…Frist kein Rechtsmittel eingebracht, weshalb der Bescheid mit dem die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand abgewiesen wurde, in Rechtskraft erwachsen ist. Der verfahrensgegenständliche Vorlageantrag betrifft das Beschwerdeverfahren zum Rückforderungsbescheid und die Beschwerdevorentscheidung vom 16.01.2024 zur Zurückweisung der Beschwerde gegen den Rückforderungsbescheid als verspätet…
…eines Rechtsmittels ist es dem Bundesfinanzgericht verwehrt, auf das (materielle) Vorbringen einzugehen und eine Sachentscheidung zu treffen. Dem Bundesfinanzgericht war daher eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Beschwerdevorbringen verwehrt und war somit die Beschwerde wegen Versäumung der vierwöchigen Frist zur Erhebung der Beschwerde spruchgemäß als verspätet…
…als verspätet zu qualifizieren. Gemäß § 260 Abs. 1 lit. b BAO ist eine Bescheidbeschwerde mit Beschluss zurückzuweisen, wenn sie nicht fristgerecht eingebracht wurde. Es war aus den angeführten Gründen spruchgemäß zu entscheiden. Laut Ritz, BAO5, § 245 Tz 20 liegt für den Fall der Rechtsmittellegitimation mehrerer…
… 245 Tz20 liegt für den Fall der Rechtsmittellegitimation mehrerer Personen und Antragstellung der Verlängerung der Beschwerdefrist durch nur eine Person sowie bescheidmäßiger Verlängerung der Beschwerdefrist dieser Person gegenüber nur eine Wirkung des Verlängerungsbescheides nur dieser Person gegenüber vor: Der Bescheid hat keine Wirkung auf den…
…des Finanzamtes, Finanzstrafakt Bl. 120a). Mit Bescheid vom 9. September 2013 hat daher die Finanzstrafbehörde das Rechtsmittel unter Darstellung des obigen Sachverhaltes als verspätet zurückgewiesen (Finanzstrafakt Bl. 121 f). Auch dieser Bescheid wurde nach vorherigem vergeblichen Zustellversuch an der Wohnanschrift des Einschreiters, XXX, beim Postamt…
…war deshalb als verspätet zurückzuweisen. Die Eingabe vom 2. Februar 2007 bezieht sich auf eine Berufung gegen den Bescheid vom 18. April 2006. Für eine gegen diesen Bescheid eingebrachte Berufung gibt es ebenfalls keinerlei Hinweise. Der Bw. hat ein Rechtsmittel gegen diesen Bescheid gegenüber dem…
…Finanzamtes Graz-Stadt vom 10. August 2011 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer 1-12/2010 entschieden: Die Berufung wird als verspätet zurückgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Bei der Berufungswerberin (Bw.) handelt es sich um eine GmbH mit Sitz in Deutschland, welche mit 9…
…2026 legte die belangte Behörde die Beschwerde mitsamt Bezug habenden Aktenteilen in elektronischer Form dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor. Darin führte sie aus wie folgt: "Unabhängig der Beurteilung als verspätetes Rechtsmittel erfolgte in der Beschwerdevorentscheidung (BVE) auch ein inhaltlich abweisender Entscheid, woraus klar ersichtlich ist…
…Lauf der Rechtsmittelfrist (Beschwerdefrist; § 150 Abs 2), Rz 3132). In beiden Fällen tritt Unanfechtbarkeit des Bescheides, also "formelle Rechtskraft" ein, wobei es im ersten Fall - wenn also trotz Eintrittes der im § 145 Abs. 5 FinStrG umschriebenen Wirkung gegen die Strafverfügung ein unzulässiger oder verspäteter Einspruch…
…die Zustellung. Der angefochtene Bescheid sei am 7. Jänner 2018 zugestellt worden - somit nach Ablauf der absoluten Festsetzungsverjährung. Ein verspätetes Rechtsmittel gegen einen nach der Verjährung ergangenen Bescheid sei gar nicht möglich. Es werde daher beantragt, den angefochtenen Bescheid aus dem Rechtsbestand zu streichen. Der…
