Findok · UFS-Entscheidungen
UFSZ3K ZRV/0060-Z3K/09
Entzug von Tabakfeinschnitt aus dem Steueraussetzungsverfahren im Steuergebiet
geltende FassungBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)ZRV/0060-Z3K/09vom 29.06.2012Teil 6 von 15
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
Bei der SpI und bei weiteren Erhebungen wurden unter anderen die nachfolgend angeführten Unterlagen sichergestellt (Ordner InD Tabak I Position 497/03, siehe auch AS 1695 ff): - Deckblatt zur Position 497/03 mit Lübeck als Ladeort und Gjilan als Entladeort, erfasst sind die Kennzeichen pa/qa und wa/wa, - kundenbezogene Vermerk betreffend einen Blitztransport mit einem Vermerk über € 2.500,00 als Preis von Lübeck nach Y, - Kassa-Eingang über € 12.000,00 betreffend Transportkosten, darunter auch Position 497/03, - Rechnung der SpI an NuS, Skopje, vom 11. September 2003 betreffend die vereinbarten Transportkosten über € 2.500,00, - CMR-Frachtbrief mit den Kennzeichen wa/wa in Feld 18, - Ausfuhranmeldung mit der G als Versender/Ausführer, der T als Empfänger, ohne Kennzeichen, - BVD Nr. 228 mit der SpI als Beförderer in Feld 9, dem Kennzeichen wa in Feld 11 und - Mietrechnung der Na betreffend das Kennzeichen xa an die Oa. In den Akten des Verwaltungsverfahrens befindet sich auch noch die Rechnung der G vom 14. September 2003 an die T. Gemäß dem BVD war die SpI Beförderer. Es hätten 10.200,00 kg Tabakfeinschnitt FA mit dem Beförderungsmittel mit dem Kennzeichen wa zur Empfängerin, der T verbracht werden sollen. Die Ausfuhr über die Ausgangszollstelle Evzoni/GR hat gemäß dem BVD der griechische Zollbedienstete SoR mit 17. September 2003 bestätigt. Dazu als Zeuge im Wege der Amtshilfe am 28. Juni 2010 befragt, hat SoR angegeben, dass die LKW mit den in den Exportpapieren erfassten Waren geladen waren und die Außengrenze der Europäischen Union passiert haben. Gegen SoR wird in Griechenland in der Sache gerichtlich ermittelt (Bericht des Finanzministeriums der Republik Griechenland vom 26. Jänner 2011). Gemäß dem Missionsbericht der Europäischen Kommission Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) vom 5. Juni 2007 hat sich die T im Staatsbesitz befunden und hat bis Dezember 2004 Zigaretten produziert. Während der Zeitspanne vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 sind von der T keine Importe von Schnitttabak oder von Material, das zur Herstellung von Zigaretten benötigt wird, aus Deutschland oder Österreich in den Kosovo erfolgt. Der in den Exportpapieren genannte Absender war den Managern nicht bekannt. Bei der Zigarettenproduktion wurde nur Rohtabak verwendet, der zuerst mit einer Dickinson Tabakaufbereitungsmaschine zu Schnitttabak verarbeitet wurde (AS 4489 ff). Anlässlich der Mission Kosovo wurden auch sechzig auf Exportpapieren aufscheinende Kennzeichen überprüft. Mit diesen Fahrzeugen/Anhängern/Aufliegern sollen die benötigten Materialien für die Herstellung von Zigaretten (darunter Tabakfeinschnitt) in den Kosovo zu dort angeblich aktiven Firmen transportiert worden sein. Das UNMIK Customs Service hat anhand der dort aufliegenden Datenbanken geprüft, ob mit den bekanntgegebenen sechzig Kennzeichen im Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 Importe stattgefunden haben. Die Prüfung dieser Dateien ergab, dass mit den abgefragten Kennzeichen (darunter jedoch nicht das Kennzeichen wa) zwar Importe stattfanden, jedoch nicht für die genannten Materialien (AS 2324 f). Dass eine Verwechslung mit dem Kennzeichen za vorliegen könnte, liegt zwar nahe, lässt sich aber nicht sicherstellen. Dass der in Lübeck am 23. September 2003 auf das Beförderungsmittel mit den Kennzeichen wa verladene verbrauchsteuerpflichtige Tabakfeinschnitt den Bestimmungsort, die T nicht erreicht hat, ist sichergestellt. Da eine Maut in elektronischer Form für KFZ über 3,5 T hzG mit On-board Units (GO-Box) erst ab dem Jahre 2004 erhoben wird, war eine Mautdatenabfrage nicht möglich. Am Standort A wurden in der Leistungsperiode ab dem 1. September 2002 bis zum 31. August 2003 insgesamt 42.458 kWh Strom, in der Leistungsperiode ab dem 1. September 2003 bis zum 30. Juni 2004 insgesamt 46.552 kWh Strom verbraucht. Am Standort B wurde erst ab dem Zeitraum vom 1. Dezember 2003 bis zum 3. Mai 2004 ein Stromverbrauch von insgesamt 125.403 kWh festgestellt. Im Monat Juli 2004 wurden insgesamt 19.461 kWh verbraucht, danach sank der Stromverbrauch deutlich ab. Aus der Sicht des Stromverbrauchs kann davon ausgegangen werden, dass dieser Tabakfeinschnitt für den Standort A bestimmt war. FrF hat angegeben, dass er die Fabrikhalle in A beginnend mit 1. Jänner 2002 vermietet hat und dass gleich nach Abschluss des Mietvertrages LKW kamen, Material gebracht haben und dieses auch wieder weggeführt haben. Einer der Fahrer, der meistens zur Halle gekommen ist, hat Adi (Anmerkung: AdD) geheißen. FrF hat diesen Fahrer in einer ihm vorgelegten Bildmappe erkannt (AS 3739 ff). Gemäß dem Mietvertrag hat die N in B ihre Fabrikhalle beginnend mit 1. Dezember 2003 vermietet (AS 978). Am Standort A konnten somit Zigaretten frühestens ab dem 1. Jänner 2002, am Standort B frühestens ab dem 1. Dezember 2003 produziert werden. Die dort produzierten Zigaretten wurden auch regelmäßig veräußert. Der als Zeuge vernommene SeW hat ausgesagt, in den Jahren 2003 und 2004 selbst als Fahrer und Kurierbegleiter bzw. Beobachter für eine Vielzahl von Zigarettentransporten aus dem Anwendungsgebiet nach Deutschland eingesetzt gewesen zu sein (AS 3796 ff). Der Ort der Zuwiderhandlung konnte im verfahrensgegenständlichen Fall eindeutig als im Anwendungsgebiet gelegen ermittelt werden, vor allem weil AdD selbst ausgesagt hat, den Tabak im Auftrag des Bf zu den Lagerhallen gefahren zu haben. AdD selbst hat im Zuge der Befragung zu Markenschutzverletzungen immer wieder davon gesprochen, dass er damit und mit der Produktion von Zigaretten nichts zu tun gehabt hat, sondern im Auftrag des Bf Tabak zu Lagerhallen geliefert hat (AS 2194 f und AS 3614). Bei einer Bewertung der diesen Transport betreffenden Beweismittel ist auch bei diesem Tabaktransport davon auszugehen, dass mit zumindest größerem Grad an Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass der Entzug des Tabakfeinschnittes durch AdD oder ihm zurechenbar, weil er den Tabakfeinschnitt im Auftrag des Bf fast immer - einmal ist er vorausgefahren - zu den Standorten der illegalen Fabriken geliefert hat - um den 12. September 2003 herum im Anwendungsgebiet erfolgte Weil AdD den Tabakfeinschnitt im Auftrag des Bf zu den Lagerhallen gefahren hat, hat sich der Bf am Entzug beteiligt. Schließlich ist der Bf in Bezug auf diesen Transport noch darauf hinzuweisen, dass er auch in dem Fall, dass nicht ermittelt hätte werden können, wo die Tabakwaren entzogen wurden, gemäß
§ 24 Abs. 2 TabStG fiktiv zum Steuerschuldner geworden wäre.
