auftrag des Bf Tabak zu Lagerhallen geliefert hat (AS 2194 f und AS 3614). Den LKW mit dem Kennzeichen aa hat regelmäßig der Bf gelenkt. Bei einer Bewertung der diesen Transport betreffenden Beweismittel ist bei diesem Tabaktransport, den AdD selbst in Lübeck abgeholt hat, davon auszugehen, dass mit zumindest größerem Grad an Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass der Entzug des Tabakfeinschnittes durch AdD oder ihm zurechenbar, weil er den Tabakfeinschnitt im Auftrag des Bf fast immer - einmal ist er vorausgefahren - zu den Standorten der illegalen Fabriken geliefert hat - um den 24. Dezember 2003 herum im Anwendungsgebiet erfolgte. Weil AdD den Tabakfeinschnitt im Auftrag des Bf zu den Lagerhallen gefahren hat, hat sich der Bf am Entzug beteiligt. 30) Zum Transport vom 9. Jänner 2004 (LKW-Kennzeichen: aa): | Datum | BVD | Abgangszollst. | kg netto | Ausgangszollst. | Datum | Zollbeamter | 9.1.04 | 631 | Lübeck | 10.200 | Evzoni/GR | 17.1.04 | Fa Bei der SpI und bei weiteren Erhebungen wurden unter anderen die nachfolgend angeführten Unterlagen sichergestellt (Ordner InD Tabak I Position 06/04, siehe auch AS 607 ff): - Deckblatt zur Position 06/04 mit Lübeck als Ladeort und Gjilan als Entladeort, erfasst sind die Kennzeichen gb/aa und aa/, als Spedition die ToT, - Kassa-Eingang über € 31.100,00 betreffend Transportkosten, darunter Position 06/04, - Rechnung Nr. 6 der SpI an die Z betreffend das vereinbarte Frachtpauschale im Betrage von € 2.500,00 vom 7. Jänner 2004 in der Zeile Fahrzeuge sind die Kennzeichen gb/hb erfasst, - CMR-Frachtbrief mit den Kennzeichen aa und gb/hb (h), - Ausfuhranmeldung mit der G als Versender/Ausführer und der T als Empfänger, dem Kennzeichen aa in Feld 18, - BVD Nr. 631 mit der SpI als Beförderer in Feld 9 und dem Kennzeichen aa in Feld 11, - Rechnung der G an die T vom 9. Jänner 2004 und - Versandauftrag der G mit dem Kennzeichen aa (h) vom 9. Jänner 2004. In den Verwaltungsakten befindet sich auch noch der Versandauftrag vom 9. Jänner 2004, der bei der G mit AdD unterzeichnet wurde (AS 611). Gemäß dem BVD war die SpI Beförderer. AdD hätte 10.200,15 kg Tabakfeinschnitt GM4 mit dem LKW mit dem Kennzeichen aa zur Empfängerin, der T verbringen sollen. Die Ausfuhr über die Ausgangszollstelle Evzoni/GR hat gemäß dem BVD der griechische Zollbedienstete SoR mit 17. Jänner 2004 bestätigt. Dazu als Zeuge im Wege der Amtshilfe am 28. Juni 2010 befragt, hat SoR angegeben, dass die LKW mit den in den Exportpapieren erfassten Waren geladen waren und die Außengrenze der Europäischen Union passiert haben. Gegen SoR wird in Griechenland in der Sache gerichtlich ermittelt (Bericht des Finanzministeriums der Republik Griechenland vom 26. Jänner 2011). Der Austritt der Ware wurde von SoR mit 17. Jänner 2004 bestätigt. Gemäß dem Missionsbericht der Europäischen Kommission Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) vom 5. Juni 2007 hat sich die T im Staatsbesitz befunden und hat bis Dezember 2004 Zigaretten produziert. Während der Zeitspanne vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 sind von der T keine Importe von Schnitttabak oder von Material, das zur Herstellung von Zigaretten benötigt wird, aus Deutschland oder Österreich in den Kosovo erfolgt. Der in den Exportpapieren genannte Absender war den Managern nicht bekannt. Bei der Zigarettenproduktion wurde nur Rohtabak verwendet, der zuerst mit einer Dickinson Tabakaufbereitungsmaschine zu Schnitttabak verarbeitet wurde (AS 4489 ff). Eine Z mit der Anschrift Anschrift10, wie sie in den Zollpapieren genannt wird, ist im Firmenregister des Handelsministeriums im Kosovo nicht registriert. Die Mitglieder der Mission haben die ihnen aus des Zollpapieren und Begleitenden Verwaltungsdokumenten bekannte Adresse aufgesucht und keine Hinweise auf die Existenz einer Z gefunden. Es gibt eine Z, jedoch mit der Anschrift Anschrift11. Für die untersuchte Zeitspanne sind keine Importe durch dieses Unternehmen aufgezeichnet (AS 4489 ff). Anlässlich der Mission Kosovo wurden auch sechzig auf Exportpapieren aufscheinende Kennzeichen überprüft. Mit diesen Fahrzeugen/Anhängern/Aufliegern sollen die benötigten Materialien für die Herstellung von Zigaretten (darunter Tabakfeinschnitt) in den Kosovo zu dort angeblich aktiven Firmen transportiert worden sein. Das UNMIK Customs Service hat anhand der dort aufliegenden Datenbanken geprüft, ob mit den bekanntgegebenen sechzig Kennzeichen im Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 Importe stattgefunden haben. Die Prüfung dieser Dateien ergab, dass mit den abgefragten Kennzeichen (darunter die Kennzeichen aa und gb) zwar Importe stattfanden, jedoch nicht für die genannten Materialien (AS 2324 f). Der in Lübeck am 9. Jänner 2004 auf das Beförderungsmittel aa verladene verbrauchsteuerpflichtige Tabakfeinschnitt hat den Bestimmungsort nicht erreicht. Es hat im Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 entgegen der Bestätigung durch SoR am BVD (mit den Kennzeichen