…betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer 10-12/2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit dem Formular U5 vom 31. Juli 2009, beim Finanzamt eingelangt am 12. August 2009, brachte die Bw., ein deutsches Transportunternehmen, einen Antrag auf…
…Erstattungsantrag eingebracht worden sei, bleibe für die Erstattung ohne Auswirkung. Die Berufung sei daher als unbegründet abzuweisen. Im rechtzeitigen Antrag auf Vorlage der Berufung zur Entscheidung an die zweite Instanz wurde ausgeführt, dass die Ausschlussfrist versäumt worden sei, weil das Finanzamt bezüglich des Vorsteuererstattungsverfahrens für…
…als sechs Monate verspäteten Einbringung des Antrages am 25. Jänner 1999 steht im vorliegenden Fall außer Streit. Zudem hat die Bw. für den Vorjahreszeitraum einen (rechtzeitigen) Antrag auf Vorsteuererstattung eingebracht. Die Argumentation der Bw., das Finanzamt hätte die angeforderten, benötigten Formulare trotz Nachfrage verspätet übermittelt…
…Begründung ihre Anschauung an die Stelle jener der Abgabenbehörde erster Instanz zu setzen. Da ein verspätet eingebrachter Antrag auf Vorsteuererstattung zurückzuweisen (ergibt sich aus VwGH vom 28.02.2002, 2000/15/0132) und nicht der Erstattungsbetrag mit Null festzusetzen ist, war der Spruch dahingehend abzuändern…
…b BAO als verspätet zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (BF) brachte mit 30.09.2014 elektronisch einen Antrag auf Vorsteuererstattung für 1-12/2013 beim Finanzamt Graz-Stadt…
…2018, siehe Kuvert), wurde der Vorlageantrag von ***9*** eingebracht. Rechtslage / Erwägungen Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 Bundesabgabenordnung (BAO) kann gegen eine Beschwerdevorentscheidung innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe (§ 97) der Antrag auf Entscheidung über die Bescheidbeschwerde durch das Verwaltungsgericht gestellt werden (Vorlageantrag). Gemäß § 264 Abs…
…die mit Sitz in Deutschland ein Unternehmen betreibt. Am 28.11.2011 wurde ein Antrag auf Vorsteuererstattung für 1-12/2010 über das Ansässigkeitsportal in Deutschland elektronisch eingebracht, welcher am 29.11.2011 an das zuständige Finanzamt Graz-Stadt in Österreich weitergeleitet wurde. Mit Bescheid…
…2012 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer 01/2009 - 01/2010 entschieden: Der Devolutionsantrag wird als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Die Devolutionswerberin (Dw.), ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland, stellte durch ihren bevollmächtigten Vertreter mit 15.02.2012 einen Devolutionsantrag beim UFS hinsichtlich des Antrags auf Vergütung…
…Fall endete die Frist zur elektronischen Einbringung der Vorsteuererstattungsanträge für den Erstattungszeitraum 2009 gemäß § 3 Abs. 1a der Verordnung am 31. März 2011 (für 2010 am 30. September 2011, gemäß § 3 Abs. 1). Nach der Aktenlage und unbestritten sind die elektronischen Anträge auf Vorsteuererstattung verspätet…
…als verspätet zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang: Am 10.9.2014 wurde vom Beschwerdeführer (BF) im deutschen Portal ein elektronischer Antrag auf Vorsteuererstattung für den Zeitraum 4-10/2013 eingebracht…
…Durch einen Antrag auf Fristverlängerung wird der Lauf der Beschwerdefrist gehemmt. Zu Spruchpunkt I. (Stattgabe 4-6/2019) Die Beschwerden sind als rechtzeitig zu werten, da sie innerhalb der vom Fristverlängerungszeitraum umfassten Frist (bis 30.4.2021) eingebracht wurden. Dies hat auch das Finanzamt im…
…verspätet zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Die BF ist ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland und hat für das Jahr 2016 einen gültigen Vorsteuererstattungsantrag eingebracht, der wegen Mängeln im Antrag…
…bei Nichtvorlage entsprechender gegenteiliger Nachweise innerhalb der gesetzten Frist nach der Aktenlage das Rechtsmittel zurückgewiesen werde. Dazu erfolgte seitens der Bf innerhalb der gesetzten Frist weder ein Antrag auf Fristverlängerung noch eine Antwort. Die Beschwerde wurde daraufhin als verspätet zurückgewiesen (BFG vom 5.7.2028…
…Finanzamt als verspätet zurückgewiesen, mit dem Hinweis auf die Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der ein eigenes Verfahren für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer geschaffen wird, BGBl. 279/1995, BGBl. II 416/2001 (im Folgenden: Verordnung), wonach Anträge auf Vorsteuererstattung bis…
…die belangte Behörde darauf, der Antrag auf Rückerstattung von Vorsteuern sei bis spätestens 30. September des Folgejahres zulässig. Bei dieser Frist handle es sich um eine Fallfrist, was bedeute, dass alle verspätet eingebrachten Anträge ausnahmslos zurückzuweisen seien. Der ursprüngliche Antrag vom 7. August 2014 wurde…
…Diesen Antrag hat das Finanzamt als verspätet zurückgewiesen, mit dem Hinweis auf die Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der ein eigenes Verfahren für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer geschaffen wird, BGBl. 279/1995 (im Folgenden: Verordnung), wonach Anträge auf Vorsteuererstattung bis…
…betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer 1-12/2010 entschieden: Die Berufung wird als verspätet zurückgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Bei der Berufungswerberin (Bw.) handelt es sich um eine GmbH mit Sitz in Deutschland, welche mit 9. August 2011 elektronisch einen Antrag auf Vorsteuererstattung…
…April 2011 einen elektronischen Antrag auf Vorsteuererstattung beim Finanzamt Graz-Stadt in Österreich einbrachte. Dieser Antrag wurde mit Bescheid vom 12. April 2011 zurückgewiesen, mit dem Hinweis, dass ein ungültiger Erstattungszeitraum vorliege, da bereits Anträge für diesen Zeitraum eingebracht worden waren. Dieser Bescheid wurde laut…
…November 2010 einen elektronischen Antrag auf Vorsteuererstattung beim Finanzamt Graz-Stadt in Österreich einbrachte. Dieser Antrag wurde mit Bescheid vom 18. November 2010 zurückgewiesen, mit dem Hinweis, dass ein ungültiger Erstattungszeitraum vorliege, da bereits Anträge für diesen Zeitraum eingebracht worden waren. Dieser Bescheid wurde laut…
…März 2011 einen elektronischen Antrag auf Vorsteuererstattung beim Finanzamt Graz-Stadt in Österreich einbrachte. Dieser Antrag wurde mit Bescheid vom 12. April 2011 zurückgewiesen, mit dem Hinweis, dass ein ungültiger Erstattungszeitraum vorliege, da bereits Anträge für diesen Zeitraum eingebracht worden waren. Dieser Bescheid wurde laut…