16) Zum Transport vom 17. September 2003 (LKW-Kennzeichen: aa/ab):
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Datum
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BVD
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Abgangszollst.
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kg netto
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Ausgangszollst.
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Datum
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Zollbeamter
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17.09.03
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259
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Lübeck
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10.200
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Evzoni/GR
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23.09.03
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Fa
Bei der SpI und bei weiteren Erhebungen wurden unter anderen die nachfolgend angeführten Unterlagen sichergestellt (Ordner InD Tabak I Position 510/03, siehe auch AS 1703 ff): - Deckblatt zur Position 510/03 mit Lübeck als Ladeort und Gjilan als Entladeort, erfasst sind die Kennzeichen bb/cb und aa/aa, als Frächter Pa Skopje, - Kassa-Eingang über € 12.500,00 betreffend Transportkosten, darunter die Position 510/03, - Rechnung der SpI an AgK vom 17. September 2003 betreffend das vereinbarte Frachtpauschale, in der Zeile Fahrzeuge sind die Kennzeichen bb/db erfasst, - CMR-Frachtbrief mit den Kennzeichen aa/ab in Feld 18, - Ausfuhranmeldung mit der G als Versender/Ausführer und der T als Empfänger und - BVD Nr. 259 mit der SpI als Beförderer in Feld 9 und mit den Kennzeichen aa/ab in Feld 11. In den Akten des Verwaltungsverfahrens befindet sich auch noch die Rechnung der G vom 17. September 2003 an die T (AS 1706). Gemäß dem BVD war die SpI Beförderer. Es hätten 10.200,25 kg Tabakfeinschnitt GM4 mit dem Gespann mit den Kennzeichen aa/ab zur Empfängerin, der T verbracht werden sollen. Die Ausfuhr über die Ausgangszollstelle Evzoni/GR hat gemäß dem BVD der griechische Zollbedienstete SoR mit 23. September 2003 bestätigt. Dazu als Zeuge im Wege der Amtshilfe am 28. Juni 2010 befragt, hat SoR angegeben, dass die LKW mit den in den Exportpapieren erfassten Waren geladen waren und die Außengrenze der Europäischen Union passiert haben. Gegen SoR wird in Griechenland in der Sache gerichtlich ermittelt (Bericht des Finanzministeriums der Republik Griechenland vom 26. Jänner 2011). Gemäß dem Missionsbericht der Europäischen Kommission Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) vom 5. Juni 2007 hat sich die T im Staatsbesitz befunden und hat bis Dezember 2004 Zigaretten produziert. Während der Zeitspanne vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 sind von der T keine Importe von Schnitttabak oder von Material, das zur Herstellung von Zigaretten benötigt wird, aus Deutschland oder Österreich in den Kosovo erfolgt. Der in den Exportpapieren genannte Absender war den Managern nicht bekannt. Bei der Zigarettenproduktion wurde nur Rohtabak verwendet, der zuerst mit einer Dickinson Tabakaufbereitungsmaschine zu Schnitttabak verarbeitet wurde (AS 4489 ff). Anlässlich der Mission Kosovo wurden auch sechzig auf Exportpapieren aufscheinende Kennzeichen überprüft. Mit diesen Fahrzeugen/Anhängern/Aufliegern sollen die benötigten Materialien für die Herstellung von Zigaretten (darunter Tabakfeinschnitt) in den Kosovo zu dort angeblich aktiven Firmen transportiert worden sein. Das UNMIK Customs Service hat anhand der dort aufliegenden Datenbanken geprüft, ob mit den bekanntgegebenen sechzig Kennzeichen im Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 Importe stattgefunden haben. Die Prüfung dieser Dateien ergab, dass mit den abgefragten Kennzeichen (darunter das Kennzeichen aa) zwar Importe stattfanden, jedoch nicht für die genannten Materialien (AS 2324 f). Der in Lübeck am 23. September 2003 auf das Beförderungsmittel mit den Kennzeichen aa/ab verladene verbrauchsteuerpflichtige Tabakfeinschnitt hat den Bestimmungsort nicht erreicht. Es hat im Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 entgegen der Bestätigung durch SoR am BVD (mit den Kennzeichen aa//ab in Feld 11) vor allem mit dem LKW mit dem Kennzeichen aa keine Importe von Tabakfeinschnitt in den Kosovo gegeben. Da eine Maut in elektronischer Form für KFZ über 3,5 T hzG mit On-board Units (GO-Box) erst ab dem Jahre 2004 erhoben wird, war eine Mautdatenabfrage nicht möglich. Am Standort A wurden in der Leistungsperiode ab dem 1. September 2002 bis zum 31. August 2003 insgesamt 42.458 kWh Strom, in der Leistungsperiode ab dem 1. September 2003 bis zum 30. Juni 2004 insgesamt 46.552 kWh Strom verbraucht. Am Standort B wurde erst ab dem Zeitraum vom 1. Dezember 2003 bis zum 3. Mai 2004 ein Stromverbrauch von insgesamt 125.403 kWh festgestellt. Im Monat Juli 2004 wurden insgesamt 19.461 kWh verbraucht, danach sank der Stromverbrauch deutlich ab. Aus der Sicht des Stromverbrauchs kann davon ausgegangen werden, dass dieser Tabakfeinschnitt für den Standort A bestimmt war. FrF hat angegeben, dass er die Fabrikhalle in A beginnend mit 1. Jänner 2002 vermietet hat und dass gleich nach Abschluss des Mietvertrages LKW kamen, Material gebracht haben und dieses auch wieder weggeführt haben. Einer der Fahrer, der meistens zur Halle gekommen ist, hat Adi (Anmerkung: AdD) geheißen. FrF hat diesen Fahrer in einer ihm vorgelegten Bildmappe erkannt (AS 3739 ff). Gemäß dem Mietvertrag hat die N in B ihre Fabrikhalle beginnend mit 1. Dezember 2003 vermietet (AS 978). Am Standort A konnten somit Zigaretten frühestens ab dem 1. Jänner 2002, am Standort B frühestens ab dem 1. Dezember 2003 produziert werden. Die dort produzierten Zigaretten wurden auch regelmäßig veräußert. Der als Zeuge vernommene SeW hat ausgesagt, in den Jahren 2003 und 2004 selbst als Fahrer und Kurierbegleiter bzw. Beobachter für eine Vielzahl von Zigarettentransporten aus dem Anwendungsgebiet nach Deutschland eingesetzt gewesen zu sein (AS 3796 ff). Der Ort der Zuwiderhandlung konnte im verfahrensgegenständlichen Fall eindeutig als im Anwendungsgebiet gelegen ermittelt werden, vor allem weil AdD selbst ausgesagt hat, den Tabak im Auftrag des Bf zu den Lagerhallen gefahren zu haben. AdD selbst hat im Zuge der Befragung zu Markenschutzverletzungen immer wieder davon gesprochen, dass er damit und mit der Produktion von Zigaretten nichts zu tun gehabt hat, sondern im Auftrag des Bf Tabak zu Lagerhallen geliefert hat (AS 2194 f und AS 3614). Den LKW mit dem Kennzeichen aa hat regelmäßig der Bf gelenkt. Bei einer Bewertung der diesen Transport betreffenden Beweismittel ist davon auszugehen, dass mit zumindest größerem Grad an Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass der Entzug des Tabakfeinschnittes durch AdD oder ihm zurechenbar, weil er den Tabakfeinschnitt im Auftrag des Bf fast immer - einmal ist er vorausgefahren - zu den Standorten der illegalen Fabriken geliefert hat - um den 18. September 2003 herum im Anwendungsgebiet erfolgte. Weil AdD den Tabakfeinschnitt im Auftrag des Bf zu den Lagerhallen gefahren hat, hat sich der Bf am Entzug beteiligt.