aa in Feld 11) mit dem Beförderungsmittel aa keine Importe von Tabakfeinschnitt in den Kosovo gegeben. Gemäß den erhobenen Mautdaten wurde der LKW mit dem Kennzeichen aa am 7. Jänner 2004 um 15:36 Uhr in Wels-Nord registriert, hat am 7. Jänner 2004 in Suben die Staatsgrenze in der Ausreise passiert, ist am 10. Jänner 2004 über die Staatsgrenze in Walserberg wieder eingereist, wurde am 10. Jänner 2004 um 10:12 Uhr letztmalig in Wels-Marchtrenk registriert, danach erstmalig wieder am 11. Jänner 2004 um 21:25 Uhr in Marchtrenk-Wels, hat sich vom 11. Jänner 2004 bis zum 13. Jänner 2004 in Österreich bzw. Deutschland (Deutsches Eck) aufgehalten und hat das Anwendungsgebiet am 13. Jänner 2004 über die Staatsgrenze in Suben verlassen. Der LKW hat sich in der Folge nach Wiedereinreise am 15. Jänner 2004 bis zum 16. Jänner 2004 in Österreich bewegt. Damit ist es geradezu unmöglich, dass der am 9. Jänner 2004 auf den LKW mit dem Kennzeichen aa verladene Tabakfeinschnitt am 17. Jänner 2004 in Evzoni/GR gestellt wurde, wenn der gleiche LKW bereits am 14. Jänner 2004 erneut in Lübeck mit Tabak beladen wurde (AS 4077). Aus der Sicht des Stromverbrauchs kann davon ausgegangen werden, dass im Zeitraum vom 1. Dezember 2003 bis zum 30. Juni 2004 gleichzeitig an den Standorten A und B Zigaretten produziert wurden. Die dort produzierten Zigaretten wurden auch regelmäßig veräußert. Der als Zeuge vernommene SeW hat ausgesagt, in den Jahren 2003 und 2004 selbst als Fahrer und Kurierbegleiter bzw. Beobachter für eine Vielzahl von Zigarettentransporten aus dem Anwendungsgebiet nach Deutschland eingesetzt gewesen zu sein (AS 3796 ff). Der Ort der Zuwiderhandlung konnte im verfahrensgegenständlichen Fall eindeutig als im Anwendungsgebiet gelegen ermittelt werden, vor allem weil AdD selbst ausgesagt hat, den Tabak im Auftrag des Bf zu den Lagerhallen gefahren zu haben. AdD selbst hat im Zuge der Befragung zu Markenschutzverletzungen immer wieder davon gesprochen, dass er damit und mit der Produktion von Zigaretten nichts zu tun gehabt hat, sondern im Auftrag des Bf Tabak zu Lagerhallen geliefert hat (AS 2194 f und AS 3614). Den LKW mit dem Kennzeichen aa hat regelmäßig der Bf gelenkt. Bei einer Bewertung der diesen Transport betreffenden Beweismittel ist bei diesem Tabaktransport, den AdD selbst in Lübeck abgeholt hat, davon auszugehen, dass mit zumindest größerem Grad an Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass der Entzug des Tabakfeinschnittes durch AdD oder ihm zurechenbar, weil er den Tabakfeinschnitt im Auftrag des Bf fast immer - einmal ist er vorausgefahren - zu den Standorten der illegalen Fabriken geliefert hat - um den 10. Jänner 2004 herum im Anwendungsgebiet erfolgte. Weil AdD den Tabakfeinschnitt im Auftrag des Bf zu den Lagerhallen gefahren hat, hat sich der Bf am Entzug beteiligt. 31) Zum Transport vom 14. Jänner 2004 (LKW-Kennzeichen: aa): | Datum | BVD | Abgangszollst. | kg netto | Ausgangszollst. | Datum | Zollbeamter | 14.1.04 | 650 | Lübeck | 10.200 | Evzoni/GR | 23.1.04 | Xa Bei der SpI und bei weiteren Erhebungen wurden unter anderen die nachfolgend angeführten Unterlagen sichergestellt (Ordner InD Tabak I Position 16/04, siehe dazu auch AS 612 ff): - Deckblatt zur Position 16/04 mit Lübeck als Ladeort und Gjilan als Entladeort, als Frächter ist ToT angeführt, erfasst sind die Kennzeichen gb/va und aa, - Kassa-Eingang über € 2.500,00 betreffend Transportkosten zur Position 16/03, - Rechnung Nr. 16 der SpI an die Z betreffend Frachtkosten im Betrage von € 2.500,00 vom 13. Jänner 2004, - CMR-Frachtbrief mit dem Kennzeichen aa in Feld 18 und den Kennzeichen gb/va (h) in Feld 6 bis 9, - Ausfuhranmeldung mit der G als Versender/Ausführer, der T als Empfänger, dem Kennzeichen aa in Feld 18, - BVD Nr. 650 mit der SpI als Beförderer in Feld 9 und dem Kennzeichen aa in Feld 11, - Rechnung der G an die T vom 14. Jänner 2004, - Hinweis der G betreffend Erledigung des BVD vom 14. Jänner 2004 und - Versandauftrag der G mit dem Kennzeichen aa vom 9. Jänner 2004. In den Verwaltungsakten befindet sich auch noch der Versandauftrag mit dem Kennzeichen aa vom 14. Jänner 2004, der bei der G mit Dj unterzeichnet wurde (AS 616). Gemäß dem BVD war die SpI Beförderer. AdD hätte 10.200,45 kg Tabakfeinschnitt GM4 mit dem Beförderungsmittel mit dem Kennzeichen aa zur Empfängerin, der T verbringen sollen. Die Ausfuhr über die Ausgangszollstelle Evzoni/GR hat gemäß dem BVD der griechische Zollbedienstete ChV mit 23. Jänner 2004 bestätigt. Dazu als Zeuge im Wege der Amtshilfe am 29. Juni 2010 befragt, hat ChV im Wesentlichen angegeben, dass die Lastkraftwagen die Außengrenze der Europäischen Union passiert haben, dass er die Plomben kontrolliert habe und dass die Ware nicht von einer Ausfuhranmeldung begleitet gewesen sei. Letzteres ist keinesfalls zutreffend, zumal die zugehörige Ausfuhranmeldung zollamtlich gestempelt und unterfertigt wurde. Gegen ChV wird in Griechenland in der Sache gerichtlich ermittelt (Bericht