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Findok · Richtlinien

UStR 2000 Rz 679–681

4.8. Bemessungsgrundlage beim Eigenverbrauch

überholte Fassung (bis 03.11.2015)RichtlinieBMF-010219/0495-VI/4/2014gilt ab 19.12.2012

Inhaltsverzeichnis der UStR 2000

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 19.12.2012 bis 03.11.2015.

Wortlaut laut Findok

4.8. Bemessungsgrundlage beim Eigenverbrauch 4.8.1. Dauernde Entnahme Rz 679: Der Einkaufspreis entspricht in der Regel dem Wiederbeschaffungspreis. Die Selbstkosten umfassen alle Kosten, die der Herstellung zuzurechnen sind (zB Material- und Fertigungsgemeinkosten). Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Entnahme. Bei nach dem Lebensmittelgesetz nicht mehr verkehrsfähigen Waren ist die Bemessungsgrundlage Null. 4.8.2. Vorübergehende Nutzung Rz 680: Bei der Nutzung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens bilden die auf die nichtunternehmerische Nutzung des Gegenstandes entfallenden Kosten die Bemessungsgrundlage. Dazu zählen neben den laufenden Betriebskosten auch die anteilige Absetzung für Abnutzung. Die Kosten sind um Aufwendungen, bei denen kein Vorsteuerabzug möglich ist, zu kürzen. 4.8.3. Entnahme der sonstigen Leistung Rz 681: Bemessungsgrundlage sind die Kosten, die auf die Ausführung dieser Leistungen entfallen. Ein anteiliger Unternehmerlohn ist nicht zu berücksichtigen (siehe auch Rz 485). Randzahlen 682 bis 687: derzeit frei.

Normen und Schlagworte

Dauernde Entnahmevorübergehende NutzungHerstellungskostenMaterialgemeinkostenPersonenbeförderungEigenverbrauchEinkaufspreisWiederbeschaffungspreisSelbstkostenFertigungsgemeinkostennichtunternehmerische NutzungBetriebskostenanteilige Absetzung für AbnutzungEntnahme der sonstigen LeistungUnternehmerlohnDurchschnittsbeförderungsentgeltGelegenheitsverkehrÜberschreiten einer Drittlandsgrenze

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010219/0495-VI/4/2014
GZ der Erstfassung
09 4501/58-IV/9/00
Stammnummer
19969
Enthalten in Fassung
9, 10, 11 (geltend: 22)
Gültig
19.12.2012 bis 03.11.2015
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF