…auf FB (und KAB) für PA habe. Die Bf. argumentiert dagegen, dass ihre Tochter nach dem Abschluss Erststudiums im Juli 2013 infolge des Beginnes eines weiteren Studiums zum frühestmöglichen Zeitpunkt (mit Beginn des WS 2013/14) auf Grundlage der Bestimmung des § 2 Abs. 1 lit…
…und daher mit Beginn am 1. Oktober 2009 begann die Tochter ein weiteres Studium. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid hat das Finanzamt die für die Monate Juni bis einschließlich September 2009 zurückgefordert, da für diese Monate keiner der im Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) 1967 genannten Anspruchsgründe vorgelegen…
…Studiums durch Bestätigungen der im § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 genannten Einrichtungen zu erbringen. Für eine Verlängerung des Nachweiszeitraumes gelten die für die Verlängerung der Studienzeit genannten Gründe sinngemäß. Nach herrschender Auffassung ist es, im Gegensatz zur Studienförderung, möglich, nach Abschluss einer Ausbildung für eine weitere…
…kürzere Dauer als die Regelstudiendauer betragen. Weiters hat meine Tochter das Studium der Kommunikationswissenschaften und Publizistik ohnehin innerhalb der vorgesehenen Studiendauer beendet. Ich stelle daher den Antrag auf Behebung des Abweisungsbescheides vom 18.5.2004 und auf Zuerkennung der Familienbeihilfe, im Sinne meines Antrages vom…
…ergangen. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass nach Ansicht der Berufungsbehörde ab dem Monat, in dem die Tochter des Bw. ein weiteres Studium aufnimmt, der Familienbeihilfenanspruch ohne Wartezeit wieder auflebt, da ab diesem Zeitpunkt ein (nicht schädlicher) Studienwechsel gegeben ist. Diese Rechtsansicht wird im Übrigen…
…Außerdem seien psychische Probleme aufgetaucht, da der Abbruch des Studiums im Raum stand. Darüber hinaus sei keine weitere Bestätigung von einer neutralen bzw. unbeteiligten Stelle über die Auswirkungen der Änderungen von Spieltechniken vom Finanzamt eingeholt worden. Mit Vorlageantrag vom 17.10.2017 legte der Beschwerdeführer…
…Sonderregelung für Doppel- bzw. Zweitstudien. Es ist daher möglich, nach Abschluss der Berufsausbildung für ein weiteres Studium Familienbeihilfe zu beziehen. Für dieses weitere Studium sind jedoch die Anspruchsvoraussetzungen so zu prüfen, als wäre kein Erststudium absolviert worden (vgl. VwGH 31.10.2000, 2000/15/0035)…
…kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. … Studienförderungsgesetz (StudFG) 1992 Studienwechsel § 17 (1 ) StudFG 1992: Ein günstiger Studienerfolg liegt nicht vor, wenn der Studierende 1.das Studium öfter…
…Sohn der BF nicht für einen speziellen Beruf ausgebildet. Nicht entscheidungsrelevant ist die Tatsache, dass die in diesem Praktikum vom Sohn des BF sicherlich gesammelten Erfahrungen für ein weiteres Studium bzw. für seine künftige Berufslaufbahn von Nutzen sein könnten. (Hebenstreit/Lenneis/Reinalter in Lenneis/Wanke …
…in einem Sommersemester im ersten Semester regelmäßig nur sehr eingeschränkt möglich ist. Da somit in freier Beweiswürdigung angenommen werden kann, dass die die Tochter der Bw. ursprünglich ernsthaft beabsichtigt hat, ihr weiteres Studium zu betreiben, war der angefochtene Rückforderungsbescheid aufzuheben. Wien, am 14. Jänner 2008
…Bf nicht für einen speziellen Beruf ausgebildet. Nicht entscheidungsrelevant ist die Tatsache, dass die in diesem Praktikum vom Sohn des Bf sicherlich gesammelten Erfahrungen für ein weiteres Studium bzw für seine künftige Berufslaufbahn von Nutzen sein könnten. (Hebenstreit/Lenneis/Reinalter in Lenneis/Wanke (Hrsg), FLAG…
…Der Sohn der Bf. hat nach Abschluss seines ersten Studiums im Juli 2011 ein weiteres Studium im Oktober 2011 begonnen. Für diesen zwischen den beiden Studien liegenden Zeitraum fehlt es folglich an der Erfüllung einer Anspruchsvoraussetzung für die Familienbeihilfe nach den in der hier gültigen…
…gezwungen sah für ein weiteres Studium zu immatrikulieren um den Anspruch auf Beihilfen nicht zu verlieren und somit den zweiten und damit letztmöglichen Studienwechsel zu vollziehen. Da Bekannte anmerkten, dass sie der Überzeugung waren ein Aussetzen des Studiums wäre bei Erhalt eines Stipendiums durchaus möglich…
…ihr Studium und somit ihre Berufsausbildung im Ausland abzuschließen. Sie hat sich zu diesem Zweck um Aufnahme an der Fachhochschule R., BRD, beworben, und sich dem Auswahl- und Feststellungsverfahren unterzogen. Ihre Bewerbung wurde aber mit Schreiben vom 30.07.2008 abgewiesen. (Beilage 1) Eine weitere…
…und um Einstellung der Familienbeihilfe ersucht. Weiters habe sie in der Folge eine Studienbestätigung für das Wintersemester 2007/2008 vorgelegt, die aber, wie sich schon aus der Studienrichtung, dem Studiensemester und Personenkennzeichen ergebe, tatsächlich ein völlig neues Studium bedeute. In rechtlicher Hinsicht sei daher von…
…und eine Kopie der Überweisung der Studiengebühren vom 02.08.2018 vor. In einem weiteren Ersuchen des Finanzamtes um Ergänzung wurde die Bf. ersucht, einen Nachweis über ernsthaftes und zielstrebiges Studium vom März bis September 2018, Studienerfolgsnachweise und Prüfungsnachweise (auch negative) von ***2*** vorzulegen…
…Studienrichtung voranzumelden, weshalb sich ihre Tochter zu diesem Zeitpunkt für keine weiteren Studienrichtungen eingetragen habe. Nach der erfolgten Ablehnung an der Kunstuniversität habe sich MS „sofort um ein neues Studium“ im Wintersemester (WS) 2011 an der Johannes Kepler Universität (JKU) in X bemüht. Auch an…
…Anspruch auf Familienbeihilfe. Weiters bestehe für ein volljähriges Kind nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn das Kind in einem Beruf ausgebildet werde. Der Besuch eines Deutschkurses stelle keine Berufsausbildung im Sinne des FLAG dar. Auch der Besuch eines Vorstudienlehrganges ohne weiteres Studium (nach 2 Semestern…
…bis 26.10.2005 in Kanada auf. Das Finanzamt vermerkte das Studium der Rechtswissenschaften als anspruchsbegründend für den Familienbeihilfenanspruch und gewährte Familienbeihilfe bis einschließlich September 2005 (Mindeststudiendauer zuzüglich Toleranzsemester). Ein Antrag auf (Weiter)Gewährung von Familienbeihilfe ab 1.10.2005 wurde mit der Begründung abgewiesen…
…dass der Sohn das Studium deshalb noch nicht im Wintersemester (WS) 2013/2014 beginnen hätte können, da er sich zu diesem Zeitraum (Juli 2013 bis Dezember 2013) noch in London befunden hätte, um seine Englischkenntnisse zu verbessern. Des Weitern wusste er zu diesem Zeitpunkt noch…