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BFG RV/3100689/2012Auslegung der Besteuerungsgrundlage "vom Einsatz" beim Pokerspiel (Cashgames)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.02.2015

…anbietet oder zugänglich macht und 2. bei denen Spieler oder andere eine vermögenswerte Leistung in Zusammenhang mit der Teilnahme am Glücksspiel erbringen (Einsatz) und 3. bei denen vom Unternehmer, von Spielern oder von anderen eine vermögenswerte Leistung in Aussicht gestellt wird (Gewinn). Unternehmer ist nach…

BFG RV/3100267/2015Poker-Cashgames: Durch die Bereitstellung von Pokertischen und Personal ist die Mitwirkung der Beschwerdeführerin (Bf.) gegeben, damit liegt die Unternehmereigenschaft iS des GSpG vor. Die Ermittlung der Bemessungsgrundlage "vom Einsatz" aus der Rückrechnung vom Drop (= Tischeinnahme) auf den Pot ist eine sachlich gerechtfertigte, zielführende Bemessungsmethode. Der Pot ist dem "Einsatz" gleichzuhalten, da er die Summe der von den Spielern in einem Spiel insgesamt gesetzten Einsätze bildet.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.06.2017Teil 1/2

…GSpG fielen, im Rahmen eines Pokercasinos an. Diese Glücksspiele, die von der Bf angeboten und organisiert würden, unterlägen der Glücksspielabgabe. Diese bemesse sich mit 16 % vom Einsatz (Pot) gem. § 57 Abs. 1 GSpG. Mittels der vorgelegten Unterlagen sei hinsichtlich der "Cashgames" aus dem Drop, der…

BFG RV/3100690/2012Geeignete Schätzungsmethode der Besteuerungsgrundlage "vom Einsatz" beim Pokerspiel (Cashgames) ausgehend vom festgestellten "Drop" durch Hochrechnung auf den "Pot" der Gesamtspieldauer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.02.2015

…anbietet oder zugänglich macht und 2. bei denen Spieler oder andere eine vermögenswerte Leistung in Zusammenhang mit der Teilnahme am Glücksspiel erbringen (Einsatz) und 3. bei denen vom Unternehmer, von Spielern oder von anderen eine vermögenswerte Leistung in Aussicht gestellt wird (Gewinn). Unternehmer ist nach…

BFG RV/3100696/2012Geeignete Schätzungsmethode für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlage "vom Einsatz" betr. Pokerspiel (Cashgames)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.03.2015

…anbietet oder zugänglich macht und 2. bei denen Spieler oder andere eine vermögenswerte Leistung in Zusammenhang mit der Teilnahme am Glücksspiel erbringen (Einsatz) und 3. bei denen vom Unternehmer, von Spielern oder von anderen eine vermögenswerte Leistung in Aussicht gestellt wird (Gewinn). Unternehmer ist nach…

BFG RV/3100695/2012Geeignete Schätzungsmethode für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlage "vom Einsatz" betr. Pokerspiel (Cashgames)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.03.2015

…anbietet oder zugänglich macht und 2. bei denen Spieler oder andere eine vermögenswerte Leistung in Zusammenhang mit der Teilnahme am Glücksspiel erbringen (Einsatz) und 3. bei denen vom Unternehmer, von Spielern oder von anderen eine vermögenswerte Leistung in Aussicht gestellt wird (Gewinn). Unternehmer ist nach…

BFG RV/3100694/2012Geeignete Schätzungsmethode für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlage "vom Einsatz" betr. Pokerspiel (Cashgames)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.02.2015

…anbietet oder zugänglich macht und 2. bei denen Spieler oder andere eine vermögenswerte Leistung in Zusammenhang mit der Teilnahme am Glücksspiel erbringen (Einsatz) und 3. bei denen vom Unternehmer, von Spielern oder von anderen eine vermögenswerte Leistung in Aussicht gestellt wird (Gewinn). Unternehmer ist nach…

BFG RV/3100693/2012Geeignete Schätzungsmethode für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlage "vom Einsatz" betr. Pokerspiel (Cashgames)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.02.2015