des Finanzministeriums der Republik Griechenland vom 26. Jänner 2011). Gemäß dem Missionsbericht der Europäischen Kommission Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) vom 5. Juni 2007 hat sich die T im Staatsbesitz befunden und hat bis Dezember 2004 Zigaretten produziert. Während der Zeitspanne vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 sind von der T keine Importe von Schnitttabak oder von Material, das zur Herstellung von Zigaretten benötigt wird, aus Deutschland oder Österreich in den Kosovo erfolgt. Der in den Exportpapieren genannte Absender war den Managern nicht bekannt. Bei der Zigarettenproduktion wurde nur Rohtabak verwendet, der zuerst mit einer Dickinson Tabakaufbereitungsmaschine zu Schnitttabak verarbeitet wurde (AS 4489 ff). Eine Z mit der Anschrift Anschrift10, wie sie in den Zollpapieren genannt wird, ist im Firmenregister des Handelsministeriums im Kosovo nicht registriert. Die Mitglieder der Mission haben die ihnen aus des Zollpapieren und Begleitenden Verwaltungsdokumenten bekannte Adresse aufgesucht und keine Hinweise auf die Existenz einer Z gefunden. Es gibt eine Z, jedoch mit der Anschrift Anschrift11. Für die untersuchte Zeitspanne sind keine Importe durch dieses Unternehmen aufgezeichnet (AS 4489 ff). Anlässlich der Mission Kosovo wurden auch sechzig auf Exportpapieren aufscheinende Kennzeichen überprüft. Mit diesen Fahrzeugen/Anhängern/Aufliegern sollen die benötigten Materialien für die Herstellung von Zigaretten (darunter Tabakfeinschnitt) in den Kosovo zu dort angeblich aktiven Firmen transportiert worden sein. Das UNMIK Customs Service hat anhand der dort aufliegenden Datenbanken geprüft, ob mit den bekanntgegebenen sechzig Kennzeichen im Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 Importe stattgefunden haben. Die Prüfung dieser Dateien ergab, dass mit den abgefragten Kennzeichen (darunter die Kennzeichen aa, gb und va) zwar Importe stattfanden, jedoch nicht für die genannten Materialien (AS 2324 f). Der in Lübeck am 14. Jänner 2004 auf das Beförderungsmittel aa verladene verbrauchsteuerpflichtige Tabakfeinschnitt hat den Bestimmungsort nicht erreicht. Es hat im Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 entgegen der Bestätigung durch ChV am BVD (mit den Kennzeichen aa in Feld 11) mit dem Beförderungsmittel aa keine Importe von Tabakfeinschnitt in den Kosovo gegeben. Wie bereits ausgeführt, wurde am 14. Jänner 2004 Tabakfeinschnitt auf den LKW mit dem Kennzeichen aa in Lübeck geladen. Der Austritt der Ware wurde von ChV mit 23. Jänner 2004 bestätigt. Zum Zeitpunkt der Beladung mit Tabak in Lübeck war der LKW theoretisch aber noch mit dem Tabak vom 9. Jänner 2004 beladen, da dieser Tabak mit diesem LKW erst am 17. Jänner 2004 ausgeführt worden sein soll. Gemäß den erhobenen Mautdaten hat der LKW am 13. Jänner 2004 das Anwendungsgebiet in Suben um 13:30 Uhr verlassen und wurde am 15. Jänner 2004 um 07:48 Uhr in Walserberg Salzburg West/Flughafen wieder registriert, danach um 08:01 Uhr in Wallersee-Thalgau, um 09:29 Uhr in Thalgau-Wallersee und wurde am 15. Jänner 2004 um 20:38 Uhr in Wels-Marchtrenk letztmalig registriert. Am 16. Jänner 2004 wurde der LKW um 11:06 Uhr in Marchtrenk-Wels registriert und hat sich am 16. Jänner 2004 in Österreich, in der Zeit von 12:31 Uhr bis 13:25 Uhr sogar im Bereich B, aufgehalten. Aus der Sicht des Stromverbrauchs kann davon ausgegangen werden, dass im Zeitraum vom 1. Dezember 2003 bis zum 30. Juni 2004 gleichzeitig an den Standorten A und B Zigaretten produziert wurden. Die dort produzierten Zigaretten wurden auch regelmäßig veräußert. Der als Zeuge vernommene SeW hat ausgesagt, in den Jahren 2003 und 2004 selbst als Fahrer und Kurierbegleiter bzw. Beobachter für eine Vielzahl von Zigarettentransporten aus dem Anwendungsgebiet nach Deutschland eingesetzt gewesen zu sein (AS 3796 ff). Der Ort der Zuwiderhandlung konnte im verfahrensgegenständlichen Fall eindeutig als im Anwendungsgebiet gelegen ermittelt werden, vor allem weil AdD selbst ausgesagt hat, den Tabak im Auftrag des Bf zu den Lagerhallen gefahren zu haben. AdD selbst hat im Zuge der Befragung zu Markenschutzverletzungen immer wieder davon gesprochen, dass er damit und mit der Produktion von Zigaretten nichts zu tun gehabt hat, sondern im Auftrag des Bf Tabak zu Lagerhallen geliefert hat (AS 2194 f und AS 3614). Den LKW mit dem Kennzeichen aa hat regelmäßig der Bf gelenkt. Bei einer Bewertung der diesen Transport betreffenden Beweismittel ist bei diesem Tabaktransport, den AdD selbst in Lübeck abgeholt hat, davon auszugehen, dass mit zumindest größerem Grad an Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass der Entzug des Tabakfeinschnittes durch AdD oder ihm zurechenbar, weil er den Tabakfeinschnitt im Auftrag des Bf fast immer - einmal ist er vorausgefahren - zu den Standorten der illegalen Fabriken geliefert hat - um den 15. Jänner 2004 herum im Anwendungsgebiet erfolgte. Weil AdD den Tabakfeinschnitt im Auftrag des Bf zu den Lagerhallen gefahren hat, hat sich der Bf am Entzug beteiligt. 