17) Zum Transport vom 23. September 2003 (LKW-Kennzeichen: aa):
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Datum
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BVD
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Abgangszollst.
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kg netto
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Ausgangszollst.
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Datum
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Zollbeamter
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23.09.03
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280
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Lübeck
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10.200
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Evzoni/GR
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29.09.03
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Fa
Bei der SpI und bei weiteren Erhebungen wurden unter anderen die nachfolgend angeführten Unterlagen sichergestellt (Ordner InD Tabak I Position 522/03; siehe auch AS 550 ff): - Deckblatt zur Position 522/03 mit Lübeck als Ladeort und Gjilan als Entladeort, erfasst sind die Kennzeichen aa/aa und eb/fb, als Frächter MaT, - Kassa-Eingang über € 12.500,00 betreffend Transportkosten, darunter Position 522/03, - Rechnung der SpI an AgK vom 22. September 2003 betreffend das vereinbarte Frachtpauschale über € 2.500,00, in der Zeile Fahrzeuge sind die Kennzeichen eb/fb erfasst, - CMR-Frachtbrief mit dem Kennzeichen aa/aa (teilweise händisch) in Feld 18, den Kennzeichen eb/fb (h) in Feld 6 bis 9 - Ausfuhranmeldung mit der G als Versender/Ausführer, der T als Empfänger, ohne Kennzeichen und - BVD Nr. 280 mit der SpI als Beförderer in Feld 9 und dem Kennzeichen aa/aa in Feld 11. Gemäß dem BVD war die SpI Beförderer. Es hätten 10.200,15 kg Tabakfeinschnitt GM4 mit dem Beförderungsmittel mit den aa/aa zur Empfängerin, der T verbracht werden sollen. Die Ausfuhr über die Ausgangszollstelle Evzoni/GR hat gemäß dem BVD der griechische Zollbedienstete SoR mit 29. September 2003 bestätigt. Dazu als Zeuge im Wege der Amtshilfe am 28. Juni 2010 befragt, hat SoR angegeben, dass die LKW mit den in den Exportpapieren erfassten Waren geladen waren und die Außengrenze der Europäischen Union passiert haben. Gegen SoR wird in Griechenland in der Sache gerichtlich ermittelt (Bericht des Finanzministeriums der Republik Griechenland vom 26. Jänner 2011). Gemäß dem Missionsbericht der Europäischen Kommission Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) vom 5. Juni 2007 hat sich die T im Staatsbesitz befunden und hat bis Dezember 2004 Zigaretten produziert. Während der Zeitspanne vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 sind von der T keine Importe von Schnitttabak oder von Material, das zur Herstellung von Zigaretten benötigt wird, aus Deutschland oder Österreich in den Kosovo erfolgt. Der in den Exportpapieren genannte Absender war den Managern nicht bekannt. Bei der Zigarettenproduktion wurde nur Rohtabak verwendet, der zuerst mit einer Dickinson Tabakaufbereitungsmaschine zu Schnitttabak verarbeitet wurde (AS 4489 ff). Anlässlich der Mission Kosovo wurden auch sechzig auf Exportpapieren aufscheinende Kennzeichen überprüft. Mit diesen Fahrzeugen/Anhängern/Aufliegern sollen die benötigten Materialien für die Herstellung von Zigaretten (darunter Tabakfeinschnitt) in den Kosovo zu dort angeblich aktiven Firmen transportiert worden sein. Das UNMIK Customs Service hat anhand der dort aufliegenden Datenbanken geprüft, ob mit den bekanntgegebenen sechzig Kennzeichen im Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 Importe stattgefunden haben. Die Prüfung dieser Dateien ergab, dass mit den abgefragten Kennzeichen (darunter das Kennzeichen aa) zwar Importe stattfanden, jedoch nicht für die genannten Materialien (AS 2324 f). Der in Lübeck am 23. September 2003 auf das Beförderungsmittel mit den Kennzeichen aa/aa verladene verbrauchsteuerpflichtige Tabakfeinschnitt hat den Bestimmungsort nicht erreicht. Es hat im Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 mit dem LKW mit dem Kennzeichen aa entgegen der Bestätigung durch SoR am BVD (mit den Kennzeichen aa/aa in Feld 11) keine Importe von Tabakfeinschnitt in den Kosovo gegeben. Da eine Maut in elektronischer Form für KFZ über 3,5 T hzG mit On-board Units (GO-Box) erst ab dem Jahre 2004 erhoben wird, war eine Mautdatenabfrage nicht möglich. Am Standort A wurden in der Leistungsperiode ab dem 1. September 2002 bis zum 31. August 2003 insgesamt 42.458 kWh Strom, in der Leistungsperiode ab dem 1. September 2003 bis zum 30. Juni 2004 insgesamt 46.552 kWh Strom verbraucht. Am Standort B wurde erst ab dem Zeitraum vom 1. Dezember 2003 bis zum 3. Mai 2004 ein Stromverbrauch von insgesamt 125.403 kWh festgestellt. Im Monat Juli 2004 wurden insgesamt 19.461 kWh verbraucht, danach sank der Stromverbrauch deutlich ab. Aus der Sicht des Stromverbrauchs kann davon ausgegangen werden, dass dieser Tabakfeinschnitt für den Standort A bestimmt war. FrF hat angegeben, dass er die Fabrikhalle in A beginnend mit 1. Jänner 2002 vermietet hat und dass gleich nach Abschluss des Mietvertrages LKW kamen, Material gebracht haben und dieses auch wieder weggeführt haben. Einer der Fahrer, der meistens zur Halle gekommen ist, hat Adi (Anmerkung: AdD) geheißen. FrF hat diesen Fahrer in einer ihm vorgelegten Bildmappe erkannt (AS 3739 ff). Gemäß dem Mietvertrag hat die N in B ihre Fabrikhalle beginnend mit 1. Dezember 2003 vermietet (AS 978). Am Standort A konnten somit Zigaretten frühestens ab dem 1. Jänner 2002, am Standort B frühestens ab dem 1. Dezember 2003 produziert werden. Die dort produzierten Zigaretten wurden auch regelmäßig veräußert. Der als Zeuge vernommene SeW hat ausgesagt, in den Jahren 2003 und 2004 selbst als Fahrer und Kurierbegleiter bzw. Beobachter für eine Vielzahl von Zigarettentransporten