…der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ab, noch fehlt es an einer solchen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes. Weiters ist die dazu vorliegende Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auch nicht als uneinheitlich zu beurteilen. Wie über ein verspätetes Rechtsmittel zu entscheiden ist, ist durch die Rechtsprechung geklärt, das Bundesfinanzgericht ist von…
…der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ab, noch fehlt es an einer solchen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes. Weiters ist die dazu vorliegende Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auch nicht als uneinheitlich zu beurteilen. Wie über ein verspätetes Rechtsmittel zu entscheiden ist, ist durch die Rechtsprechung geklärt, das Bundesfinanzgericht ist von…
…der zugrundeliegenden Entscheidung eine geringere Geldstrafe verhängt. Die Voraussetzungen des § 25a VwGG sind damit erfüllt, die Revision ist daher für den Beschwerderführer nicht zulässig. Wie über ein verspätetes Rechtsmittel zu entscheiden ist, ist durch die Rechtsprechung geklärt, das Bundesfinanzgericht ist von dieser Rechtsprechung nicht abgewichen…
… 209 Abs. 3 BAO mit 31.12.2015 absolute Festsetzungsverjährung eingetreten sei. Ein verspätetes Rechtsmittel gegen einen nach der Verjährung ergangenen Bescheid sei nicht möglich und der angefochtene Bescheid aus dem Rechtsbestand zu löschen. Diesem Vorbringen ist insoweit zuzustimmen, als das Recht, die Einkommensteuer 2005…
…bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ab, noch fehlt es an einer Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes. Weiters ist die dazu vorliegende Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auch nicht als uneinheitlich zu beurteilen. Wie über ein verspätetes Rechtsmittel zu entscheiden ist, ist durch die Rechtsprechung geklärt, das Bundesfinanzgericht ist von dieser…
…der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ab, noch fehlt es an einer solchen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes. Weiters ist die dazu vorliegende Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auch nicht als uneinheitlich zu beurteilen. Wie über ein verspätetes Rechtsmittel zu entscheiden ist, ist durch die Rechtsprechung geklärt, das Bundesfinanzgericht ist von…
…über ein verspätetes Rechtsmittel zu entscheiden ist, ist durch die Rechtsprechung geklärt, das Bundesfinanzgericht weicht von dieser Rechtsprechung nicht ab. Es liegt daher im Streitfall keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vor. Die ordentliche Revision ist daher für die belangte Behörde nicht zulässig. Rechtsmittelbelehrung und Hinweise…
…Es ist gleichgültig, ob die Abgabenbehörde erster Instanz ein verspätetes oder unzulässiges Rechtsmittel der Rechtsmittelbehörde vorgelegt hat oder ob sie (vermeintlich zulässig, jedoch verfehlt) in der Sache selbst nach § 276 BAO durch Erlassung einer Berufungsvorentscheidung entschieden hat und die mit Vorlageantrag befasste Berufungsbehörde (Unabhängiger Finanzsenat…
…Finanzsenat - den nunmehr erkannten Grund zur Zurückweisung wahrzunehmen. Es ist gleichgültig, ob die Abgabenbehörde erster Instanz ein verspätetes oder unzulässiges Rechtsmittel der Rechtsmittelbehörde vorgelegt hat oder ob sie (vermeintlich zulässig, jedoch verfehlt) in der Sache selbst nach § 276 BAO durch Erlassung einer Berufungsvorentscheidung entschieden hat…
…Finanzsenat - den nunmehr erkannten Grund zur Zurückweisung wahrzunehmen. Es ist gleichgültig, ob die Abgabenbehörde erster Instanz ein verspätetes oder unzulässiges Rechtsmittel der Rechtsmittelbehörde vorgelegt hat oder ob sie (vermeintlich zulässig, jedoch verfehlt) in der Sache selbst nach § 276 BAO durch Erlassung einer Berufungsvorentscheidung entschieden hat…