32) Zum Transport vom 20. Jänner 2004 (LKW-Kennzeichen: pb/qb): | Datum | BVD | Abgangszollst. | kg netto | Ausgangszollst. | Datum | Zollbeamter | 20.1.04 | 668 | Lübeck | 14.488 | Evzoni/GR | 27.1.04 | Fa Bei der SpI und bei weiteren Erhebungen wurden unter anderen die nachfolgend angeführten Unterlagen sichergestellt (Ordner InD Tabak I Position 31/04, siehe dazu auch AS 617 ff): - Deckblatt zur Position 31/04 mit Lübeck als Ladeort und Gjilan als Entladeort, erfasst sind die Kennzeichen gb/hb und pb, - Kassa-Eingang über € 2.500,00 betreffend Transportkosten zur Position 31/04, - Rechnung Nr. 40 der SpI an die Z betreffend das vereinbarte Frachtpauschale im Betrage von € 2.500,00 vom 21. Jänner 2004, in der Zeile Fahrzeuge sind die Kennzeichen gb/hb angeführt, - CMR-Frachtbrief mit den Kennzeichen pb (h) und dem Kennzeichen des Aufliegers qb in Feld 18, - Ausfuhranmeldung mit der G als Ausführer/Versender, der T als Empfänger, dem Kennzeichen des Aufliegers qb in Feld 18 und - BVD Nr. 668 mit der SpI als Beförderer in Feld 9 und dem Kennzeichen qb des Aufliegers in Feld 11. In den Verwaltungsakten befindet sich auch noch die bei der G erhobene Rechnung derselben an die T vom 19. Jänner 2004 (AS 619). Gemäß dem BVD war die SpI Beförderer. Es hätten 14.488,15 kg Tabakfeinschnitt GM4 mit einem Gespann mit dem Auflieger mit den Kennzeichen qb zur Empfängerin, der T verbracht werden sollen. Die Ausfuhr über die Ausgangszollstelle Evzoni/GR hat gemäß dem BVD der griechische Zollbedienstete SoR mit 27. Jänner 2004 bestätigt. Dazu als Zeuge im Wege der Amtshilfe am 28. Juni 2010 befragt, hat SoR angegeben, dass die LKW mit den in den Exportpapieren erfassten Waren geladen waren und die Außengrenze der Europäischen Union passiert haben. Gegen SoR wird in Griechenland in der Sache gerichtlich ermittelt (Bericht des Finanzministeriums der Republik Griechenland vom 26. Jänner 2011). Gemäß dem Missionsbericht der Europäischen Kommission Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) vom 5. Juni 2007 hat sich die T im Staatsbesitz befunden und hat bis Dezember 2004 Zigaretten produziert. Während der Zeitspanne vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 sind von der T keine Importe von Schnitttabak oder von Material, das zur Herstellung von Zigaretten benötigt wird, aus Deutschland oder Österreich in den Kosovo erfolgt. Der in den Exportpapieren genannte Absender war den Managern nicht bekannt. Bei der Zigarettenproduktion wurde nur Rohtabak verwendet, der zuerst mit einer Dickinson Tabakaufbereitungsmaschine zu Schnitttabak verarbeitet wurde (AS 4489 ff). Eine Z mit der Anschrift Anschrift10, wie sie in den Zollpapieren genannt wird, ist im Firmenregister des Handelsministeriums im Kosovo nicht registriert. Die Mitglieder der Mission haben die ihnen aus des Zollpapieren und Begleitenden Verwaltungsdokumenten bekannte Adresse aufgesucht und keine Hinweise auf die Existenz einer Z gefunden. Es gibt eine Z, jedoch mit der Anschrift Anschrift11. Für die untersuchte Zeitspanne sind keine Importe durch dieses Unternehmen aufgezeichnet (AS 4489 ff). Anlässlich der Mission Kosovo wurden auch sechzig auf Exportpapieren aufscheinende Kennzeichen überprüft. Mit diesen Fahrzeugen/Anhängern/Aufliegern sollen die benötigten Materialien für die Herstellung von Zigaretten (darunter Tabakfeinschnitt) in den Kosovo zu dort angeblich aktiven Firmen transportiert worden sein. Das UNMIK Customs Service hat anhand der dort aufliegenden Datenbanken geprüft, ob mit den bekanntgegebenen sechzig Kennzeichen im Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 Importe stattgefunden haben. Die Prüfung dieser Dateien ergab, dass mit den abgefragten Kennzeichen (darunter die Kennzeichen pb, gb und qb) zwar Importe stattfanden, jedoch nicht für die genannten Materialien (AS 2324 f). Der in Lübeck am 20. Jänner 2004 auf den Auflieger mit dem Kennzeichen qb verladene verbrauchsteuerpflichtige Tabakfeinschnitt hat den Bestimmungsort nicht erreicht. Es hat im Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 entgegen der Bestätigung durch SoR am BVD (mit dem Kennzeichen qb in Feld 11) mit dem Auflieger qb keine Importe von Tabakfeinschnitt in den Kosovo gegeben. Zu diesem Transport wurden Mautdaten nicht abgefragt. Aus der Sicht des Stromverbrauchs kann davon ausgegangen werden, dass im Zeitraum vom 1. Dezember 2003 bis zum 30. Juni 2004 gleichzeitig an den Standorten A und B Zigaretten produziert wurden. Die dort produzierten Zigaretten wurden auch regelmäßig veräußert. Der als Zeuge vernommene SeW hat ausgesagt, in den Jahren 2003 und 2004 selbst als Fahrer und Kurierbegleiter bzw. Beobachter für eine Vielzahl von Zigarettentransporten aus dem Anwendungsgebiet nach Deutschland eingesetzt gewesen zu sein (AS 3796 ff). Der Ort der Zuwiderhandlung konnte im verfahrensgegenständlichen Fall eindeutig als im Anwendungsgebiet gelegen ermittelt werden, vor allem