aus dem Anwendungsgebiet nach Deutschland eingesetzt gewesen zu sein (AS 3796 ff). Der Ort der Zuwiderhandlung konnte im verfahrensgegenständlichen Fall eindeutig als im Anwendungsgebiet gelegen ermittelt werden, vor allem weil AdD selbst ausgesagt hat, den Tabak im Auftrag des Bf zu den Lagerhallen gefahren zu haben. AdD selbst hat im Zuge der Befragung zu Markenschutzverletzungen immer wieder davon gesprochen, dass er damit und mit der Produktion von Zigaretten nichts zu tun gehabt hat, sondern im Auftrag des Bf Tabak zu Lagerhallen geliefert hat (AS 2194 f und AS 3614). Den LKW mit dem Kennzeichen aa hat regelmäßig der Bf gelenkt. Bei einer Bewertung der diesen Transport betreffenden Beweismittel ist davon auszugehen, dass mit zumindest größerem Grad an Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass der Entzug des Tabakfeinschnittes durch AdD oder ihm zurechenbar, weil er den Tabakfeinschnitt im Auftrag des Bf fast immer - einmal ist er vorausgefahren - zu den Standorten der illegalen Fabriken geliefert hat - um den 24. September 2003 herum im Anwendungsgebiet erfolgte. Weil AdD den Tabakfeinschnitt im Auftrag des Bf zu den Lagerhallen gefahren hat, hat sich der Bf am Entzug beteiligt.
18) Zum Transport vom 24. September 2003 (LKW-Kennzeichen: fa/ga):
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Datum
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BVD
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Abgangszollst.
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kg netto
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Ausgangszollst.
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Datum
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Zollbeamter
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24.09.03
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289
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Lübeck
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10.200
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Evzoni/GR
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29.09.03
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Fa
Bei der SpI und bei weiteren Erhebungen wurden unter anderen die nachfolgend angeführten Unterlagen sichergestellt (Ordner InD Tabak I Position 529/03, siehe auch AS 1711 ff): - Deckblatt zur Position 529/03 mit Lübeck als Ladeort und Gjilan als Entladeort, erfasst sind die Kennzeichen fa/ga und gb/va, als Spediteur ToT, - Kassa-Eingang über € 12.500,00 betreffend Transportkosten, darunter die Position 529/03, - Rechnung der SpI an AgK vom 24. September 2003 betreffend das vereinbarte Frachtpauschale über € 2.500,00, in der Zeile Fahrzeuge sind die Kennzeichen gb/hb erfasst, - CMR-Frachtbrief mit den Kennzeichen fa/ga in Feld 18, - BVD Nr. 289 mit der SpI als Beförderer in Feld 9, den Kennzeichen fa/ga in Feld 11 und - Ausfuhranmeldung mit der G als Versender/Ausführer, der T als Empfänger und den Kennzeichen fa/ga in Feld 18. Gemäß dem BVD war die SpI Beförderer. Es hätten 10.199,95 kg Tabakfeinschnitt FA mit dem Gespann mit den Kennzeichen fa/ga zur Empfängerin, der T verbracht werden sollen. Die Ausfuhr über die Ausgangszollstelle Evzoni/GR hat gemäß dem BVD der griechische Zollbedienstete SoR mit 29. September 2003 bestätigt. Dazu als Zeuge im Wege der Amtshilfe am 28. Juni 2010 befragt, hat SoR angegeben, dass die LKW mit den in den Exportpapieren erfassten Waren geladen waren und die Außengrenze der Europäischen Union passiert haben. Gegen SoR wird in Griechenland in der Sache gerichtlich ermittelt (Bericht des Finanzministeriums der Republik Griechenland vom 26. Jänner 2011). Gemäß dem Missionsbericht der Europäischen Kommission Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) vom 5. Juni 2007 hat sich die T im Staatsbesitz befunden und hat bis Dezember 2004 Zigaretten produziert. Während der Zeitspanne vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 sind von der T keine Importe von Schnitttabak oder von Material, das zur Herstellung von Zigaretten benötigt wird, aus Deutschland oder Österreich in den Kosovo erfolgt. Der in den Exportpapieren genannte Absender war den Managern nicht bekannt. Bei der Zigarettenproduktion wurde nur Rohtabak verwendet, der zuerst mit einer Dickinson Tabakaufbereitungsmaschine zu Schnitttabak verarbeitet wurde (AS 4489 ff). Anlässlich der Mission Kosovo wurden auch sechzig auf Exportpapieren aufscheinende Kennzeichen überprüft. Mit diesen Fahrzeugen/Anhängern/Aufliegern sollen die benötigten Materialien für die Herstellung von Zigaretten (darunter Tabakfeinschnitt) in den Kosovo zu dort angeblich aktiven Firmen transportiert worden sein. Das UNMIK Customs Service hat anhand der dort aufliegenden Datenbanken geprüft, ob mit den bekanntgegebenen sechzig Kennzeichen im Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 Importe stattgefunden haben. Die Prüfung dieser Dateien ergab, dass mit den abgefragten Kennzeichen (darunter die Kennzeichen fa, ga und va) zwar Importe stattfanden, jedoch nicht für die genannten Materialien (AS 2324 f). Der in Lübeck am 24. September 2003 auf das Gespann mit den Kennzeichen fa/ga verladene verbrauchsteuerpflichtige Tabakfeinschnitt hat den Bestimmungsort nicht erreicht. Es hat im Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 mit den Beförderungsmitteln mit den Kennzeichen fa bzw. ga entgegen der Bestätigung durch SoR am BVD (mit den Kennzeichen fa/ga in Feld 11) keine Importe von Tabakfeinschnitt in den Kosovo gegeben. Da eine Maut in elektronischer Form für KFZ über 3,5 T hzG mit On-board Units (GO-Box) erst ab dem Jahre 2004 erhoben wird, war eine Mautdatenabfrage nicht möglich. Am Standort A wurden in der Leistungsperiode ab dem 1. September 2002 bis zum 31. August 2003 insgesamt 42.458 kWh Strom, in der Leistungsperiode ab dem 1. September 2003 bis zum 30. Juni 2004 insgesamt 46.552 kWh Strom verbraucht. Am Standort B wurde