…jedoch ein nicht erklärbares Nichteinlangen der Zahlung auf dem Abgabenkonto behauptet wird, schon eine in sich widersprüchliche Darstellung des dem Zahlungsverzug zugrunde liegenden Sachverhaltes in wesentlichen Punkten (für eine Verschuldensbeurteilung sind nämlich sehr wohl die näheren, entweder in einem „Übersehen“ einer Zahlungsverpflichtung an sich oder…
…geleistet werde. In der gegen den Abweisungsbescheid eingebrachten Berufung vom 31.5. 2002 führte der Bw. - entgegen dem Antragsvorbringen - im Wesentlichen aus, dass er "seit geraumer Zeit auf Grund wirtschaftlicher Schwierigkeiten seiner Eltern nur minimale Unterhaltszuwendungen" beziehe. Eine Bestätigung der "Privatinstitution " über die vom Bw…
…ein Antrag auf Berichtigung gemäß § 293b BAO gestellt. Ein Antragsvorbringen findet sich nicht, es wurde lediglich der Tauschvertrag vom 06.12.2013 sowie ein Bescheid der Agrarbehörde OÖ vom 22.09.2015 betreffend ein Flurbereinigungsverfahren vorgelegt. Im Bescheid wird festgestellt, dass der zwischen Herrn WM…
…wurde abgewiesen. Entscheidungsbegründend wurde ausgeführt, dass die gewährte Fristerstreckung mit Rücksichtnahme auf das Antragsvorbringen und das berechtigte Parteiinteresse an einer sorgfältigen und dem Berufungsvorbringen sachdienlichen Vorbereitung auf die Vorhaltsbeantwortung als gerechtfertigt, im Übrigen für eine geeignete Rechtsverfolgung aber auch als angemessen lang erachtet würde. Gegen…
…die zeitlich deutlich über den Zeitrahmen der Beschäftigung liegen und den anderen oben angeführten Gründen geht das Gericht davon aus, dass ein Wohnsitz in Österreich gegeben ist und die widersprüchlichen Ausfüllungen der Formulare lediglich auf Verständigungsprobleme zurückzuführen sind. Zum Problemkreis der Einkünfte gemäß § 1 Abs…
…der Arbeitnehmerfreizügigkeit und das darin verankerte Diskriminierungsverbot verstoße. Da es sich bei Art. 39 EGV um in Österreich unmittelbar wirksames Gemeinschaftsrecht handle, und Gemeinschaftsrecht mit solcher Wirkung Anwendungsvorrang gegenüber dazu widersprüchlichem nationalen Recht zukomme, habe § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 beim innerstaatlichen Rechtsvollzug…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. ***14***, ***25***, über die Beschwerde vom 13. Jänner 2023 gegen den Abweisungsbescheid des ***FA*** DS ***5*** vom 14. Dezember 2022 hinsichtlich des Antrages auf Wiederaufnahme…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch RAGmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 10. Jänner 2014 betreffend Abweisung des Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bezüglich Umsatzsteuerbescheid 2009…
…genauso wie die Art und Zeitpunkt des Wegfalls dieses Hindernisses" übersieht, dass die Wiedereinsetzungsanträge vom 16.11.2015 diesbezüglich folgendes konkretes Antragsvorbringen enthalten: "Gem § 308 Abs 3 BAO muss der Antrag auf Wiedereinsetzung binnen einer Frist von drei Monaten nach Aufhören des Hindernisses bei der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des H.F., geb.1937, wohnhaft in D - L, L-Straße, vom 11. Juli 2000 gegen den Bescheid des Finanzamtes R vom 9. Juni 2000 betreffend Säumniszuschlag entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…
…UFS vom 3.8.2011 inhaltlich nicht beantwortet wurde. Weder wurden die erbetenen Auskünfte erteilt noch die verlangten Unterlagen vorgelegt. Der Antrag vom 28.8.2011 ist einerseits widersprüchlich und andererseits unzulässig: Widersprüchlich ist der Antrag deswegen, da ausdrücklich der Vorlageantrag vom 30.9.2010…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache Bf, Adr, vertreten durch RA, über die Beschwerde vom 7.1.2019 gegen den Haftungsbescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 4/5/10 vom 29.11.2018…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 20. Juli 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 9. Juli 2025 betreffend Abweisung eines Rückzahlungsantrages zur Steuernummer ***BF1StNr1…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes Eisenstadt betreffend Festsetzung von Umsatzsteuer für die Monate Februar 2001-Dezember 2001 und März 2002-Juli 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Rechtsbelehrung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde des A B Ci, Adresse_Ö, vom 29.12.2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22, 1220 Wien, Dr. Adolf Schärf-Platz 2, vom 3.12…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Referenten R. über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Denk - Mag. Ferdin WTH u. Stb. GmbH, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, 4710 Grieskirchen, Stadtplatz 27, vom 26. Juni 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Grieskirchen Wels, vertreten durch AD…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Am Belvedere 4, 1100 Wien, über die Beschwerde vom 20. August 2021 gegen den Bescheid des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerde des Beschwerdeführers Dr. ***1*** ***2*** ***3***, ***4*** ***5***, ***6*** ***7*** ***8*** ***9***, Italien, vertreten durch Lindner & Rock Rechtsanwälte OG, 8043 Graz, Mariatroster Straße 87a, vom 17. 4. 2018 gegen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 2. Mai 0216 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck vom 19. April 2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2015 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Ort1 www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache der BF, ADR, vertreten durch VERTRETERIN Wirtschaftsprüfungs & Steuerberatungs Gesellschaft, Adr Ort1 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren Verkehrsteuern und…