…belangten Behörde (bB) vom 5. April 2023 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (Bf) auf Familienbeihilfe ab Jänner 2018 abgewiesen. Die bB begründete die Abweisung damit, dass vor dem 21. Lebensjahr keine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit der Bf iSd § 6 Abs. 2 lit. d Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG) eingetreten…
…hingewiesen. Anzuführen ist, dass der Sohn des Berufungswerbers bis zum 19. Lebensjahr den Erhöhungsbetrag zur Familienbeihilfe bezogen hat. Somit ist eine erhebliche Behinderung bereits vor dem 21. Lebensjahr nachweislich vorgelegen. Strittig ist im vorliegenden Fall der Eintritt der dauernden Erwerbsunfähigkeit. Dazu ist festzuhalten, dass alleine…
…ärztlichem Befund bereits in diesem Jahr wegen eines psychotischen Zustandsbildes in stationärer Behandlung befunden hat, so ist diese Feststellung durchaus nachvollziehbar. Da auf Grund des vorliegenden neuerlichen Gutachtens die erhebliche Behinderung im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 bereits vor dem 21. Lebensjahr der Bw. eingetreten ist…
…21. Lebensjahres voraussichtlich dauernd außerstande war, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Dazu wurde vom Bundessozialamt am 18.7.2008 Folgendes mitgeteilt: "Nach den anamnestischen Angaben in den Gutachten und den vorliegenden Befunden kann dies eindeutig bestätigt werden. Die dauernde Erwerbsunfähigkeit ist vor dem 21…
…ob dieser Zustand bereits vor Vollendung des 21. Lebensjahres eingetreten ist. Das Finanzamt verneint dies im Abweisungsbescheid vom 22. September 2005 mit der Begründung, dass eine Erwerbsunfähigkeit aus dem Gutachten vom 16.9.2005 des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen frühestens seit 1978 angenommen werden…
…Dass die Bw. vor Vollendung des 21. Lebensjahres erwerbsunfähig war, wird auch durch die oben angeführten Versicherungsdaten untermauert, beschränkten sich doch ihre Dienstverhältnisse auf nicht einmal ein Monat. Bei dem vorliegenden Sachverhalt ist die Erwerbsunfähigkeit sohin vor dem 21. Lebensjahr eingetreten. Es war daher wie…
…Krankheit zu erwarten ist. Es gibt jedenfalls keine stichhaltigen Beweise, dass die Selbsterhaltungsunfähigkeit bereits vor dem 21. Lebensjahr vorgelegen ist. Da die Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe somit nicht erfüllt sind, hatte der unabhängige Finanzsenat wie im Spruch angeführt, die Berufung vollinhaltlich abzuweisen…
…um einen Behinderungsgrad von mindestens 50% für den Zeitraum vor 10/2016 zu bestätigen. Im Gutachtern bestätigt wurde auch, dass die Unfähigkeit der Tochter, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, nicht vor dem 18. bzw. 21. Lebensjahr eingetreten wäre. Die Finanzbehörde wies die Beschwerde des…
…Fragen dahingehend auf, dass er seit dem Jahr 2023 mit einer ***LAND*** verheiratet ist und ebendort seit Ende 2023 lebt. Zusätzlich bestätigte das Sozialministeriumservice mit Bescheinigungen vom 12.04.2024 und 26.04.2024, dass keine Erwerbsunfähigkeit vor dem 21. Lebensjahr vorlag, woraufhin das Finanzamt…
…GdB liegt rückwirkend vor: ab VGA 4/2023 (Der Bf.) ist voraussichtlich dauernd außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen: NEIN Anmerkung bzw. Begründung betreffend die Fähigkeit bzw. voraussichtlich dauernde Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen: es bestand keine erwerbsunfähigkeit vor dem 21.Lebensjahr…