erst ab dem Zeitraum vom 1. Dezember 2003 bis zum 3. Mai 2004 ein Stromverbrauch von insgesamt 125.403 kWh festgestellt. Im Monat Juli 2004 wurden insgesamt 19.461 kWh verbraucht, danach sank der Stromverbrauch deutlich ab. Aus der Sicht des Stromverbrauchs kann davon ausgegangen werden, dass dieser Tabakfeinschnitt für den Standort A bestimmt war. FrF hat angegeben, dass er die Fabrikhalle in A beginnend mit 1. Jänner 2002 vermietet hat und dass gleich nach Abschluss des Mietvertrages LKW kamen, Material gebracht haben und dieses auch wieder weggeführt haben. Einer der Fahrer, der meistens zur Halle gekommen ist, hat Adi (Anmerkung: AdD) geheißen. FrF hat diesen Fahrer in einer ihm vorgelegten Bildmappe erkannt (AS 3739 ff). Gemäß dem Mietvertrag hat die N in B ihre Fabrikhalle beginnend mit 1. Dezember 2003 vermietet (AS 978). Am Standort A konnten somit Zigaretten frühestens ab dem 1. Jänner 2002, am Standort B frühestens ab dem 1. Dezember 2003 produziert werden. Die dort produzierten Zigaretten wurden auch regelmäßig veräußert. Der als Zeuge vernommene SeW hat ausgesagt, in den Jahren 2003 und 2004 selbst als Fahrer und Kurierbegleiter bzw. Beobachter für eine Vielzahl von Zigarettentransporten aus dem Anwendungsgebiet nach Deutschland eingesetzt gewesen zu sein (AS 3796 ff). Der Ort der Zuwiderhandlung konnte im verfahrensgegenständlichen Fall eindeutig als im Anwendungsgebiet gelegen ermittelt werden, vor allem weil AdD selbst ausgesagt hat, den Tabak im Auftrag des Bf zu den Lagerhallen gefahren zu haben. AdD selbst hat im Zuge der Befragung zu Markenschutzverletzungen immer wieder davon gesprochen, dass er damit und mit der Produktion von Zigaretten nichts zu tun gehabt hat, sondern im Auftrag des Bf Tabak zu Lagerhallen geliefert hat (AS 2194 f und AS 3614). Bei einer Bewertung der diesen Transport betreffenden Beweismittel ist davon auszugehen, dass mit zumindest größerem Grad an Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass der Entzug des Tabakfeinschnittes durch AdD oder ihm zurechenbar, weil er den Tabakfeinschnitt im Auftrag des Bf fast immer - einmal ist er vorausgefahren - zu den Standorten der illegalen Fabriken geliefert hat - um den 25. September 2003 herum im Anwendungsgebiet erfolgte. Weil AdD den Tabakfeinschnitt im Auftrag des Bf zu den Lagerhallen gefahren hat, hat sich der Bf am Entzug beteiligt.
19) Zum Transport vom 2. Oktober 2003 (LKW-Kennzeichen: aa):
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Datum
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BVD
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Abgangszollst.
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kg netto
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Ausgangszollst.
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Datum
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Zollbeamter
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02.10.03
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318
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Lübeck
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10.126
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Evzoni/GR
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10.10.03
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Fa
Bei der SpI und bei weiteren Erhebungen wurden unter anderen die nachfolgend angeführten Unterlagen sichergestellt (Ordner InD Tabak I Position 534/03, siehe dazu auch AS 552 ff): - Deckblatt zur Position 534/03 mit Lübeck als Ladeort und Gjilan als Entladeort, erfasst sind die Kennzeichen ma/aa und aa/aa, - Kassa-Eingang über € 2.500,00 betreffend Transportkosten zur Position 534/03, - Rechnung der SpI an die Z vom 1. Oktober 2003 betreffend die vereinbarten Transportkosten über € 2.500,00, in der Zeile Fahrzeuge sind die Kennzeichen ma/aa erfasst, - CMR-Frachtbrief mit dem Kennzeichen aa/aa in Feld 18, - BVD Nr. 318 mit der SpI als Beförderer in Feld 9 und den Kennzeichen aa/aa in Feld 11, - Ausfuhranmeldung mit der G als Versender/Ausführer, der T als Empfänger, ohne Kennzeichen und - Rechnung der G an die T vom 1. Oktober 2003. Gemäß dem BVD war die SpI Beförderer. Es hätten 10.126,15 kg Tabakfeinschnitt GM4 mit dem LKW mit dem Kennzeichen aa/aa zur Empfängerin, der T verbracht werden sollen. Die Ausfuhr über die Ausgangszollstelle Evzoni/GR hat gemäß dem BVD der griechische Zollbedienstete SoR mit 10. Oktober 2003 bestätigt. Dazu als Zeuge im Wege der Amtshilfe am 28. Juni 2010 befragt, hat SoR angegeben, dass die LKW mit den in den Exportpapieren erfassten Waren geladen waren und die Außengrenze der Europäischen Union passiert haben. Gegen SoR wird in Griechenland in der Sache gerichtlich ermittelt (Bericht des Finanzministeriums der Republik Griechenland vom 26. Jänner 2011). Gemäß dem Missionsbericht der Europäischen Kommission Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) vom 5. Juni 2007 hat sich die T im Staatsbesitz befunden und hat bis Dezember 2004 Zigaretten produziert. Während der Zeitspanne vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 sind von der T keine Importe von Schnitttabak oder von Material, das zur Herstellung von Zigaretten benötigt wird, aus Deutschland oder Österreich in den Kosovo erfolgt. Der in den Exportpapieren genannte Absender war den Managern nicht bekannt. Bei der Zigarettenproduktion wurde nur Rohtabak verwendet, der zuerst mit einer Dickinson Tabakaufbereitungsmaschine zu Schnitttabak verarbeitet wurde (AS 4489 ff). Eine Z mit der Anschrift Anschrift10, wie sie in den Zollpapieren genannt wird, ist im Firmenregister des Handelsministeriums im Kosovo nicht registriert. Die Mitglieder der Mission haben die ihnen aus des Zollpapieren und Begleitenden Verwaltungsdokumenten bekannte Adresse aufgesucht und keine Hinweise auf die Existenz einer Z gefunden. Es gibt eine Z, jedoch mit der Anschrift Anschrift11. Für die untersuchte Zeitspanne sind