weil AdD selbst ausgesagt hat, den Tabak im Auftrag des Bf zu den Lagerhallen gefahren zu haben. AdD selbst hat im Zuge der Befragung zu Markenschutzverletzungen immer wieder davon gesprochen, dass er damit und mit der Produktion von Zigaretten nichts zu tun gehabt hat, sondern im Auftrag des Bf Tabak zu Lagerhallen geliefert hat (AS 2194 f und AS 3614). Bei einer Bewertung der diesen Transport betreffenden Beweismittel ist davon auszugehen, dass mit zumindest größerem Grad an Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass der Entzug des Tabakfeinschnittes durch AdD oder ihm zurechenbar, weil er den Tabakfeinschnitt im Auftrag des Bf fast immer - einmal ist er vorausgefahren - zu den Standorten der illegalen Fabriken geliefert hat - um den 21. Jänner 2004 herum im Anwendungsgebiet erfolgte. Weil AdD den Tabakfeinschnitt im Auftrag des Bf zu den Lagerhallen gefahren hat, hat sich der Bf am Entzug beteiligt. 33) Zum Transport vom 28. Jänner 2004 (LKW-Kennzeichen: pb): | Datum | BVD | Abgangszollst. | kg netto | Ausgangszollst. | Datum | Zollbeamter | 28.1.04 | 694 | Lübeck | 14.500 | Evzoni/GR | 4.2.04 | Fa Bei der SpI und bei weiteren Erhebungen wurden unter anderen die nachfolgend angeführten Unterlagen sichergestellt (Ordner InD Tabak I Position 51/04, siehe dazu auch AS 621 ff): - Deckblatt zur Position 51/04 mit Lübeck als Ladeort und Gjilan als Entladeort, Frächter war danach die Ya, als Kennzeichen sind erfasst mb/lb, - Kassa-Eingang über € 4.500,00 betreffend Transportkosten, darunter Position 51/04, - Rechnung Nr. 46 der SpI an die die Z zur Position 51/04 betreffend das vereinbarte Frachtpauschale im Betrage von € 2.500,00 vom 27. Jänner 2004, in der Zeile Fahrzeuge sind die Kennzeichen mb/lb angeführt, - CMR-Frachtbrief mit dem Kennzeichen pb in Feld 18, - Ausfuhranmeldung mit der G als Versender/Ausführer, der T als Empfänger, dem Kennzeichen pb in Feld 18, - BVD Nr. 631 mit der SpI als Beförderer in Feld 9 und dem Kennzeichen pb in Feld 11 und - Rechnung der G an die T vom 28. Jänner 2004. In den Verwaltungsakten befindet sich auch noch der bei der G erhobene und mit DjA unterfertigte Versandauftrag mit dem Kennzeichen pb (AS 624) und ein CMR-Frachtbrief betreffend einen Rücktransport mit dem Kennzeichen pb (AS 625). Gemäß dem BVD war die SpI Beförderer. AdD hätte 14.500,05 kg Tabakfeinschnitt GM4 mit dem Beförderungsmittel mit dem Kennzeichen pb zur Empfängerin, der T verbringen sollen. Die Ausfuhr über die Ausgangszollstelle Evzoni/GR hat gemäß dem BVD der griechische Zollbedienstete SoR mit 4. Februar 2004 bestätigt. Dazu als Zeuge im Wege der Amtshilfe am 28. Juni 2010 befragt, hat SoR angegeben, dass die LKW mit den in den Exportpapieren erfassten Waren geladen waren und die Außengrenze der Europäischen Union passiert haben. Gegen SoR wird in Griechenland in der Sache gerichtlich ermittelt (Bericht des Finanzministeriums der Republik Griechenland vom 26. Jänner 2011). Gemäß dem Missionsbericht der Europäischen Kommission Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) vom 5. Juni 2007 hat sich die T im Staatsbesitz befunden und hat bis Dezember 2004 Zigaretten produziert. Während der Zeitspanne vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 sind von der T keine Importe von Schnitttabak oder von Material, das zur Herstellung von Zigaretten benötigt wird, aus Deutschland oder Österreich in den Kosovo erfolgt. Der in den Exportpapieren genannte Absender war den Managern nicht bekannt. Bei der Zigarettenproduktion wurde nur Rohtabak verwendet, der zuerst mit einer Dickinson Tabakaufbereitungsmaschine zu Schnitttabak verarbeitet wurde (AS 4489 ff). Eine Z mit der Anschrift Anschrift10, wie sie in den Zollpapieren genannt wird, ist im Firmenregister des Handelsministeriums im Kosovo nicht registriert. Die Mitglieder der Mission haben die ihnen aus des Zollpapieren und Begleitenden Verwaltungsdokumenten bekannte Adresse aufgesucht und keine Hinweise auf die Existenz einer Z gefunden. Es gibt eine Z, jedoch mit der Anschrift Anschrift11. Für die untersuchte Zeitspanne sind keine Importe durch dieses Unternehmen aufgezeichnet (AS 4489 ff). Anlässlich der Mission Kosovo wurden auch sechzig auf Exportpapieren aufscheinende Kennzeichen überprüft. Mit diesen Fahrzeugen/Anhängern/Aufliegern sollen die benötigten Materialien für die Herstellung von Zigaretten (darunter Tabakfeinschnitt) in den Kosovo zu dort angeblich aktiven Firmen transportiert worden sein. Das UNMIK Customs Service hat anhand der dort aufliegenden Datenbanken geprüft, ob mit den bekanntgegebenen sechzig Kennzeichen im Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 Importe stattgefunden haben. Die Prüfung dieser Dateien ergab, dass mit den abgefragten Kennzeichen (darunter die Kennzeichen pb und mb) zwar Importe stattfanden, jedoch nicht für die genannten Materialien (AS 2324 f). Der in Lübeck am 28. Jänner 2004 auf das Beförderungsmittel mit dem Kennzeichen pb verladene verbrauchsteuerpflichtige Tabakfeinschnitt