…anbietet oder zugänglich macht und 2. bei denen Spieler oder andere eine vermögenswerte Leistung in Zusammenhang mit der Teilnahme am Glücksspiel erbringen (Einsatz) und 3. bei denen vom Unternehmer, von Spielern oder von anderen eine vermögenswerte Leistung in Aussicht gestellt wird (Gewinn). Unternehmer ist nach…

BFG RV/3100692/2012Geeignete Schätzungsmethode für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlage "vom Einsatz" betr. Pokerspiel (Cashgames)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.02.2015

…anbietet oder zugänglich macht und 2. bei denen Spieler oder andere eine vermögenswerte Leistung in Zusammenhang mit der Teilnahme am Glücksspiel erbringen (Einsatz) und 3. bei denen vom Unternehmer, von Spielern oder von anderen eine vermögenswerte Leistung in Aussicht gestellt wird (Gewinn). Unternehmer ist nach…

BFG RV/3100691/2012Geeignete Schätzungsmethode für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlage "vom Einsatz" betr. Pokerspiel (Cashgames)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.02.2015

…anbietet oder zugänglich macht und 2. bei denen Spieler oder andere eine vermögenswerte Leistung in Zusammenhang mit der Teilnahme am Glücksspiel erbringen (Einsatz) und 3. bei denen vom Unternehmer, von Spielern oder von anderen eine vermögenswerte Leistung in Aussicht gestellt wird (Gewinn). Unternehmer ist nach…

BFG RV/3100504/2020Poker-Cashgames: Schätzung der Bemessungsgrundlage für die Glücksspielabgabe (Hochrechnung vom Tischgeld/Drop auf den Pot = Einsatz), wobei die aufgezeichnete "Tischmiete" nicht als Teil des Drops anzusehen ist
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.03.2021Teil 1/2

… 57 Abs. 1 GSpG einer Glücksspielabgabe von 16 % vom Einsatz. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs im ersten Rechtsgang sei nicht ersichtlich, dass es bei der Besteuerung der Summe der Pots aller Spielrunden zu einer verfassungswidrigen "Zigfachbesteuerung der im Pokerspiel gesetzten Geldbeträge der Spieler" kommen würde (mit…

BFG RV/3100504/2020Poker-Cashgames: Schätzung der Bemessungsgrundlage für die Glücksspielabgabe (Hochrechnung vom Tischgeld/Drop auf den Pot = Einsatz), wobei die aufgezeichnete "Tischmiete" nicht als Teil des Drops anzusehen ist
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.03.2021Teil 2/2

…Besteuerung der Konzessionärin einerseits und der revisionswerbenden Gesellschaft andererseits stelle einen Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit nach Art. 56 AEUV dar. Die Festsetzung der Glücksspielabgabe in Höhe von 16% vom Einsatz, den die Revisionswerberin gar nicht vereinnahme, also die Besteuerung anhand fremder Umsätze in enormer Höhe…

BFG RV/7100908/2012Sind die in den §§ 57-59 GSpG geregelten allgemeinen Glücksspielabgaben unionsrechts- und verfassungswidrig, weil das in § 1 Abs. 2 GSpG genannte Kartenpokerspiel kein Glücks-, sondern ein Geschicklichkeitsspiel ist, glücksspielabgabenrechtlich Konzessionär und Nichtkonzessionär anders behandelt, Poker im Lebendspiel (Einsatz) und Online Poker (Jahresbruttospieleinnahme) unterschiedlich besteuert würden und die Rechtsgeschäftsgebühren vom Kartenpokerspiel mit 25% des Gewinstes bzw. die Glücksspielabgabe vom Kartenpokerspiel mit 16% vom Einsatz/in Aussicht gestelltem Gewinn berechnet werde, obwohl die Bf. am Spiel nicht beteiligt sei und nur ein Tischgeld pro Spiel erhalte („Erdrosselungssteuer“)? Da die Bf. über eine aufrechte Gewerbeberechtigung zum „Halten erlaubter Kartenspiele – Poker“ verfügt, ist das Glücksspielgesetz insgesamt nach ihrer Ansicht auf sie nicht anzuwenden. (weitere Zeiträume nur Glücksspielabgabe BFG 25.9.2017, RV/7100907/2012).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis25.09.2017Teil 2/7

…organisiert, anbietet oder zugänglich macht und 2. bei denen Spieler oder andere eine vermögenswerte Leistung in Zusammenhang mit der Teilnahme am Glücksspiel erbringen (Einsatz) und 3. bei denen vom Unternehmer, von Spielern oder von anderen eine vermögenswerte Leistung in Aussicht gestellt wird (Gewinn). Gemäß § 2…

BFG RV/3100267/2015Poker-Cashgames: Durch die Bereitstellung von Pokertischen und Personal ist die Mitwirkung der Beschwerdeführerin (Bf.) gegeben, damit liegt die Unternehmereigenschaft iS des GSpG vor. Die Ermittlung der Bemessungsgrundlage "vom Einsatz" aus der Rückrechnung vom Drop (= Tischeinnahme) auf den Pot ist eine sachlich gerechtfertigte, zielführende Bemessungsmethode. Der Pot ist dem "Einsatz" gleichzuhalten, da er die Summe der von den Spielern in einem Spiel insgesamt gesetzten Einsätze bildet.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.06.2017Teil 2/2

…diese Cashgames der Glücksspielabgabe unterworfen; von jedweden durchgeführten Pokerturnieren ist im gesamten Verfahren keine Rede. Gegenstand der Abgabenvorschreibung waren damit dezidiert nur Cashgames, die zutreffend der 16%igen Glücksspielabgabe ausgehend "vom Einsatz" gemäß § 57 Abs. 1 erster Satz GSpG unterliegen. Eine Umdeutung der gegenständlichen Cashgames…

BFG RV/7100908/2012Sind die in den §§ 57-59 GSpG geregelten allgemeinen Glücksspielabgaben unionsrechts- und verfassungswidrig, weil das in § 1 Abs. 2 GSpG genannte Kartenpokerspiel kein Glücks-, sondern ein Geschicklichkeitsspiel ist, glücksspielabgabenrechtlich Konzessionär und Nichtkonzessionär anders behandelt, Poker im Lebendspiel (Einsatz) und Online Poker (Jahresbruttospieleinnahme) unterschiedlich besteuert würden und die Rechtsgeschäftsgebühren vom Kartenpokerspiel mit 25% des Gewinstes bzw. die Glücksspielabgabe vom Kartenpokerspiel mit 16% vom Einsatz/in Aussicht gestelltem Gewinn berechnet werde, obwohl die Bf. am Spiel nicht beteiligt sei und nur ein Tischgeld pro Spiel erhalte („Erdrosselungssteuer“)? Da die Bf. über eine aufrechte Gewerbeberechtigung zum „Halten erlaubter Kartenspiele – Poker“ verfügt, ist das Glücksspielgesetz insgesamt nach ihrer Ansicht auf sie nicht anzuwenden. (weitere Zeiträume nur Glücksspielabgabe BFG 25.9.2017, RV/7100907/2012).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis25.09.2017Teil 7/7

… 33 TP 17 Abs. 1 Z 7b GebG, die für den Zeitraum vom 20.7. bis 31.12.2010 für die Kartenpokerspiele Texas Hold’em, Seven Card Stud und Omaha in Turnierform in Höhe von 322.693,10 Euro vorgeschrieben worden waren x2% = 6…

BFG RV/7100706/2013Strittig ist in 48 Fällen, ob ein erster, zweiter bzw. dritter Säumniszuschlag von den Glücksspielabgaben für die Jahre 2011, 2012 und teilweise 2013 festgesetzt werden kann, wenn der Bf. behauptet, das Finanzamt sei bei den Glücksspielabgabenbescheiden selbst hinsichtlich der Pokerturniere von der falschen Bemessungsgrundlage, nämlich vom Einsatz statt vom Gewinn und hinsichtlich der Poker Cashgames von einer fehlerhaften Schätzung des Einsatzes ausgegangen (Abw., 3x Stattgabe, da Bescheid vor Ablauf der Dreimonatsfrist).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.09.2015Teil 2/2

…am 20.2.2013. Die Dreimonatsfrist begann an diesem Tag (Verwirkungstag des zweiten Säumniszuschlages) zu laufen und endete am 21.5.2013. Festsetzung des dritten Säumniszuschlages mit Bescheid vom 9.4.2013 (sonst w.o.). - für 9/2012, Fälligkeitstag 22.10.2012, gab der Bf…