keine Importe durch dieses Unternehmen aufgezeichnet (AS 4489 ff). Anlässlich der Mission Kosovo wurden auch sechzig auf Exportpapieren aufscheinende Kennzeichen überprüft. Mit diesen Fahrzeugen/Anhängern/Aufliegern sollen die benötigten Materialien für die Herstellung von Zigaretten (darunter Tabakfeinschnitt) in den Kosovo zu dort angeblich aktiven Firmen transportiert worden sein. Das UNMIK Customs Service hat anhand der dort aufliegenden Datenbanken geprüft, ob mit den bekanntgegebenen sechzig Kennzeichen im Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 Importe stattgefunden haben. Die Prüfung dieser Dateien ergab, dass mit den abgefragten Kennzeichen (darunter das Kennzeichen aa) zwar Importe stattfanden, jedoch nicht für die genannten Materialien (AS 2324 f). Der in Lübeck am 2. Oktober 2003 auf das Beförderungsmittel mit den Kennzeichen aa/aa verladene verbrauchsteuerpflichtige Tabakfeinschnitt hat den Bestimmungsort nicht erreicht. Es hat im Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 entgegen der Bestätigung durch SoR am BVD (mit den Kennzeichen aa//aa in Feld 11) mit dem Beförderungsmittel mit den Kennzeichen aa/aa keine Importe von Tabakfeinschnitt in den Kosovo gegeben. Da eine Maut in elektronischer Form für KFZ über 3,5 T hzG mit On-board Units (GO-Box) erst ab dem Jahre 2004 erhoben wird, war eine Mautdatenabfrage nicht möglich. Am Standort A wurden in der Leistungsperiode ab dem 1. September 2002 bis zum 31. August 2003 insgesamt 42.458 kWh Strom, in der Leistungsperiode ab dem 1. September 2003 bis zum 30. Juni 2004 insgesamt 46.552 kWh Strom verbraucht. Am Standort B wurde erst ab dem Zeitraum vom 1. Dezember 2003 bis zum 3. Mai 2004 ein Stromverbrauch von insgesamt 125.403 kWh festgestellt. Im Monat Juli 2004 wurden insgesamt 19.461 kWh verbraucht, danach sank der Stromverbrauch deutlich ab. Aus der Sicht des Stromverbrauchs kann davon ausgegangen werden, dass dieser Tabakfeinschnitt für den Standort A bestimmt war. FrF hat angegeben, dass er die Fabrikhalle in A beginnend mit 1. Jänner 2002 vermietet hat und dass gleich nach Abschluss des Mietvertrages LKW kamen, Material gebracht haben und dieses auch wieder weggeführt haben. Einer der Fahrer, der meistens zur Halle gekommen ist, hat Adi (Anmerkung: AdD) geheißen. FrF hat diesen Fahrer in einer ihm vorgelegten Bildmappe erkannt (AS 3739 ff). Gemäß dem Mietvertrag hat die N in B ihre Fabrikhalle beginnend mit 1. Dezember 2003 vermietet (AS 978). Am Standort A konnten somit Zigaretten frühestens ab dem 1. Jänner 2002, am Standort B frühestens ab dem 1. Dezember 2003 produziert werden. Die dort produzierten Zigaretten wurden auch regelmäßig veräußert. Der als Zeuge vernommene SeW hat ausgesagt, in den Jahren 2003 und 2004 selbst als Fahrer und Kurierbegleiter bzw. Beobachter für eine Vielzahl von Zigarettentransporten aus dem Anwendungsgebiet nach Deutschland eingesetzt gewesen zu sein (AS 3796 ff). Der Ort der Zuwiderhandlung konnte im verfahrensgegenständlichen Fall eindeutig als im Anwendungsgebiet gelegen ermittelt werden, vor allem weil AdD selbst ausgesagt hat, den Tabak im Auftrag des Bf zu den Lagerhallen gefahren zu haben. AdD selbst hat im Zuge der Befragung zu Markenschutzverletzungen immer wieder davon gesprochen, dass er damit und mit der Produktion von Zigaretten nichts zu tun gehabt hat, sondern im Auftrag des Bf Tabak zu Lagerhallen geliefert hat (AS 2194 f und AS 3614). Den LKW mit dem Kennzeichen aa hat regelmäßig der Bf gelenkt. Bei einer Bewertung der diesen Transport betreffenden Beweismittel ist davon auszugehen, dass mit zumindest größerem Grad an Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass der Entzug des Tabakfeinschnittes durch AdD oder ihm zurechenbar, weil er den Tabakfeinschnitt im Auftrag des Bf fast immer - einmal ist er vorausgefahren - zu den Standorten der illegalen Fabriken geliefert hat - um den 3. Oktober 2003 herum im Anwendungsgebiet erfolgte. Weil AdD den Tabakfeinschnitt im Auftrag des Bf zu den Lagerhallen gefahren hat, hat sich der Bf am Entzug beteiligt.
20) Zum Transport vom 14. Oktober 2003 (LKW-Kennzeichen: aa):
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Datum
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BVD
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Abgangszollst.
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kg netto
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Ausgangszollst.
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Datum
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Zollbeamter
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14.10.03
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347
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Lübeck
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10.200
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Evzoni/GR
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21.10.03
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Ca
Bei der SpI und bei weiteren Erhebungen wurden unter anderen die nachfolgend angeführten Unterlagen sichergestellt (Ordner InD Tabak I Position 582/03, siehe dazu auch AS 556 ff): - Deckblatt zur Position 582/03 mit Lübeck als Ladeort und Gjilan als Entladeort, erfasst sind die Kennzeichen ib/jb und aa, als Frächter "Qa", - Kassa-Eingang über € 9.900,00 betreffend Transportkosten, darunter Rechnung Nr. 745, - Rechnung der SpI an die Ra Skopje vom 14. Oktober 2003 betreffend das vereinbarte Frachtpauschale über € 2.500,00, in der Zeile Fahrzeuge sind die Kennzeichen ib/jb erfasst, - CMR-Frachtbrief mit dem Kennzeichen aa in Feld 17 und Feld 18, - BVD Nr. 347 mit der SpI als Beförderer in Feld 9 und dem Kennzeichen aa in Feld 11, - Ausfuhranmeldung mit der G als Versender/Ausführer, der T als Empfänger, dem Kennzeichen aa in Feld 18 und - Rechnung der G an die T vom 14. Oktober 2003. In den Akten des Verwaltungsverfahrens befindet sich noch