hat den Bestimmungsort nicht erreicht. Es hat im Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 entgegen der Bestätigung durch SoR am BVD (mit den Kennzeichen pb in Feld 11) mit dem Beförderungsmittel mit dem Kennzeichen pb keine Importe von Tabakfeinschnitt in den Kosovo gegeben. Zu diesem Transport wurden Mautdaten nicht abgefragt. Aus der Sicht des Stromverbrauchs kann davon ausgegangen werden, dass im Zeitraum vom 1. Dezember 2003 bis zum 30. Juni 2004 gleichzeitig an den Standorten A und B Zigaretten produziert wurden. Die dort produzierten Zigaretten wurden auch regelmäßig veräußert. Der als Zeuge vernommene SeW hat ausgesagt, in den Jahren 2003 und 2004 selbst als Fahrer und Kurierbegleiter bzw. Beobachter für eine Vielzahl von Zigarettentransporten aus dem Anwendungsgebiet nach Deutschland eingesetzt gewesen zu sein (AS 3796 ff). Der verbrauchsteuerpflichtige Tabakfeinschnitt hat den Bestimmungsort nicht erreicht, vor allem nicht mit dem Tabakfeinschnitt mit dem das Beförderungsmittel mit dem Kennzeichen pb in Lübeck beladen wurde. Der Ort der Zuwiderhandlung konnte im verfahrensgegenständlichen Fall eindeutig als im Anwendungsgebiet gelegen ermittelt werden, vor allem weil AdD selbst ausgesagt hat, den Tabak im Auftrag des Bf zu den Lagerhallen gefahren zu haben. AdD selbst hat im Zuge der Befragung zu Markenschutzverletzungen immer wieder davon gesprochen, dass er damit und mit der Produktion von Zigaretten nichts zu tun gehabt hat, sondern im Auftrag des Bf Tabak zu Lagerhallen geliefert hat (AS 2194 f und AS 3614). Bei einer Bewertung der diesen Transport betreffenden Beweismittel ist bei diesem Tabaktransport, den AdD selbst in Lübeck abgeholt hat, davon auszugehen, dass mit zumindest größerem Grad an Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass der Entzug des Tabakfeinschnittes durch AdD oder ihm zurechenbar, weil er den Tabakfeinschnitt im Auftrag des Bf fast immer - einmal ist er vorausgefahren - zu den Standorten der illegalen Fabriken geliefert hat - um den 29. Jänner 2004 herum im Anwendungsgebiet erfolgte. Weil AdD den Tabakfeinschnitt im Auftrag des Bf zu den Lagerhallen gefahren hat, hat sich der Bf am Entzug beteiligt. 34) Zum Transport vom 3. Februar 2004 (LKW-Kennzeichen: rb/sb): | Datum | BVD | Abgangszollst. | kg netto | Ausgangszollst. | Datum | Zollbeamter | 3.2.04 | 710 | Lübeck | 14.447 | Evzoni/GR | 11.2.04 | Fa Bei der SpI und bei weiteren Erhebungen wurden unter anderen die nachfolgend angeführten Unterlagen sichergestellt (Ordner InD Tabak I Position 78/04, siehe dazu auch AS 628 ff): - Deckblatt zur Position 78/04 mit Lübeck als Ladeort und Gjilan als Entladeort, in der Zeile Frächter ist "Za" erfasst, erfasst sind die Kennzeichen rb/tb, - Kassa-Eingang über € 2.500,00 betreffend Transportkosten zur Position 78/04, - Rechnung Nr. 56 der SpI an die Z betreffend Frachtpauschale gemäß Vereinbarung im Betrage von € 2.500,00 vom 4. Februar 2004, in der Zeile Fahrzeuge sind die Kennzeichen rb/tb angeführt, - CMR-Frachtbrief mit dem Kennzeichen des Aufliegers sb in Feld 18, - BVD Nr. 710 mit der SpI als Beförderer in Feld 9 und dem Kennzeichen des Aufliegers sb in Feld 11, - Ausfuhranmeldung mit der G als Versender/ausführe, der T als Empfänger, dem Kennzeichen sb des Aufliegers in Feld 18, - Versandauftrag der G mit dem Kennzeichen des Aufliegers sb vom 3. Februar 2004 und - Rechnung der G an die T vom 9. Jänner 2004. In den Verwaltungsakten befindet sich auch noch der bei der G erhobene Versandauftrag der G vom 3. Februar 2004, der mit Dj unterzeichnet wurde (AS 632). Gemäß dem BVD war die SpI Beförderer. AdD hätte 14.447,85 kg Tabakfeinschnitt GM4 mit einem Gespann mit dem Auflieger sb zum Empfängerin, der T verbringen sollen. Die Ausfuhr über die Ausgangszollstelle Evzoni/GR hat gemäß dem BVD der griechische Zollbedienstete SoR mit 11. Februar 2004 bestätigt. Dazu als Zeuge im Wege der Amtshilfe am 28. Juni 2010 befragt, hat SoR angegeben, dass die LKW mit den in den Exportpapieren erfassten Waren geladen waren und die Außengrenze der Europäischen Union passiert haben. Gegen SoR wird in Griechenland in der Sache gerichtlich ermittelt (Bericht des Finanzministeriums der Republik Griechenland vom 26. Jänner 2011). Gemäß dem Missionsbericht der Europäischen Kommission Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) vom 5. Juni 2007 hat sich die T im Staatsbesitz befunden und hat bis Dezember 2004 Zigaretten produziert. Während der Zeitspanne vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 sind von der T keine Importe von Schnitttabak oder von Material, das zur Herstellung von Zigaretten benötigt wird, aus Deutschland oder Österreich in den Kosovo erfolgt. Der in den Exportpapieren genannte Absender war den Managern nicht bekannt. Bei der Zigarettenproduktion wurde nur Rohtabak verwendet, der zuerst mit einer Dickinson Tabakaufbereitungsmaschine zu Schnitttabak verarbeitet wurde (AS 4489 ff). Eine Z mit der Anschrift Anschrift10, wie sie in den Zollpapieren genannt wird, ist im Firmenregister des Handelsministeriums im Kosovo nicht registriert. Die Mitglieder der Mission haben die ihnen aus des Zollpapieren und Begleitenden Verwaltungsdokumenten bekannte Adresse aufgesucht und keine Hinweise auf die Existenz einer Z gefunden. Es gibt eine Z, jedoch mit der Anschrift Anschrift11. Für die untersuchte Zeitspanne sind keine Importe durch dieses Unternehmen aufgezeichnet (AS 4489 ff). Anlässlich der Mission Kosovo wurden auch sechzig auf Exportpapieren aufscheinende Kennzeichen überprüft. Mit diesen Fahrzeugen/Anhängern/Aufliegern sollen die benötigten Materialien für die Herstellung von Zigaretten (darunter Tabakfeinschnitt) in den Kosovo zu dort angeblich aktiven Firmen transportiert worden sein. Das UNMIK Customs Service hat anhand der dort aufliegenden Datenbanken geprüft, ob mit den bekanntgegebenen sechzig Kennzeichen im Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 Importe stattgefunden haben. Die Prüfung dieser Dateien ergab, dass mit den abgefragten Kennzeichen (darunter die Kennzeichen rb, tb und sb) zwar Importe stattfanden, jedoch nicht für die genannten Materialien (AS 2324 f). Der in Lübeck am 3. Februar 2004 auf den Auflieger mit dem Kennzeichen sb verladene verbrauchsteuerpflichtige Tabakfeinschnitt hat den Bestimmungsort nicht erreicht. Es hat im Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 entgegen der Bestätigung durch SoR am BVD (mit den Kennzeichen sb in Feld 11) mit dem Auflieger mit dem Kennzeichen sb keine Importe von Tabakfeinschnitt in den Kosovo gegeben. Zu diesem Transport wurden Mautdaten nicht abgefragt. Aus der Sicht des Stromverbrauchs kann davon ausgegangen werden, dass im Zeitraum vom 1. Dezember 2003 bis zum 30. Juni 2004 gleichzeitig an den Standorten A und B Zigaretten produziert wurden. Die dort produzierten Zigaretten wurden auch regelmäßig veräußert. Der als Zeuge vernommene SeW hat ausgesagt, in den Jahren 2003 und 2004 selbst als Fahrer und Kurierbegleiter bzw. Beobachter für eine Vielzahl von Zigarettentransporten aus dem Anwendungsgebiet nach Deutschland eingesetzt gewesen zu sein (AS 3796 ff). Der Ort der Zuwiderhandlung konnte im verfahrensgegenständlichen Fall eindeutig als im Anwendungsgebiet gelegen ermittelt werden, vor allem weil AdD selbst ausgesagt hat, den Tabak im Auftrag des Bf zu den Lagerhallen gefahren zu haben. AdD selbst hat im Zuge der Befragung zu Markenschutzverletzungen immer wieder davon gesprochen, dass er damit und mit der Produktion von Zigaretten nichts zu tun gehabt hat, sondern im Auftrag des Bf Tabak zu Lagerhallen geliefert hat (AS 2194 f und AS 3614). Bei einer Bewertung der diesen Transport betreffenden Beweismittel ist bei diesem Tabaktransport, den AdD selbst in Lübeck abgeholt hat, davon auszugehen, dass mit zumindest größerem Grad an Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass der Entzug des Tabakfeinschnittes durch AdD oder ihm zurechenbar, weil er den Tabakfeinschnitt im Auftrag des Bf fast immer - einmal ist er vorausgefahren - zu den Standorten der illegalen Fabriken geliefert hat - um den 4. Februar 2004 herum im Anwendungsgebiet erfolgte. Weil AdD den Tabakfeinschnitt im Auftrag des Bf zu den Lagerhallen gefahren hat, hat sich der Bf am Entzug beteiligt. 35) Zum Transport vom 12. Februar 2004 (LKW-Kennzeichen: ub/qb): | Datum | BVD | Abgangszollst. | kg netto | Ausgangszollst. | Datum | Zollbeamter | 12.2.04 | 744 | Lübeck | 14.199 | Evzoni/GR | 17.2.04 | Fa Bei der SpI und bei weiteren Erhebungen wurden unter anderen die nachfolgend angeführten Unterlagen sichergestellt (Ordner InD Tabak I Position 95/04, siehe dazu auch AS 633 ff): - Deckblatt zur Position 95/04 mit Lübeck als Ladeort und Gjilan als Entladeort, in der Zeile Frächter ist eingetragen: qb/Auflieger/Di ub/vb.., - Kassa-Eingang über € 2.500,00 betreffend Transportkosten zur Rechnung Nr. 78, - Rechnung Nr. 78 der SpI an die Z betreffend die vereinbarten Frachtkosten im Betrag von € 2.500,00 vom 12. Februar 2004, - CMR-Frachtbrief mit dem Kennzeichen qb des Aufliegers in Feld 18 und der Unterschrift DjA in Feld 23, - BVD Nr. 744 mit der SpI als Beförderer in Feld 9 und dem Kennzeichen qb des Aufliegers in Feld 11, - Ausfuhranmeldung mit der G als Versender/Ausführer, der T als Empfänger, dem Kennzeichen qb in Feld 18 und - Rechnung der G an die T vom 12. Jänner 2004. In den Verwaltungsakten befindet sich auch noch der bei der G erhobene mit Dj unterfertigte Versandauftrag mit dem Kennzeichen qb des Aufliegers (AS 637). Gemäß dem BVD war die SpI Beförderer. AdD hätte 14.199,95 kg Tabakfeinschnitt GM4 mit einem Gespann mit dem Kennzeichen des Aufliegers qb zur Empfängerin, der T verbringen sollen. Die Ausfuhr über die Ausgangszollstelle Evzoni/GR hat gemäß dem BVD der griechische Zollbedienstete SoR mit 17. Februar 2004 bestätigt. Dazu als Zeuge im Wege der Amtshilfe am 28. Juni 2010 befragt, hat SoR angegeben, dass die LKW mit den in den Exportpapieren erfassten Waren