BFG RV/7100907/2012Sind die in den §§ 57-59 GSpG geregelten allgemeinen Glücksspielabgaben unionsrechts- und verfassungswidrig, weil das in § 1 Abs. 2 GSpG genannte Kartenpokerspiel kein Glücks-, sondern ein Geschicklichkeitsspiel ist, glücksspielabgabenrechtlich Konzessionär und Nichtkonzessionär anders behandelt würden, Poker im Lebendspiel (Einsatz) und Online Poker (Jahresbruttospieleinnahmen) unterschiedlich besteuert würden und die Glücksspielabgabe vom Kartenpokerspiel mit 16% vom Einsatz/in Aussicht gestelltem Gewinn berechnet werde, obwohl die Bf. am Spiel nicht beteiligt sei und nur ein Tischgeld pro Spiel erhalte („Erdrosselungssteuer“)? Da die Bf. über eine aufrechte Gewerbeberechtigung zum „Halten erlaubter Kartenspiele – Poker“ verfügt, ist das Glücksspielgesetz insgesamt nach ihrer Ansicht auf sie nicht anzuwenden. (Fortsetzung von BFG 25.9.2017, RV/7100908/2012).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis25.09.2017Teil 1/6

…unterliegen konzessionierte Spielbanken gemäß § 28 Abs. 3 GSpG der Spielbankabgabe von 30% des Bruttoertrages, hingegen die Bf. einer Glücksspielabgabe von 16% vom Einsatz bzw. den in Aussicht gestellten vermögenswerten Leistungen. Demgegenüber müsse die Bf., die über eine gewerberechtliche Berechtigung verfüge, ein mehrfaches jener Abgaben leisten…

BFG RV/7100907/2012Sind die in den §§ 57-59 GSpG geregelten allgemeinen Glücksspielabgaben unionsrechts- und verfassungswidrig, weil das in § 1 Abs. 2 GSpG genannte Kartenpokerspiel kein Glücks-, sondern ein Geschicklichkeitsspiel ist, glücksspielabgabenrechtlich Konzessionär und Nichtkonzessionär anders behandelt würden, Poker im Lebendspiel (Einsatz) und Online Poker (Jahresbruttospieleinnahmen) unterschiedlich besteuert würden und die Glücksspielabgabe vom Kartenpokerspiel mit 16% vom Einsatz/in Aussicht gestelltem Gewinn berechnet werde, obwohl die Bf. am Spiel nicht beteiligt sei und nur ein Tischgeld pro Spiel erhalte („Erdrosselungssteuer“)? Da die Bf. über eine aufrechte Gewerbeberechtigung zum „Halten erlaubter Kartenspiele – Poker“ verfügt, ist das Glücksspielgesetz insgesamt nach ihrer Ansicht auf sie nicht anzuwenden. (Fortsetzung von BFG 25.9.2017, RV/7100908/2012).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis25.09.2017Teil 2/6

…organisiert, anbietet oder zugänglich macht und 2. bei denen Spieler oder andere eine vermögenswerte Leistung in Zusammenhang mit der Teilnahme am Glücksspiel erbringen (Einsatz) und 3. bei denen vom Unternehmer, von Spielern oder von anderen eine vermögenswerte Leistung in Aussicht gestellt wird (Gewinn). Gemäß § 2…

BFG RV/7100907/2012Sind die in den §§ 57-59 GSpG geregelten allgemeinen Glücksspielabgaben unionsrechts- und verfassungswidrig, weil das in § 1 Abs. 2 GSpG genannte Kartenpokerspiel kein Glücks-, sondern ein Geschicklichkeitsspiel ist, glücksspielabgabenrechtlich Konzessionär und Nichtkonzessionär anders behandelt würden, Poker im Lebendspiel (Einsatz) und Online Poker (Jahresbruttospieleinnahmen) unterschiedlich besteuert würden und die Glücksspielabgabe vom Kartenpokerspiel mit 16% vom Einsatz/in Aussicht gestelltem Gewinn berechnet werde, obwohl die Bf. am Spiel nicht beteiligt sei und nur ein Tischgeld pro Spiel erhalte („Erdrosselungssteuer“)? Da die Bf. über eine aufrechte Gewerbeberechtigung zum „Halten erlaubter Kartenspiele – Poker“ verfügt, ist das Glücksspielgesetz insgesamt nach ihrer Ansicht auf sie nicht anzuwenden. (Fortsetzung von BFG 25.9.2017, RV/7100908/2012).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis25.09.2017Teil 3/6