der Versandauftrag der G (AS 560) und der CMR-Frachtbrief vom 14. Oktober 2003 betreffend den Transport von Leergut zur G (AS 561). Die Tabakkartons wurden von Y (Abgangsdatum: 13. Oktober 2003) nach Lübeck (Ankunftsdatum: 14. Oktober 2004) befördert (AS 392). Gemäß dem BVD war die SpI Beförderer. Es hätten 10.200,30 kg Tabakfeinschnitt GM4 mit dem LKW mit dem Kennzeichen aa zur Empfängerin, der T verbracht werden sollen. Die Ausfuhr über die Ausgangszollstelle Evzoni/GR hat gemäß dem BVD der griechische Zollbedienstete JoP mit 21. Oktober 2003 bestätigt. Dazu als Zeuge im Wege der Amtshilfe am 28. Juni 2010 befragt, hat JoP ausgeführt, der LKW habe die Außengrenze der Europäischen Union passiert. Gegen JoP wird in Griechenland in der Sache gerichtlich ermittelt (Bericht des Finanzministeriums der Republik Griechenland vom 26. Jänner 2011). Gemäß dem Missionsbericht der Europäischen Kommission Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) vom 5. Juni 2007 hat sich die T im Staatsbesitz befunden und hat bis Dezember 2004 Zigaretten produziert. Während der Zeitspanne vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 sind von der T keine Importe von Schnitttabak oder von Material, das zur Herstellung von Zigaretten benötigt wird, aus Deutschland oder Österreich in den Kosovo erfolgt. Der in den Exportpapieren genannte Absender war den Managern nicht bekannt. Bei der Zigarettenproduktion wurde nur Rohtabak verwendet, der zuerst mit einer Dickinson Tabakaufbereitungsmaschine zu Schnitttabak verarbeitet wurde (AS 4489 ff). Anlässlich der Mission Kosovo wurden auch sechzig auf Exportpapieren aufscheinende Kennzeichen überprüft. Mit diesen Fahrzeugen/Anhängern/Aufliegern sollen die benötigten Materialien für die Herstellung von Zigaretten (darunter Tabakfeinschnitt) in den Kosovo zu dort angeblich aktiven Firmen transportiert worden sein. Das UNMIK Customs Service hat anhand der dort aufliegenden Datenbanken geprüft, ob mit den bekanntgegebenen sechzig Kennzeichen im Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 Importe stattgefunden haben. Die Prüfung dieser Dateien ergab, dass mit den abgefragten Kennzeichen (darunter die Kennzeichen ib und aa) zwar Importe stattfanden, jedoch nicht für die genannten Materialien (AS 2324 f). Der in Lübeck am 14. Oktober 2003 auf das Beförderungsmittel mit dem Kennzeichen aa verladene verbrauchsteuerpflichtige Tabakfeinschnitt hat den Bestimmungsort nicht erreicht. Es hat im Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 entgegen der Bestätigung durch JoP am BVD (mit dem Kennzeichen aa in Feld 11) mit dem Beförderungsmittel mit dem Kennzeichen aa keine Importe von Tabakfeinschnitt in den Kosovo gegeben. Da eine Maut in elektronischer Form für KFZ über 3,5 T hzG mit On-board Units (GO-Box) erst ab dem Jahre 2004 erhoben wird, war eine Mautdatenabfrage nicht möglich. Am Standort A wurden in der Leistungsperiode ab dem 1. September 2002 bis zum 31. August 2003 insgesamt 42.458 kWh Strom, in der Leistungsperiode ab dem 1. September 2003 bis zum 30. Juni 2004 insgesamt 46.552 kWh Strom verbraucht. Am Standort B wurde erst ab dem Zeitraum vom 1. Dezember 2003 bis zum 3. Mai 2004 ein Stromverbrauch von insgesamt 125.403 kWh festgestellt. Im Monat Juli 2004 wurden insgesamt 19.461 kWh verbraucht, danach sank der Stromverbrauch deutlich ab. Aus der Sicht des Stromverbrauchs kann davon ausgegangen werden, dass dieser Tabakfeinschnitt für den Standort A bestimmt war. FrF hat angegeben, dass er die Fabrikhalle in A beginnend mit 1. Jänner 2002 vermietet hat und dass gleich nach Abschluss des Mietvertrages LKW kamen, Material gebracht haben und dieses auch wieder weggeführt haben. Einer der Fahrer, der meistens zur Halle gekommen ist, hat Adi (Anmerkung: AdD) geheißen. FrF hat diesen Fahrer in einer ihm vorgelegten Bildmappe erkannt (AS 3739 ff). Gemäß dem Mietvertrag hat die N in B ihre Fabrikhalle beginnend mit 1. Dezember 2003 vermietet (AS 978). Am Standort A konnten somit Zigaretten frühestens ab dem 1. Jänner 2002, am Standort B frühestens ab dem 1. Dezember 2003 produziert werden. Die dort produzierten Zigaretten wurden auch regelmäßig veräußert. Der als Zeuge vernommene SeW hat ausgesagt, in den Jahren 2003 und 2004 selbst als Fahrer und Kurierbegleiter bzw. Beobachter für eine Vielzahl von Zigarettentransporten aus dem Anwendungsgebiet nach Deutschland eingesetzt gewesen zu sein (AS 3796 ff). Der Ort der Zuwiderhandlung konnte im verfahrensgegenständlichen Fall eindeutig als im Anwendungsgebiet gelegen ermittelt werden, vor allem weil AdD selbst ausgesagt hat, den Tabak im Auftrag des Bf zu den Lagerhallen gefahren zu haben. AdD selbst hat im Zuge der Befragung zu Markenschutzverletzungen immer wieder davon gesprochen, dass er damit und mit der Produktion von Zigaretten nichts zu tun gehabt hat, sondern im Auftrag des Bf Tabak zu Lagerhallen geliefert hat (AS 2194 f und AS 3614). Den LKW mit dem Kennzeichen aa hat regelmäßig der Bf gelenkt. Bei einer Bewertung der diesen Transport betreffenden Beweismittel ist davon auszugehen, dass mit zumindest größerem Grad an Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass der Entzug des Tabakfeinschnittes durch AdD oder ihm zurechenbar, weil er den Tabakfeinschnitt im Auftrag des Bf fast immer - einmal ist er vorausgefahren - zu den Standorten der illegalen Fabriken geliefert hat - um den 15. Oktober 2003 herum im Anwendungsgebiet erfolgte. Weil AdD den Tabakfeinschnitt im Auftrag des Bf zu den Lagerhallen gefahren hat, hat sich der Bf am Entzug beteiligt.
21) Zum Transport vom 22. Oktober 2003 (LKW-Kennzeichen: fa/ga):
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Datum
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BVD
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Abgangszollst.
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kg netto
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Ausgangszollst.