geladen waren und die Außengrenze der Europäischen Union passiert haben. Gegen SoR wird in Griechenland in der Sache gerichtlich ermittelt (Bericht des Finanzministeriums der Republik Griechenland vom 26. Jänner 2011). Gemäß dem Missionsbericht der Europäischen Kommission Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) vom 5. Juni 2007 hat sich die T im Staatsbesitz befunden und hat bis Dezember 2004 Zigaretten produziert. Während der Zeitspanne vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 sind von der T keine Importe von Schnitttabak oder von Material, das zur Herstellung von Zigaretten benötigt wird, aus Deutschland oder Österreich in den Kosovo erfolgt. Der in den Exportpapieren genannte Absender war den Managern nicht bekannt. Bei der Zigarettenproduktion wurde nur Rohtabak verwendet, der zuerst mit einer Dickinson Tabakaufbereitungsmaschine zu Schnitttabak verarbeitet wurde (AS 4489 ff). Eine Z mit der Anschrift Anschrift10, wie sie in den Zollpapieren genannt wird, ist im Firmenregister des Handelsministeriums im Kosovo nicht registriert. Die Mitglieder der Mission haben die ihnen aus des Zollpapieren und Begleitenden Verwaltungsdokumenten bekannte Adresse aufgesucht und keine Hinweise auf die Existenz einer Z gefunden. Es gibt eine Z, jedoch mit der Anschrift Anschrift11. Für die untersuchte Zeitspanne sind keine Importe durch dieses Unternehmen aufgezeichnet (AS 4489 ff). Anlässlich der Mission Kosovo wurden auch sechzig auf Exportpapieren aufscheinende Kennzeichen überprüft. Mit diesen Fahrzeugen/Anhängern/Aufliegern sollen die benötigten Materialien für die Herstellung von Zigaretten (darunter Tabakfeinschnitt) in den Kosovo zu dort angeblich aktiven Firmen transportiert worden sein. Das UNMIK Customs Service hat anhand der dort aufliegenden Datenbanken geprüft, ob mit den bekanntgegebenen sechzig Kennzeichen im Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 Importe stattgefunden haben. Die Prüfung dieser Dateien ergab, dass mit den abgefragten Kennzeichen (darunter die Kennzeichen rb und qb) zwar Importe stattfanden, jedoch nicht für die genannten Materialien (AS 2324 f). Der in Lübeck am 12. Februar 2004 auf den Auflieger mit dem Kennzeichen qb verladene verbrauchsteuerpflichtige Tabakfeinschnitt hat den Bestimmungsort nicht erreicht. Es hat im Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 entgegen der Bestätigung durch SoR am BVD (mit den Kennzeichen qb in Feld 11) mit dem Auflieger mit dem Kennzeichen qb keine Importe von Tabakfeinschnitt in den Kosovo gegeben. Zu diesem Transport wurden Mautdaten nicht abgefragt. Aus der Sicht des Stromverbrauchs kann davon ausgegangen werden, dass im Zeitraum vom 1. Dezember 2003 bis zum 30. Juni 2004 gleichzeitig an den Standorten A und B Zigaretten produziert wurden. Die dort produzierten Zigaretten wurden auch regelmäßig veräußert. Der als Zeuge vernommene SeW hat ausgesagt, in den Jahren 2003 und 2004 selbst als Fahrer und Kurierbegleiter bzw. Beobachter für eine Vielzahl von Zigarettentransporten aus dem Anwendungsgebiet nach Deutschland eingesetzt gewesen zu sein (AS 3796 ff). Der Ort der Zuwiderhandlung konnte im verfahrensgegenständlichen Fall eindeutig als im Anwendungsgebiet gelegen ermittelt werden, vor allem weil AdD selbst ausgesagt hat, den Tabak im Auftrag des Bf zu den Lagerhallen gefahren zu haben. AdD selbst hat im Zuge der Befragung zu Markenschutzverletzungen immer wieder davon gesprochen, dass er damit und mit der Produktion von Zigaretten nichts zu tun gehabt hat, sondern im Auftrag des Bf Tabak zu Lagerhallen geliefert hat (AS 2194 f und AS 3614). Bei einer Bewertung der diesen Transport betreffenden Beweismittel ist bei diesem Tabaktransport, den AdD selbst in Lübeck abgeholt hat, davon auszugehen, dass mit zumindest größerem Grad an Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass der Entzug des Tabakfeinschnittes durch AdD oder ihm zurechenbar, weil er den Tabakfeinschnitt im Auftrag des Bf fast immer - einmal ist er vorausgefahren - zu den Standorten der illegalen Fabriken geliefert hat - um den 13. Februar 2004 herum im Anwendungsgebiet erfolgte. Weil AdD den Tabakfeinschnitt im Auftrag des Bf zu den Lagerhallen gefahren hat, hat sich der Bf am Entzug beteiligt. 36) Zum Transport vom 18. Februar 2004 (LKW-Kennzeichen: rb/sb): | Datum | BVD | Abgangszollst. | kg netto | Ausgangszollst. | Datum | Zollbeamter | 18.2.04 | 764 | Lübeck | 14.800 | Evzoni/GR | 25.2.04 | Fa

Normen und Schlagworte

SystemrichtlinieSteueraussetzungsverfahrenUnregelmäßigkeitBestimmungsort nicht erreichtErhebungskompetenz

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
UFS-Entscheidungen
Dokumenttyp
Berufungsentscheidung - Zoll (Senat)
Geschäftszahl
ZRV/0060-Z3K/09
Stammnummer
60167
Gültig
29.06.2012 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
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CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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