…234 Abs. 2 ZK-DVO vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht. Beim Rechtsinstitut der Beschlagnahme handelt es sich um eine Art vorläufiges Verfahren, das der zwangsweisen Entziehung der Gewahrsame an einer Sache (Wegnahme) zum Zwecke ihrer Verwahrung dient und in dem Entscheidungen im Verdachtsbereich…
…234 Abs. 2 ZK-DVO vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht. Beim Rechtsinstitut der Beschlagnahme handelt es sich um eine Art vorläufiges Verfahren, das der zwangsweisen Entziehung der Gewahrsame an einer Sache (Wegnahme) zum Zwecke ihrer Verwahrung dient und in dem Entscheidungen im Verdachtsbereich…
…Umstände sich gründender Verdacht ausreicht. Die Tat muss also keineswegs erwiesen sein, zumal es sich bei der Beschlagnahme um eine Art vorläufiges Verfahren zur Entziehung der Gewahrsame an einer Sache handelt (siehe dazu VwGH v.25.2.1993, 92/16/0141, und Reger/Hacker/Kneidinger…
… 89 Rz 77f). Schließlich wird noch angemerkt, dass es sich beim Rechtsinstitut der Beschlagnahme durch die Finanzstrafbehörde nach § 89 Abs 1 FinStrG um eine Art vorläufiges Verfahren handelt (VwGH 21.3.2002, 2001/16/0621), das der zwangsweisen Entziehung der Gewahrsame an einer Sache (Wegnahme…
…handelt sich dabei u eine Art vorläufiges Verfahren zur Entziehung der Gewahrsame an einer Sache (VwGH 4.9.1986, 86/16/0103). Die Verbringung durch den Bf. wird von diesem auch zugestanden, nach dem Bericht der Sichertheitsbehörden wurde das verfahrensgegenständliche Kraftfahrzeug nach den Ergebnissen der…
…1 FinStrG handelt es sich um ein vorläufiges Verfahren, das der zwangsweisen Entziehung der Gewahrsame an einer Sache (Wegnahme) zum Zweck der Verwahrung dient und in dem Entscheidungen im Verdachtsbereich und keine abschließenden Lösungen zu treffen sind. Als vorläufige Maßnahme endet sie entweder durch die…
…für die Beschlagnahme ein auf konkrete Umstände sich gründender Verdacht ausreicht. Die Tat muss also keineswegs erwiesen sein, zumal es sich bei der Beschlagnahme um eine Art vorläufiges Verfahren zur Entziehung der Gewahrsame an einer Sache ("Wegnahme") handelt (VwGH 25.2.1993, 92/16/0141)…
…Beschlagnahme ein auf konkrete Umstände sich gründender Verdacht ausreicht. Die Tat muss also keineswegs erwiesen sein, zumal es sich bei der Beschlagnahme um eine Art vorläufiges Verfahren zur Entziehung der Gewahrsame an einer Sache handelt (VwGH 25.2.1993, 92/16/0141). Gemäß § 35 Abs…
…gründender Verdacht ausreicht. Die Tat muss also keineswegs erwiesen sein, zumal es sich bei der Beschlagnahme um eine Art vorläufiges Verfahren zur Entziehung der Gewahrsame an einer Sache handelt (VwGH 25.2.1993, 92/16/0141)." In der dagegen mit Eingabe vom 19. Mai 2026…
… 89 Abs. 1 FinStrG handelt es sich um eine Art vorläufiges Verfahren, das der zwangsweisen Entziehung der Gewahrsame an einer Sache (Wegnahme) zum Zwecke ihrer Verwahrung dient und in dem Entscheidungen im Verdachtsbereich und keine endgültigen Lösungen zu treffen sind (siehe auch VwGH 21.3…
…mit der Strafe des Verfalls aus. Die Tat muss im Zeitpunkt des Ausspruches der Beschlagnahme keineswegs erwiesen sein. Es handelt sich dabei um eine Art vorläufiges Verfahren zur Entziehung der Gewahrsame an einer Sache (VwGH 4.9.1986, 86/16/0103, VwGH 4.3.1999…
…Gegenstandes mit der Strafe des Verfalls aus. Die Tat muss im Zeitpunkt des Ausspruches der Beschlagnahme keineswegs erwiesen sein. Es handelt sich dabei um eine Art vorläufiges Verfahren zur Entziehung der Gewahrsame an einer Sache (VwGH 4.9.1986, 86/16/0103, 4.3.1999…
…ein auf konkrete Umstände sich gründender Verdacht ausreicht. Die Tat muss also keineswegs erwiesen sein, zumal es sich bei der Beschlagnahme um eine Art vorläufiges Verfahren zur Entziehung der Gewahrsame an einer Sache handelt (VwGH 25.2.1993, 92/16/0141). Gemäß Art. 3 Abs…
… 40 Abs. 1 (zulässiger Verkauf von Tabakerzeugnissen in Gaststätten) erlaubt ist. Beim Rechtsinstitut der Beschlagnahme handelt es sich um eine Art vorläufiges Verfahren, das der zwangsweisen Entziehung der Gewahrsame an einer Sache (Wegnahme) zum Zweck ihrer Verwahrung dient und in dem Entscheidungen im Verdachtsbereich und…
…Der Vollständigkeit halber wird bemerkt, dass die Beschlagnahme eine Art vorläufiges Verfahren zur Entziehung der Gewahrsame an einer Sache zum Zwecke ihrer Verwahrung ist. Als vorläufige Maßnahme endet sie entweder durch die Freigabe bzw. Rückgabe des beschlagnahmten Gegenstandes oder durch den rechtskräftigen Ausspruch des Verfalls…
…für die Beschlagnahme ein auf konkrete Umstände sich gründender Verdacht ausreicht. Die Tat muss also keineswegs erwiesen sein, zumal es sich bei der Beschlagnahme um eine Art vorläufiges Verfahren zur Entziehung der Gewahrsame an einer Sache ("Wegnahme") handelt (VwGH 25.2.1993, 92/16/0141)…
…eine gesetzlich anerkannte Verschwiegenheitspflicht erstreckt (§ 89 Abs. 3 FinStrG) und von Postsendungen (§ 89 Abs. 8 und 9 FinStrG). Die Beschlagnahme ist dabei eine Art vorläufiges Verfahren (VwGH 21. 3. 2002, 2001/16/0621), dadurch werden keine endgültigen Entscheidungen getroffen. Das Wesen der Beschlagnahme besteht darin…
…eine gesetzlich anerkannte Verschwiegenheitspflicht erstreckt (§ 89 Abs. 3 FinStrG) und von Postsendungen (§ 89 Abs. 8 und 9 FinStrG). Die Beschlagnahme ist dabei eine Art vorläufiges Verfahren (VwGH 21. 3. 2002, 2001/16/0621), dadurch werden keine endgültigen Entscheidungen getroffen. Das Wesen der Beschlagnahme besteht darin…
…eine gesetzlich anerkannte Verschwiegenheitspflicht erstreckt (§ 89 Abs. 3 FinStrG) und von Postsendungen (§ 89 Abs. 8 und 9 FinStrG). Die Beschlagnahme ist dabei eine Art vorläufiges Verfahren (VwGH 21. 3. 2002, 2001/16/0621), dadurch werden keine endgültigen Entscheidungen getroffen. Das Wesen der Beschlagnahme besteht darin…
…Die Tat muss also keineswegs erwiesen sein, zumal es sich bei der Beschlagnahme um eine Art vorläufiges Verfahren zur Entziehung der Gewahrsame an einer Sache handelt (VwGH 25.2.1993, 92/16/0141). Die Begründung des Beschlagnahmebescheides hat sich nur auf die Darlegung der Voraussetzungen…