1.2. Gelegenheitsverkehr Der Gelegenheitsverkehr im Sinne des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes 1996 umfasst die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen, ausgenommen die gewerbsmäßige Beförderung von Personen im Kraftfahrlinienverkehr auf Grund des Kraftfahrliniengesetzes. Der Gelegenheitsverkehr umfasst daher Pendelverkehre (Abschnitt 1.2.1.), Rundfahrten mit geschlossenen Türen (Abschnitt…
…des Verkehrsunternehmers selbst vorab gebildete Fahrgastgruppen befördert werden. Solche Fahrten verlieren ihre Eigenschaft als Gelegenheitsverkehr auch dann nicht, wenn sie mit einer gewissen Häufigkeit durchgeführt werden. (2) Der Gelegenheitsverkehr kann auch von einer Gruppe von Beförderungsunternehmen betrieben werden, die für Rechnung desselben Auftraggebers tätig sind…
1.2.5. Restliche Gelegenheitsverkehrsdienste Das sind Verkehrsdienste, die den Kriterien von Abschnitt 1.2.1. (Pendelverkehr), Abschnitt 1.2.2. (Rundfahrten mit geschlossenen Türen), Abschnitt 1.2.3. (Absetzfahrten) und Abschnitt 1.2.4. (Abholfahrten) nicht entsprechen.
1.2.5. Restliche Gelegenheitsverkehrsdienste Das sind Verkehrsdienste, die den Kriterien von Abschnitt 1.2.1. (Pendelverkehr), Abschnitt 1.2.2. (Rundfahrten mit geschlossenen Türen), Abschnitt 1.2.3. (Absetzfahrten) und Abschnitt 1.2.4. (Abholfahrten) nicht entsprechen.
5.2. Gelegenheitsverkehre 5.2.1. Unternehmer (1) Gemäß § 15 Abs. 1 GelverkG sind insbesondere die nachstehenden Verstöße gegen die in dieser Arbeitsrichtlinie behandelten Regelungen als Verwaltungsübertretungen anzusehen. Wer als Unternehmer a)eine Beförderung gemäß § 11 Abs. 1 Z 2 GelverkG ohne die erforderliche Genehmigung…
…Gastgewerbebetrieben gemäß § 111 GewO 1994 durch Kraftfahrzeuge dieser Unternehmen vom eigenen Betrieb zu Aufnahmestellen des öffentlichen Verkehrs und umgekehrt oder von ihrer Unterkunft und umgekehrt (Gästewagen-Gewerbe). § 3 Abs. 1 Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 idF BGBl. I Nr. 83/2019 (Veränderung Z 2und 3; gültig ab…
…abzuändern, aufzuheben oder die Berufung als unbegründet abzuweisen. § 11 des Bundesgesetzes über die nicht-linienmäßige gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen (Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 - GelverkG idF BGBl. I/1999/135) - Verkehr über die Grenze: 1) Die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen von Orten, die…
…ist zunächst zu klären, auf welche Art und Weise das Beförderungsmittel zum Verfahren der vorübergehenden Verwendung angemeldet wurde. Nach der Aktenlage liegen bzw. lagen im Hinblick auf das gegenständliche Beförderungsmittel entsprechende Genehmigungen für Gelegenheitsverkehre, die nicht genehmigungsfreie Gelegenheitsverkehre wären, nicht vor. Nach der Sachlage ist…
…für die Steuerbefreiung ist, dass der begünstigte Verwendungszweck nachgewiesen wird. Unter Miet-, Taxi- und Gästewagen sind Fahrzeuge im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 2 bis 4 Gelegenheitsverkehrsgesetz zu verstehen (vgl. 351 der Beilagen XVIII. GP - Ausschussbericht NR zum Abgabenänderungsgesetz 1991, BGBl Nr. 695/1991:…
20. Veranlagungszeitraum und Einzelbesteuerung (§ 20 UStG 1994) 20.1. Veranlagungszeitraum 20.1.1. Kalenderjahr als Veranlagungszeitraum Rz 2681: Veranlagungszeitraum ist grundsätzlich das Kalenderjahr. Zu den hievon bestehenden Ausnahmen siehe Rz 2682 bis Rz 2684 und Rz 2711. 20.1.2. Vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr als…
