…Das bedeutet zusammengefasst, dass auf Grund der bestehenden Verkehrsverbindungen, mit einer Fahrzeit von nicht mehr als einer Stunde, auch wenn es sich nicht um die zweckmäßigsten Verbindungen für die Fahrten handelt, das Berufungsbegehren, wie bereits im Vorhalt vom 14.3.2013 angekündigt, hinsichtlich der Gewährung…
…Vorfragen abhängig war und nachträglich über eine solche Vorfrage von der hiefür zuständigen Behörde (Gericht) in wesentlichen Punkten anders entschieden wurde und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Nach …
…in Betracht kommenenden Gemeinden exixtiert, das die Strecke in einem geringeren Zeitraum als einer Stunde bewältigt. Das muss nicht das zweckmäßigste Verkehrsmittel sein. Da zwischen Zwettl und Göpfritz/Wild ein öffentliches Verkehrsmittel verkehrt, dessen Fahrzeit weniger als eine Stunde beträgt, war die Berufung als unbegründet…
…in jeder Richtung je ein Verkehrsmittel zwischen den in Betracht kommenden Gemeinden existiert, das die Strecke in einem geringeren Zeitraum als einer Stunde bewältigt. Das muss nicht das zweckmäßigste Verkehrsmittel sein. Auf die örtlichen Verkehrsverbindungen ist nicht Bedacht zu nehmen. Nicht einzurechnen sind daher Wartezeiten…
…dass in jeder Richtung je ein Verkehrsmittel zwischen den in Betracht kommenden Gemeinden existieren würde, dies müsse nicht das zweckmäßigste Verkehrsmittel sein. Mit Eingabe vom 21. Mai 2008 erhob die Bw gegen die oa Einkommensteuerbescheide betreffend die Jahre 2002 bis 2005 Berufung und stellte den…
…der Ausbildungsstätte nächstgelegene Haltestelle herangezogen werden, stünde (zusammengefasst) eine Verbindung von der Haltestelle "***1***" und "***2***" zur Verfügung, wofür die Fahrzeit zur Hinfahrt 51 Minuten- und zur Rückfahrt 53 Minuten betrage. Bei der Hinfahrt könne das schnellste öffentliche Verkehrsmittel aufgrund mehrstündiger Wartezeit nicht als günstigstes…
…Richtung je ein Verkehrsmittel zwischen den in Betracht kommenden Gemeinden existiert, das die Strecke in einem geringeren Zeitraum als einer Stunde bewältigt. Das muss nicht das zweckmäßigste Verkehrsmittel sein (VfGH 11.12.1986, B 437/86). Auf die örtlichen Verkehrsverbindungen ist nicht Bedacht zu nehmen…
…genannt sind der Bahnhof ***3*** und der Hauptbahnhof Salzburg, herangezogen werden daher nur die Verbindungen zwischen diesen Bahnhöfen. Bei einer Fahrt zwischen der ***1*** zum Hauptbahnhof Salzburg ergebe sich (auch zu den in § 3 Abs.4 der Verordnung genannten Zeiten) stets eine Fahrzeit von über…
…ausreichend, dass in jeder Richtung je ein Verkehrsmittel zwischen den in Betracht kommenden Gemeinden existiere, das die Strecke in einem geringeren Zeitraum als einer Stunde bewältige. Das müsse nicht das zweckmäßigste Verkehrsmittel sein. Auf die örtlichen Verkehrsverbindungen sei nicht Bedacht zu nehmen. Daher seien Wartezeiten…
…ein Verkehrsmittel zwischen den in Betracht kommenden Gemeinden existiere, das in jeder Richtung die Strecke in einem geringeren Zeitraum als einer Stunde bewältige. Das müsse nicht das zweckmäßigste Verkehrsmittel sein. Im Antragsjahr sei es möglich gewesen, mit dem günstigsten Verkehrsmittel die Strecke zwischen den in…