…hob das Sporttoto- und Pferdetotogesetz auf. Die Durchführung bestimmter Lotterien wurde einer Kapitalgesellschaft übertragen und die gestaffelte Konzessionsabgabe in Höhe von 18,5 bis 27,5% der zusammengerechneten jährlichen Wett einsätze und eine feste, vom Konzessionär zu tragenden Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 GebG von…

BFG RV/7100907/2012Sind die in den §§ 57-59 GSpG geregelten allgemeinen Glücksspielabgaben unionsrechts- und verfassungswidrig, weil das in § 1 Abs. 2 GSpG genannte Kartenpokerspiel kein Glücks-, sondern ein Geschicklichkeitsspiel ist, glücksspielabgabenrechtlich Konzessionär und Nichtkonzessionär anders behandelt würden, Poker im Lebendspiel (Einsatz) und Online Poker (Jahresbruttospieleinnahmen) unterschiedlich besteuert würden und die Glücksspielabgabe vom Kartenpokerspiel mit 16% vom Einsatz/in Aussicht gestelltem Gewinn berechnet werde, obwohl die Bf. am Spiel nicht beteiligt sei und nur ein Tischgeld pro Spiel erhalte („Erdrosselungssteuer“)? Da die Bf. über eine aufrechte Gewerbeberechtigung zum „Halten erlaubter Kartenspiele – Poker“ verfügt, ist das Glücksspielgesetz insgesamt nach ihrer Ansicht auf sie nicht anzuwenden. (Fortsetzung von BFG 25.9.2017, RV/7100908/2012).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis25.09.2017Teil 4/6

…17,5%, für die Klassenlotterie 2%, für das Zahlenlotto 27,5%, für Nummernlotterien 17,5% und für Bingo und Keno 27,5%. Dazu kommt noch die Glücksspielabgabe nach § 57 Abs. 1 GSpG vom Einsatz 16%. Die Jahresbruttospieleinnahmen (Legaldefinitionen § 17 Abs. 3 GSpG, § 28 GSpG, § 57…

BFG RV/7100907/2012Sind die in den §§ 57-59 GSpG geregelten allgemeinen Glücksspielabgaben unionsrechts- und verfassungswidrig, weil das in § 1 Abs. 2 GSpG genannte Kartenpokerspiel kein Glücks-, sondern ein Geschicklichkeitsspiel ist, glücksspielabgabenrechtlich Konzessionär und Nichtkonzessionär anders behandelt würden, Poker im Lebendspiel (Einsatz) und Online Poker (Jahresbruttospieleinnahmen) unterschiedlich besteuert würden und die Glücksspielabgabe vom Kartenpokerspiel mit 16% vom Einsatz/in Aussicht gestelltem Gewinn berechnet werde, obwohl die Bf. am Spiel nicht beteiligt sei und nur ein Tischgeld pro Spiel erhalte („Erdrosselungssteuer“)? Da die Bf. über eine aufrechte Gewerbeberechtigung zum „Halten erlaubter Kartenspiele – Poker“ verfügt, ist das Glücksspielgesetz insgesamt nach ihrer Ansicht auf sie nicht anzuwenden. (Fortsetzung von BFG 25.9.2017, RV/7100908/2012).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis25.09.2017Teil 5/6

…Form angeboten, dass ausschließlich die Spielteilnehmer untereinander spielen, und der Anbieter am Spiel über Einsätze und Gewinne nicht beteiligt ist, werden möglicherweise vom Computer die Karten ausgeteilt. Aber die Entscheidung über das Spielergebnis wird in diesem Fall nicht durch einen eingebauten elektronischen Zufallsgenerator entschieden, sondern…