…geringe Abweichung könne nicht eine Steuernachforderung von 43.842,33 € nach sich ziehen. Zur Bekräftigung des von ihr ermittelten Kilometerpreises von 1,38 €/km legte die Abgabepflichtige die gegenüber dem Finanzamt erfolgte Abrechnung der Schülerfreifahrten im Gelegenheitsverkehr für das Schuljahr 2007/2008 vor…
4.8. Bemessungsgrundlage beim Eigenverbrauch 4.8.1. Dauernde Entnahme Rz 679: Der Einkaufspreis entspricht in der Regel dem Wiederbeschaffungspreis. Der Wiederbeschaffungspreis ist auch für selbst hergestellte Gegenstände heranzuziehen, wenn vergleichbare Gegenstände verfügbar sind. In diesem darf in keinem Fall ein Wert enthalten sein, auf…
14.2. Verordnungsermächtigung 14.2.1. Vorsteuerpauschalierung aufgrund von Verordnungen Rz 2251: Auf Grund folgender Verordnungen können Vorsteuern pauschaliert werden: Bestimmte Berufsgruppen, VO des BM für Finanzen, BGBl. Nr. 627/1983, anwendbar ab 1984; Lebensmitteleinzel- oder Gemischtwarenhändler, VO des BM für Finanzen, BGBl. II Nr…
…Gebühr stornieren muss, liegen insoweit keine Reisevorleistungen vor. 23.4.5. Gestellung von Bussen Rz 3001: Die Überlassung eines Omnibusses an einen Unternehmer für Fahrten im Gelegenheitsverkehr oder im Linienverkehr kann aufgrund eines Miet- oder Beförderungsvertrages erfolgen. Nur wenn ein Beförderungsvertrag vorliegt, kann es sich…
2. Grenzüberschreitende Personengelegenheitsverkehre 2.1. Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 2.1.1. Genehmigungspflicht (1) Die gewerbsmäßige Beförderung von Personen im Gelegenheitsverkehr (Abschnitt 1.2.) mit Kraftfahrzeugen von Orten, die außerhalb des Bundesgebietes liegen, in oder durch das Bundesgebiet hindurch, oder von innerhalb des Bundesgebietes liegenden Orten…
…Der Gelegenheitsverkehr umfasst daher Pendelverkehre, Rundfahrten mit geschlossenen Türen, Absetzfahrten und Abholfahrten (siehe Arbeitsrichtlinie Personengelegenheitsverkehr im Nicht-EU/EWR-Bereich, GK-0410) und alle sonstigen nicht unter den Begriff "Kraftfahrlinienverkehr" fallenden gewerbsmäßigen Beförderungen von Personen mit Kraftfahrzeugen. (2) Grundsätzlich gelten im Gelegenheitsverkehr auf der Straße…
Die Arbeitsrichtlinie Personenverkehr auf der Straße im EU/EWR-Bereich (GK-0400) wurde in einigen Punkten aktualisiert. Diese Änderungen bzw. Ergänzungen betreffen in erster Linie eine Klarstellung bei den Strafbestimmungen (GK-0400 Abschnitt 5.). Bundesministerium für Finanzen, 23. Juni 2009
…Innovation und Technologie hat mitgeteilt, dass Montenegro dem Interbus-Übereinkommen beigetreten ist und daher bei allen Gelegenheitsverkehren - ausgenommen bei Pendelverkehren - ausschließlich das Fahrtenheft gemäß Interbus-Übereinkommen mitzuführen ist. Bei Pendelverkehren ist das Fahrtenheft gemäß ASOR-Übereinkommen oder gemäß Interbus-Übereinkommen oder gemäß der Verordnung (EG…
…werden, wenn die Haltestelle im Voraus gemäß den auf dem Gebiet geltenden Regeln genehmigt wurde. e)Personenkraftverkehrsunternehmer dürfen beim Betrieb von Gelegenheitsverkehr eine Fahrt vom Gebiet einer Vertragspartei durch das Gebiet der anderen Vertragspartei zum Gebiet einer Nichtvertragspartei des Interbus-Übereinkommen einschließlich einer Leerfahrt durchführen…
…Taxi- und Gästewagen von der Normverbrauchsabgabe, der motorbezogenen Versicherungssteuer sowie der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Unter Miet-, Taxi- und Gästewagen sind Kraftfahrzeuge im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 2 bis 4 Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996, BGBl. Nr. 112/1996 (GelverkG), zu verstehen (vgl. VwGH 19.10.1981…