…in jeder Richtung je ein Verkehrsmittel zwischen den in Betracht kommenden Gemeinden existiert, das die Strecke in einem geringeren Zeitraum als einer Stunde bewältigt. Das muss nicht das zweckmäßigste Verkehrsmittel sein. Auf die örtlichen Verkehrsverbindungen ist nicht Bedacht zu nehmen. Nicht einzurechnen sind daher Wartezeiten…
…in jeder Richtung je ein Verkehrsmittel zwischen den in Betracht kommenden Gemeinden existiere, das die Strecke in einem geringeren Zeitraum als einer Stunde bewältige. Das müsse nicht das zweckmäßigste Verkehrsmittel sein. Auf die örtlichen Verkehrsverbindungen sei nicht Bedacht zu nehmen. Nicht einzurechnen seien daher Wartezeiten…
…Im Vorlageantrag brachte er ergänzend Folgendes vor: Auf Grund der knapp bemessenen Anschlüsse sei es seinem Sohn bisher - bis auf einige wenige Tage - unmöglich gewesen, die vom Finanzamt angegebenen Verbindungen zu nutzen. Speziell im Winter habe sein Sohn für die einfache Strecke (reine Fahrtzeit) ca…
…Richtung je ein Verkehrsmittel zwischen den in Betracht kommenden Gemeinden existiert, das die Strecke in einem geringeren Zeitraum als einer Stunde bewältigt. Das muss nicht das zweckmäßigste Verkehrsmittel sein (VfGH 11.12.1986, B 437/86). Auf die örtlichen Verkehrsverbindungen ist nicht Bedacht zu nehmen…
…in jeder Richtung je ein Verkehrsmittel zwischen den in Betracht kommenden Gemeinden existiert, das die Strecke in einem geringeren Zeitraum als einer Stunde bewältigt. Das muss nicht das zweckmäßigste Verkehrsmittel sein! Auf die örtlichen Verkehrsverbindungen ist nicht Bedacht zu nehmen. Nicht einzurechnen sind daher Wartezeiten…
…aus dem gesamten Akteninhalt, insbesondere aus den von der Bf. vorgelegten und vom Finanzamt F unwidersprochen gebliebenen Unterlagen betreffend die vom Sohn CD zurückzulegende Wegzeit (ÖBB-Fahrplanabfrage zu den Verbindungen Bahnhof A - Bahnhof B, Routenplanabfrage "Google Maps" zum Fußweg Wohnung - Bahnhof A), weiters aus Abfragen…
…in jeder Richtung je ein Verkehrsmittel zwischen den in Betracht kommenden Gemeinden existiere, das die Strecke in einem geringeren Zeitraum als einer Stunde bewältige. Das müsse nicht das zweckmäßigste Verkehrsmittel sein. Auf die örtlichen Verkehrsverbindungen sei nicht Bedacht zu nehmen. Nicht einzurechnen seien daher Wartezeiten…
…Richtung je ein Verkehrsmittel zwischen den in Betracht kommenden Gemeinden existiert, das die Strecke in einem geringeren Zeitraum als einer Stunde bewältigt. Das muss nicht das zweckmäßigste Verkehrsmittel sein (VfGH 11.12.1986, B 437/86). Auf die örtlichen Verkehrsverbindungen ist nicht Bedacht zu nehmen…
…in jeder Richtung je ein Verkehrsmittel zwischen den in Betracht kommenden Gemeinden existiere, das die Strecke in einem geringeren Zeitraum als einer Stunde bewältige. Das müsse nicht das zweckmäßigste Verkehrsmittel sein. Auf die örtlichen Verkehrsverbindungen sei nicht Bedacht zu nehmen. Nicht einzurechnen seien daher Wartezeiten…
…laut ÖBB Fahrplan) würde vom Wohnort zum Studienort (1090 Wien, Adresse 2) mindestens eine Stunde und 20 Minuten betragen; diesbezüglich werde auf ein Beiblatt verwiesen ("ÖBB-Fahrplanauskunft-Verbindungen-Übersicht"). Aus dem Beiblatt gehe hervor, dass die Fahrzeiten zwischen St.Pölten Adresse1 und Wien U6 sowie…