…Sachverständige nicht zuständig sei, dieser habe sich auf medizinische Fakten zu beschränken. Der Gutachter des BASB hätte aufgrund der Untersuchung/Befunde prüfen müssen, inwieweit eine Erwerbsunfähigkeit vor dem 21. Bzw. 25.Lebenjahr vorliegt und feststellen müssen, welche medizinischen Gründe ausschlaggebend dafür sind, dass trotz der…
…A1 zu entnehmen ist, gelangte das Bundesfinanzgericht zur Auffassung, dass die dauernde Erwerbsunfähigkeit nicht vor dem 21. bzw. 25. Lebensjahr eingetreten ist, da der Eintritt der Erwerbsunfähigkeit in schlüssiger und nachvollziehbarer Weise durch drei Gutachten des Sozialministeriumservice mit Juni 2007 festgestellt wurde. Zu diesem Zeitpunkt…
…eines weiteren Gutachtens des Sozialministeriumservice veranlasst. Das Gutachten vom 25.4.2022 bescheinigte dem Bf. den Eintritt der dauernden Erwerbsunfähigkeit mit 1.3.2021. Mit der Begründung, dass auch lt. diesem neuerlichen Gutachten der Eintritt der dauernden Erwerbsunfähigkeit nicht vor dem 21. Lebensjahr, wie in …
…gegen den Abweisungsbescheid wegen Verspätung erfolgte daher zu Unrecht. In weiterer Folge wurde vom Bundessozialamt am 23.09.2022 eine Bescheinigung erstellt, in der eine vor dem 21. Lebensjahr eingetretene dauernde Erwerbsfähigkeit des Bf. nicht bestätigt wird. Da somit im gegenständlichen Fall die Voraussetzungen des …
…unbegründet abgewiesen. Begründend führte das Finanzamt nach Wiedergabe des einschlägigen Gesetzestextes aus, dass laut Gutachten vom Sozialministeriumservice vom 20.12.2018 die dauernde Erwerbsunfähigkeit vor dem 21. Lebensjahr nicht bestätigt worden sei. Ein Anspruch auf Familienbeihilfe und den Erhöhungsbetrag sei daher nicht gegeben. 5. Im…
…70 % ab Oktober 2003. Sie ist voraussichtlich dauernd außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Die Unfähigkeit, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, ist nicht vor dem 21. Lebensjahr eingetreten. 2. Rechtslage: Gemäß § 6 Abs. 5 FLAG 1967 idF BGBl. Nr. 311/1992 haben Kinder…
…die vor Vollendung des 21. Lebensjahres eingetreten sein muss, besteht. Ein derartiger Anspruch besteht - hinsichtlich der Bezugsdauer ohne altersbedingte Grenzen - wenn das "Kind", neben dem Vorliegen anderer Voraussetzungen, wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außer Stande ist…
…das Gutachten des Facharztes für Psychiatrie Dr. K. zur Frage des Eintritts der psychischen Erkrankung anzuerkennen, wo die Behinderung schon vor dem 21. Lebensjahr festgestellt wurde. E. Begehren Da Frau Bf. im Sinne des § 8 Abs 6 Familienlastenausgleichsgesetz erheblich behindert und voraussichtlich dauernd selbsterhaltungsunfähig ist…
…Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug der erhöhten Familienbeihilfe erfüllt, muss die Erwerbsunfähigkeit bereits vor dem 21. Lebensjahr eingetreten sein und dies durch das Sozialministeriumsservice aufgrund der erstellten Sachverständigengutachten bescheinigt werden. Die Sachverständigen im Sozialministeriumservice ziehen bei ihrer Diagnoseerstellung bzw. um den Zeitpunkt des Eintrittes der Erwerbsunfähigkeit…
…Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug der erhöhten Familienbeihilfe erfüllt, muss die Erwerbsunfähigkeit bereits vor dem 21. Lebensjahr eingetreten sein und dies durch das Sozialministeriumsservice aufgrund der erstellten Sachverständigengutachten bescheinigt werden. Die Sachverständigen im Sozialministeriumservice ziehen bei ihrer Diagnoseerstellung bzw. um den Zeitpunkt des Eintrittes der Erwerbsunfähigkeit…