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Datum
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Zollbeamter
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22.10.03
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377
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Lübeck
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10.200
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Evzoni/GR
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25.10.03
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Ca
Bei der SpI und bei weiteren Erhebungen wurden unter anderen die nachfolgend angeführten Unterlagen sichergestellt (Ordner InD Tabak I Position 591/03, siehe auch AS 562 ff): - Deckblatt zur Position 591/03 mit Lübeck als Ladeort und Gjilan als Entladeort, erfasst sind die Kennzeichen gb/va und fa/ga, als Frächter ToT, - Kassa-Eingang über € 9.900,00 betreffend Transportkosten, darunter Rechnung Nr. 756, - Rechnung Nr. 756 der SpI an Ra Skopje betreffend das vereinbarte Frachtpauschale über € 2.500,00 vom 23. Oktober 2003, in der Zeile Fahrzeuge sind die Kennzeichen gb/hb erfasst, - CMR-Frachtbrief mit den Kennzeichen fa/ga in Feld17/18 und Stempel der SpI in Feld 16, - Ausfuhranmeldung mit der G als Versender/Ausführe, der T als Empfänger, den Kennzeichen fa/ga in Feld 18, - BVD Nr. 377 mit der SpI als Beförderer in Feld 9, den Kennzeichen fa/ga in Feld 11 und - Rechnung der G an die T vom 22. Oktober 2003. Gemäß dem BVD war die SpI Beförderer. Es hätten 10.200,05 kg Tabakfeinschnitt GM4 mit dem Gespann mit den Kennzeichen fa/ga zur Empfängerin, der T verbracht werden sollen. Die Ausfuhr über die Ausgangszollstelle Evzoni/GR hat gemäß dem BVD der griechische Zollbedienstete JoP mit 25. Oktober 2003 bestätigt. Dazu als Zeuge im Wege der Amtshilfe am 28. Juni 2010 befragt, hat JoP ausgeführt, der LKW habe die Außengrenze der Europäischen Union passiert. Gegen JoP wird in Griechenland in der Sache gerichtlich ermittelt (Bericht des Finanzministeriums der Republik Griechenland vom 26. Jänner 2011). Gemäß dem Missionsbericht der Europäischen Kommission Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) vom 5. Juni 2007 hat sich die T im Staatsbesitz befunden und hat bis Dezember 2004 Zigaretten produziert. Während der Zeitspanne vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 sind von der T keine Importe von Schnitttabak oder von Material, das zur Herstellung von Zigaretten benötigt wird, aus Deutschland oder Österreich in den Kosovo erfolgt. Der in den Exportpapieren genannte Absender war den Managern nicht bekannt. Bei der Zigarettenproduktion wurde nur Rohtabak verwendet, der zuerst mit einer Dickinson Tabakaufbereitungsmaschine zu Schnitttabak verarbeitet wurde (AS 4489 ff). Anlässlich der Mission Kosovo wurden auch sechzig auf Exportpapieren aufscheinende Kennzeichen überprüft. Mit diesen Fahrzeugen/Anhängern/Aufliegern sollen die benötigten Materialien für die Herstellung von Zigaretten (darunter Tabakfeinschnitt) in den Kosovo zu dort angeblich aktiven Firmen transportiert worden sein. Das UNMIK Customs Service hat anhand der dort aufliegenden Datenbanken geprüft, ob mit den bekanntgegebenen sechzig Kennzeichen im Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 Importe stattgefunden haben. Die Prüfung dieser Dateien ergab, dass mit den abgefragten Kennzeichen (darunter die Kennzeichen gb, va, fa und ga) zwar Importe stattfanden, jedoch nicht für die genannten Materialien (AS 2324 f). Der in Lübeck am 22. Oktober 2003 auf das Gespann mit den Kennzeichen fa/ga verladene verbrauchsteuerpflichtige Tabakfeinschnitt hat den Bestimmungsort nicht erreicht. Es hat im Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 entgegen der Bestätigung durch JoP am BVD (mit den Kennzeichen fa/ga in Feld 11) mit den Beförderungsmitteln mit den Kennzeichen fa bzw. ga keine Importe von Tabakfeinschnitt in den Kosovo gegeben. Da eine Maut in elektronischer Form für KFZ über 3,5 T hzG mit On-board Units (GO-Box) erst ab dem Jahre 2004 erhoben wird, war eine Mautdatenabfrage nicht möglich. Am Standort A wurden in der Leistungsperiode ab dem 1. September 2002 bis zum 31. August 2003 insgesamt 42.458 kWh Strom, in der Leistungsperiode ab dem 1. September 2003 bis zum 30. Juni 2004 insgesamt 46.552 kWh Strom verbraucht. Am Standort B wurde erst ab dem Zeitraum vom 1. Dezember 2003 bis zum 3. Mai 2004 ein Stromverbrauch von insgesamt 125.403 kWh festgestellt. Im Monat Juli 2004 wurden insgesamt 19.461 kWh verbraucht, danach sank der Stromverbrauch deutlich ab. Aus der Sicht des Stromverbrauchs kann davon ausgegangen werden, dass dieser Tabakfeinschnitt für den Standort A bestimmt war. FrF hat angegeben, dass er die Fabrikhalle in A beginnend mit 1. Jänner 2002 vermietet hat und dass gleich nach Abschluss des Mietvertrages LKW kamen, Material gebracht haben und dieses auch wieder weggeführt haben. Einer der Fahrer, der meistens zur Halle gekommen ist, hat Adi (Anmerkung: AdD) geheißen. FrF hat diesen Fahrer in einer ihm vorgelegten Bildmappe erkannt (AS 3739 ff). Gemäß dem Mietvertrag hat die N in B ihre Fabrikhalle beginnend mit 1. Dezember 2003 vermietet (AS 978). Am Standort A konnten somit Zigaretten frühestens ab dem 1. Jänner 2002, am Standort B frühestens ab dem 1. Dezember 2003 produziert werden. Die dort produzierten Zigaretten wurden auch regelmäßig veräußert. Der als Zeuge vernommene SeW hat ausgesagt, in den Jahren 2003 und 2004 selbst als Fahrer und Kurierbegleiter bzw. Beobachter für eine Vielzahl von Zigarettentransporten aus dem Anwendungsgebiet nach Deutschland eingesetzt gewesen zu sein (AS 3796 ff). Der Ort der Zuwiderhandlung konnte im verfahrensgegenständlichen Fall eindeutig als im Anwendungsgebiet gelegen ermittelt werden, vor allem weil AdD selbst ausgesagt hat, den Tabak im Auftrag des Bf zu den Lagerhallen gefahren zu haben. AdD selbst hat im Zuge der Befragung zu Markenschutzverletzungen immer wieder davon gesprochen, dass er damit und mit der Produktion von Zigaretten nichts zu tun gehabt hat, sondern im Auftrag des Bf Tabak zu Lagerhallen geliefert hat (AS 2194 f und AS 3614). Bei einer Bewertung der diesen Transport betreffenden Beweismittel ist davon auszugehen, dass mit zumindest größerem Grad an Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass der Entzug des Tabakfeinschnittes durch AdD oder ihm zurechenbar, weil er den Tabakfeinschnitt im Auftrag des Bf fast immer - einmal ist er vorausgefahren - zu den Standorten der illegalen Fabriken geliefert hat - um den 22. Oktober 2003 herum im Anwendungsgebiet erfolgte. Weil AdD den Tabakfeinschnitt im Auftrag des Bf zu den Lagerhallen gefahren hat, hat sich der Bf am Entzug beteiligt.
22) Zum Transport vom 27. Oktober 2003 (LKW-Kennzeichen: aa):
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Datum
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BVD
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Abgangszollst.
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kg netto
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Ausgangszollst.
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Datum
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Zollbeamter
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27.10.03
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396
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Lübeck
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10.200
|
Evzoni/GR
|
31.10.03
|
Ca
Normen und Schlagworte
- § 24 Abs. 2 TabStG 1995, Tabaksteuergesetz 1995, BGBl. Nr. 704/1994
- Art. 20 Abs. 3 SystemRL, RL 92/12/EWG, ABl. Nr. L 76 vom 23.03.1992 S. 1
SystemrichtlinieSteueraussetzungsverfahrenUnregelmäßigkeitBestimmungsort nicht erreichtErhebungskompetenz
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- UFS-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Berufungsentscheidung - Zoll (Senat)
- Geschäftszahl
- ZRV/0060-Z3K/09
- Stammnummer
- 60167
- Gültig
- 29.06.2012 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF